Drucksache 18 / 20 165 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2019) zum Thema: Projekte zur Minderung der Umweltbelastung und Reduzierung der Gesundheitsrisiken und Antwort vom 19. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20165 vom 4. Juli 2019 über Projekte zur Minderung der Umweltbelastung und Reduzierung der Gesundheitsrisiken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bezirke haben 2018/2019 für die Durchführung von Projekten bzw. für die Erstellung von Konzepten zur Umweltgerechtigkeit in mehrfach belasteten Gebieten (ggf. auch räumlich zusammenhängende belastete Gebiete) Interesse gegenüber dem Senat bekundet? Antwort zu 1: Für die Erstellung eines Konzepts zur Umweltgerechtigkeit hat bisher nur der Bezirk Tempelhof-Schöneberg Interesse bekundet. Ein weiteres Projekt zur Öffentlichkeitsarbeit und thematischen Koordinierung ist in Vorbereitung. Frage 2: Welche Ziele verfolgen die vorgeschlagenen Projekte aus den Bezirken und woran sollen die Verbesserungen bewertet werden (bitte bezirksweise darstellen)? Antwort zu 2: Im Vordergrund steht das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen, insbesondere die Luftbelastungen in einem mehrfach belasteten Gebiet, zu verringern. Das Vorhaben befindet sich in der Abstimmungsphase zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Einbeziehung des für Luftreinhaltung zuständigen Fachbereichs. Hierbei geht es zunächst um eine Konzepterstellung für das ausgewählte Gebiet, welches dann in konkrete Umsetzungsmaßnahmen münden soll. Die Identifizierung von Indikatoren für die Erfolgskontrolle erfolgt im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung. 2 Frage 3: Welche Bedeutung hatten bzw. haben die Erkenntnisse aus dem „Basisbericht Umweltgerechtigkeit - Grundlagen für die sozialräumliche Umweltpolitik“ bei der Möglichkeit des Senats, selbst gegenüber den Bezirken Projekte anzuregen, um die Anzahl der mehrfachbelasteten Bürger*innen zu reduzieren? Antwort zu 3: Der Umweltgerechtigkeitsindex ist ein wesentlicher Indikator für das Förderprogramm BENE – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. In der Förderlinie BENE-Umwelt (Förderperiode 2014 bis 2023) können in einer ausgewählten Gebietskulisse, die sich an den Indikatoren der Sozialen Stadt und der Umweltgerechtigkeitsanalyse orientiert, Maßnahmen zur Verbesserung von Natur und Umwelt sowie zur Reduzierung von Umweltbelastungen (Lärm, Luft) gefördert werden. Im Förderprogramm BENE-Umwelt wurden bereits 22 Projekte bewilligt, davon sind 15 Projekte bezirkliche Vorhaben. Frage 4: Wie und wann hat der Senat den Bezirken gegenüber Interesse zur Unterstützung der jeweiligen Projekte bekundet? Welche Gründe führen ggf. zur Ablehnung von Projekten und wie können ggf. jahresübergreifende Projekte realisiert werden? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht derzeit im Abstimmungsprozess zum einzig vorliegenden Förderantrag des Bezirks Tempelhof- Schöneberg. Hierbei werden auch die Förderungsmöglichkeiten geprüft. Soweit weitere Bezirke eine Unterstützung konkreter Projekte wünschen, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz diese Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des bestehenden zuwendungsrechtlichen Rahmens gewähren. Dabei können auch jahresübergreifende Projekte geprüft werden. Ein institutioneller Rahmen zur Förderung von Projekten in mehrfach belasteten Gebieten besteht zudem mit der „Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere“, die am 30. Oktober 2018 vom Senat beschlossen und am 30. Januar 2019 den Bezirken vorgestellt wurde. Kernziel der Gemeinschaftsinitiative ist ein ressortübergreifendes, dauerhaftes, verstärktes Engagement aller beteiligten Senatsverwaltungen in sozial benachteiligten Quartieren, um diese durch Sicherung einer nachhaltigen Infrastruktur sowie öffentliche Dienstleistungen und sozio-integrative Angebote zu stärken. „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin“ ist in diesem Zusammenhang ein Ressortbeitrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. In diesem Bereich können im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative für mehrfachbelastete Gebiete ressortübergreifende Programm- und Strategieansätze entwickelt und ressortübergreifende Modellprojekte angestoßen werden. Mit der Gemeinschaftsinitiative soll eine bessere Abstimmung der Aktivitäten auf Landesebene und im Bezirk, aber auch eine stärkere finanzielle Unterstützung in den festgelegten Handlungsräumen erreicht werden. 3 Frage 5: Welche Unterstützung hat der Senat den Bezirken unterbreitet bzw. wird er ihnen bis wann unterbreiten (z. B. Personal, Sachmittel, Koordinierungsleistungen etc.), damit die Projekte zielorientiert begonnen werden können? Antwort zu 5: Unterstützt werden können Projekte, die von den Bezirken entwickelt werden, im Rahmen bestehender Förderprogramme bzw. hierzu zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten berät die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bezirke auf Wunsch im Einzelfall. Frage 6: Wie wird die Zusammenarbeit der Verwaltungen auf Landesebene (Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, Umwelt und Finanzen) organisiert, um den Bezirken optimale Bedingungen bei der Erstellung von integrierten Konzepten und der Umsetzung von Maßnahmen zur Umweltgerechtigkeit einschließlich der Partizipation in die Gebiete bis zur Erfolgskontrolle zu ermöglichen? Antwort zu 6: Durch die Förderung aus dem Förderprogramm BENE, Förderlinie BENE-Umwelt, werden bereits seit 2016 mit den Bezirken und mit gemeinnützigen Trägern Projekte zur Verbesserung der „Grünversorgung“ in sozial benachteiligten Gebieten und in deren Umfeld realisiert, die einen Beitrag zur Verbesserung des Umweltgerechtigkeitsindex leisten können. Die erforderlichen Abstimmungsverfahren mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Soziale Stadt) und der Senatsverwaltung für Finanzen sind verwaltungsintern etabliert. Die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln und der Projektdurchführung erfolgt durch eine mit der Programmträgerschaft beauftragten Beratungsgesellschaft. Eine ressortübergreifende Koordinierung erfolgt auch im Rahmen der „Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere“. Auf die Antwort zu Frage 4 wird insofern verwiesen. Frage 7: Welche Aktivitäten werden mit der Initiative „Sozial benachteiligte Quartiere“ verknüpft? Antwort zu 7: Eine Verknüpfung besteht mit der „Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere“, mit den Ressortbeiträgen des Förderprogramms BENE, Förderlinie BENE-Umwelt“, „Umweltgerechtigkeit“, dem „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030)“ und dem „1000-grüne-Dächer- Programm Berlin“. 4 Frage 8: Wie ist es bisher gelungen, das in der BMUB-Broschüre „Umweltgerechtigkeit in der Sozialen Stadt“ aufgeführte Projekt KiezKlima (von 2014 bis 2017 durchgeführt) in der Berliner Verwaltung so aufzubereiten, dass übertragbare Erkenntnisse für andere Quartiere zur Verfügung stehen und somit ein anwendbares Instrumentarium geschaffen wurde, um gesundheitlichen Risiken, verursacht durch klimawandelbedingte Umweltbelastungen, berlinweit entgegenzuwirken? Antwort zu 8: Die erarbeiteten Maßnahmen im Rahmen des KiezKlima-Projektes im Quartiersmanagement Brunnenviertel sind zur Umsetzung vorgesehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat dem Bezirksamt Mitte von Berlin Anfang 2018 empfohlen, einen Antrag beim Programm „Zukunft Stadtgrün“ einzureichen. Der Antrag vom 27. März 2019 fand keine Berücksichtigung, da die Programmplanung für das Jahr 2019 zu dem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin wurde daraufhin von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen empfohlen, andere Fördermöglichkeiten zu prüfen und für das Förderprogramm BENE im Förderschwerpunkt „Verbesserung der Natur und Umwelt in sozial benachteiligten Quartieren“ einen Antrag einzureichen. Weitere Informationen zum Stand der Beantragung sind aktuell nicht bekannt. Berlin, den 19.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz