Drucksache 18 / 20 163 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2019) zum Thema: Finanzierung der Arbeit im Bereich „Sucht“ in den Bezirken und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20163 vom 05. Juli 2019 über Finanzierung der Arbeit im Bereich „Sucht“ in den Bezirken ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieso soll es ab 2020 die im Rahmen der Nachbudgetierung bewilligten Mittel zur Verstärkung der Flüchtlingsarbeit für 24 Fachkräfte in den Kontakt- und Beratungsstellen der Bezirke (Teilbudget KBS) in bisheriger Form nicht mehr geben? Zu 1.: Die Höhe der Mittel wurde auf Basis der Ankunftszahlen (https://www.berlin.de/laf/ankommen/aktuelle-ankunftszahlen/artikel.625503.php) 2015 (55.001) und 2016 (16.889) festgelegt. Diese Zahl ist seitdem jedoch deutlich rückläufig (2017: 8.285, 2018: 7.260, 2019 bis Juni: 3.116). Kumuliert sind dies 90.551 angekommene Geflüchtete. Dem stehen die aktuellen Unterbringungszahlen (Stand 30.06.2019 https://www.berlin.de/laf/wohnen/allgemeine-informationen/aktuelleunterbringungszahlen /artikel.630901.php ) von 21.014 Personen gegenüber. Da derzeit nicht mehr mit einem deutlichen Anstieg der Ankunftszahlen gerechnet wird, wurden basierend darauf die zur Verfügung gestellten Mittel angepasst. Allerdings taucht eine maßgebliche Anzahl von Geflüchteten nicht mehr in der Statistik auf, weil sie inzwischen statusgewandelt sind. Diese weisen aber dennoch weiterhin die entsprechenden behandlungsbedürftigen psychischen Störungen auf, die gerade in dieser Personengruppe häufig auch erst zeitverzögert auftreten. Eine Stärkung und inhaltliche Weiterentwicklung der Kontakt- und Beratungsstellen speziell im Hinblick auf die interkulturelle Öffnung, die auch statusgewandelte Geflüchtete einschließt, ist ebenso wie die Überführung ins Regelsystem weiterhin fachliches Ziel des Landes Berlin. 2. A) Wieso wird die Förderung der psychiatrischen Versorgung für Geflüchtete im Bereich Alkohol- und Medikamentenberatung und im Zuverdienst in Höhe von 1 Mio. in 2020 auslaufen? - 2 - 2 Zu 2. A): Momentan stehen für die Projekte des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) Mittel in Höhe von insgesamt 2.317.348 € (24 Fachkräfte KBS: 1.317.348 € und Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen plus Zuverdienst: 1.000.000 €) zur Verfügung. In 2020 wird ein Betrag in Höhe von 1.000.000 € und in 2021 in Betrag in Höhe von 700.000 € für die Arbeit mit Geflüchteten über alle PEP-Produkte (KBS, Zuverdienst, Sucht und Krisendienst) zur Verfügung stehen. Man kann also nicht von einem „Auslaufen der Mittel“ für die Arbeit mit Geflüchteten im Bereich Alkohol- und Medikamentenberatung und im Zuverdienst sprechen, sondern von einer Anpassung, deren Hintergrund in Frage 1. beantwortet wurde. 2. B) Was ist aus der Zusage der Senatsverwaltung für Finanzen geworden, die eine zweijährige Laufzeit zusicherte? Zu 2. B): Die Projekte im Bereich Alkohol- und Medikamentenberatung und im Zuverdienst werden der Zusage entsprechend ab Projektbeginn für 24 Monate gefördert. 3. Aus welchem Grund wird das bisher zur Verfügung stehende Budget von 1,3 Mio Euro für die Flüchtlingsarbeit KBS auf zunächst 1 Mio. Euro ab 2020 und dann auf 700.000 Euro ab 2021 gekürzt? 4. Ist dem Senat bewusst, dass er dadurch die bisher zur Verstärkung der Flüchtlingsarbeit geschaffenen Stellen (Bsp. Neukölln: 1,5 Stellen in der KBS, 1 Stelle in der Suchtberatung und 0,5 Stellen im Zuverdienst) opfert? Zu 3. und 4.: Siehe Antworten zu 1. und 2. A). 5. Inwiefern hat der Senat Rücksprache mit den Bezirken gehalten? Dem Senat standen die Auswertungen der Sachberichte für die Kontakt- und Beratungsstellen zur Verfügung. 6. Wieso will der Senat die mühsam aufgebauten und für die Menschen wichtigen Strukturen wieder abschaffen ? Zu 6.: Es besteht nicht die Absicht die Strukturen abzuschaffen. Es erfolgt jedoch eine Anpassung aufgrund der zu 1. und 2. A) dargestellten Situation. - 3 - 3 7. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen auf die Betroffenen? Zu 7.: Aufgrund der deutlich gesunkenen Zahl der Geflüchteten erwartet der Senat keine erheblichen Auswirkungen für die Betroffenen. Berlin, den 17. Juli 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung