Drucksache 18 / 20 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „k. Kultur“ – Teil 1 und Antwort vom 12. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20126 vom 28.06.2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „k. Kultur “ – Teil 1 Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher verschiedene Fachstellen um Stellungnahmen gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen sind. Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Erweiterungs -Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“.1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionsplanung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können, brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation.“2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept )“ bis Ende August 2017 erteilt.3 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzunehmenden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, dif- 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf Seite 2 von 7 ferenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“4 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. --- Nun stehen die Haushaltsberatungen 2020/2021 an. Dazu stellen sich im Vorfeld zu den Fachausschussberatungen Folgefragen. --- 1. Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Kultur? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Kultur? Zu 1.: Die Zuordnung der Investitionen erfolgt nach den geltenden haushaltssystematischen Regelungen. Nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) richtet sich die Einteilung der Einnahmen und Ausgaben in Titel nach dem bundeseinheitlichen Gruppierungsplan . Baumaßnahmen sind der Hauptgruppe 7 zugeordnet. Die Hochbaumaßnahmen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) sind im Einzelplan 12, Kapitel 1250, Maßnahmegruppe 08 enthalten. Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind der Hauptgruppe 8 zugeordnet. Die Zuweisungen für Investitionen für den Bereich Kultur können dem Einzelplan 08 – Kultur und Europa – entnommen werden. Darüber hinaus wird gemäß § 14 Abs. 2 LHO neben dem Gruppierungsplan eine Gliederung nach Aufgabenbereichen (Funktionen) nach einem bundeseinheitlichen Funktionenplan vorgenommen. Für den Bereich Kultur und Religion sind die Funktionskennziffern 181 bis 199 vorgesehen. Die Funktionskennziffern sind im Haushaltsplan zu jedem einzelnen Titel aufgeführt. Weitere Einzelheiten können der Anlage 2a (Funktionenplan) der Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) vom 13. März 2015 (letzte Aktualisierung am 17.01.2017) entnommen werden. 2. Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Kultur? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? Zu 2.: Folgende Kostenträger gibt es im Bereich Kultur: 78548 (Produkt) Förderung kultureller Projekte 78552 (Produkt) Vergabe von Stipendien 78551 (Ministerielles Geschäftsfeld) Bühnen, Orchester, Tanz 78553 (Ministerielles Geschäftsfeld) Archive Bibliotheken, Gedenkstätten, Museen 80561 (Ministerielles Geschäftsfeld) Musicboard 78549 (Ministerielles Geschäftsfeld) Kulturelle Grundsatzangelegenheiten 79111 (Ministerielles Geschäftsfeld) EU-Strukturförderung in der Kultur 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf Seite 3 von 7 Die Infrastrukturkosten, die in den Kulturbetrieben anfallen, sind Bestandteil der institutionellen Förderung in Form von Zuschüssen. Diese werden in der Kosten- und Leistungsrechnung im Wesentlichen auf die beiden Kostenträger 78551 (Ministerielles Geschäftsfeld) „Bühnen, Orchester, Tanz“ und 78553 (Ministerielles Geschäftsfeld ) „Archive Bibliotheken, Gedenkstätten, Museen“ gebucht. Die Abbildung der Transferkosten erfolgt undifferenziert ohne Ausweis der Infrastrukturkosten. In 2018 wurden rd. 491 Mio. EUR Transferkosten auf diese beiden Kostenträger kontiert. Für Ministerielle Geschäftsfelder werden keine outputbezogenen Zählgrößen definiert. Daher können hierfür auch keine Durchschnittspreise gebildet werden. 3. Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? Zu 3.: Die Entwicklung der Investitionsausgaben im Bereich der Kultur der SenKultEuropa kann der Antwort zur Frage 9 entnommen werden. In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten .“7 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Kultur zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 4. Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Kultur mittlerweile bekannt? Zu 4.: Im Zusammenhang mit den Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfen der städtischen Kultur-Infrastruktur wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 29. Juni 2017 (S18/11693) verwiesen . Im Zusammenhang mit den Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfen der bezirklichen Kultur-Infrastruktur wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 19. Januar 2018 (S18/13243) verwiesen. 5. Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? Zu 5.: Der Gebäudescan für die Gebäude im Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) wurde nicht wie der Gebäudescan bei Schulgebäuden der Bezirke durchge- 7 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf Seite 4 von 7 führt. Im SILB wurden externe Dienstleister mit der Erstellung des Gebäudescans beauftragt, die den Sanierungszustand in den Gebäuden nach den Vorgaben der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) systematisch erfasst haben. Es wurden alle Kostengruppen berücksichtig, die bauliche Mängel aufweisen. In der Datenbank zum Gebäudescan der BIM sind für jedes Gebäude bauteilbezogene Handlungsempfehlungen in 4 Prioritäten (1= Gefahr, 2= Einhaltung gesetzlicher Vorschriften , 3= Bausubstanzerhalt, 4= Schönheitsreparaturen) erfasst und mit Kosten hinterlegt . Diese Informationen sind maßgebliche Grundlage für die jährliche Bauunterhaltsplanung des Baumanagements der BIM. 6. Gab es andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Kultur ? 6.a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden /Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? 6.b) Wenn nein, warum nicht? 7. Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Kultur schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? 7.a). Falls nicht bekannt, waren sie jemals bekannt? 7.b) Falls niemals bekannt, warum nicht? Zu 6.) bis 7.): Siehe Antwort zu Frage 4.) 8. Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Kultur gibt es? Wie schneidet Berlin dabei ab? Zu 8.: Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit Anfang 2014 das Projekt “Bundesweite Kulturstatistik“ durch. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der spartenbezogenen Betrachtung der Daten (z.B. Musik) der jeweils bedeutendsten Branchenverbände sowie der relevanten amtlichen Statistiken. Diese werden gesichtet, zusammengetragen und in Spartenberichten dargelegt. Spezielle Auswertungen von Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Investitionstätigkeit im Bereich Kultur zwischen den Bundesländern liegen bisher nicht vor. Seite 5 von 7 Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ist 22.496.434 55.822.705 84.664.090 17.630.080 34.442.535 51.944.930 88.693.948 67.263.370 82.620.573 90.157.034 Plan 37.924.000 55.106.000 60.404.000 62.632.000 50.260.000 45.628.000 32.756.000 44.293.000 71.834.000 101.082.000 9. Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Kultur investiert? (Bitte Darstellung Planund Ist-Kosten und wie finanziert!) Zu 9.: Im Bereich Kultur wurden im Zeitraum von 2009 bis 2018 folgende Beträge (in EUR) investiert: Die Zahlen setzen sich zusammen aus: den investiven Zuschüssen der Hauptgruppe 8 bzw. den Investitionen in den Kapiteln 0310 bzw. 0810 (Kultur) sowie der nachgeordneten Einrichtungen 0312 bzw. 0812, 0313 bzw. 0813 und 0314 bzw. 0814 (Brücke-Museum, Gedenkstätte Deutscher Widerstand und Landesarchiv ) sowie den im Kapitel 1250 Maßnahmegruppe 03 bzw. 08 veranschlagten Hochbaumaßnahmen der SenKultEuropa. Bundesmittel sind in der Aufstellung nicht enthalten. In 2018 wurde aus dem Titel 0810 / 88401 einmalig ein Betrag in Höhe von 38.543.000 EUR dem SIWANA zugeführt . Insgesamt wurden der SenKultEuropa im Deckungskreis 49 des SIWANA- Programms für den Bereich Kultur 39.297.000 EUR für technische Ausstattungen und für Zuschüsse in Grundstücke mit kultureller Nutzung bereitgestellt. Davon sind bis zum 31.12.2018 22.136.452,01 EUR verausgabt worden. Weitere Einzelheiten zur Inanspruchnahme der SIWANA-Mittel können den regelmäßigen Berichten der Senatsverwaltung für Finanzen entnommen werden. 10. Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Kultur in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? Zu 10.: Die Kulturimmobilien des Landes Berlin wurden im Rahmen der Vermögensrechnung vor 2009 nicht erfasst. Mit der Übertragung des ehemaligen FV‘s der Abteilung Kultur ab 2009 in das SILB ist die BIM auch für die Erfassung des Immobilienvermögens zuständig. Seite 6 von 7 11. Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? 11.a) Zu welchem Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? 11.b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände ? In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? 11.c) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? 11.d) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) Zu 11.: Die Frage kann zusammenfassend wie folgt beantwortet werden: • Auf Landesebene ist die Vermögensträgerschaft vielfältig SILB/ Sondervermögen Daseinsvorsorge (SODA)/ Treuhandvermögen Liegenschaftsfonds (THV)/ Fachvermögen (FV)/ Anmietungen bei Dritten • Ebenso auf Bezirksebene ebenfalls FV / Anmietungen bei Dritten Berliner Immobilien Management GmbH Der größte Teil des ehemaligen FV‘s der Abteilung Kultur wurden in den Jahren 2009, 2011 und 2012 sukzessive in das SILB übertragen. Seitdem ist die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) für das Facility Management einschließlich der baulichen Unterhaltung (BU) dieser Liegenschaften zuständig. Die Steuerung erfolgt in Abstimmung mit der SenKultEuropa. Auch in den weiteren von der BIM bewirtschafteten Vermögen – SILB (ohne Kulturportfolio ), THV und SODA – befinden sich Objekte, für die eine Kulturnutzung vorgesehen oder in denen eine solche aktuell schon umgesetzt ist. Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH Die Bewirtschaftung der Atelierhäuser (einschließlich der Untervermietung an Künstlerinnen und Künstler) erfolgt im Rahmen eines Generalmietermodells: Die SenKult- Europa hat mit der Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE) hierfür einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Anmietungen der Einrichtungen außerhalb des SILB In der Liste mit den Meldungen der Einrichtungen wurden die Angaben sowohl institutionell geförderter Einrichtungen als auch längerfristig geförderter Projekte (mind. zwei Jahre) oder zahlreiche kleinere Gruppen berücksichtigt, die Flächen für ihre Projekte bei sonstigen öffentlichen (Wohnungsbaugesellschaften, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben u.a.) oder privaten Eigentümern angemietet haben. Sämtliche Einrichtungen werden durch SenKultEuropa gefördert; dies kann durch die Übernahme von Mietkosten (auch anteilig) erfolgen. Seite 7 von 7 Flächen öffentlich-rechtlicher Stiftungen Die öffentlich-rechtlichen Stiftungen in Berlin – z.B. Stiftung Oper in Berlin, Stiftung Gedenkstätte Berliner Mauer, Stiftung Topographie des Terrors - sind selbst Eigentümer der von ihnen genutzten Liegenschaften. Die Stiftungen haben teilweise zusätzlich Flächen für verschiedene ergänzende Nutzungen (Depots, Archive, Magazine , Büros u.a.) auf dem privaten Immobilienmarkt angemietet. Berlin, den 12.07.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa