Drucksache 18 / 20 191 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: Berliner Justizvollzugsanstalten – Gesundheit und Beihilfeaspekte von Bediensteten und Antwort vom 24. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20191 vom 9. Juli 2019 über Berliner Justizvollzugsanstalten – Gesundheit und Beihilfeaspekte von Bediensteten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bedienstete der JVAs sind in den vergangenen 10 Jahren aufgrund besonderer Vorkommnisse , körperlich oder psychisch erkrankt? Bitte nach Jahren und JVAs aufschlüsseln. Zu 1.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Justizvollzugsanstalt (JVA) Jahr Anzahl der erkrankten Bediensteten Art der Erkrankung (körperlich oder psychisch oder beide Erkrankungsformen) JVA Plötzensee 2009 2 aufgrund fehlender Erfassung keine Angaben möglich 2010 0 2011 1 2012 2 2013 0 2014 1 2015 3 2016 2 2017 3 2018 2 JVA für Frauen 2009 0 2010 1 1 körperliche Erkrankung 2011 1 1 körperliche Erkrankung 2012 0 2013 1 1 körperliche Erkrankung 2014 0 2015 2 2 körperliche Erkrankungen 2016 0 2017 1 1 körperliche Erkrankung 2018 1 1 körperliche Erkrankung 2 JVA des Offenen Vollzuges 2009 0 2010 0 2011 0 2012 0 2013 0 2014 2 2 körperliche Erkrankungen 2015 0 2016 0 2017 4 4 körperliche Erkrankungen 2018 0 JVA Moabit 2009 aufgrund fehlender Erfassung keine Angaben möglich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 JVA Tegel 2009 aufgrund fehlender Erfassung keine Angaben möglich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jugendstrafanstalt Berlin 2009 2 1 körperliche Erkrankung, 1 psychische Erkrankung 2010 2 1 psychische Erkrankung, 1 beide Erkrankungsformen 2011 8 7 körperliche Erkrankungen, 1 beide Erkrankungsformen 2012 0 2013 5 5 körperliche Erkrankungen 2014 2 2 körperliche Erkrankungen 2015 2 1 psychische Erkrankung, 1 körperliche Erkrankung 2016 4 4 körperliche Erkrankungen 2017 2 2 körperliche Erkrankungen 2018 0 3 Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg 2009 0 2010 0 2011 0 2012 0 2013 0 2014 0 2015 0 2016 0 2017 0 2018 0 JVA Heidering 2009 aufgrund fehlender Erfassung keine Angaben möglich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erkrankungen sind nur insoweit erfasst, als der Justizvollzugsanstalt ein kausaler Zusammenhang aus Erkrankung und besonderem Vorkommnis bekannt wurde. 2. Welche Gründe und Ursachen für Erkrankungen sind dem Senat bekannt? Wie stellt sich die Entwicklung im Dienst aufgrund besonderer Vorkommnisse entstandener Erkrankungen insgesamt dar? Zu 2.: Dem Senat sind im Allgemeinen über die Ursachen von Erkrankungen seiner Bediensteten nichts bekannt, da die zugrundeliegenden Krankheiten dem Dienstherrn regelmäßig nicht mitgeteilt werden (müssen). Eine Aussage zur Entwicklung der Erkrankungen, die aufgrund besonderer Vorkommnisse entstanden sind, kann für den gesamten Justizvollzug nicht getroffen werden, da hierzu nicht ausreichend auswertbare Daten vorliegen. Wie zu Frage 4. dargelegt, verfügt der Justizvollzug über ein breites Angebot an begleitenden Maßnahmen, das Bediensteten nach dem Erleben belastender Ereignisse Unterstützung und Hilfestellung geben soll. 3. Welche Rolle spielen hierbei die Personalabdeckung und Zunahme der Gewaltbereitschaft der Inhaftierten ? Zu 3.: Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Personalabdeckung und einer möglichen Zunahme der Gewaltbereitschaft der Inhaftierten ist nicht erkennbar. Die Quote von Tätlichkeiten gegen Bedienstete bewegt sich seit Jahren konstant auf niedrigem Niveau. 4. Welche konkrete Vorsorge, gerade im psychologischen Bereich, wird zur Vermeidung von Krankheiten bei Bediensteten getroffen und in welchem Umfang durchgeführt? Zu 4.: Der Berliner Justizvollzug hält ein breites Spektrum von Angeboten für Bedienstete bereit, die der Gesunderhaltung, der Vermeidung von Erkrankungen und der Begleitung bei vorliegenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen dienen. Hierzu gehört unter anderem die Einführung eines systemischen Notfallmanagements, mit dem eine betriebsinterne Akut-/Erstbetreuung bei und nach extremen Ereignissen eingerichtet wurde. Darüber hinaus stehen den Bediensteten nach besonderen Vorkommnissen die 4 Anstaltspsychologinnen und Anstaltspsychologen, Mitarbeitende des Sozialdienstes und die Seelsorge unterstützend zur Seite. Weiterhin gibt es das Angebot des betrieblichen Eingliederungsmanagements, die Angebote der Sozialberatung sowie eine Vielzahl gesundheitsfördernder Maßnahmen, die der individuellen Verhaltensprävention dienen. Außerdem werden regelmäßige Unterweisungen und Fortbildungen unter anderem zu Themen wie dem Umgang mit schwierigen Inhaftierten oder dem Handeln in schwierigen Situationen angeboten. 5. Welche speziellen Therapien werden hierbei von der Beihilfe genehmigt? Zu 5.: Im Bereich der Rehabilitationsmaßnahmen besteht nach § 35 Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) die Möglichkeit der Genehmigung der folgenden Rehabilitierungsmaßnahmen : 1. stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen , mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch besteht, 2. Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen , mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch besteht, 3. ärztlich verordnete familienorientierte Rehabilitation für berücksichtigungsfähige Kinder, die an schweren chronischen Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen oder Mukoviszidose, leiden oder deren Zustand nach Operationen am Herzen oder nach Organtransplantationen eine solche Maßnahme erfordert, 4. ambulante Rehabilitationsmaßnahmen unter ärztlicher Leitung nach einem Rehabilitationsplan in einem anerkannten Heilbad oder Kurort zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit sowie zur Verhütung oder Vermeidung von Krankheiten oder deren Verschlimmerung für beihilfeberechtigte Personen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LBhVO, 5. ärztlich verordnete ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen oder durch wohnortnahe Einrichtungen und 6. ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung. Im Bereich der psychotherapeutischen Maßnahmen besteht nach den §§ 18 bis 21 LBhVO die Möglichkeit der Genehmigung der folgenden Leistungen: 1. Psychotherapie in den Behandlungsformen der psychoanalytisch begründeten Verfahren, 2. Verhaltenstherapie und 3. psychosomatische Grundversorgung. 5 6. Wie viele Reha-Maßnahmen und Mutter-Kind-Kuren wurden für Justizvollzugsbedienstete in den letzten 10 Jahren beim Landesverwaltungsamt genehmigt? Zu 6.: Eine entsprechende Statistik wird im Bereich der Zentralen Beihilfestellen nicht geführt. 7. Wie stellt sich das Genehmigungsverfahren der Beihilfe im Vergleich zu den Rententrägern, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen dar, müssen Antragssteller unterschiedliche Nachweise erbringen und wann sind ggf. welche Erleichterungen sind ggf. geplant? Zu 7.: Die Genehmigungsverfahren der Beihilfestelle sind im Bereich der Rehabilitierungsmaßnahmen und der psychotherapeutischen Maßnahmen an die Prozesse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Rententräger angeglichen und im Grundsatz weitestgehend deckungsgleich. Für die notwendigen medizinischen Stellungnahmen bindet die Beihilfestelle den jeweils zuständigen medizinischen Dienst (bei Rehabilitierungsmaßnahmen ) oder aber seitens des Bundes benannte Gutachterinnen und Gutachter (bei psychotherapeutischen Maßnahmen) ein. Auf Seiten der GKV bzw. der Rententräger übernimmt dies regelmäßig der zuständige medizinische Dienst. Geplante Erleichterungen bei der Antragstellung sind der Beihilfestelle nicht bekannt. 8. Wie lange dauert durchschnittlich das Genehmigungsverfahren in der Beihilfe, länger als bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften? Welche Anpassungen im Interesse einer Beschleunigung sind hier ggf. vorgesehen? Zu 8.: Das Genehmigungsverfahren im Bereich der Rehabilitierungsmaßnahmen dauert in der Beihilfestelle aktuell rund 6 bis 8 Wochen. Das Genehmigungsverfahren im Bereich der psychotherapeutischen Maßnahmen dauert in der Beihilfestelle aktuell rund 4 bis 6 Wochen. Bei beiden Genehmigungsverfahren entfällt hierbei nur rund maximal 5 bis 10% der Bearbeitungszeit originär auf die Beihilfestelle. Der größere Zeitanteil entfällt auf die entsprechende externe Gutachtenerstellung. Über die Prozessdauer bei GKV und Rententräger liegen der Beihilfestelle keine validen Daten vor. Berlin, den 24. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung