Drucksache 18 / 20 131 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) zum Thema: Bebauung Bohnsdorfer Weg 109 – 119 und Hassoweg/Nelkenweg, Altglienicke und Antwort vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20131 vom 02. Juli 2019 über Bebauung Bohnsdorfer Weg 109-119 und Hassoweg/Nelkenweg, Altglienicke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorab: Aus der Beantwortung der schriftlichen Anfrage VIII/0836 (BVV Treptow-Köpenick) durch das BA Treptow-Köpenick ergibt sich, dass die Nutzung des § 246 BauGB für die Grundstücke Bohnsdorfer Weg 109 – 119 und Hassoweg/Nelkenweg vorgesehen ist. Die Sonderregelungen der mit dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz in § 246 neu eingeführten Absätze 8 bis 10, dann mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auch 11 bis 17, sind jedoch zeitlich bis zum 31.12.2019 befristet. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Genehmigungsstand der vorgesehenen Baumaßnahmen auf den beiden genannten Arealen? Antwort zu 1: Für das Bauvorhaben am Standort Bohnsdorfer Weg 109-119 soll nach Auskunft der Bauherrin der Bauantrag bis zum 31.08.2019 eingereicht werden. Das Bauvorhaben am Standort Hassoweg/Nelkenweg befindet sich nach Auskunft der Bauherrin in der Projektentwicklungsphase. Frage 2: Werden für beide Areale bis zum Ablauf des 31.12.2019 alle notwendigen Genehmigungen zur Bebauung vorliegen? a. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird sich dadurch die geplante Bebauung verzögern oder es u.U. zu gar keiner Bebauung im ursprünglichen Sinne der Areale kommen? 2 Antwort zu 2: Ob bis Ende 2019 alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, kann nicht beantwortet werden. Die städtebauliche Entwicklung des Standortes Bohnsdorfer Weg 109-119 wird durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 9-68 gesichert. Der Standort Hassoweg/Nelkenweg liegt im unbeplanten Innenbereich, danach ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB bereits heute möglich. Frage 3: Wann voraussichtlich ist mit dem Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (Grundstücksverfügbarkeit etc.) für das Grundstück Bohnsdorfer Weg 109 – 119 (B-Plan 9-68) zu rechnen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans 9-68 beschlossen und im Amtsblatt für Berlin am 22. März 2019 auf S. 1787 öffentlich bekannt gemacht. Frage 4: Wann soll konkret Baubeginn sein? (Bohnsdorfer Weg und Hassoweg) Antwort zu 4: Nach Auskunft der Bauherrinnen ist der Baubeginn am Standort Bohnsdorfer Weg 109- 119 für Ende 2020 und am Standort Hassoweg/Nelkenweg für Anfang 2021 geplant. Frage 5: Auf dem Grundstück Bohnsdorfer Weg 109 – 119 (Alte Gärtnerei) haben offenbar im Juni Vermessungs- und Kennzeichnungsarbeiten stattgefunden. Was wurde hier konkret durch das Einschlagen von pinkfarbenen Holzpflöcken gekennzeichnet? Antwort zu 5: Nach Auskunft der Bauherrin ist zurzeit ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt, die Grundstücksgrenzen und den baulichen Bestand einzumessen. Frage 6: Ist dem Senat bekannt, ob es nach Ablauf des 31.12.2019 zu einer Verlängerung der Befristung des §246 (8 bis 17) BauGB, oder sogar zu einer Überführung in Dauerrecht kommen wird, bzw. ob es auf Bundesebene Planungen dazu gibt? 3 Antwort zu 6: Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt keine Verstetigung der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 BauGB. Berlin, den 15.07.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen