Drucksache 18 / 20 134 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2019) zum Thema: Verkehrssituation auf der Köpenicker Straße in Biesdorf und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20134 vom 2. Juli 2019 über Verkehrssituation auf der Köpenicker Straße in Biesdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Maßnahmen plant der Senat in Ermangelung der TVO zur Lenkung der Verkehrsströme entlang der Köpenicker Straße? Antwort zu 1: Bis zur Inbetriebnahme der Tangentialverbindung Ost (TVO) sind seitens des Senats keine Planungen und Entwicklungen zur Verkehrsführung vorgesehen. Frage 2: Wie weit sind die Planungen für eine Lichtzeichenanlage an der Köpenicker Straße – Köpenicker Allee/S- Bahnhof Wuhlheide? Antwort zu 2: Der Neubau dieser Lichtzeichenanlage erfolgt im direkten Zusammenhang mit dem Bau einer technischen Bahnsicherungsanlage. Daher ist für die Planung der Lichtzeichenanlage ein aufwändiges Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren mit der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahn-Bundesamt erforderlich. Ein Realisierungshorizont kann zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht genannt werden. 2 Die Aufgabenstellung hinsichtlich der bei der Planung der Lichtzeichenanlage zu berücksichtigenden verkehrlichen Anforderungen liegt dem für die Planung der Lichtzeichenanlage zuständigem Generalübernehmer, der Alliander Stadtlicht GmbH, vor. Frage 3: Wie wird der Zustand der Fahrbahn der Köpenicker Straße eingeschätzt? Welche Maßnahmen zur Fahrbahn-sanierung sind geplant? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt mit: „Der Zustand der Fahrbahn der Köpenicker Straße ist überwiegend schlecht. Neben der Beseitigung akuter Gefahrenstellen werden auch in den kommenden Jahren abschnittsweise Deckschichterneuerungen unumgänglich sein. Die Anmeldung zur grundhaften Sanierung ist erfolgt.“ Frage 4: Welche Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung der Schulwegsicherheit an der Grundschule am Fuchsberg sind dem Senat vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und von Elternvertreter*innen seit wann bekannt? Welche Maßnahmen wurden bisher geprüft und aus welchen Gründen sind alle bisher verworfen worden? Wie wurden die Ablehnungen kommuniziert? Antwort zu 4: Im Zusammenhang mit dem Neubau der Grundschule Am Fuchsberg wurden seit 2017 bei der Verkehrslenkung Berlin Maßnahmen zur Querungssicherung in der Köpenicker Straße/Habichtshorst sowie in der Köpenicker Straße/Heesestraße beantragt. Die Grundschule befindet sich auf der Ostseite der Köpenicker Straße im dortigen Wohngebiet auf dem Grundstück Habichtshorst/Apfelwicklerstraße, infolgedessen liegen die Zugänge außerhalb des Hauptstraßennetzes und innerhalb einer Tempo 30 – Zone. In der direkten Zuwegung zur Schule ist die Querung an der Einmündung Köpenicker Straße/Habichtshorst durch einen Fußgängerüberweg gesichert. Hier liegen auch die Bushaltestellen der Linien 108, 169 und 190, durch welche die Schule direkt mit den Bussen der BVG erreichbar ist. Die Haltestelle in Fahrrichtung Nord befindet sich direkt auf der Schulseite. Alle Kinder, die von Süden kommen und an dieser Haltestelle aussteigen, müssen folglich die Köpenicker Straße nicht überqueren. Die Haltestelle in Fahrrichtung Süd befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite südlich der Straße Habichtshorst. Dort ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) über die Köpenicker Straße vorhanden. Der gesamte Bereich beider Haltstellen inklusive des Fußgängerüberweges ist durch Tempo 30 unbefristet überlagert. Mit der Eröffnung der Schule wurden dann noch die Zeichen 136 (Achtung Kinder) durch die Verkehrslenkung Berlin ergänzend angeordnet und durch den Bezirk aufgestellt. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Grundschulkinder durch den FGÜ die Möglichkeit haben, ohne Wartezeiten die Köpenicker Straße zu überqueren. Bei einer Lichtzeichenanlage müsste immer erst auf Grün gewartet und bei Rot wieder stehen geblieben werden. Fußgängerüberwege sind daher vor allem vor Schulen eine geeignete und sichere Querungseinrichtung. Auch an der Einmündung Köpenicker Straße/Heesestraße ist eine Lichtzeichenanlage gewünscht. Bisher konnte aufgrund der geringen tatsächlich zu beobachtenden Querungen hier dieser Regelungsbedarf nicht erkannt werden. Ob sich dieser Zustand 3 geändert hat, nachdem sich die Schulwege nach Eröffnung der Schule eingespielt haben, wird nochmals überprüft werden. Über die als Hauptstraße ausgewiesene Köpenicker Straße ist südlich der Heesestraße ein Fußgängerüberweg vorhanden. Die Heesestraße selbst ist verkehrlich untergeordnet. Zur Erleichterung der Querung der Heesestraße könnte der Bezirk hier auch eine bauliche Mittelinsel anlegen. Darüber hinaus wurde die Anordnung einer Tempo 30 – Regelung für die gesamte Köpenicker Straße gewünscht, welche nach Prüfung ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden konnte. Die Änderung der StVO im Mai 2017 hat zwar die Anordnungshürde für Tempo 30 vor den unmittelbaren Schulzugängen gesenkt, für die Schulwege muss es aber auch weiterhin eine konkrete Gefahrenlage geben, infolge dessen diese Maßnahme nur durch besondere Umstände gerechtfertigt wäre, die hier schon aufgrund der gesicherten Querungsstellen durch zahlreiche Fußgängerüberwege, zwei davon befinden sich an den vorgenannten Einmündungen, nicht gegeben sind. Die Prüfergebnisse wurden durch mehrfachem Schriftwechsel dem Bezirk, auch dem Bezirksstadtrat, und über diesen den Elternvertreterinnen und Elternvertretern mitgeteilt. Zusätzlich hierzu hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf weitere nachfolgend genannte Maßnahmen durchgeführt: Im vergangenen Jahr hat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) in der Schwabenallee einen Gehweg angelegt, um den Schulkindern die Mitbenutzung der Fahrbahn zu ersparen. Mit dem Neubau des Stadtplatzes Habichtshorst in diesem Jahr wird auch die Wegebeziehung aus Richtung Mohrenfalterstraße verbessert. Ebenfalls im vergangenen Jahr hat das SGA entlang der Köpenicker Straße Parkhäfen für „Elterntaxis“ angelegt, um eine Alternative zum Befahren der Apfelwicklerstraße unmittelbar vor dem Schulgebäude zu schaffen. Frage 5: Welche Maßnahme(n) zur Erhöhung der Sicherheit des Schulwegs zur Grundschule am Fuchsberg verfolgt der Senat? Bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? Antwort zu 5: Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 4 sind derzeit keine weiteren verkehrlichen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Senats vorgesehen. Berlin, den 22.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz