Drucksache 18 / 20 132 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) zum Thema: Zukunft ehemalige KONSUM-Gaststätte FEZ Wuhlheide und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20132 vom 2. Juli 2019 über Zukunft ehemalige KONSUM-Gaststätte FEZ Wuhlheide ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wessen Vermögen befindet sich das Gebäude der ehemaligen KONSUM-Gaststätte und der danebenliegende Parkplatz auf dem Gelände des Volksparks Wuhlheide? 4. Welche Fläche gehört im unmittelbaren Umkreis des Gebäudes zum Nutzungsbereich bzw. welche Fläche könnte bei Nutzung des Gebäudes mit genutzt werden? Zu 1. und 4.: Das Gebäude der ehemaligen KONSUM-Gaststätte (Gaststättenbetrieb bis 1990) befindet sich im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam). Der danebenliegende Parkplatz gehört zur Fläche, die die SenBildJugFam der „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide – Landesmusikakademie – gGmbH“ (FEZ-Berlin und Landesmusikakademie Berlin) überlassen hat. Es handelt sich um eine Fläche von insgesamt 8.881.m², davon eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.500 m². 2. Was wurde aus dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 29.04.2004, die sich seinerzeit für die Errichtung der Jugendherberge ausgesprochen hatte? Welche Stellen sind in die Planung eingebunden, in welcher Form das Bezirksamt Treptow- Köpenick? 5. Welche ganzjährige Nutzung des Gebäudes mit umliegendem Nutzungsbereich ist zulässig, welche Nutzungsvariante ist grundsätzlich ausgeschlossen? 6. Warum wurden Pläne seit 2007 hinsichtlich der Einrichtung einer Jugendherberge oder Kita verworfen, welche weiteren Pläne wurden angedacht und warum verworfen? 2 Zu 2., 5. und 6.: Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick vom 29.04.2004, der sich seinerzeit für die Errichtung der Jugendherberge ausgesprochen hatte, führte zur Planung einer Jugendherberge, deren Finanzierung im Umfang von 3,1 Millionen Euro zum damaligen Zeitpunkt gesichert war. In den damaligen Planungsprozess waren das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH), das für Familie und Jugend zuständige Bundesministerium, die Stiftung Deutsche Klassen Lotterie Berlin (DKLB- Stiftung), das Bezirksamt Treptow-Köpenick (im Kontext der Prüfung der Baugenehmigung), die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung (im Rahmen der Prüfung der Bauplanungsunterlage – BPU) sowie die für Jugend zuständige Senatsverwaltung als Fachvermögensträger eingebunden. Der Beschluss der BVV vom 29.04.2014 konnte jedoch nicht umgesetzt werden, weil das Bezirksamt Treptow–Köpenick mit Verweis auf den Flächennutzungsplan in dem Gebäude der ehemaligen KONSUM- Gaststätte keinen Übernachtungsbetrieb genehmigte. So werden das Gebäude und der umliegende Nutzungsbereich im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Auf Grund der Lärmimmissionsüberschreitung durch die Umgebungs-Nutzung (hier die private Parkbühne) können keine Übernachtungen genehmigt werden. Infolge dessen wurde die Baugenehmigung vom Bezirksamt nicht erteilt. In den Folgejahren arbeiteten die für Jugend zuständige Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Beuth Hochschule und das Bezirksamt Treptow – Köpenick an der Entwicklungsplanung für eine Informations- und Anlaufstelle „Besucher-Foyer Wuhlheide “. Hierfür konnte jedoch keine Finanzierung gesichert werden, sodass die entsprechenden Planungen verworfen wurden. 3. Wie ist der Sachstand zur aktuellen Planung für das Gebäude? Welche Rolle spielen hierbei das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide-Landesmusikakademie gBgmbH (FEZ), die Parkbühne und der Volkspark Wuhlheide - auch unter den Gesichtspunkten Gesamtkonzept, Naturschutz und Lärmschutz? 7. Gab oder gibt es Planungen, das Gebäude mit umliegender Nutzungsfläche zu verkaufen oder zu verpachten, welche Interessenten gab es und warum ist es nicht zu einem Verkauf bzw. einer Verpachtung gekommen? 8. Wie oft lief bisher ein Interessenbekundungsverfahren für eine Nutzung des Gebäudes mit welchen Vorgaben und welchen Ergebnissen? 9. Welche öffentlichen Mittel und Förderprogramme stehen zur Verfügung, um das Gebäude nutzungstauglich wiederherzustellen bzw. für welche Nutzung könnte ein Nutzer welche Unterstützung beantragen? Zu 3., 7., 8 und 9.: Sowohl das „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige GmbH“ (FEZ-Berlin/ Landesmusikakademie Berlin), als auch das in Rede stehende Gebäude der ehemaligen KONSUM- Gaststätte befinden sich weiterhin im Fachvermögen der SenBildJugFam. Es wird derzeit geprüft, ob eine Nutzung des Gebäudes als Ausbildungsakademie und Kindertageseinrichtung genutzt werden kann. Eine entsprechende Anfrage des Trägers Fröbel e. V. ist bei der SenBildJugFam zur fachlichen Prüfung eingegangen und wird gegenwärtig in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick im Lichte des Gesamtkonzepts FEZ / Landesmusikakademie bearbeitet. Ein Gesamtfinanzierungskonzept für ein solches Projektvorhaben liegt noch nicht vor. Zusätzlich zu Eigenmitteln könnten in diesem Fall beispielsweise Fördermittel 3 aus dem Landesprogramm "Auf die Plätze, Kitas, los!" und GRW-Fördermitteln für Berufsausbildung und Qualifizierung herangezogen werden. Genehmigungsvoraussetzung hierfür sind u. a. die abschließenden inhaltlichen und bauseitigen Planungen sowie die Verfügbarkeit vorhandener Mittel zum Zeitpunkt der Beantragung. 10. An wen können sich Interessenten wenden, um sich über mögliche Nutzungsvarianten zu informieren, gibt es einen konkreten Ansprechpartner? Zu 10.: Interessenten, die Fragen zum Gebäude der ehemaligen KONSUM- Gaststätte haben, können sich an die Abteilung V „ Familie und Frühkindliche Bildung“ (hier das Referat V C) in der SenBildJugFam als fachvermögensverwaltende Stelle wenden. Berlin, den 22. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie