Drucksache 18 / 20 160 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2019) zum Thema: Zur Typensporthalle Ulmenschule und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 160 vom 4. Juli 2019 über Zur Typensporthalle Ulmenschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden alle für die Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstückes erforderlichen Unterlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingereicht? a. Falls nicht, wann ist dies geplant? b. Falls doch, wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen? Zu 1 a. und b.: Nach Schulgesetz § 109 ist der Bezirk für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Der Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Jugend und Familie des Bezirksamtes Marzahn- Hellersdorf, Herrn Lemm, beantragte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) für den Standort Ulmen-Grundschule Amtshilfe für die Umsetzung der Baumaßnahme. Die Baumaßnahme ist im Kapitel 2712 als Typensporthalle geplant. Die erforderlichen Unterlagen zum Baugrundstück müssen bei SenBildJugFam eingereicht werden. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf teilte mit, dass er diese Unterlagen noch vor Beginn des kommenden Schuljahres bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einreichen wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird nach Vorlage und Prüfung aller grundstücksbezogenen Unterlagen diese an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur weiteren Bearbeitung übergeben. 2. Bis wann müssten die Unterlagen eingereicht und geprüft sein, um eine Berücksichtigung bei der überbezirklichen Dringlichkeitsliste zu gewährleisten? 2 Zu 2.: Die Finanzierung der Errichtung einer Typensporthalle für den Grundschulstandort Ulmenschule ist im Kapitel 2712 Titel 701 01 gesichert. Für alle dort veranschlagten Sporthallen müssen die notwendigen Grundstücksunterlagen von den Bezirken eingereicht werden. Auf diesen Grundlagen kann dann die Bebaubarkeit geprüft werden und weitere Abläufe in Abhängigkeit der schulfachlichen Reihenfolge bestimmt werden. Berlin, den 17. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie