Drucksache 18 / 20 137 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Stefanie Fuchs (LINKE) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2019) zum Thema: Konzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg und Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20137 vom 02. Juli 2019 über Konzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im März 2018 den Bericht "Selbstbestimmt unterwegs in Berlin" veröffentlicht. In dem Bericht wird problematisiert, dass bislang in Berlin ein umfassendes Konzept zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen fehlt. Auch im Koalitionsvertrag haben SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen verankert, dass in Zusammenarbeit mit dem Fahrgastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung erarbeitet wird. Welche Senatsverwaltung hat aus Sicht des Senats die fachliche Kompetenz, ein Konzept für Mobilität zu erstellen? 2. Wie ist nun der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung eines solchen Gesamtkonzepts? 4. Welche Senatsverwaltung wird dieses Konzept federführend erstellen Zu 1., 2. und 4.: Mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2019 – 2023, der die gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und des Berliner Mobilitätsgesetzes näher ausführt, hat der Senat u. a. auch die Grundlagen für und die Anforderungen an die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung geschaffen. Laut Abschnitt „III. 4.5.4 Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten“ des Nahverkehrsplans sind „Entsprechend der Vorgabe in § 26 Abs. 7 MobG … Vorgaben für angemessene Vorkehrungen im Sinne von Art. 2 UN-BRK für den Störungsfall und das Fehlen nutzbarer barrierefreier Verkehrsangebote zu entwickeln. … Gemäß Berliner Mobilitätsgesetz müssen entsprechende Angebote bis zum 31.12.2021 umgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist daher in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und den weiteren beteiligten Akteuren ein 2 entsprechendes System zu entwickeln, vertraglich und finanziell abzusichern und einzuführen, dass dem Anspruch der vollständigen Barrierefreiheit gemäß § 8 Abs. 3 PBefG gerecht wird. Im Sinne einer erweiterten Mobilitätsgarantie ist damit für betroffene Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen, die bei der Nutzung des ÖPNV auf ein vollständig barrierefreies Angebot angewiesen sind, eine alternative Beförderung zu gewährleisten,…“ Der Senat beabsichtigt zu diesem Zweck, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, in der die fachliche Kompetenz in Verkehrs- und Mobilitätsfragen zielführend gebündelt wird, um ein System für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten. Die Federführung der Arbeitsgruppe wird zu gegebener Zeit ressortübergreifend abgestimmt werden. In diese ressortübergreifende Arbeitsgruppe sollen, entsprechend dem oben zitierten NVP, neben den Verkehrsunternehmen weitere relevante Akteure, wie z. B. Vertreter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Vertreter der „AG Verkehr“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingebunden sein. 3. Fanden bereits erste Gespräche mit dem Fahrgastbeirat statt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Zu 3.: Der Fahrgastbeirat ist eine Interessenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen, der auf der Grundlage des § 4 Abs. 9 der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes beim Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtet ist. Der Fahrgastbeirat tagt kontinuierlich in sechs Sitzungsterminen im Jahr zu Themen bzgl. der qualitativen Weiterentwicklung des Sonderfahrdienstes des Landes Berlin. Mitglieder des Fahrgastbeirats sind auch in der „AG Verkehr“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vertreten, deren Einbindung in die o. a. ressortübergreifende AG beabsichtigt ist. Berlin, den 23. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales