Drucksache 18 / 20 188 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: Sozialberichterstattung und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20188 vom 09. Juli 2019 über Sozialberichterstattung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Zwischenergebnisse hat die Istanalyse bisher erreicht? 2. Haben bereits Gespräche mit den beteiligten Ressorts stattgefunden und mit welchen Ergebnissen? 3. Ist eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet worden? Zu 1. bis 3.: Die IST-Analyse hat bisher ergeben, dass es in unterschiedlichen IT- Systemen und bei unterschiedlichen Datenhaltern eine Fülle von Indikatoren für eine Armuts- und Sozialberichterstattung in Berlin gibt. Alle Daten stehen frei im Internet zur Verfügung und weisen inhaltlich kaum Überschneidungen auf. Sobald ein Konzeptentwurf erarbeitet ist, wird der Senat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe bilden und die auf dieser Grundlage dann erforderlichen Gespräche führen. In Bezug auf die Terminlage wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18683 vom 18. April 2019 verwiesen. 4. Welche Wertausgleichsfaktoren werden dem Statusindex auf PLR-Ebene zugeordnet (Bitte einzeln aufzählen)? Zu 4.: Für die Berechnung des Indikators „Sozialräumlicher Status für den Wertausgleich“ auf Grundlage des Monitoring Soziale Stadtentwicklung werden die beiden Klassen mit einem sehr niedrigen / niedrigen Statusindex und die Klasse mit einem hohen Statusindex berücksichtigt. Diesen Planungsräumen werden folgende „Wertausgleichfaktoren“ zugeordnet: 2 sehr niedriger Statusindex: 1,3 niedriger Statusindex: 1,2 hoher Statusindex: 0,75 Die Planungsräume mit einem mittleren Statusindex erhalten als Wertausgleichfaktor den Durchschnittswert 1,0 und haben somit keine Auswirkung auf den Wertausgleich. 5. Welche Werte ergeben sich nach Wohnbevölkerungsgewichtung der PLR und Aggregation für die einzelnen Bezirke (Bitte die numerischen Werte für alle Bezirke darstellen)? 6. Wie groß ist die relative Abweichung der gewichteten Wohnbevölkerung von der realen Bevölkerung (Bitte die numerischen Werte für alle Bezirke darstellen)? Zu 5. und 6.: Bei der Berechnung des Indikators „Sozialräumlicher Status 2017 für den Wertausgleich“ auf Grundlage des Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2017 haben sich entsprechend der unter Frage 4 aufgeführten Wertausgleichfaktoren folgende Werte für die gewichteten Einwohnerinnen und Einwohner (Datenstand 31.12.2016) auf Bezirksebene ergeben: Tab. 1: Gewichtete Einwohner (Datenstand 31.12.2016) zur Berechnung des Indikators „Sozialräumlicher Status 2017 für den Wertausgleich“ auf Bezirksebene Bezirk Einwohnerinnen/ Einwohner real Einwohnerinnen/ Einwohner gewichtet Differenz 01 - Mitte 370.957 409.250 +38.293 02 - Friedrichshain-Kreuzberg 281.323 294.251 +12.928 03 - Pankow 397.179 390.790 -6.389 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf 335.275 334.198 -1.077 05 - Spandau 239.942 258.089 +18.147 06 - Steglitz-Zehlendorf 304.086 279.076 -25.010 07 - Tempelhof-Schöneberg 346.108 349.485 +3.377 08 - Neukölln 327.522 369.526 +42.004 09 - Treptow-Köpenick 259.454 252.685 -6.769 10 - Marzahn-Hellersdorf 260.636 257.083 -3.553 11 - Lichtenberg 283.121 282.116 -1.005 12 - Reinickendorf 261.667 273.715 +12.048 Summe 3.667.270 3.750.262 +82.992 7. Wie groß sind die numerischen Werte des Indikators: „Sozialräumlicher Status für den Wertausgleich“ für die einzelnen Bezirke (Bitte für alle Bezirke darstellen)? Zu 7.: Der von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der Globalsummenberechnung angewandte Indikator „Sozialräumlicher Status für den Wertausgleich“ wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf Basis der jeweils aktuellsten Daten des „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ ermittelt. Die Werte auf Grundlage des Monitoring 2017 sehen wie folgt aus: „Sozialräumlicher Status 2017 für Wertausgleich“: 31 Mitte 1,23 32 Friedrichshain-Kreuzberg 1,07 33 Pankow 0,89 3 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 0,93 35 Spandau 1,15 36 Steglitz-Zehlendorf 0,70 37 Tempelhof-Schöneberg 0,96 38 Neukölln 1,30 39 Treptow-Köpenick 0,86 40 Marzahn-Hellersdorf 0,90 41 Lichtenberg 0,93 42 Reinickendorf 1,07 Berlin, den 23. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales