Drucksache 18 / 20 166 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2019) zum Thema: Parkplätze und Parkgebühren am Flughafen Tegel und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20166 vom 05. Juli 2019 über Parkplätze und Parkgebühren am Flughafen Tegel ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Wie viele der Parkplätze am Flughafen Tegel stehen jeweils Mitarbeiter*innen des Flughafens (FBB), vor Ort operierenden Dienstleistern (u.a. Secuaritas, Wisag etc.) sowie Beamten von Bundespolizei/Zoll zur Verfügung? Zu 1.: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen keine festen Parkplätze, sondern Parkberechtigungen zur Verfügung. Dabei stehen rd. 6.000 Berechtigungen rd. 2.000 Parkplätze gegenüber. 2. Wie hoch waren bzw. sind die von der Flughafengesellschaft bzw. Q-Park verlangten Parkgebühren jeweils von Fluggästen, Mitarbeiter*innen, Car-Sharing- und Mietwagen-Anbietern vor und nach der jüngsten Erhöhung der Parkgebühren? Zu 2.: Alle externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen für eine Berechtigung den gleichen Betrag. Die Preise unterscheiden sich jedoch je Parkplatz durch die Entfernung zum Terminal. Die Preisgestaltung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Parkplatz Nettopreis bis 31.07.2019 Nettopreis ab 01.08.2019 P3 + P 4 60 EUR 70 EUR P5 75 EUR 100 EUR P6 + P7 50 EUR 70 EUR P 10 30 EUR 45 EUR 3. Welche Rabatte gewähren die am Flughafen tätigen Dienstleister, Bundespolizei/Zoll und Flughafengesellschaft jeweils ihren Mitarbeiter*innen? 2/2 4. Inwiefern und ggf. in welcher Höhe erfolgt bei den am Flughafen tätigen Dienstleistern, der Bundespolizei /Zoll und der Flughafengesellschaft ein Lohnabzug für die Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen ? Zu 3. und 4.: Hierzu liegen weder dem Senat noch der FBB Informationen vor. 5. Welche Optionen für Mitarbeiterparkplätze mit Shuttle-Service wurden wann von wem geprüft und mit welcher Begründung verworfen? Zu 5.: Die FBB hat eine solche Lösung für den Parkplatz P10 (Mercure Hotel) geprüft und verworfen. Ein Shuttle wäre wegen der geringen Anzahl der dort vorhandenen Parkplätze unwirtschaftlich. Alle anderen Parkplätze sind von den Terminals fußläufig gut zu erreichen. 6. Seit wann besteht das Vertragsverhältnis zwischen der Q-Park GmbH & Co KG und welches sind die wesentlichen Inhalte des Vertrags? 7. Welche Aufgaben hat konkret die Q-Park GmbH & Co KG und welche Rolle spielt sie bei der Umsetzung der Erhöhung der Parkgebühren für die Mitarbeiter von am Flughafen tätigen Dienstleistern? Zu 6. und 7.: Seit mehr als 10 Jahren ist die Firma Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG (Q-Park) von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) als Parkraumdienstleister für den Standort Flughafen Tegel mit der Bewirtschaftung des Parkraumes sowie der Verwaltung der Mietverträge beauftragt. Die Entscheidungen über die Preisgestaltung trifft die BFG, die gemäß Pachtvertrag eine Umsatzabgabe von der Firma Q-Park erhält. 8. Wurden seitens der FBB GmbH vertragliche Vorgaben an die Q-Park GmbH & Co. KG bzgl. der Bereitstellung von Parkflächen für Mitarbeiter*innen der FBB oder für Mitarbeiter*innen der von der FBB GmbH sowie dem Zoll/Grenzschutz beauftragten Unternehmen gemacht? Wenn ja, welche? Zu 8.: Vertragspartnerin ist nicht die FBB, sondern die BFG. Von dieser wurden keine vertraglichen Vorgaben gemacht. 9. Mit welcher Begründung bewirtschaftet die FBB GmbH die Parkflächen nicht selbst? Zu 9.: Aus wirtschaftlichen Erwägungen wurde die Parkraumbewirtschaftung an einen Dienstleister vergeben. Berlin, den 23.07.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen