Drucksache 18 / 20 170 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 08. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2019) zum Thema: Zur Wuhlebrücke Eisenacher Straße in Hellersdorf und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20170 vom 8. Juli 2019 über Zur Wuhlebrücke Eisenacher Straße in Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der Stand zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen der Eisenacher Straße in Marzahn-Hellersdorf? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Es sind noch letzte Planungsschritte erforderlich, ansonsten ist die Planung weitgehend fertig gestellt.“ Frage 2: Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen werden? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Der Baubeginn ist zum Jahreswechsel 2019/2020 vorgesehen.“ 2 Frage 3: Wie lange werden die Baumaßnahmen in Anspruch nehmen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Zwischen 4 und 7 Jahren, abhängig von den durch die Senatsverwaltung für Finanzen festzulegenden Jahresscheiben. Diesbezüglich besteht noch Abstimmungsbedarf.“ Frage 4: Wie hoch sind die Kosten? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Ca. 5,5 Mio € inkl. Ingenieurleistungen.“ Frage 5: Wer ist für den Neubau der Brücke über die Wuhle in der Eisenacher Straße zuständig? Antwort zu 5: Gemäß Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG), Nr. 10 (6), liegt die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Brücke im Zuge der Eisenacher Straße über die Wuhle bei der Hauptverwaltung. Dies ist die Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Frage 6: Wird der Neubau der Brücke gleichzeitig mit dem Straßenbau vollzogen? Antwort zu 6: Ein Neubau der Brücken ist, aufgrund des befriedigenden Bauwerkszustandes, kurzfristig nicht vorgesehen. Planungen zur Beseitigung der bestehenden Engstelle im Brückenbereich sind derzeit, wegen der fehlenden Personalkapazitäten, nicht möglich. Frage 7: Werden im Rahmen der Baumaßnahmen auch die Radewege erneuert bzw. angelegt? wenn nein: Warum nicht und wie verträgt sich das mit dem Mobilitätsgesetz? wenn ja: Werden zugleich auch der Radweg auf der Brücke erneut? Frage 8: Ist sichergestellt, dass durch die Baumaßnahme in der Eisenacher Straße zugleich auch der Radweg auf der Brücke erneuert und im Sinne des Mobilitätsgesetzes angelegt wird? 3 Antwort zu 7 und 8: Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme der Erneuerung der Eisenacher Straße sind mit Ausnahme der Brückenbereiche über die Wuhle Radverkehrsanlagen durchgängig geplant. Im Bereich der Wuhlequerung kann eine vom Kfz-Verkehr unabhängige Führung wegen fehlender Breiten derzeit nicht erfolgen. Frage 9: Wie wird die Buslinie 195 während der Baumaßnahmen umgeleitet? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Das wird nach der Vergabe und damit verlässlicheren Ablaufplanung noch geklärt.“ Frage 10: Ist dieser Anfrage, aus Sicht des Senats, noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 10: Nein. Berlin, den 17.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz