Drucksache 18 / 20 172 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2019) zum Thema: „Wenn die Wespen kommen, dann geht der Tanz los“ und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 172 vom 9. Juli 2019 über Wenn die Wespen kommen, dann geht der Tanz los ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Strafen wurden seit 2015 für das Töten von Wespen oder das Vernichten von Wespennestern verhängt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Höhe der jeweiligen Geldstrafe: unter 100 Euro, 101 bis 1.000 Euro, 1.001 bis 2.000 Euro, 2.001 bis 5.000 Euro, höhere Strafen. Zu 1.: Das Töten von Wespen erfüllt nicht den Straftatbestand der §§ 71 und 71a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 1 und Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), so dass diesbezüglich keine Geldstrafen verhängt wurden. 2. Ist dem Senat bekannt, ob und wie viele Berliner seit 2015 durch Wespenstiche getötet worden sind? Zu 2.: Für das Jahr 2015 sind dem Senat keine Todesfälle durch Wespenstiche bekannt. Für die darauf folgenden Jahre liegen dem Senat keine entsprechenden Statistiken vor. Da Insektenstiche auf unterschiedliche Weise zum Tode führen können, ist auch für das Jahr 2015 nicht auszuschließen, dass Todesfälle trotzdem von Wespenstichen (mit-) verursacht wurden. Berlin, den 23. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung