Drucksache 18 / 20 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) zum Thema: Datei Szenekunde Sport – Stand 2019 und Antwort vom 24. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20185 vom 9. Juli 2019 über Datei Szenekunde Sport – Stand 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Delikten und unter welchen konkreten Voraussetzungen werden Personen in der Datei „Szenekunde Sport“ der Berliner Polizei gespeichert? Zu 1.: Erfasst werden Beschuldigte von Straftaten, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen, Verdächtige solcher Straftaten, wenn Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme vorliegen sowie Gefahrverursacherinnen und Gefahrverursacher gemäß § 13 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG). 2. Wie lautet der Wortlaut der Einrichtungsanordnung der Datei „Szenekunde Sport“? (Bitte im Wortlaut anhängen.) Zu 2.: Die aktuelle Fassung der Errichtungsanordnung vom 18. Oktober 2017 liegt als Anlage bei. 3. Wie viele Einsatz- und Dienstkräfte sind für einen Eintrag in die Datei „Szenekunde Sport“ verantwortlich bzw. entscheiden über eine Speicherung und kommt es bei jedem Eintrag zu einer Einzelfallprüfung z.B. dahingehend, ob eine Person als ein*e Gefahrenverursacher*in einzustufen ist? Wenn nein, wieso nicht? Zu 3.: Die Speicherung von Personen in der Datei „Szenekunde Sport“ erfolgt in jedem Fall auf Grundlage einer Einzelfallentscheidung. Voraussetzung für die Speicherung sind die in der Antwort zu Frage 1 genannten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen. Diese werden zunächst durch die Mitarbeitenden der Dienststelle, die mit der Bearbeitung des Deliktsbereiches betraut sind, geprüft und dann zur abschließenden Entscheidung über die Speicherung dem Vorgesetzten der Dienststelle vorgelegt. 4. Wie viele Personen sind derzeit in wie vielen Datensätzen und seit wann jeweils in der Datei „Szenekunde Sport“ jeweils gespeichert als Seite 2 von 6 a) Beschuldigte oder b) Tatverdächtige zu Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, c) Personen gemäß § 13 ASOG und d) andere Personen, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 43 Abs. 1 ASOG gegeben sind? (Bitte eine genaue Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der gespeicherten Personen, Datum und Kategorien.) Zu 4.: Von den am 12. Juli 2019 in der Datei „Szenekunde Sport“ gespeicherten 1182 Personen sind 1131 Personen als Beschuldigte oder Tatverdächtige einer Straftat und 51 Personen als Gefahrenverursachende gemäß § 13 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) erfasst. Mehrere Personen sind sowohl als Beschuldigte oder Tatverdächtige von Straftaten als auch gemäß § 13 ASOG gespeichert. Eine Differenzierung zwischen Beschuldigten und Tatverdächtigen wird nicht vorgenommen. „Andere Personen“ gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ASOG oder § 43 Abs. 1 ASOG werden nicht gespeichert. Die Datei „Szenekunde Sport“ wurde im Jahr 2017 erstellt. Hierbei erfolgte am 6. März 2017 eine Migration der Daten aus der Datei „Sportgewalt Berlin“. In der neuen Errichtungsanordnung (EAO) für die Datei „Szenekunde Sport“ ist die Speicherung von Personen nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder § 43 Abs. 1 ASOG nicht mehr vorgesehen. Der Datenbestand der Personen mit diesem Speicherhintergrund wurde im Zuge der Migration gelöscht. Die Einzelaufschlüsselung nach Kategorien ist der Antwort zur Frage 9 zu entnehmen. 5. Aus welchen Gründen werden Beschuldigte oder Tatverdächtige trotz grundrechtlich verbriefter Unschuldsvermutung in der Datei „Szenekunde Sport“ gespeichert und werden die betreffenden Personen nach Beendigung der Strafverfolgung aus der Datei gelöscht? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Polizei hat u.a. die gesetzliche Aufgabe, Straftaten zu verhüten und zu verfolgen. Die Speicherung der rechtmäßig zur Erfüllung dieser Aufgabe erhobenen Daten zu Beschuldigten und Verdächtigen einer Straftat im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in der Datei „Szenekunde Sport“ ist nach § 42 ASOG zulässig; die Unschuldsvermutung steht dem nicht entgegen. Die Daten der betroffenen Personen werden nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht, wenn der Tatverdacht vollständig ausgeräumt wurde und die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. Bleiben trotz Einstellung des Verfahrens oder Freispruchs - zum Beispiel aus Mangel an Beweisen - Verdachtsmomente bestehen, die eine Wiederholungsgefahr begründen, ist gemäß § 42 Abs. 3 ASOG die weitere Speicherung und Verwendung der Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten auch in Ansehung der Unschuldsvermutung zulässig (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002 – 1 BvR 2257/01-). Die Dauer der weiteren Speicherung richtet sich nach § 48 Abs. 4 ASOG in Verbindung mit der Berliner Prüffristenverordnung. 6. Werden personenbezogene Daten von Beschuldigten oder Tatverdächtigen unter gewissen Umständen über den Zeitpunkt des Abschlusses des Strafverfahrens hinaus in der Datei „Szenekunde Sport“ gespeichert? Wenn ja, unter welchen konkreten Voraussetzungen? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 5. wird verwiesen. Seite 3 von 6 7. Welche Datenfelder sieht die Datei „Szenekunde Sport“ im Einzelnen vor und welche stellen dabei recherchefähige Datenfelder dar? (Bitte einzeln aufschlüsseln). Zu 7.: Der Aufbau der Datei „Szenekunde Sport“ ergibt sich aus der beigefügten Errichtungsanordnung (s. Anlage). Die Ziffer 4.2 der Errichtungsanordnung benennt alle in der Datei vorhandenen recherchefähigen Datenfelder. Das Feld „Kurzsachverhalt“ ist davon ausgenommen. 8. Welche Kommunikationsmittel über die Telefonnummer hinaus werden insgesamt in der Datei „Szenekunde Sport“ gespeichert und bei wie vielen Personen(-datensätzen) sind derartige Kommunikationsmittel gespeichert? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Zu 8.: Derzeit sind in der Datei „Szenekunde Sport“ nur Telefonnummern gespeichert. 9. Wie verteilen sich derzeit die gespeicherten Personen(-datensätze) in der Datei „Szenekunde Sport“ nach Vereinszugehörigkeit sowie nach den Kategorien „gewaltbereit“ (B) und „gewaltsuchend“ (C)? Zu 9.: Vereinszugehörigkeit Insgesamt Kategorie B Kategorie C 1.FC Köln 1 1 0 1.FC Magdeburg 6 2 4 1.FC Union Berlin 389 324 65 BFC Dynamo 290 190 100 BFC Viktoria 1889 1 1 0 BV Borussia Dortmund 2 2 0 Chemnitzer FC 1 0 1 EHC Eisbären Berlin 3 3 0 ES Jungfüchse Weißwasser 1 1 0 FC Bayern München 2 2 0 FC Energie Cottbus 2 1 1 FC Erzgebirge Aue 1 0 1 FC Hansa Rostock 8 7 1 FC Schalke 04 1 1 0 Frankfurter FC Viktoria 91 1 0 1 Nationalmannschaft Deutschland 5 2 3 Hamburger SV 1 1 0 Hertha BSC Berlin 485 424 61 Karlsruher SC 4 4 0 MKS Pogon Stettin 2 0 2 SV Babelsberg 03 4 3 1 SV Lichtenberg 47 2 1 1 SV Werder Bremen 2 2 0 Tennis Borussia Berlin 2 2 0 TSV 1860 München 1 1 0 TSV Rudow 1888 1 1 0 VfL Bochum 1 1 0 Young Capitals 1 1 0 Seite 4 von 6 10. Wie kann die Berliner Polizei gespeicherten Personen(-datensätzen) in der Datei „Szenekunde Sport“ Vereinszugehörigkeiten sowie die Kategorien „gewaltbereit“ (B) und „gewaltsuchend“ (C) zuordnen, wenn, wie aus der Anfrage Drs. 18/12288 hervorgeht, keine Datenfelder für diese Informationen hinterlegt sind? Zu 10.: Die Beantwortung der Frage 3, Pkt. 4, der Drucksache 18/12 288 erfolgte beispielhaft und daher nicht abschließend. Die Datenfelder der Datei lassen eine Erfassung gemäß der aktuellen Fassung der Errichtungsanordnung zu. 11. Wie kann die Berliner Polizei gespeicherten Personen(-datensätzen) in der Datei „Szenekunde Sport“ einzelne Gruppenzugehörigkeiten sowie Straftaten zuordnen, wenn nach Drs. 18/12288 keine Datenfelder für diese Informationen hinterlegt sind? Zu 11.: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wie viele Personendatensätze sind jeweils in den Monaten seit dem 1. Oktober 2018 in der Datei „Szenekunde Sport“ neu angelegt worden? (Bitte aufschlüsseln.) Zu 12.: Folgende Personendatensätze wurden, nach Monaten aufgeschlüsselt, seit dem 1. Oktober 2018 in der Datei „Szenekunde Sport“ neu angelegt: Monat Anzahl Oktober 2018 10 Dezember 2018 1 Januar 2019 3 Februar 2019 1 April 2019 39 Mai 2019 5 Juni 2019 1 13. In wie vielen Fällen haben Betroffene ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle auf Auskunft, Änderung, Löschung etc. im Zusammenhang mit einer möglichen Speicherung in der Datei „Szenekunde Sport“ Berlin seit dem 1. Oktober 2018 wahrgenommen? (Bitte nach Ersuchen und jeweiligem Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln.) Zu 13.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 14. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Ersuchen dieser Art im zweiten Halbjahr 2017, den Halbjahren 2018 und dem ersten Halbjahr 2019 und aufgrund welcher Umstände kann sich die Bearbeitungszeit verlängern? Zu 14.: Die geschätzte durchschnittliche Bearbeitungsdauer jeglicher eingegangener Ersuchen lag bei bis zu drei Monaten ab Antragseingang. Aufgrund formeller Voraussetzungen (fehlende Ausweiskopie) verlängerte sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Seite 5 von 6 15. Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, in denen es zu Löschungen oder Bearbeitungen von Personen (-datensätzen) kam, nachdem ein Anliegen von Betroffenen an die Berliner Polizei gestellt wurde? Zu 15.: Dem Senat ist eine statistische Erfassung der Anträge -geordnet nach bestimmten Phänomenen- nicht bekannt. Alle bei der Polizei Berlin eingegangenen Anträge wurden und werden ausnahmslos bearbeitet. 16. Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, in denen diese Anliegen nicht fristgerecht bzw. nicht in einem angemessenen Zeitraum bearbeitet wurden? Zu 16.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Grundsätzlich erhält jeder Antragstellende nach Eingang des Antrages fristgerecht eine Eingangsbestätigung der Polizei Berlin sowie einen Zwischenbescheid für den Fall, dass der jeweilige Antrag innerhalb einer dreimonatigen Frist nicht abschließend bearbeitet werden kann. 17 Sind oder waren in den unter Frage 14 genannten Halbjahren Klageverfahren wegen der Art und Weise der Bearbeitung (Nichtbearbeitung, verzögerte Bearbeitung etc.) von datenschutzrechtlichen Anliegen in Zusammenhang mit der Datei „Szenekunde Sport“ Berlin anhängig? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Zu 17.: Die Bearbeitung erfolgt ohne Differenzierung nach Phänomenen. Deshalb können auch Klageverfahren nicht mit einem bestimmten Phänomen und somit auch nicht mit der Datei „Szenekunde Sport“ in Zusammenhang gebracht werden. Siehe auch Antwort zu Frage 13. 18. Wie oft wurden bei den unter Frage 17 genannten Klageverfahren die Kosten derselben vom Land Berlin übernommen? Zu 18.: Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Wie weit sind die Vorbereitungen im Senat und in der Innenministerkonferenz (IMK) vorangeschritten, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Initiative zur Abschaffung der Bund-Länder- Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ umzusetzen? Zu 19.: Eine Befassung im Sinne der Fragestellung ist noch nicht erfolgt. 20. Wie weit sind die Vorbereitungen im Senat vorangeschritten, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung des Datenumfangs der Datei „Sportgewalt Berlin“ und eine Überarbeitung nach dem Vorbild Hamburgs umzusetzen? Zu 20.: Die Prüfung des Datenumfangs der Datei „Szenekunde Sport“ ist erfolgt. Die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit empfohlenen Änderungen wurden umgesetzt: Speicherbare Datenfelder wurden reduziert und nicht mehr erforderliche Personendatensätze gelöscht. Die entsprechend überarbeitete Errichtungsanordnung vom 18. Oktober 2017 (s. Anlage) wurde seitens Seite 6 von 6 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gebilligt. 21. Wann war die Datei „Szenekunde Sport“ zuletzt Gegenstand einer Überprüfung durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit? Mit welchem Prüfergebnis und welchen Konsequenzen? Zu 21.: Die Datei „Szenekunde Sport“ war letztmalig am 21. April 2016 Gegenstand einer Vor-Ort-Kontrolle durch Vertreter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Hinsichtlich des Ergebnisses wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Der Prüfvorgang wurde mit der Billigung der final überarbeiteten Errichtungsanordnung im Oktober 2017 abgeschlossen. Berlin, den 24. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport KL01742 Schreibmaschinentext Anlage S1820185