Drucksache 18 / 20 193 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: Berliner Justizvollzugsanstalten – Inhaftierte, Überbelegung, Todesfälle und Personalmangel und Antwort vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20193 vom 9. Juli 2019 über Berliner Justizvollzugsanstalten – Inhaftierte, Überbelegung, Todesfälle und Personalmangel -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer entscheidet auf welcher Grundlage, ob verurteilte Straftäter in den Vollzug oder in die Psychiatrie eingewiesen werden? 2. Wie hoch lag der prozentuale Anteil der direkten Einweisung von Straftätern nach ihrer Verurteilung in die Psychiatrie in den letzten 15 Jahren? Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Strafprozesses entscheidet das zuständige Gericht, zu welcher Rechtsfolge der oder die Angeklagte verurteilt wird. Ausschlaggebend für die Unterbringung im Justizvollzug oder in der Psychiatrie ist gemäß den Regelungen des Strafgesetzbuchs die Frage, ob die rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen worden ist. Bestehen keine Zweifel an der Schuldfähigkeit, ist die verhängte Freiheitsstrafe im Justizvollzug zu verbüßen, sofern sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit kann das zuständige Gericht entweder den Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel (§ 63 Strafgesetzbuch) allein oder neben einer Freiheitsstrafe anordnen . Zu in Berlin abgeurteilten Personen, bei denen als Maßregel der Besserung und Sicherung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde, liegen erst Daten ab 2004 vor. Hier können jedoch nur die tatsächlichen Zahlen angegeben werden (siehe nachfolgende Tabelle). Die Berechnung eines prozentualen Anteils der Einweisung in eine Psychiatrie ist nicht möglich, da die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus auch angeordnet werden kann, wenn die betroffene Person nicht verurteilt wurde. 2 angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus 2004 68 2005 82 2006 61 2007 75 2008 87 2009 87 2010 77 2011 62 2012 53 2013 66 2014 52 2015 61 2016 51 2017 36 2018 62 3. Wie oft wird wann, wie, durch wen und auf welcher Grundlage überprüft, ob Inhaftierte in eine Psychiatrie überwiesen werden oder im Vollzug verbleiben? Zu 3.: Die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann durch das erkennende Gericht jederzeit geprüft werden. Für die Überprüfung sind gemäß § 67e Strafgesetzbuch Fristen gesetzt. 4. Wie viele Inhaftierte sind in den vergangenen 20 Jahren in Berliner Haftanstalten verstorben? 5. Wie viele davon sind durch eine natürliche Todesursache verstorben, wie viele durch eine unnatürliche Todesursache, z.B. Suizid oder Fremdverschulden? Zu 4. und 5.: In den letzten 20 Jahren sind in den Berliner Justizvollzugsanstalten insgesamt 206 Inhaftierte verstorben. Eine differenzierte Darstellung nach Todesursache kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Die unnatürlichen Todesursachen umfassen nahezu ausnahmslos Suizide und Unfälle. Lediglich ein Gefangener kam durch Fremdverschulden zu Tode (2011 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel). natürliche Todesursache unnatürliche Todesursache Summe 2000 7 10 17 2001 0 9 9 2002 5 6 11 2003 6 5 11 2004 5 6 11 2005 10 6 16 2006 8 10 18 2007 8 6 14 2008 4 2 6 2009 3 10 13 3 2010 4 5 9 2011 3 4 7 2012 5 2 7 2013 3 3 6 2014 3 7 10 2015 3 2 5 2016 4 7 11 2017 6 7 13 2018 5 5 10 2019 2 0 2 6. Wie viele Todesfälle mit unnatürlicher Todesursache gab es in den Berliner Justizvollzugsanstalten in den letztem 20 Jahren? Bitte für jede JVA und nach Jahren auflisten. Zu 6.: In den letzten 20 Jahren waren in den Berliner Justizvollzugsanstalten insgesamt 112 Todesfälle aufgrund von Suizid oder Unfall und ein Fall von Fremdverschulden zu beklagen. Eine entsprechende Aufstellung nach Justizvollzugsanstalt und Jahr kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Justizvollzugsanstalt Jahr Anzahl der Vorfälle Justizvollzugsanstalt Moabit 2000 7 2001 3 2002 2 2003 1 2004 3 2005 3 2006 8 2007 1 2008 1 2009 6 2010 2 2011 1 2012 1 2013 3 2014 3 2015 2 2016 4 2017 1 2018 2 Justizvollzugsanstalt Tegel 2001 2 2002 1 2003 3 2005 1 2007 4 2010 2 2011 3 2014 2 2016 1 2017 4 4 Justizvollzugsanstalt Charlottenburg 2000 2 2001 2 2003 1 2004 1 2005 1 2006 1 Justizvollzugsanstalt Plötzensee 2001 1 2002 1 2004 1 2008 1 2009 2 2010 1 2014 1 2016 2 2017 2 2018 2 Justizvollzugsanstalt Heidering 2018 1 Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin 2006 1 Jugendstrafanstalt Berlin 2001 1 2002 2 2005 1 2009 1 Justizvollzugsanstalt Heiligensee 2004 1 Justizvollzugsanstalt Düppel 2009 1 Justizvollzugsanstalt Hakenfelde 2000 1 Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin 2012 1 2014 1 Justizvollzugskrankenhaus 2007 1 7. Welche Maßnahmen zur Vermeidung unnatürlicher Todesursachen werden getroffen? Zu 7.: Bezüglich der Strategien zur Vermeidung von Suiziden wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11099 des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Fachkräften aus den Vollzugsanstalten zwischenzeitlich die vorliegenden Erkenntnisse, Interventionsschritte und Materialien zur Suizidprophylaxe systematisiert und bewertet hat. Im Ergebnis wurden umfassende Leitlinien in Form eines Präventionsmodells zur Suizidprophylaxe entwickelt. Bestandteil der Leitlinien sind unter anderem ein inzwischen evaluiertes Screening-Verfahren zur Identifizierung potenziell gefährdeter Inhaftierter sowie ein zielgerichtetes Risiko-Monitoring während der Inhaftierung. Diese Maßnahmen werden flankiert durch einen geregelten Informationsfluss und eine behördenübergreifende Zusammenarbeit . 8. Wie hat sich die Anzahl von Inhaftierten in Berliner Justizvollzugsanstalten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt, wie hoch der jeweilige Anteil nichtdeutscher Herkunft und welche Neubaupläne und Maßnahmen zur Abhilfe verfolgt der Senat? Bitte um jährliche Angaben von Inhaftierten und auch der zur Verfügung stehenden Anzahl an Haftplätzen. Zu 8.: Zahlen zur Belegungssituation im Berliner Justizvollzug werden in der Belegungsstatistik geführt. Die Daten zur tatsächlichen Belegung sowie zu den zur Verfügung stehenden Haftplatzkapazitäten werden jeweils wöchentlich am Mittwoch erhoben. Der 5 Übersichtlichkeit halber werden für die vergangenen 20 Jahre die Daten für den jeweils ersten Mittwoch im Monat Januar aufgelistet. Belegungskapazität tatsächliche Belegung Auslastung 05.01.2000 4.682 4.711 101 % 03.01.2001 4.673 4.825 103 % 02.01.2002 4.998 4.732 95 % 01.01.2003 4.923 4.608 94 % 07.01.2004 4.920 5.068 103 % 05.01.2005 4.958 5.103 103 % 04.01.2006 5.017 4.989 99 % 03.01.2007 4.961 5.097 103 % 02.01.2008 5.049 4.755 94 % 07.01.2009 5.048 4.804 95 % 06.01.2010 5.071 4.674 92 % 05.01.2011 5.073 4.453 88 % 04.01.2012 5.088 4.197 82 % 02.01.2013 4.654 4.173 90 % 01.01.2014 4.788 4.013 84 % 07.01.2015 4.784 3.972 83 % 06.01.2016 4.609 3.834 83 % 04.01.2017 4.610 4.035 88 % 03.01.2018 4.745 4.032 85 % 02.01.2019 4.640 3.907 84 % Angaben zum Anteil nichtdeutscher Inhaftierter können nur anhand des Stichtags 31. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. An diesem Stichtag wird bundesweit die Anzahl nichtdeutscher Gefangener und Verwahrter erhoben. Eine Übersicht über den Anteil nichtdeutscher Gefangener über die letzten 20 Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. tatsächliche Belegung Anteil nichtdeutscher Gefangener 31.03.2000 5.191 35 % 31.03.2001 5.277 35 % 31.03.2002 5.239 36 % 31.03.2003 5.443 36 % 31.03.2004 5.359 34 % 31.03.2005 5.257 35 % 31.03.2006 5.388 34 % 31.03.2007 5.376 34 % 31.03.2008 5.145 34 % 31.03.2009 5.250 33 % 31.03.2010 4.983 34 % 31.03.2011 4.706 34 % 31.03.2012 4.417 34 % 31.03.2013 4.258 37 % 31.03.2014 4.214 40 % 31.03.2015 4.144 42 % 31.03.2016 4.011 43 % 31.03.2017 4.223 47 % 6 31.03.2018 4.059 51 % 31.03.2019 4.009 51 % Vorrangige Aufgabe ist die Sanierung der zum Teil sehr alten Bausubstanz in einigen Justizvollzugsanstalten. Aktuell werden beispielsweise die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der nicht belegbaren Teilanstalt III der JVA Tegel vorangetrieben , um so zeitgemäße Haftplätze zu schaffen. 9. Weshalb wird der Bau der Teilanstalt 2 in Tegel nicht fortgeführt, obwohl bereits alles finanziert und geplant war? Zu 9.: Gemeint ist hier vermutlich die Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel. Einschätzungen und Neubewertungen der Sach- und Bedarfslage durch den Berliner Senat haben dazu geführt, dass der Neubau der Teilanstalt I in der JVA Tegel nicht als vordringlichste Maßnahme für eine nachhaltige Entwicklung der JVA Tegel eingestuft wird. Durch Verwendung, Umlenkung und Anpassung der vorgesehenen Investitionsmittel in primär strukturverbessernde Maßnahmen für die JVA Tegel soll insbesondere der Unterbringungsstandard in den historischen und denkmalgeschützten Teilanstalten den zeitgemäßen, rechtlichen sowie baulich-technischen Erfordernissen angepasst werden. Gleichzeitig sollen vorhandene modernisierungsfähige, derzeit aber nicht belegbare Haftplätze im Bestand (hier: Teilanstalt III) reaktiviert und wieder genutzt werden. Dieses Vorgehen stellt ein Vorziehen ohnehin erforderlicher Baumaßnahmen im historischen Bestand dar und nutzt dabei die vorhandenen Ressourcen und die Infrastruktur. Parallel sollen durch Verlagerung und Konzentration entsprechender Funktionsstellen aus anderen Bereichen neue zentrale und zukunftsfähige Einrichtungen, u. a. für die Bildung und die medizinische Versorgung, in der JVA Tegel im Umfeld der Teilanstalt III entstehen. Durch Bündelung und Optimierung relevanter Funktionen wird eine nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung in der JVA Tegel angestoßen. Der Senat hat sowohl den Umbau und die Sanierung der Teilanstalt III als auch den Umbau und die Sanierung der Teilanstalt II in der JVA Tegel für die Finanz- und Investitionsplanung des Landes Berlin für die Jahre 2019 bis 2023 mit ersten Baumittelraten in 2022 bzw. 2023 angemeldet. Für den Entwicklungsbereich TA III inkl. des näheren Umfelds wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und abgestimmt. Neben der denkmalgerechten Sanierung und dem Umbau der TA III sollen auch diverse Anpassungs- und Ergänzungsmaßnahmen am Gebäude der Teilanstalt VE (künftiges Bildungszentrum der JVA Tegel), des Gebäudes 14.0-1 (künftiges med. Gesundheitszentrum der JVA Tegel) sowie dem B-Flügel der TA III (moderate Erweiterung), etc. umgesetzt werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket wurde hierfür unter dem Kapitel 0668/Titel 89101 zur Finanz- und Investitionsplanung des Landes Berlin für die Jahre 2019 - 2023 angemeldet und mit insgesamt rund 53.200.000 EUR kalkuliert. Eine erste Baumittelrate ist für 2023 vorgesehen. Der Kostenanteil für eine denkmalgerechte Grundsanierung der TA III beträgt danach rund 29.000.000 EUR. Insoweit bleibt aber die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers abzuwarten . 7 10. Wie plant der Senat das Problem von überfüllten Haftanstalten zu lösen, wie hat sie die Anzahl der Personalstellen für die Justizvollzugsanstalten seit 2011 entwickelt und welche Planungen gibt es bis 2021? Zu 10.: Der Senat beobachtet die Entwicklung der Gefangenenzahlen anhand der regelmäßig geführten Belegungsstatistik, um bei Bedarf reagieren zu können. Aktuell ist keine Anstalt überbelegt, zusätzlich werden durch die Sanierung der Teilanstalt III der JVA Tegel weitere Haftplätze geschaffen. Die Entwicklung der Personalstellen für die Justizvollzugsanstalten bis zum Jahr 2019 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 JVA Charlottenburg 1 166,03 177,00 177,00 - - - - - - JVA Düppel2 67,50 - - - - - - - - JVA Plötzensee 318,80 274,00 274,00 600,00 600,00 620,00 633,00 626,50 627,50 JVA für Frauen Berlin 187,00 187,30 187,30 184,80 184,80 206,00 206,00 205,00 205,00 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 152,30 212,80 212,80 211,50 211,50 218,50 218,50 220,00 220,00 JVA Moabit 537,67 547,75 547,75 532,02 532,02 531,75 531,75 535,75 535,75 JVA Tegel 794,17 788,25 809,75 695,25 695,25 644,50 644,50 641,00 641,00 Jugendstrafanstalt Berlin 420,65 401,00 401,00 357,80 357,80 335,00 335,00 332,00 332,00 JVA Heidering3 21,00 21,00 21,00 218,00 218,00 249,12 249,12 251,52 251,52 Justizvollzugskrankenhaus Berlin1 204,26 202,51 202,51 - - - - - - Summe 2869,38 2811,61 2833,11 2799,37 2799,37 2804,87 2817,87 2811,77 2812,77 Anmerkungen: 1 Fusion 2014 zur JVA Plötzensee; 2 Fusion 2012 zur JVA OVB; 3 2011-2013 lediglich Kernteam, 2014 Inbetriebnahme mit voller Personalausstattung Die Planungen für die Stellensituation der Justizvollzugsanstalten für die Jahre 2020 und 2021 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Entscheidung über die endgültige Ausstattung bleibt dem Haushaltsgesetzgeber überlassen. 8 2020 2021 JVA Charlottenburg1 - - JVA Düppel2 - - JVA Plötzensee 662,87 680,37 JVA für Frauen Berlin 208,00 214,00 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 217,37 221,37 JVA Moabit 527,08 542,58 JVA Tegel 632,66 638,66 Jugendstrafanstalt Berlin 332,58 335,58 JVA Heidering3 254,46 255,46 Justizvollzugskrankenhaus Berlin 1 - - Summe 2835,02 2888,02 Anmerkungen: 1 Fusion 2014 zur JVA Plötzensee; 2 Fusion 2012 zur JVA OVB; 3 2011-2013 lediglich Kernteam, 2014 Inbetriebnahme mit voller Personalausstattung 11. Welche konkreten Maßnahmen will der Senat ergreifen, damit Inhaftierte der JVA Moabit und Plötzensee trotz der permanenten Überbelegung und des Personalmangels noch menschenwürdig behandelt und versorgt werden? Zu 11.: Eine menschenwürdige Behandlung und Versorgung ist in allen Justizvollzugsanstalten sichergestellt. Die Berliner Justizvollzugsanstalten bieten eine Unterbringung und Betreuung auf höchstem fachlichen Niveau und bieten vielfältige Behandlungsmaßnahmen um den Bedürfnissen der Inhaftierten gerecht zu werden. Dabei bewegt sich der Berliner Justizvollzug auf dem Niveau der anderen Bundesländer, in einigen Bereichen wird dieses weit übertroffen. Eine permanente Überlegung ist in den beiden genannten Justizvollzugsanstalten nicht festzustellen. Gleichwohl unternimmt der Senat zahlreiche Anstrengungen, um sowohl auf baulicher als auch personeller Ebene weiterhin für eine angemessene Ausstattung der Justizvollzugsanstalten zu sorgen. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung konnten in den Jahren 2012 und 2013 Justizvollzugsbedienstete nicht analog zur Altersfluktuation ausgebildet werden. Um der derzeit bestehenden personellen Unterdeckung im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) entgegenzusteuern, wurden die Auszubildenden-Zahlen dahingehend sukzessiv erhöht und dem Bedarf entsprechend angeglichen. Unter Berücksichtigung der jetzigen Ausbildungsplanung können perspektivisch bis zum Ende des Jahres 2021 alle AVD-Stellen besetzt werden. Zudem wurden zur temporären Unterstützung des Allgemeinen Vollzugsdienstes und um der Überbrückung der personellen Unterdeckung Rechnung zu tragen 60 Tarifbeschäftigte befristet eingestellt. 9 Außerhalb der bekannten Mangelberufe im Justizvollzug (z. B. IT-Fachpersonal, Ärzte etc.) zeichnet sich deutlich ab, dass vor allem bei den Verwaltungs- und Sozialberufen eine spürbare Konkurrenz zu anderen Landesbehörden und zu den Bundesbehörden besteht. Daher ist es weiterhin ein vordringliches Ziel des Senats die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber zu erhöhen. Berlin, den 25. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung