Drucksache 18 / 20 190 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: Berliner Justizvollzugsanstalten – Organisationsbetrachtungen und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20190 vom 9. Juli 2019 über Berliner Justizvollzugsanstalten - Organisationsbetrachtungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Organisationsbetrachtungen sollten für eine gerechte Personalausstattung und eine gerechte Belastung für alle Funktionen sorgen - wo und inwiefern wurde das Ziel erreicht bzw. verfehlt? Zu 1.: Seit Anfang 2013 wurden die Berliner Justizvollzugsanstalten jeweils durch eine unter Federführung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eingerichtete Expertengruppe, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten und der Senatsverwaltung zusammensetzte, mit dem Ziel betrachtet, vergleichbare Organisationsstrukturen zu schaffen und einen aufgabenorientierten und effizienten Personaleinsatz sicherzustellen. Unter diesen Aspekten ist es gelungen alle Justizvollzugsanstalten zu betrachten. In diesem Prozess sind in allen Bereichen der Justizvollzugsanstalten dezidiert Abläufe und Maßnahmen von der Expertengruppe mit den Fachleuten innerhalb der Behörden begutachtet worden. In Folge dessen wurden nach gleichen, sachgerechten und transparenten Kriterien Standards und Personalbedarfe erarbeitet und festgelegt. Festgelegte Veränderungen in der Aufbau- und/oder Ablauforganisation für einzelne Bereiche in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten befinden sich derzeit zum Teil noch in der Umsetzung und sind noch nicht in Gänze abgeschlossen. Die Auswirkungen der Veränderungen und evtl. Nachsteuerungserfordernisse bleiben abzuwarten. Die Akzeptanz für die Organisationsbetrachtungen ist hoch, da insbesondere der Personalbedarf (nebst Bewertungen) für jede einzelne Aufgabe im Berliner Justizvollzug transparent und offen nachvollziehbar ist. 2. Welche Inhalte waren jahrelang den Stellungnahmen der örtlichen und überörtlichen Personalräte zu entnehmen? Zu 2.: Eine statistische Auswertung der Inhalte der Stellungnahmen und Beiträge der Beschäftigtenvertretungen erfolgte nicht, sodass die Frage nicht beantwortet werden kann. 2 3. Wie wurden Personal-, Frauen- und Behindertenvertretung in den Organisationsbetrachtungen einbezogen ? 7. Hat sich der Justizsenator in die Gespräche mit den Personalvertretungen eingeschaltet? Bitte um Angabe der Häufigkeit und jeweils in welchem Rahmen seit 2017. Zu 3. und 7.: Die Ergebnisse der jeweiligen Organisationsbetrachtung wurden regelmäßig den örtlichen Beschäftigtenvertretungen durch das Expertengremium vorgestellt. Grundlage hierfür waren stets Aufbau- und Ablauforganisation als auch die Ausstattung der einzelnen Bereiche. Hier wurde den Mitgliedern der örtlichen Beschäftigtenvertretungen auch stets die Möglichkeit gegeben die Ergebnisse zusammen mit der Expertengruppe zu erörtern und eigene Vorstellungen einzubringen. Weiterhin haben diese alle Unterlagen zu den Ergebnissen im Vorfeld erhalten. Weitere Gespräche fanden in den Behörden statt und wurden durch die jeweiligen Behördenleitungen im Rahmen ihrer Dienststellenleitungsfunktion moderiert. Auch wurden die örtlichen Beschäftigtenvertretungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eingebunden. Im Rahmen dieser Gespräche - sowohl mit den Expertengremien im Rahmen der Organisationsbetrachtungen als auch in weiteren Gesprächen zwischen Behördenleitungen und örtlichen Beschäftigtenvertretungen - fand keine direkte Beteiligung des Justizsenators statt. Der jeweilige Justizsenator wurde über den Fortgang des Prozesses regelmäßig informiert. Es wird diesbezüglich auch auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 4. Warum wurden die Organisationsbetrachtungen, welche dem angestrebten Organisations- und Strukturwandel in der JVA dienen sollten, auf wessen Veranlassung, kurzfristig und ohne öffentliche Begründung aufgelöst? Zu 4.: Die Organisationsbetrachtungen sind nicht aufgelöst. Sie finden weiterhin zweckund anlassbezogen statt. Wie in Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, bleiben die Auswirkungen der festgelegten Veränderungen abzuwarten. Langfristig soll durch die Einführung des Geschäftsprozessmanagements, die Betrachtung der einzelnen Geschäftsprozesse , das bisherige Format der Organisationsbetrachtungen sinnvoll ergänzen. 5. Welche Erkenntnisse gab es, welche Mängel wurden bis zur Einstellung der Betrachtungen festgestellt? Zu 5.: Das Ergebnis der Organisationsbetrachtungen spiegelt einen Personalbedarf wider , der den aktuellen Vollzugsstandards entspricht. Jede einzelne Leistung jeder einzelnen Justizvollzugsanstalt ist nunmehr vergleichbar und nachvollziehbar für alle Justizvollzugsanstalten hinterlegt. Für den Gesamtprozess der Organisationsbetrachtungen ist festzuhalten, dass vollzugliche Standards, Leistungen und Qualitäten nicht verändert wurden, sondern die Organisationen ausschließlich anhand bestehender oder künftiger Aufgaben angepasst wurden. Eine Vergleichbarkeit der Justizvollzugsanstalten bzw. deren Bereiche herzustellen war z. B. wegen der Unterschiedlichkeit der Vollzugsarten, Baulichkeiten und Kulturen, oft schwierig. Aufgrund ihrer Komplexität sind darüber hinaus einzelne Bereiche auch zukünftig noch vertiefter zu betrachten. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass auch vergleichbare Organisationsbereiche zum Teil personell sehr unterschiedlich ausgestattet waren. Es gab sowohl Über- als auch Unterausstattungen. Im Ergebnis wurden insbesondere die Aufbaustruktur einer Justizvollzugsanstalt (Anstaltsleitung, Vollzugsleitung und Service mit ihren Stabsstellen) und die darunter liegenden Organisationseinheiten für alle Justizvollzugsanstalten in Übereinstimmung gebracht. Auch wurden Standards festgelegt, die auf alle Behörden übertragen wurden bzw. werden. Eine wesentliche Er- 3 kenntnis der Organisationsbetrachtungen war, dass für den Justizvollzug ein zeitgemäßes Personalmanagement dringend erforderlich ist. Dies wird nun umgesetzt. 6. Mit welcher Methode soll zukünftig die Personalstärke berechnet werden? Zu 6.: Zukünftig soll, nach Einführung des Geschäftsprozessmanagements im Berliner Justizvollzug, die Personalbedarfsermittlung über die Betrachtung der einzelnen Geschäftsprozesse (Ist-Standard-Prozesse) erfolgen. 8. Gibt es die jährlichen Klausurtagungen des Justizsenators mit allen Personalvertretern aus den Justizvollzugsanstalten noch? Bitte um Auflistung aller Klausurtagungstermine seit 2012. Zu 8.: Ja. Die Klausurtagungen, regelmäßig unter Beteiligung der Hausleitung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, fanden an folgenden Terminen statt: 19./20. August 2013, 11. November 2013, 28./29. August 2014, 24. November 2014, 17./18. September 2015, 15. Oktober 2015, 13./14. Juli 2017, 7. Dezember 2017 und am 22. November 2018. Die nächste Klausurtagung ist für das I. Quartal 2020 geplant. Berlin, den 23. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung