Drucksache 18 / 20 156 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Zur Straßenbeleuchtung in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20156 vom 4. Juli 2019 über Zur Straßenbeleuchtung in Marzahn-Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Straßen und wann wird 2019 die Straßenbeleuchtung umgerüstet bzw. durch zusätzliche Leuchten ergänzt? Antwort zu 1: In 2019 wurden in Marzahn-Hellersdorf bisher in 34 Straßen 699 Stück Leuchten erneuert (s. Anlage), davon waren 366 Gasstandorte betroffen. Für Ende 2019 sind mit der Umrüstung von 62 Stück Gasleuchten in der Hönower Straße und dem Ersatz bzw. der Modernisierung der elektrischen Beleuchtung in der Oberfeldstraße mit 83 Leuchten zwei weitere Maßnahmen geplant. Frage 2: Wie viele Gaslaternen wurden bisher in den jeweiligen Bezirken abgebaut (bitte Auflistung nach einzelnen Bezirken) und durch LED-Beleuchtung ersetzt? Antwort zu 2: Insgesamt wurden in Berlin seit 2011 bisher 15.059 Stück Gasleuchten demontiert. Davon wurden ca. 6.500 Stück durch LED-Leuchten ersetzt (s. Anlage). Frage 3: Welche Kosten fallen für eine moderne technische LED-Leuchte an? 2 Antwort zu 3: Je nach Ausstattung fallen für den Erwerb einer modernen technischen LED-Leuchte, die als Aufsatz- oder Ansatzleuchte montiert werden kann, Kosten zwischen 200,- € und 500,- € an. Für Demontage und Montage fallen ca. 100,- € an, sofern vorhandene Elektroleuchten ersetzt werden. Die Betriebskosten betragen je nach Leistung zwischen 20,- € bis 50,- € im Jahr. Frage 4: Welche Kosten entstehen durch eine Umrüstung der historischen Gashängeleuchten mit LED? Antwort zu 4: Nach der aktuellen Marktlage betragen die Kosten z.Z. ca. 7.700,- € pro Standort für eine Hängeleuchte, sofern die Umrüstung unter Berücksichtigung des historischen Erscheinungsbildes erfolgt. Frage 5: Was geschieht mit den abgebauten Gashängeleuchten? Antwort zu 5: Die abgebauten Gasleuchten werden geprüft und sofern möglich instandgesetzt. Frage 6: Sofern eine Aufbereitung erfolgt: Wo werden die Laternen wiederverwendet? Antwort zu 6: Die instandgesetzten Gashängeleuchten werden umgehend wieder im gesamten Gaslichtgebiet montiert. Frage 7: Welche aktuellen Abstimmungen zur Übernahme des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in Grünflächen gibt es? Antwort zu 7: Die Übernahme der Zuständigkeit des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen von den Bezirksämtern kann erst nach der Bereitstellung der hierfür erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen und ist daher Gegenstand der aktuellen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021. 3 Frage 8: Wie wird sichergestellt, dass in Straßen mit älterem und höherem Baumbestand ggfs. durch Laternen geringerer Höhe die Lichtausbeute durch das Blattwerk nicht beeinträchtigt wird? Antwort zu 8: Im Zuge der Beleuchtungsplanung einer Umrüstungsmaßnahme / Modernisierungsmaßnahme wird in der Regel auch der aktuelle Baumbestand erfasst. Generell liegt es in der Zuständigkeit der bezirklichen Grünflächenämter, durch einen geeigneten Baumbeschnitt die notwendige Lichtausbeute zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit für die Straßen und Gehwege nicht zu beeinträchtigen. Frage 9: Wann ist geplant, die Technischen Leuchten in kleinteiligen Siedlungsgebieten durch städtebaulich anspruchsvollere Laternen zu ersetzen? Antwort zu 9: Der Einsatz von städtebaulich anspruchsvolleren Leuchten bzw. Modellleuchten steht in direkter Abhängigkeit zu den begrenzten Haushaltsmitteln. Oberste Priorität liegt derzeit in der berlinweiten Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung für die öffentlichen Straßen, Geh- und Radwege und damit dem eingetretenen Instandhaltungsrückstau, infolge der Sparmaßnahmen der letzten beiden Jahrzehnte, entgegenzuwirken. Berlin, den 11.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz