Drucksache 18 / 20 158 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Zum Bauvorhaben Münsterberger Weg 91-95 in Kaulsdorf? und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20158 vom 04. Juli 2019 über Zum Bauvorhaben Münsterberger Weg 91 - 95 in Kaulsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie ist der Stand des Bauvorhabens Münsterberger Weg 91 - 95 in Kaulsdorf? Antwort zu 1: Die Investoren haben im Stadtentwicklungsamt mehrfach vorgesprochen mit der Intention die Planung (innere Bebauung des Grundstückes) so weiter zu entwickeln, dass sich eine Verträglichkeit nach § 34 BauGB ergibt. Nach dem letzten gemeinsamen Gespräch vom 11.04.2019 mit den Investoren konnte ein Entwurfsstand erreicht werden, der planungsrechtlich genehmigungsfähig erscheint. In der Folge haben die Investoren angekündigt die Unterlagen für den Bauantrag zu erarbeiten. Frage 2: Wann wird die Baugenehmigung für den Münsterberger Weg 91-95 erfolgen? Frage 3: Wann ist der Baubeginn geplant? Antwort zu 2 und 3: Da noch kein entsprechender Bauantrag vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 2 Frage 4: Ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück vorgesehen? Antwort zu 4: Wenn ein Bauantrag eingereicht wird, der dem skizzierten Rahmen aus den Vorgesprächen entspricht, wäre ein Bebauungsplanverfahren nicht notwendig. In diesem Fall ist ein Bebauungsplan auch nicht beabsichtigt. Da die Planung des Investors den Rahmen nach § 34 BauGB weitgehend ausschöpft, wird seitens des Bezirkes ein Planerfordernis gesehen, wenn die skizzierten Planungen im Rahmen des Bauantrages überschritten würden. Frage 5: Welche Geschossigkeit ist geplant? Antwort zu 5: Entsprechend des derzeitigen Standes der Planungen, sind für den inneren Bereich des Grundstückes Gebäude mit verschiedenen Geschossen zwischen IV+ Staffelgeschoss und III + Staffelgeschoss vorgesehen. Die Planung fügt sich von der Geschossigkeit homogen in den bereits genehmigten Kanon ein und steigt von der hinteren Grundstücksgrenze ausgehend von II Geschossen über III Geschosse mit Staffelgeschoss anschließend IV Geschosse auf die Bestandsbebauung mit V Geschossen an. In der aktuellen Planung ist eine große Tiefgarage vorgesehen. Berlin, den 17.07.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen