Drucksache 18 / 20 143 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 03. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Welche Rolle spielt Tierschutz in Berliner Schulen? und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20143 vom 3. Juli 2019 über Welche Rolle spielt Tierschutz in Berliner Schulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Berliner Schulen- und wenn ja in welchen Altersstufen - ist a) der Umgang des Menschen mit Heim- und sog. Nutztieren sowie b) die Bedürfnisse von Heim- und sog. Nutztieren Tieren an ihre Haltung und Ernährung Bestandteil des regulären Unterrichts? Bitte nach Bezirken auflisten. Zu 1.: Diesbezüglich konkrete, auf die Einzelschule bezogene Informationen werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht zentral erfasst. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Themen altersgerecht in den schulinternen Curricula verankert werden. 2. In welchen Schulfächern werden diese Lehrinhalte ggf. vermittelt? Zu 2.: Die Antwort ist der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13030 vom 04. Januar 2018 zu entnehmen. 2 3. Mit welchen Unterrichtsstundenanteil sind diese Lehrinhalte im Jahr vertreten? Zu 3.: Die Berliner Schulen entscheiden eigenverantwortlich im Sinne der Vorgaben des Rahmenlehrplans über die Verteilung von Lehr- und Lerninhalten und Stundenanteile. 4. Sind die entsprechenden Lehrkräfte besonders geschult und wenn ja wodurch? Zu 4.: Die Lehrkräfte, die in den unter 2 genannten Unterrichtsfächern ausgebildet werden, werden zu diesem Themengebiet im Fachstudium sowie anschließend in den Fachseminaren des Vorbereitungsdienstes geschult. Nach der Staatsprüfung können die Themengebiete in Fortbildungsveranstaltungen vertieft werden. 5. Werden – und wenn ja, in welchem Umfang - dazu externe, sogenannte Tierschutzlehrer*innen eingesetzt? Zu 5.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen dazu keine Informationen vor. 6. Werden ggf.- und wenn ja welche - externe Unterrichtsmaterialien oder Module eingesetzt? Zu 6.: Es ist davon auszugehen, dass vielfältige Unterrichtsmaterialien, sowohl digital als auch anlog im Unterricht eingesetzt werden. Die Entscheidung darüber treffen Schulen eigenverantwortlich. Konkrete Angaben liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht vor. 7. Werden ggf. Angebote, wie der Tierschutzunterricht im Tierheim Berlin, angenommen? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfasst die Vielzahl der außerschulischen Kontakte der Berliner Schulen nicht. 3 8. Spielt Tierschutz eine Rolle im Berliner Rahmenlehrplan? Zu 8.: Der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 - 10 Berlin Brandenburg sieht für den Sachunterricht 1- 4 das Themenfeld 3.5 „Tier“ vor. In diesem wird ein Rahmen geboten, sich mit Tieren eingehend auseinanderzusetzen. Von der biologischen Kategorisierung von Tierarten über die Beschäftigung mit Lebensräumen von Tieren, heimischen Tieren sowie Haus- und Nutztieren bis hin zu ausgestorbenen Tieren erwerben die Lernenden Kompetenzen zum Thema anhand vielfältiger Inhalte. Dabei prägt neben den eigenen Erfahrungen mit Tieren eine durch Respekt gegenüber den Lebewesen gekennzeichnete Haltung den Unterricht. Für die Jahrgangsstufen 5/6 werden im Themenfeld 3.5 „Pflanzen, Tiere, Lebensräume “ charakteristische Lebensweisen und Nahrungsbeziehungen untersucht. Aus dem Wissen über Ökosysteme ergeben sich Konsequenzen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur. Kenntnisse über Wildtiere und die Angepasstheit an ihren Lebensraum sind Voraussetzung für artgerechte Haltung von Nutz- und Haustieren. Die Schülerinnen und Schüler lernen, verschiedene Perspektiven einzunehmen. Dies kann beispielhaft auch an der Haltung, Züchtung und Nutzung von Haustieren erfolgen und Aspekte des Tierschutzes einschließen. Im Themenfeld 3.8 „Evolution“ des Rahmenlehrplans Biologie der Jahrgangsstufe 9/10 kann exemplarisch der Einfluss des Menschen auf die Evolution durch Züchtung oder Genmanipulation thematisiert werden. Der Wahlpflichtkurs Naturwissenschaften 7-10 bietet mit dem Themenfeld 3.14 „Nahrung für die Welt“ insbesondere zu den Inhalten Landwirtschaft und Nutztiere die Gelegenheit, dass sich Lernende auch mit Fragen der Massentierhaltung auseinandersetzen. Passend dazu können die übergreifenden Themen: Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen und Verbraucherbildung in unterschiedlicher Weise Beachtung finden. Berlin, den 17. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie