Drucksache 18 / 20 147 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Kontrollen zum Leinenzwang – Erfolg oder Misserfolg? und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 147 vom 01. Juli 2019 über Kontrollen zum Leinenzwang – Erfolg oder Misserfolg? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen betreffen in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um Sachstandsmitteilung gebeten. Die Rückmeldungen der Bezirksämter sind in den Antworten zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 berücksichtigt. 1. Wie viele Kontrollen zum Leinenzwang wurden durch die zuständigen Behörden seit Januar 2019 in Berlin durchgeführt? Bitte nach Bezirken auflisten. Zu 1.: Diese Kontrollen werden im Rahmen der Regelkontrollen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) durchgeführt und deshalb in den meisten Bezirken statistisch nicht erfasst. Charlottenburg-Wilmersdorf statistisch nicht erfasst Friedrichshain-Kreuzberg statistisch nicht erfasst Lichtenberg statistisch nicht erfasst Marzahn-Hellersdorf statistisch nicht erfasst Mitte 18 Kontrollen Neukölln statistisch nicht erfasst Pankow statistisch nicht erfasst Reinickendorf statistisch nicht erfasst Spandau keine Kontrollen Steglitz-Zehlendorf statistisch nicht erfasst Tempelhof-Schöneberg statistisch nicht erfasst , ca. 34 Kontrollen Treptow-Köpenick statistisch nicht erfasst 2 2. Wie viele Verwarnungen oder Bußgelder wurden gegen die Hundehalter*innen ausgesprochen? Bitte nach Bezirken auflisten. Zu 2.: Charlottenburg-Wilmersdorf 109 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Verwarnungsgelder erhoben, Verstöße gegen die Leinenpflicht nicht gesondert statistisch erfasst Friedrichshain-Kreuzberg keine Verstöße gegen die allgemeine Leinenpflicht bekannt geworden Lichtenberg 149 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld erteilt oder Geldbußen festgesetzt wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht in geschützten Grünanlagen Marzahn-Hellersdorf 1 schriftliche Verwarnung wegen Verstoß gegen die allgemeine Leinenpflicht, Verstöße gegen die Leinenpflicht in Grünanlagen nicht gesondert statistisch erfasst Mitte 99 Bußgeldbescheide erlassen Neukölln 28 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld und 7 Bußgeldbescheide erlassen Pankow 41 Verwarnungen wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht in geschützten Grünanlagen Reinickendorf 67 Verfahren wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht mit Verwarnung, Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet Spandau keine Ahndung Steglitz-Zehlendorf 121 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht eingeleitet Tempelhof-Schöneberg 7 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht in Grünanlagen Treptow-Köpenick 61 Verwarnungsgeldbescheide und 17 Bußgeldbescheide erlassen wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht in Grünanlagen 3. Wie bewertet der Senat die Umsetzung des Leinenzwangs? Zu 3.: Aus den von den Bezirken übermittelten Daten geht hervor, dass die in Berlin geltenden Regelungen zur Leinenpflicht stichprobenartig überprüft werden. Die Kontrollen konzentrieren sich dabei auf bestimmte Schwerpunktbereiche, wie geschützte Grünanlagen . Der Senat hält diesen Ansatz grundsätzlich für richtig. 4. Wie viele Sachkundeprüfungen beziehungsweise Hundeführerscheine wurden in Berlin schon seit In- Krafttreten der Verordnung abgelegt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 4.: Die Sachkundeprüfungen zum Nachweis der Sachkunde der Hundehalterin/des Hundehalters werden bei anerkannten Sachverständigen abgelegt. Darüber liegen keine Zahlen vor. Bei den Fachbereichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke (VetLeb) wird von der Halterin/dem Halter unter Vorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der Sachkundeprüfung eine Sachkundebescheinigung beantragt. Die Zahl der in den Bezirken ausgestellten Bescheinigungen ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. 3 Charlottenburg-Wilmersdorf 3 Sachkundebescheinigungen Friedrichshain-Kreuzberg 0 Sachkundebescheinigungen Lichtenberg 0 Sachkundebescheinigungen Marzahn-Hellersdorf 5 Sachkundebescheinigungen Mitte 0 Sachkundebescheinigungen Neukölln 11 Sachkundebescheinigungen Pankow 11 Sachkundebescheinigungen Reinickendorf 16 Sachkundebescheinigungen Spandau 2 Sachkundebescheinigungen Steglitz-Zehlendorf 58 Sachkundebescheinigungen Tempelhof-Schöneberg 17 Sachkundebescheinigungen Treptow-Köpenick 5 Sachkundebescheinigungen 5. Stimmt es, dass die Kosten für die Prüfung in den Bezirken teilweise stark variieren? Bitte die Kosten nach Bezirk aufschlüsseln. Zu 5.: Die Bezirke sind verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Sachkundebescheinigungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Die entsprechende Regelung sieht eine Gebührenhöhe von mindestens 20,50 Euro sowie einen Höchstsatz von 164,00 Euro vor. Die VetLeb haben sich grundsätzlich darauf verständigt, für die Fälle , in denen die Bearbeitung eines Antrags ohne größeren Aufwand erfolgen kann, eine Gebühr von maximal 41,00 Euro für den ersten und 20,50 Euro für jeden weiteren Hund der Halterin/des Halters zu erheben. Nur in Fällen mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand kann die Gebühr über diesen Werten liegen. Charlottenburg-Wilmersdorf durchschnittlich 41,00 Euro Friedrichshain-Kreuzberg voraussichtlich 41,00 Euro Lichtenberg noch keine Angaben möglich Marzahn-Hellersdorf 41,00 Euro Mitte 20,50 Euro/30 Min Bearbeitungsdauer Neukölln 41 Euro bei Vorlage ausreichender Belege; 61,50 Euro bei Nachforderung eines Beleges Pankow 41,00 Euro Reinickendorf zwischen 20,50 Euro und 61,50 Euro Spandau keine Angaben Steglitz-Zehlendorf in der Regel 41,00 Euro Tempelhof-Schöneberg keine Angaben Treptow-Köpenick durchschnittlich 41,00 Euro Berlin, den 22. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung