Drucksache 18 / 20 149 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Auswirkungen des Mietendeckels auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Antwort vom 12. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20149 vom 04.07.2019 über Auswirkungen des Mietendeckels auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Vorfeld über die vom Senat beschlossenen Eckpunkte zum Mietendeckel informiert? Antwort zu 1: Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurden nach dem Senatsbeschluss über die vom Senat beschlossenen Eckpunkte zum Mietendeckel informiert. Frage 2: Wurden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei der Formulierung der Eckpunkte zum Mietendeckel mit eingebunden? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in den Prozess der Verfassung eines Gesetzestextes mit eingebunden? Antwort zu 3: Ja. Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass der Mietendeckel Auswirkungen auf die Investitionsplanungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben wird? Frage 5: Welche Auswirkungen wird der Mietendeckel nach Auffassung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf deren Investitionsplanungen haben? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) 2 Frage 6: Welche Auswirkungen wird der Mietendeckel nach Auffassung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf die geplanten Neubauvorhaben haben? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) Frage 7: Welche Auswirkungen wird der Mietendeckel nach Auffassung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf die Sanierung und Instandhaltung des Wohnungsbestandes haben? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) Frage 8: Gehen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften davon aus, dass bereits geplante Sanierungen trotz des Mietendeckels durchgeführt werden können? (Bitte Einschätzung jeder einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft) Frage 9: Wie wird sich nach Einschätzung des Senats die Sanierungsrate bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nach Einführung eines Mietendeckels entwickeln – wird diese steigen oder sinken? (bitte mit Begründung) Antwort zu 4, 5, 6, 7, 8 und 9: Bisher sind lediglich die Eckpunkte des Mietendeckels vom Senat beschlossen worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde beauftragt, auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zur Veränderungen der Bau- und Wirtschaftsplanungen der städtischen Wohnungsunternehmen getroffen werden. Frage 10: Hält der Senat eine möglichst hohe Sanierungsrate im Gebäudebestand für ein wichtiges, probates Mittel, um das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können? (bitte mit Begründung) Frage 11: Wie wirkt sich die Einführung des Mietendeckels bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf die Erreichung des o.g. Klimaziels aus? Ist dieser der Klimaneutralität förderlich oder hinderlich? (bitte mit Begründung)? Gibt es hierzu entsprechende Stellungnahme und/oder Berechnungen der für Energie und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen SenWiEnBe und SenUVK? Wie sehen diese aus? Antwort zu 10 und 11: Der Senat geht davon aus, dass erforderliche Sanierungen im Gebäudebestand auch unter Beachtung der Eckpunkte des Mietendeckels weiterhin planbar sind, um das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Berlin, den 12.07.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen