Drucksache 18 / 20 189 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz und Antwort vom 19. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 189 vom 09. Juli 2019 über Freistellung von ehrenamtlich Engagierten und den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird das in der Plenarsitzung vom 06.06.2019 beschlossene „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz“ im Gesetzblatt von Berlin veröffentlicht und warum erfolgte dies fast einen Monat nach Beschlussfassung noch nicht? Zu 1.: Das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist am 13.06.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin (GVBl. S 448) veröffentlicht worden. Vorab hat der Senat mit Beschluss vom 18.06.2019 den Verzicht auf die dritte Lesung erklärt. Das Gesetz zum Staatsvertrag ist sodann ausgefertigt und am 03.07.2019 unterzeichnet worden. 2. Trifft es zu, dass landeseigene Unternehmen, wie beispielsweise die BVG, ihre bei der Freiwilligen Feuerwehr in Brandenburg engagierten Mitarbeiter aktuell nicht freistellen und warum werden diese Mitarbeiter nicht freigestellt? 3. Sofern Frage 2.) mit ja beantwortet wurde: Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt vor dem Hintergrund der aktuell akuten Waldbrandgefahr in Berlin und Brandenburg, die sich auch schon mehrfach realisiert hat und vor dem Hintergrund der stattgefundenen Großbrände in Berlin vom 04.07.19 und 30.06.19, die einen massiven Personaleinsatz erforderlich machten? Zu 2. und 3.: Beschwerden über Probleme bei der Freistellung ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren engagierter Menschen sind nicht bekannt. Ohnehin betrifft die Frage Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass bis zum Inkrafttreten des Staatsvertrages ehrenamtlich in Brandenburg engagierte Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren keinen Anspruch auf Freistellung gegenüber Arbeitgebern im Land Berlin haben. Sofern dies bislang durch Berliner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anders gehandhabt wurde, erfolgte dies auf der Grundlage einer eigenen unternehmerischen Entscheidung, auf die der Senat keinen Einfluss hat. Dies betrifft auch die landeseigenen Unternehmen. Ergänzend wurden die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die großen Unternehmen des Privatrechts im Rahmen der Beantwortung der Anfrage um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Seite 2 von 2 Danach sind keine Fälle bekannt, in denen entsprechende Anträge auf Freistellung ablehnend behandelt worden sind. Sofern im Einzelfall entsprechende Anträge auf Freistellung vorlagen, sind diese nicht ablehnend behandelt worden. Rückmeldungen lagen in diesem Zusammenhang von den folgenden Landesunternehmen vor: BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH degewo Aktiengesellschaft GESOBAU AG Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts Messe Berlin GmbH STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung Grün Berlin GmbH. Bei den bisher in Berlin aufgetretenen Großbränden standen genügend personelle Ressourcen der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung, um die Berufsfeuerwehr bei der Bewältigung der Einsatzlagen zu unterstützen. Zu den Großbränden im Land Brandenburg liegen dem Senat keine Erkenntnisse zu personellen Engpässen vor, die auf die eventuell nicht erfolgte Freistellung durch Berliner Arbeitgeber zurückzuführen ist. 4. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um den bei der Freiwilligen Feuerwehr engagierten Mitarbeitern ein schnellstmögliches Mitwirken an der Brandbekämpfung zu ermöglichen? Zu 4.: Mit dem zwischen Berlin und Brandenburg geschlossenen Staatsvertrag über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz engagierten Bürgerinnen und Bürger beider Länder zukünftig länderübergreifend von ihren Arbeitgebern unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden müssen. Dies sichert sowohl die erforderlichen Personalressourcen bei Großschadenslagen als auch die Fortzahlung des Arbeitsentgelts der ehrenamtlich Tätigen in beiden Ländern. Der Staatsvertrag ist ein deutliches Zeichen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in beiden Bundesländern , für das der Senat sehr dankbar ist. Berlin, den 19. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport