Drucksache 18 / 20 129 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) zum Thema: E-Scooter vs. Vision Zero gem. § 10 (3) Berliner Mobilitätsgesetz und Antwort vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20129 vom 02. Juli 2019 über E-Scooter vs. Vision Zero gem. § 10 (3) Berliner Mobilitätsgesetz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut diverser Pressemeldungen haben sich innerhalb der ersten Wochen nach der am 22. Juni 2019 durch das Kraftfahrtbundesamt erfolgten Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr bereits eine Reihe schwerer Unfälle mit diesen Fahrzeugen in Berlin ereignet . 1. Wie viele Unfälle mit Beteiligung dieser Fahrzeuge haben sich bis 02.07.2019 ereignet? Zu 1.: Vom Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 bis zum 2. Juli 2019 wurden in Berlin insgesamt sieben Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen polizeilich registriert. 2. Zu welchen Schäden und Verletzungen ist es dadurch gekommen? 3. Wie viele Personen erlitten dabei Verletzungen? Zu 2. und 3.: Drei von insgesamt sieben Verkehrsunfällen führten zu Sachschäden an Fahrzeugen . Darüber hinaus wurden insgesamt sechs Personen verletzt (drei Leicht- sowie drei Schwerverletzte). Es wurden u.a. Knochenbrüche, Kopfverletzungen einschließlich Zahnverlust, Platzwunden, Prellungen sowie Hautabschürfungen polizeilich registriert . 4. Aufgrund wessen Verschulden ereigneten sich diese Unfälle? Zu 4.: In allen sieben Fällen wurden die Führerinnen bzw. Führer der Elektrokleinstfahrzeuge als Hauptunfallverursachende registriert. Seite 2 von 3 5. Welche Rückschlüsse zieht der Senat aus diesen Unfällen? 6. Welche Maßnahmen zur Vermeidung dieser Unfälle ergreift der Senat? Zu 5. und 6.: Zunächst wird die Beobachtung fortgesetzt. Aus den bisherigen Unfallhergängen lässt sich allerdings ableiten, dass Führerinnen bzw. Führer von Elektrokleinstfahrzeugen häufig über keinerlei Fahrpraxis verfügen, selten Helme oder andere Schutzkleidung tragen. Darüber hinaus sind sie offenbar kaum mit den diesbezüglichen Verkehrsvorschriften vertraut, nutzen die Fahrzeuge z. B. auf verbotenen Verkehrsflächen (insbesondere Gehwege) oder fahren sogar zu zweit. Seitens der Polizei Berlin wurde die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung mit intensiver in- und externer Öffentlichkeits- und Medienarbeit begleitet . In den Berichterstattungen ist dabei regelmäßig auf die Verhaltensregeln und Unfallgefahren , die mit dem Betrieb dieser Fahrzeuge einhergehen, hingewiesen worden . Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention wurden zwischenzeitlich sowohl ein Informationsflyer (auch in englischer Sprache) als auch ein Internetvideo erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von Elektro-Scootern informiert wird. Eine schwerpunktmäßige, polizeiliche Überwachung dieser Fahrzeuge findet derzeit nicht statt, allerdings werden Verstöße zur Vermeidung der teils folgenschweren Verkehrsunfälle konsequent geahndet. 7. Wie verträgt sich das in Verkehr bringen dieser Fahrzeuge mitsamt der bisherigen Anzahl von Unfällen mit dem Berliner Mobilitätsgesetz §10 (3), in dem es heißt (Zitat): „Ziel ist, dass sich im Berliner Stadtgebiet keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen. Diese „Vision Zero “ ist Leitlinie für alle Planungen, Standards und Maßnahmen mit Einfluss auf die Entwicklung der Verkehrssicherheit.“? 8. Inwieweit ist aus Sicht des Senats diese Leitline „Vision Zero“ im Vorfeld und im Nachgang der Einführung von E-Scootern in ausreichendem Maße berücksichtigt worden? 9. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der „Vision Zero“ insbesondere in Bezug auf alle zukünftigen Planungen und Standards zur Platzierung / Inverkehrbringung weiterer E-Scooter (vgl. DS 18/19895) werden vom Senat aktuell vorbereitet? Zu 7., 8. und 9: Die grundsätzliche Zulassung von bestimmten Fahrzeugen ist keine Maßnahme des Landes Berlin. Die generelle Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen erfolgt durch den Bund für das gesamte Bundesgebiet. Der Senat hat sich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit im Bundesratsverfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) grundsätzlich nicht auf Fußwegen zugelassen werden. In der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (eKFV) ist eine Überprüfung der Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Zielsetzung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgesehen (§ 15 Absatz 4 eKFV). Seitens des BMVI ist eine Evaluierung der Effekte der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vom vierten Quartal 2019 bis Ende des dritten Quartals 2021 in erster Planung. Das Land Berlin wird sich entsprechend beteiligen. Sollte sich im Zuge der fortwährenden Beobachtung des Unfallgeschehens ein Bedarf nach weiteren Maßnahmen ergeben, wird der Senat sich ggf. mit den Bezirken, anderen Bundesländern und dem Bund abstimmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zudem ist ein Erfahrungsaustausch mit den Anbietern von eKF geplant, in Seite 3 von 3 dem u. a. erneut auf die geltende Rechtslage und darüber hinaus mögliche Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden wird. Vor allem kein Fahren auf Gehwegen, kein Fahren zu zweit auf einem Roller. Berlin, den 16. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport