Drucksache 18 / 20 173 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2019) zum Thema: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (3): „Jeht wat mit dem Radverkehr in Berlin“? und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20173 vom 09. Juli 2019 über 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (3): „Jeht wat mit dem Radverkehr in Berlin“? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gem. § 36 Abs. 4 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) sollen die Qualität und Quantität der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auf ein dem angestrebten Stellenwert des Radverkehrs angemessenes Niveau gehoben werden, um das Radfahren in Berlin attraktiver und sicher zu gestalten. Welches Niveau hält der Senat für angemessen? Antwort zu 1: Die im Mobilitätsgesetz festgelegten Vorgaben zur Qualität und Quantität der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs (z.B. Angaben zur Entwicklung des Radverkehrsnetzes und Fahrradabstellanlagen) sind Ausgangspunkt des angestrebten Niveaus. Im Radverkehrsplan sollen diese Vorgaben weiter konkretisiert werden, unter anderem durch die Auslegung von Jahresausbauzielen (Quantitäten) und Qualitäten der geplanten Radverkehrsanlagen im Radverkehrsnetz (vgl. § 40 Abs. 2 Berliner Mobilitätsgesetz - MobG BE). Im Rahmen laufender Projekte und Planungen (z.B. zu Radschnellverbindungen) werden bereits Vorhaben-spezifische Standards entwickelt. Frage 2: Wie definiert der Senat die Sicherheit beim Radfahren? Antwort zu 2: Hinsichtlich der Sicherheit beim Radfahren unterscheidet der Senat zwischen der objektiven und der subjektiven Sicherheit. Die objektive Sicherheit orientiert sich am Unfallgeschehen. Ziel ist es, dass sich im Berliner Stadtgebiet keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen (vgl. § 10 Abs. 3 MobG BE). Diese „Vision Zero“ ist auch Leitlinie für die Sicherheit im Radverkehr. Die subjektive Sicherheit orientiert sich am Sicherheitsempfinden der Radfahrenden. Laut MobG BE wird eine sowohl objektive als auch subjektive Sicherheit beim Radfahren angestrebt (vgl. § 36 Abs. 5 MobG BE). 2 Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Sicherheit beim Radfahren in den einzelnen Bezirken? Antwort zu 3: Die Anzahl der Unfälle mit Involvierung eines Radfahrenden und deren Entwicklung in den einzelnen Bezirken ist der Antwort auf die Frage 7 zu entnehmen. Eine aktuelle, vergleichende Analyse zur Sicherheit beim Radfahren in den einzelnen Bezirken oder Daten zum subjektiven Sicherheitsempfinden in den Bezirken liegen dem Senat nicht vor. Frage 4: Gem. § 38 Abs. 1 MobG BE soll innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des MobG BE eine Erhebung über das Sicherheitsempfinden von Radfahrerinnen und Radfahrern durchgeführt werden. Das MobG BE ist am 18. Juli 2018 in Kraft getreten. Gibt es bereits eine im Sinne von § 38 Abs. 1 MobG BE durchgeführte Erhebung? Antwort zu 4: Eine Erhebung gemäß § 38 Abs. 1 MobG BE wurde noch nicht durchgeführt. Frage 5: Wenn nein: Ist mit der Veröffentlichung der Erhebung im vom MobG BE festgelegten Rahmen zu rechnen? Antwort zu 5: Da die Erhebung noch nicht durchgeführt wurde, ist mit einer Veröffentlichung im Juli 2019 nicht zu rechnen. Hierzu wird ergänzend auf Frage 8 verwiesen. Frage 6: Wenn ja: was sind die zentralen Resultate der Erhebung? Antwort zu 6: Entfällt. Frage 7: Wie viele Unfälle mit Involvierung eines Radfahrers oder einer Radfahrerin gab es in Berlin in den letzten fünf Jahren (Aufschlüsselung nach Jahr, Bezirk und Severität des Unfalls)? 3 Antwort zu 7: Die Verkehrsunfalldaten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Verwaltungsbezirk/Unfallkategorie 2014 2015 2016 2017 2018 Charlottenburg-Wilmersdorf 782 785 803 703 822 Unfall mit Getöteten 0 3 5 0 2 Unfall mit Schwerverletzten 80 77 61 64 76 Unfall mit Leichtverletzten 519 499 551 474 532 Sonstige Unfälle 183 206 186 165 212 Friedrichshain-Kreuzberg 1.115 1.120 1.101 1.013 1.162 Unfall mit Getöteten 1 1 0 2 0 Unfall mit Schwerverletzten 68 70 67 74 90 Unfall mit Leichtverletzten 703 689 682 627 713 Sonstige Unfälle 343 360 352 310 359 Lichtenberg 337 380 353 375 428 Unfall mit Getöteten 0 2 1 0 2 Unfall mit Schwerverletzten 38 36 35 39 48 Unfall mit Leichtverletzten 204 235 221 215 268 Sonstige Unfälle 95 107 96 121 110 Marzahn-Hellersdorf 264 260 243 235 314 Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0 Unfall mit Schwerverletzten 31 21 20 36 45 Unfall mit Leichtverletzten 168 167 144 133 175 Sonstige Unfälle 65 72 79 66 94 Mitte 1.602 1.617 1.540 1.431 1.661 Unfall mit Getöteten 3 0 3 1 1 Unfall mit Schwerverletzten 106 119 102 128 151 Unfall mit Leichtverletzten 987 1.014 976 928 1.044 Sonstige Unfälle 506 484 459 374 465 Neukölln 527 517 515 467 506 Unfall mit Getöteten 0 1 2 1 0 Unfall mit Schwerverletzten 36 38 33 30 38 Unfall mit Leichtverletzten 314 304 316 283 305 Sonstige Unfälle 177 174 164 153 163 Pankow 886 862 887 856 904 Unfall mit Getöteten 1 2 1 1 1 Unfall mit Schwerverletzten 91 82 95 84 85 Unfall mit Leichtverletzten 558 542 553 563 591 Sonstige Unfälle 236 236 238 208 227 4 Reinickendorf 321 323 315 265 357 Unfall mit Getöteten 0 0 0 1 0 Unfall mit Schwerverletzten 24 17 27 15 40 Unfall mit Leichtverletzten 220 211 199 181 211 Sonstige Unfälle 77 95 89 68 106 Spandau 300 280 288 244 251 Unfall mit Getöteten 0 0 1 1 1 Unfall mit Schwerverletzten 30 36 31 26 37 Unfall mit Leichtverletzten 206 182 189 152 160 Sonstige Unfälle 64 62 67 65 53 Steglitz-Zehlendorf 451 491 437 421 483 Unfall mit Getöteten 3 0 3 1 1 Unfall mit Schwerverletzten 30 37 45 48 65 Unfall mit Leichtverletzten 302 317 281 267 297 Sonstige Unfälle 116 137 108 105 120 Tempelhof-Schöneberg 667 632 624 571 602 Unfall mit Getöteten 2 1 0 1 2 Unfall mit Schwerverletzten 47 59 57 49 63 Unfall mit Leichtverletzten 426 399 377 364 352 Sonstige Unfälle 192 173 190 157 185 Treptow-Köpenick 500 507 466 530 531 Unfall mit Getöteten 2 0 3 1 1 Unfall mit Schwerverletzten 48 72 58 72 59 Unfall mit Leichtverletzten 305 300 297 313 309 Sonstige Unfälle 145 135 108 144 162 Gesamtergebnis 7.752 7.774 7.572 7.111 8.021 (Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild; Stand:12.07.2019) Frage 8: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 8: Das Berliner Mobilitätsgesetz enthält eine Vielzahl von Festlegungen, für deren Umsetzung weder Prozesse und Verfahren noch klare Aufgabenzuständigkeiten feststehen. Auch konnten vor Inkrafttreten im letzten Jahr noch nicht alle für die Umsetzung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes benötigten personellen Ressourcen sowie notwendigen Sachmittel festgelegt werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist im Rahmen vorhandener Ressourcen dabei, diese noch offenen Prozesse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen sowie erforderliche Personal- und Sachmittel für den Berliner Landeshaushalt 5 anzumelden. Dort, wo Verantwortlichkeiten feststehen, müssen die zuständigen Verwaltungsbereiche dafür eigenverantwortlich tätig werden. Dieser Sachverhalt führt mitunter zu Verzögerungen bzw. Verschiebungen der im Berliner Mobilitätsgesetz avisierten zeitlichen Vorgaben (siehe Berliner Mobilitätsgesetz § 20 Absatz 11). Die allgemeinen Zielstellungen des Berliner Mobilitätsgesetzes bleiben hiervon jedoch unberührt. Berlin, den 23.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz