Drucksache 18 / 20 186 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) zum Thema: Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären im Land Berlin im ersten Halbjahr 2019 und Antwort vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Herrn Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20186 vom 02.07.2019 über Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären im Land Berlin im ersten Halbjahr 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage auf Drs.18/17637 wird ausgeführt, dass die Ermittlung der Anzahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften im Rahmen der bundeseinheitlichen Einteilung der Betriebe in Größenklassen in einem dreijährigen Turnus erfolge. Die nächste Einteilung der Betriebe erfolge Mitte dieses Jahres. Liegt diese Einteilung mittlerweile vor und wenn ja, wie stellt sich die absolute Zahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften im Land Berlin im Jahr 2019 dar (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 1.: Die Einteilung der Betriebe in Größenklassen auf den Stichtag 01.01.2019 führte zu den nachstehenden Ergebnissen. Da die erbetene Aufschlüsselung Rückschlüsse auf den einzelnen Steuerfall zulassen könnte und dies gegen das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) verstößt, sind in der nachstehenden Tabelle keine Fallzahlen, die kleiner als fünf sind, konkret ausgewiesen. Finanzamt Fallzahl Charlottenburg 103 Friedr.-Kreuzberg 51 Lichtenberg 5 Marz.-Hellersd. 6 Mitte/Tiergarten 75 Neukölln 11 Pankow/Weißensee 11 Prenzlauer Berg 35 Reinickendorf 24 Schöneberg 26 Spandau 17 Steglitz 44 Tempelhof 8 2/4 Treptow-Köpenick 10 Wedding <5 Wilmersdorf 106 Zehlendorf 174 Kö I 11 Kö II <5 Kö III <5 Kö IV 23 Summe 749 2. Wie stellt sich der prozentuale Anteil der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften gemessen an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen im Land Berlin im Jahr 2019 dar (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken )? Zu 2.: Der nachstehend aufgeführte prozentuale Anteil der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften im Verhältnis zur Gesamtzahl der in Berlin geführten Steuerpflichtigen bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2019. Finanzamt proz. Anteil Charlottenburg 0,150% Friedr.-Kreuzberg 0,050% Lichtenberg 0,006% Marz.-Hellersd. 0,008% Mitte/Tiergarten 0,106% Neukölln 0,009% Pankow/Weißensee 0,014% Prenzlauer Berg 0,053% Reinickendorf 0,031% Schöneberg 0,048% Spandau 0,026% Steglitz 0,062% Tempelhof 0,013% Treptow-Köpenick 0,011% Wedding 0,005% Wilmersdorf 0,190% Zehlendorf 0,432% Körperschaften I 0,031% Körperschaften II 0,010% Körperschaften III 0,014% Körperschaften IV 0,093% Gesamt 0,056% 3/4 3. Wie viele Außenprüfungen wurden bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften im Land Berlin in diesem Jahr per 30.6.2019 durchgeführt und welche Mehrsteuer- und Zinseinnahmen sind dadurch kassenwirksam geworden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 3.: Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften sind solche, deren Summe der positiven Überschusseinkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige nach § 22 Einkommensteuergesetz) 500.000 EUR übersteigt. Statistische Erhebungen über die Kassenwirksamkeit von Mehrsteuern und Zinseinnahmen werden nicht geführt. Entsprechend den bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen für die Betriebsprüfung werden in der nachstehenden Übersicht die festgestellten Mehr-/(Minder-)Steuern aufgezeichnet. Finanzamt Durchgeführte Außenprüfungen Festgestellte Mehr-/ (Minder-)Steuern (in €) Charlottenburg 8 130.096 Prenzlauer Berg 6 137.493 Reinickendorf 2 35.321 Spandau 2 14.638 Steglitz 5 -1.068 Wilmersdorf 5 -29.079 Zehlendorf 4 79.230 Summe 32 366.631 Daneben gibt es Fälle, bei denen nach Überprüfung des Steuerfalles durch den Innendienst als auch durch den Außendienst der Berliner Finanzämter von einer Außenprüfung abgesehen wird, da sie nicht prüfungswürdig sind. 4. Wie viele Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften, die im Jahr 2019 im Wege einer Außenprüfung steuerlich überprüft wurden, wurden in den Jahren 2006 bis 2018 bereits ein- oder mehrmals überprüft und jeweils welche Steuermehr- und Zinseinnnahmen sind dadurch jeweils entstanden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 4.: Von den bisher 32 im ersten Halbjahr 2019 geprüften Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften wurden 16 Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften bereits einmal oder mehrere Male in den Jahren 2006 bis 2018 im Rahmen einer Außenprüfung geprüft. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von 1,4 Mio. € festgestellt. Die erbetene Aufschlüsselung auf die Finanzämter würde Rückschlüsse auf den einzelnen Steuerfall zulassen und ist daher wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung ) im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht möglich. 5. Wie hoch war in diesem Jahr per 30.6.2019 die durchschnittliche Mehreinnahme pro durchgeführter Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen? Zu 5.: Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 3 wurden für die Ermittlung der „durchschnittlichen Mehreinnahmen“ ebenfalls die festgestellten Mehr-/(Minder-) Steuern zugrunde gelegt. 4/4 Im ersten Halbjahr 2019 lag das durchschnittlich festgestellte Mehrergebnis der bisher ausgewerteten Prüfungen von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften bei rd. 11.500 €. Berlin, den 16.07.2019 In Vertretung .......................................... Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen