Drucksache 18 / 20 139 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 03. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) zum Thema: Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!? und Antwort vom 19. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20139 vom 3. Juli 2019 über Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die von der DB AG bzw. von der BVG übermittelten Teile sind in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet. Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten Ersatzverkehrs während der Sperrungen wegen Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien S5, S7 und S 75? Gibt es mittlerweile ein Ersatzkonzept? Frage 4: Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt, um die Situation vor Ort zu entschärfen? Antwort zu 1 und zu 4: Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen: Ableitung der S-Bahn-Linie S5 ab Ostkreuz nach Friedrichshagen, um insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu schaffen Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes Busunternehmen 2 Entlastungsverkehre mit zusätzlichen Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien RB25 und RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs Kapazitive Verstärkung ausgewählter BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw. fassungsstärkere Fahrzeuge) Die BVG teilt zu Frage 4 mit: „Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie 192 und eine zusätzliche Haltestelle auf der Linie X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“ Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz. Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu erreichen. Frage 2: Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein a) bei der S5? b) bei der S7? c) bei der S75? Frage 3: Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt a) bei der S5? b) bei der S7? c) bei der S75? Antwort zu 2 und zu 3: Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden. Frage 5: Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen? 3 Antwort zu 5: Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf der geplanten SEV-Linien beantragt. Frage 6: Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren? Antwort zu 6: Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie U5 durch eine der SEV-Linien geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien (Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen. Frage 7: Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 7: Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends) vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden. Die BVG teilt hierzu mit: „Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen: Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr. Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt. Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“ Frage 8: Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange? 4 Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu mit: „Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich. Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000 Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich) bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt. Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik, Kabelarbeiten) durchgeführt. Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich) erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen, ab- und in Betrieb zu nehmen. Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien der Baustelle - nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden) und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise Springpfuhl – Wartenberg möglich.“ Frage 9: Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn- Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für zumutbar? Frage 10: Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht ähnliche Verzögerungen drohen? Antwort zu 9 und zu 10: Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEV- Linien so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen) nicht völlig zu vermeiden sein. Frage 11: Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern? Antwort zu 11: 5 Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt möglich sein. Frage 12: Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)? Antwort zu 12: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio, Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden Kulanzregelungen. Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn- Linie U5 angefragt. Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe (inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung des Ersatzverkehrs anfragen. Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der Homepage und anderen Medien informieren.“ Frage 13: Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 13: Nein. Berlin, den 19.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz