Drucksache 18 / 20 151 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Wann und wie gelingt es dem Senat, die Berliner Familien glücklich zu machen? und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20151 vom 4. Juli 2019 über Wann und wie gelingt es dem Senat, die Berliner Familien glücklich zu machen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich der Senat, dass trotz sinkender Arbeitslosigkeit und Anstieg der Frauen- und Müttererwerbsquote in den letzten Jahren die Familienarmut im Land Berlin weiter steigt? Befindet sich Berlin damit im Bundestrend? Wenn nein, warum nicht? 2. Was tut der Senat, um diesen Trend in Berlin umzukehren? Wie schätzt er in diesem Zusammenhang die Wirkungen seiner familienpolitischen Maßnahmen ein? Zu 1. bis 2: Der Senat hat in den vergangenen Jahren deutliche Schwerpunkte bei familienpolitischen Leistungen gesetzt, bestehende Angebote ausgebaut und Kosten für Familien reduziert (u.a. Familienzentren, -Beratung, -Erholung, Abschaffung von Kitagebühren , Einführung kostenfreies Mittagessen und Schülerticket). Die Einrichtung der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zeigt, dass die Bekämpfung von Familienarmut ein wesentliches Ziel des Senats ist. Der Senat schätzt die Wirkungen der Maßnahmen positiv ein. Die Kinder- und Familienarmut ist in den letzten Jahren in Berlin kontinuierlich gesunken . Der Bestand von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahre ist im Vergleich zum Dezember 2017 um 4,5 Prozent auf 87.834 gesunken (Stand Dezember 2018, siehe Tabelle 3.1 der Bundesagentur für Arbeit). 2 Auch die SGB II-Hilfequote von Kindern unter 18 Jahre sinkt kontinuierlich, von zuletzt 28,6 Prozent (Dezember 2017) auf 27,7 Prozent (Dezember 2018) (siehe Tabelle 4.1 der Bundesagentur für Arbeit). Berlin weist dabei im Langzeittrend der letzten fünf Jahre gegenüber dem gesamten Bundesgebiet deutlich bessere Zahlen vor: Während die SGB-Hilfequote von Kindern im gesamten Bundesgebiet von 2013 bis 2018 sogar um 0,2 Prozentpunkte anstieg, verringerte sie sich in Berlin um 3,8 Prozentpunkte . Der Senat sieht aufgrund der zwar sinkenden aber nach wie vor hohen Zahlen weiterhin großen Handlungsbedarf. Aus diesem Grund hat er unter anderem 2017 die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut eingesetzt, um eine gesamtstädtische Strategie zu erarbeiten und die Entwicklung konkreter Maßnahmen voranzutreiben. Ein Arbeitsschwerpunkt der Landeskommission ist, mehr Transparenz in der Vielzahl der bereits aktiven Maßnahmen zur Armutsprävention und Verbesserung von Teilhabechancen herzustellen und so perspektivisch gezielter Aussagen zur Wirksamkeit der gesamtstädtischen Strategie treffen zu können. Dezember 2018 Bund, Länder, Kreise und kreisfreie Städte BG mit einem Kind BG mit zw ei Kindern BG mit drei Kindern und mehr BG mit einem Kind BG mit zw ei Kindern BG mit drei Kindern und mehr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Deutschland 2.977.840 1.022.557 462.327 321.265 238.965 -6,3 -5,4 -7,9 -5,3 -0,4 Westdeutschland 2.168.780 775.403 344.751 244.600 186.052 -5,6 -4,7 -7,1 -4,6 0,1 Ostdeutschland 809.060 247.154 117.576 76.665 52.913 -8,0 -7,7 -10,2 -7,5 -1,8 Berlin 11 262.462 87.834 39.427 28.041 20.366 -6,4 -4,5 -7,4 -3,8 0,3 Berlin, Stadt 11000000 262.462 87.834 39.427 28.041 20.366 -6,4 -4,5 -7,4 -3,8 0,3 Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit "." ausgewiesen. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 3.1 Bestand Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren nach BG-Typ Region BG mit mindestens einem Kind dav. Bestand BG BG mit mindestens einem Kind dav. Veränderung zum Vorjahresmonat in %Bestand BG mit Kindern unter 18 Jahren Bestand BG 3 3. Wie versucht der Senat, in diesem Zusammenhang die Abwanderung insbesondere von Leistungsträgern unter den Familien ins Umland zu stoppen? Welche Erfolge hat er dabei aufzuweisen ? Zu 3.: Berlin ist eine attraktive und wachsende Stadt. Die Bevölkerungszahl Berlins stieg im Vergleich zum Vorjahr bundesweit am drittstärksten (+31.300 Einwohner); prozentual hatte Berlin mit +0,9 Prozentpunkten den höchsten Wanderungsüberschuss aller Bundesländer (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 244 vom 27.06.2019). Berlin ist eine familienfreundliche Metropole, was von vielen Familien als Standortvorteil begriffen wird. Besonders geschätzt werden das umfangreiche Angebot an Betreuung, die hohe Zahl familienfreundlicher Arbeitgeber (vgl. Auszeichnungen des Landeswettbewerbs „Unternehmen für Berlin“), die vielfältigen Freizeitangebote für Familien (vgl. Familienpass Berlin) und zahlreiche Anlaufstellen im Sozialraum. Dies belegen auch die Familienforen, die der Berliner Beirat für Familienfragen durchgeführt hat. Angebote der Familienzentren, der Familienerholung, der Betreuung, frühen Bildung und Beratung werden in hohem Maß von Berliner Familien genutzt. Der Ausbau einer familiengerechten Infrastruktur ist daher, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, kontinuierlich fortzuführen. 4. Wie schätzt der Senat im Prozess der Stärkung der Berliner Familien die Vorschläge des Berliner Familienbeirates ein? Welche davon wurden bereits umgesetzt? Was konnte bis jetzt aus welchen Gründen nicht realisiert werden? Zu 4.: Der Berliner Beirat für Familienfragen hat die Aufgabe, den Berliner Senat in familienpolitischen Fragen zu beraten und die Anliegen von Berliner Familien zu vertreten . Diese Aufgabe nimmt das Gremium vollumfänglich war und wird seitens des Senats unverändert geschätzt. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sichert dabei den Informationstransfer und bezieht bereits die Themenstellung und Herausgabe eines neuen Familienberichts in 2020 ein. Die Vorschläge des Berliner Beirats für Familienfragen erfahren eine hohe Wertschätzung in der Auskleidung der Berliner Familienpolitik. So haben zahlreiche Handlungsempfehlungen aus dem Familienbericht 2015 Eingang in die Koalitionsvereinbarung und die Regierungsrichtlinien gefunden. Umgesetzt wurden Empfehlungen , wie z.B. die Bedeutung des Politikfeldes „Familie“ im Ressortnamen zu würdigen , die Einrichtung eines eigenen Referats für Familienpolitik und Familienförderung , die Intensivierung der Armutsprävention, die Stärkung des ressortübergreifenden Arbeitens, die Weiterentwicklung des Familienportals, wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende (Änderungen UVG, Einrichtung eines Netzwerks für Alleinerziehende , Änderung der Ausführungsvorschrift Wohnen), die Ausweitung des Präventionsprogramms Babylotse und der Schulsozialarbeit. Die Forderung des Berliner Beirats für Familienfragen zu einer Jugendberichterstattung wurde durch den Berliner Senat mit dem Beschluss des Jugendfördergesetzes mehr als erfüllt. Jugendförderung ist zukünftig nicht nur Bestandteil von Jugendförderplänen sondern wurde auch konkret durch qualitative und quantitative Standards für die unterschiedlichen Angebotsformen der Jugendarbeit definiert. 4 5. Inwieweit hat der Senat die Vorschläge aus den letzten Familienforen zu bezahlbarem, ausreichendem und generationengerechtem Wohnraum für Familien aufgegriffen? Welche kurz- , mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Forderung hat er eingeleitet? Zu 5.: Der Senat hat die Vorschläge aus den letzten Familienforen zum Thema Wohnraum für Familien als wichtigen Beitrag zur Diskussion zur Kenntnis genommen und bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen berücksichtigt bei ihren Förderprogrammen immer die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Die Zielgruppe bilden insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende , Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen. Dabei erhalten Haushalte mit einem oder mehreren Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen einen Wohnberechtigungsschein mit „besonderem Wohnbedarf“, sofern dies die Einkommensverhältnisse des Haushalts zulassen. Die Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sieht ebenfalls vor, dass Familien und Haushalte, die einen besonderen Bedarf an bezahlbaren, kleinen, altersgerechten oder barrierefreien Wohnungen haben, bei der Neubauoffensive der städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine besondere Beachtung genießen. Dies spiegelt sich nicht nur in der Schaffung von Wohnraum für Familien sondern auch in der Bereitstellung familiengerechter Infrastruktur wider. Beispielsweise errichtet die degewo bei Ihrem Bauvorhaben in an der Schönefelder Chaussee / Ecke Wegedornstraße in Altglienicke ein Nachbarschaftscafé und eine interkulturelle Kindertagesstätte. In der Paulsternstraße in Spandau baut die degewo ein Wohnquartier, das neben Wohnräumen zwei Gewerbeflächen bietet, darunter eine Kindertagesstätte. Schließlich wird die Neubauförderung laufend an gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen angepasst. Die im Genehmigungsverfahren befindlichen Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2019 sehen höhere Fördersätze zur Schaffung von Wohnraum vor. Mit Zuschüssen werden zusätzlich Aufzüge, Rollstuhlbenutzerwohnungen sowie innovative, experimentelle, ökologische oder nachhaltige Bau- und Nutzungsweisen gefördert. In Bezug auf die Versorgung einkommensschwacher Familien wurde im Rahmen der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ vom 15.04.2017 gegenüber vorangegangenen Bündnissen nochmals stärker vereinbart, dass für Neubauprojekte mit Beginn ab 01.07.2017 grundsätzlich mindestens 50 Prozent der Neubauwohnungen mietpreisund belegungsgebunden an Berechtigte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) anzubieten sind. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen sind 60 Prozent an WBS-berechtigte Haushalte und davon wiederum 25 Prozent an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen zu vermieten. Zu den besonderen Bedarfsgruppen zählen auch Familien mit Kindern, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. In 2018 wurde die vorgegebene Wiedervermietungsquote von 60 Prozent an WBSberechtigte Haushalte mit durchschnittlich 60,88 Prozent (= 9.270 Wohnungen) erfüllt . Die Vorgabe einer Wiedervermietungsquote von 25 Prozent an besondere Bedarfsgruppen wurde, wie auch im Jahr 2017, mit 37,81 Prozent (= 5.757 Wohnungen ) deutlich übererfüllt. Die Neuregelung der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) zum 1. Januar 2018 hat zu einer erheblichen Verbesserung für armutsgefährdete Familien geführt. 5 Mit der Anhebung der Richtwerte in der AV-Wohnen wurden die Mieten von 18.000 Zwei-Eltern-Familien und 16.000 Ein-Eltern-Familien wieder als angemessen bewertet . Bei der Berechnung der Richtwerte wurden auch die zulässigen Wohnflächen erhöht. Hiervon profitieren insbesondere Familien: die Werte wurden um jeweils 5 qm für Bedarfsgemeinschaften ab drei Personen sowie für Alleinerziehende angehoben. Außerdem wurde ein Umzugsvermeidungszuschlag eingeführt: Die Miete darf den Richtwert nun bis zu 10 Prozent überschreiten, wenn dadurch ein Umzug vermieden wird. Auch wurde die Zusicherung zum Umzug für Familien mit Kindern bei Vorliegen von unzumutbar engen Wohnverhältnissen erleichtert, auch wenn nicht jedem Kind ein eigener Wohnraum zur Verfügung steht. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) sind für die Sicherung und Erweiterung preisgünstigen Mietwohnraums in allen Bezirken für breite Schichten der Bevölkerung (Wohnungsmarktaufgabe) verantwortlich. Außerdem leisten sie Hilfestellung zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für Haushalte in Berlin, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich nicht selbst mit angemessen Wohnraum versorgen können (Versorgungsaufgabe ). Bis 2026 werden nach derzeitiger Planung der WBG rund 7000 Wohnungen mit mindestens drei Zimmern entstehen (vgl. hierzu detaillierter die Antworten zur schriftlichen Anfrage 18/19009). Um mehr Wohnraum für Familien zur Verfügung zu stellen, wurden die Kooperationen mit privaten Vermietern und Genossenschaften zusätzlich intensiviert. Neben dem starken Engagement der städtischen Wohnungsbaugesellschaften für die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit bezahlbarem Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten werden diese Kooperationen bei verschiedenen Projekten realisiert (z.B. Neubauvorhaben „Buckower Feld“). Auch die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut befasst sich mit dem Thema „Wohnen“. Zentrale Forderungen hierzu hat die Landeskommission im Juni 2018 in der Stellungnahme „Familien brauchen ein bezahlbares Dach über dem Kopf“ aufgestellt. Die dort aufgestellte Forderung nach entsprechender Platzkapazität in einer Notunterkunft für Familien wurde mit dem Ausbau eines zweiten Standortes und weiteren Plätzen bereits begegnet. 6. Was tut der Senat, um den Forderungen des Berliner Familienbeirats nach einem sauberen, familienfreundlichen und drogenfreien Wohnumfeld nachzukommen? Zu 6.: Die Polizei Berlin mit ihrer Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt (LKA Präv) unterstützt den Senat bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Stadtentwicklung und Infrastruktur. Sie berät als zuständige Stelle für die Städtebauliche Kriminalprävention (SKP) sowohl bei der Planung baulicher Vorhaben (bspw. als Sachverständige bei Wettbewerbsverfahren) als auch im Bestandsbereich. Die Beratung umfasst dabei nicht nur den öffentlichen Raum mit seinen verschiedenen Grün- und Freiflächen, sondern auch bauliche Maßnahmen. Im Zuge dessen wird großer Wert auf eine künftige Nutzungsmöglichkeit für alle Zielgruppen gelegt. Generationsübergreifende Angebote für Jedermann zum Verweilen oder Spielen tragen zur Belebung bei und durch die erhöhte informelle soziale Kontrolle steigt das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und Tatgelegenheiten können reduziert werden. Die Städtebauliche Kriminalprävention beinhaltet auch Maßnahmen, die Ordnungsstörungen und Nutzungskonflikten bereits im Vorfeld entgegenwirken. 6 Darüber hinaus setzt die Polizei Berlin Schwerpunkte in den Bereichen, in denen ein wahrnehmbarer öffentlicher Handel mit illegalen Drogen - und dem teilweise damit einhergehenden öffentlichen Konsum - zu Beeinträchtigungen des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung führt. Mit verstärkter polizeilicher Präsenz aber auch mit gezielten Maßnahmen gegen Handeltreibende wird an diesen Brennpunkten eingeschritten. Mit ausschließlich polizeilichen Mitteln können diese Brennpunkte im öffentlichen Raum ohne das Zusammenwirken mit den Institutionen der Drogenberatungs- und Suchthilfeeinrichtungen nicht umfassend beruhigt werden. Die Polizei Berlin arbeitet daher eng mit diesen Institutionen zusammen, um insbesondere den öffentlichen Konsum von illegalen Drogen an diesen Brennpunkten einzudämmen. Als Beispiel ist das Projekt NUDRA („Netzwerk zum Umgang mit Drogen- und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum“) zu nennen, an dem sich die vier Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beteiligen, die seit Jahren durch Drogen- und Suchtproblematik belastet sind. Zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Fixpunkt gGmbH und der Polizei Berlin wird dem stadtweiten Problem des öffentlichen Drogen- und Alkoholkonsums analytisch und strategisch begegnet. Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für zwei Jahre geförderte Projekt befindet sich derzeit in der Anfangsphase. Übergeordnetes Ziel ist der „überbezirkliche Aufbau eines Netzwerkes zum Umgang mit Drogen- und Alkoholkonsum sowie mit den Begleiterscheinungen im öffentlichen Raum für einen guten sozialen Zusammenhalt“. 7. Was hat der Senat bis jetzt getan, um eine familienfreundliche Infrastruktur bereit zu stellen, die insbesondere einen niedrigschwelligen Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten (z.B. Bibliotheken, Musikschulen, Sport- und Freizeit-einrichtungen) ermöglicht? Wie steht es gleichermaßen mit Familienzentren und Beratungsangeboten? Wo sind diese Bedingungen bereits in vorbildlicher Form vorhanden und in welchen Bezirken gibt es besonders große Defizite? Zu 7.: Der Senat hat sich zum Schwerpunkt gesetzt, gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen. Dazu gehören insbesondere vielfältige und passende Angebote im Bereich der Infrastruktur, die Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensformen begleiten und unterstützen. So fördert der Senat im Rahmen des ressortübergreifenden Handelns für Familien in Berlin die sozialräumlich ausgerichtete Entwicklung von Familienzentren als niederschwellige Anlaufpunkte für Familien mit Kindern. Im Rahmen des Landesprogramms Berliner Familienzentren werden inzwischen 42 Einrichtungen (mindestens drei pro Bezirk) mit vielfältigen, besucherorientierten Bildungsangeboten sowie Treffpunktmöglichkeiten , gefördert. Familienzentren stärken die Potenziale von Eltern und bieten Orientierung über weitere Bildungs-, Freizeit-, und Unterstützungsangebote für Familien im Sozialraum. Das Landesprogramm Berliner Familienzentren hat seit Juni 2018 die Arbeit der Stadtteilmütter in sein Konzept der Familienbildung integriert, so dass derzeit zwölf Stadtteilmütter an je einem Familienzentrum angestellt sind. Um die erfolgreiche Arbeit der Stadtteilmütter als Akteure der Familienbildung zu erhalten und diese den Bedarfen entsprechend berlinweit auszubauen, ist die Implementierung und ein stufenweiser Ausbau zu einem Landesprogramm Stadtteilmutter bis zum Januar 2020 vorgesehen. Zu den Aufgaben der Stadtteilmütter gehört es in erster Linie, Informationen über bestehende Bildungseinrichtungen und behördliche Institutionen an Familien weiterzugeben und diese damit bei ihren Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu 7 stärken. Stadtteilmütter begleiten Familien auch zu Sportvereinen, Musikschulen und Spielplätzen sowie anderen Freizeit- und Bildungsangeboten. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen, Begegnungen zu ermöglichen, Wege bekannt zu machen sowie Kontakte zu fördern. Neben den Familienzentren werden etwa 30 weitere Angebote der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII in Berlin gefördert. In kontinuierlicher Abstimmung mit den Bezirken halten zahlreiche Träger der freien Jugendhilfe Familienbildungs-, Familienförderungs - und Beratungsangebote für Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und -lagen vor und bieten konkrete Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltags . Die Art der Unterstützung orientiert sich am Bedarf und den Ressourcen der Eltern. Zeitlich und räumlich finden die Bildungsangebote dort statt, wo die Familien sich ohnehin aufhalten (z. B. in Kitas, Nachbarschaftszentren, Kirchen, Beratungseinrichtungen ), damit Gelegenheiten zum Austausch und Beratungsmöglichkeiten direkt im unmittelbaren Umfeld vorhanden sind. Darüber hinaus werden Angebote der Familienerholung in Einrichtungen gemeinnütziger Träger oder in anderen für die Erholung von Familien geeigneten Einrichtungen gesamtstädtisch gefördert. Der Senat hat die Familienerholung mit vier unterschiedlichen Säulen, Formen und Schwerpunktsetzungen zu einem wichtigen infrastrukturellem Bestandteil der Familienförderung für Berliner Familien entwickelt. Förderberechtigten Familien stehen verschiedene Angebote bzw. Angebotsformen, passgenau für die jeweilige Familiensituation zur Auswahl: Zuschüsse zu Individualreisen, zu organisierten Familiengruppenreisen in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft, Bildungswochenenden für die ganze Familie oder auch mehrtägige Fahrten ins Berliner Umland im Rahmen des Projekts „Familien in Fahrt“. Die Maßnahmen der Familienerholung richten sich in erster Linie an bedürftige Familien, um die Folgen von Armut für Familien abzumildern und Teilhabe sichern zu können. Zur Verbesserung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen, gibt es zudem das Bildungspaket (sogenannte BuT-Leistungen). Die Leistungen umfassen Zuschüsse zum Mittagessen in Schule (ab dem 01.08.2019 kostenfrei für alle Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassenstufen 1-6) oder Kita, zum Schulbedarf sowie zu den Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und an Ausflügen sowie Fahrten der Schule oder der Kita teilnehmen. Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Anspruchsberechtigte den „berlinpass-BuT“. Das Antragsverfahren hat der Berliner Senat deutlich vereinfacht. BuT-Leistungen (außer Lernförderung) sind ab 01.08.2019 zum Großteil automatisch zusammen mit den Sozialleistungen beantragt. Ein gesonderter Antrag ist lediglich durch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag zu stellen. Zudem ist ab 01.08.2019 das Schülerticket Berlin AB komplett kostenfrei für Familien. 8. In welchen Bezirken gibt es Familienservicebüros und mit welchem Erfolg arbeiten sie? Wo gibt es noch keine Familienservicebüros und worin liegen dafür die Gründe? Bis wann will der Senat diese Lücke geschlossen haben, damit in allen Bezirken solche Büros arbeiten? 8 Zu 8.: Die Einrichtung und Evaluation der Familien(Service)Büros liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Bisher wurden in vier Bezirken Familien(Service)Büros eingerichtet: das „Familien Service Büro“ in Friedrichshain-Kreuzberg, das „Familienbüro“ in Lichtenberg , das „Familienbüro“ in Steglitz-Zehlendorf und der „Info Point Jugendamt“ in Tempelhof-Schöneberg. Derzeit arbeiten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Bezirke ein Konzept für die berlinweite Einrichtung von Familienbüros aus. Ziel ist, einen einheitlichen Qualitätsrahmen sicherzustellen und die Einführung in allen Bezirken zu unterstützen. 9. Wie steht der Senat zu Forderung des Familienbeirates, die Bearbeitungszeiten von Verwaltungsvorgängen für Familien (zum Beispiel Unterhaltsvorschusszahlungen) entscheidend zu minimieren? Was konnte in den letzten zwei Jahren in diesem Bereich erreicht werden (bitte konkret an Beispielen belegen)? Wo liegen die Gründe, wenn solche Verbesserungen nicht erreicht wurden und welche Bezirke betrifft das insbesondere? Zu 9.: Der Senat hat am 03.07.2018 die Vorschläge der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung umgesetzt und ein Schnellläuferprojekt zum Abbau eines Antragsstaus in den Bereichen Unterhaltsvorschuss und Elterngeld sowie einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten initiiert. Im Rahmen dieses Schnellläuferprojektes konnte erreicht werden, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldleistungen ab Vorlage aller Unterlagen berlinweit weniger als 8 Wochen beträgt. Bei Unterhaltsvorschussleistungen war durch die Ausdehnung der Gruppe der anspruchsberechtigten Personen (neu Kinder von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sowie die Aufhebung der Begrenzung des Leistungsbezugszeitraums (vormals Höchstdauer 72 Monate) ein Antragsstau entstanden. Dieser Antragsstau konnte innerhalb eines Jahres um 70% von rund 27.000 Anträgen auf rund 8.000 Anträge reduziert werden. Zur Bearbeitung der noch offenen Anträge können die Bezirke temporäre Unterstützungskräfte einsetzen. Perspektivisch wird das bis zum Ende des Jahres eingeführte neue Fachverfahren ISBJ-Jugendhilfe (Modul III – UVG) den Prozess der Fallbearbeitung unterstützen und insgesamt zu einer verbesserten Bearbeitungseffizienz führen. Der Antragsstau im Elterngeld ist durch Stellenbesetzungen und Umstrukturierungen komplett abgebaut. Durch Start des Online-Antragsassistenten „ElterngeldDigital“ (Projektpartner: BMFSFJ mit Pilotländern Berlin und Sachsen) wurde eine digitale Hilfestellung für Eltern geschaffen. Ein weiterer Ausbau ist geplant. 10. Welche digitalen Angebote bietet der Senat den Berliner Familien mit welchem Erfolg an? Wie steht es in diesem Zusammenhang mit dem seit langem versprochenen Kita-Navigator? Wird damit zum zugesicherten Termin gearbeitet werden können? 9 Zu 10.: Berliner Familien steht seit 2014 das Familienportal „Zuhause in Berlin“ zur Information über zahlreiche familienrelevante Themen zur Verfügung. Das Portal befindet sich in einem kontinuierlichen Ausbau und enthält mittlerweile auch eine Veranstaltungskalender , eine Schlagwortsuche und Hinweise auf aktuelle familienpolitische Änderungen. Ein Relaunch der Website mit noch attraktiverem Design fand 2019 statt. Für junge Menschen hat der Berliner Senat mit JUP! ein eigenes Portal mit einer hohen Partizipation von Jugendlichen aufgebaut. Das Jugendportal Jup! Berlin bietet neben vielen Informationen und Beiträgen auch ein von Jugendlichen gestaltetes crossmediales Medienmagazin sowie Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung. Als digitale Unterstützung von Familien wird auch der „Antrag zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ online angeboten, der die eingegebenen Daten an das zuständige Jugendamt übermittelt und aktuell monatlich von über 3000 Eltern genutzt wird. Darüber hinaus wurde im Oktober 2018 für Berliner Eltern der Online- Antragsassistent „ElterngeldDigital“ in der ersten Ausbaustufe gestartet. Das Angebot wurde vom Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend in Kooperation mit den Pilotländern Berlin und Sachsen eingerichtet, um Eltern online mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars zu unterstützen. „ElterngeldDigital“ wird schrittweise ausgebaut . Laut des zuständigen Bundesministeriums soll noch im Jahr 2019 die zweite Ausbaustufe, die eine elektronische Übermittlung der Antragsdaten an die Elterngeldstellen erlaubt, erfolgen. Eine onlinegestützte Beantragung von Familienleistungen ist der nächste Schritt. Dabei wirkt das Land Berlin an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durch den Bund und die Länder mit. In den Bund-Länder-Arbeitsgruppen der OZG- Themenfeldbearbeitung ist Berlin im Bereich „Familie & Kind“ im Teilprojekt „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“ aktiv beteiligt und bearbeitet den Querschnittsbereich der Digitalisierungsvorhaben. Darüber hinaus wird im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsmaßnahmen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) den KiTa- Navigator für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kita-Träger zur Verfügung stellen . Mit der Einführung des KiTa-Navigators werden den Erziehungsberechtigten Funktionen bereitgestellt, die sie bei der Kitaplatzsuche unterstützen sowie stärker einbeziehen: ein digitaler Kita-Suchassistent für Eltern, über den neben der Kita- Suche auch die Kontaktaufnahme und Übermittlung von Betreuungsanfragen der Eltern an Kindertageseinrichtungen unterstützt werden soll. Ziel ist es, die Prozesse der Suche und Anfrage auf Seiten der Eltern mit den Geschäftsprozessen der Träger und Kindertageseinrichtungen (bspw. Prüfung und Verwaltung von Anfragen, Wartelisten - und Vormerkmanagement sowie Vertragsschluss) so zu verzahnen, dass Transparenz gewährleistet und redundante Datenerfassungen vermieden werden können. Die Bereitstellung durch die SenBildJugFam ist diesen Herbst 2019 vorgesehen . 11.Welche familienpolitischen Initiativen verfolgt der Senat auf Bundesebene (Frau STS Klebba auf der Anhörung im Bildungsausschuss am 16. Mai 2019: „Ja, die bundespolitischen Aspekte sind für das Land Berlin und für den Senat sehr wichtig, das heißt, auch dort mit Initiativen voranzugehen…“)? 10 Zu 11.: Der Berliner Senat unterstützt das Vorhaben, eine Kindergrundsicherung zu etablieren und ist seit 2018 mit einer Vertretung (SenBildJugFam) an der Bund-Länderoffenen Arbeitsgruppe (Auftrag aus der Konferenz der Arbeits- und SozialministerInnen ) beteiligt. Eine erste Einschätzung zu verschiedenen Modellen, Schnittstellenproblematiken und Herausforderungen wird den Arbeits- und SozialministerInnen zur nächsten Sitzung vorgelegt werden. Darüber hinaus hat sich im Auftrag der Bund- Länder Arbeitsgruppe der Jugend- und FamilienministerInnen eine Arbeitsgruppe zur Klärung abstammungsrechtlicher Fragen gebildet, an denen sich Berlin beteiligt. Vor dem Hintergrund von geplanten Veränderung im Adoptionsvermittlungsgesetz hat sich Berlin besonders dafür eingesetzt, dass die Herkunftssuche und die Aufklärung adoptierter Menschen gestärkt wird. 12. Wie steht der Senat zur Kritik des Familienbeirates zu der unter 11. angeführten Anhörung, dass man die Zusammenarbeit der Senatsverwaltungen zu familienpolitischen Themen immer noch „als Mangel begreifen“ müsse? Was will der Senat tun, um diese Situation zu beseitigen? Zu 12.: Grundsätzlich erkennt der Berliner Senat an, dass insbesondere familienpolitische Fragen ressortübergreifende Themenstellungen beinhalten und eine entsprechende Bearbeitung erforderlich machen. An zahlreichen Beispielen, wie dem Schnellläuferprojekt zum Abbau eines Antragsstaus, der Einrichtung von Notunterkunftsplätzen für obdachlose Familien, bei der Sensibilisierung zu jungen Pflegenden, bei der Entwicklung eines Konzepts für Familienbüros oder eines Landesprogramms Stadtteilmütter zeigt sich, dass die ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie Kooperationen mit Bezirken und Vertretungen der Zivilgesellschaft etabliert sind und zu guten Erfolgen führen. Insbesondere zur Reduzierung von Kinderarmut und ihren Folgen ist für die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie ressortübergreifendes Denken und Handeln entscheidend. Mit der ressortübergreifenden Arbeitsweise der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut wird kontinuierlich ein abgestimmtes Handeln erreicht und Kooperationsmöglichkeiten zur Erarbeitung von gezielten Maßnahmen aufgezeigt. Berlin, den 17. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie