Drucksache 18 / 20 194 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: Spielplätze in Berlin – Anzahl, Förderung, Vorgaben und Kontrolle und Antwort vom 24. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20194 vom 9. Juli 2019 über Spielplätze in Berlin - Anzahl, Förderung, Vorgaben und Kontrolle Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist die heutige Anzahl öffentlicher Spielplätze und von welcher Anzahl wird Ende 2019 gegenüber den Angaben des Senats in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13798 ausgegangen? Bitte um Angabe nach Bezirken. Antwort zu 1: Informationen über die aktuelle Anzahl der öffentlichen Spielplätze in Berlin mit Stand vom 31.12.2018 finden sich auf der Internetseite https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kinderspielplaetze/de/daten_fakten/index. shtml 2 *Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen werden alle Spielflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen. Versorgungsbereiche sind Wohngebiete mit einem max. Durchmesser von 2 km (Innenstadt) bis 3,5 km (Außenbezirke), die anhand von Verkehrsbarrieren (Hauptstraßen, Bahntrassen, Gewässer), wechselnder Bau- und Nutzungsstruktur abgegrenzt werden. Pädagogisch betreute Spielflächen werden angerechnet, wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum Berlins befindet, unabhängig von der Trägerschaft (öffentlich, privat) und den Öffnungszeiten. Zeitweise nutzbare Anlagen sind anrechenbar, wenn mindestens halbjährlich von Frühjahr bis Herbst eine tägliche Vollzeitnutzung möglich ist. Spielanlagen auf Schulhöfen werden angerechnet, wenn ihre Benutzung außerhalb der Schulzeit gesichert ist. Nicht angerechnet werden grundsätzlich die Waldspielplätze und die als Kinderbauernhöfe geführten Anlagen. Hinsichtlich der Anzahl der öffentlichen Spielplätze in 2019 teilen die Bezirksämter Folgendes mit: Bezirksamt Mitte / Straßen- und Grünflächenamt „Im Bezirk Mitte hat sich im Vergleich zur Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13798 nichts geändert.“ Bezirksamt Pankow „220 Spielplätze (06/2019)“ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „121 öffentliche Kinderspielplätze“ Bezirksamt Spandau „Laut Grünflächeninformationssystem (GRIS) sind 118 öffentliche Spielplätze im Bestand, ein weiterer Spielplatz wird bis Ende 2019 fertig gestellt werden.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf stehen jetzt ebenso wie Ende dieses Jahres 139 Spielplätze zur Verfügung.“ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „Heute:159; Ende 2019: 160“ Bezirksamt Neukölln „Die Anzahl der Spielplätze ist aktuell in Neukölln seit der Anfrage Nr. 18/13798 mit 137 öffentlichen Spielplätzen unverändert geblieben. Es wird aber im Oktober ein zusätzlicher Spielplatz in Neukölln am Lindholzweg fertig gestellt sein.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „149“ 3 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „In Marzahn-Hellersdorf gibt es aktuell 145 öffentliche Spielplätze. Diese Zahl wird sich bis Ende 2019 auf 146 erhöhen.“ Bezirksamt Lichtenberg „derzeitig: 134 öffentliche Spielplätze - Ende 2019: ebenfalls 134 - alt (Anfrage Nr. 18/13798: 135“ Bezirksamt Reinickendorf „Heute und bis Ende 2019 befinden sich 86, sowie mit Stand der schriftlichen Anfrage 85 öffentliche Spielplätze im Bezirk Reinickendorf.“ Frage 2: Welche (Ziel-)Vorgaben gibt es für anrechenbare bezirkliche Spielplatzflächen im Verhältnis zur Einwohnerzahl? Antwort zu 2: Nach § 4 Absatz 1 Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90) in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) gilt für die Bemessung des Bedarfs an öffentlicher Spielplatzfläche je Versorgungsbereich ein Richtwert von 1 m² nutzbarer Fläche je Einwohner. Dabei handelt es sich um die jeweilige Nettospielfläche. Gemäß § 4 Absatz 2 erhöht sich der Wert nach § 4 Abs. 1 Kinderspielplatzgesetz entsprechend, wenn es nicht möglich ist, den in der Bauordnung für Berlin (BauOBln) bestimmten Bedarf an privaten Spielplätzen zu decken, weil die Herstellung von Spielplätzen auf den Wohngrundstücken im Einzelfall aus rechtlichen Gründen nicht erzwungen werden kann. Das Bezirksamt Mitte / Umwelt- und Naturschutzamt gibt hinsichtlich der Zielvorgaben für den Bezirk folgende Antwort: „Der Bezirk Mitte von Berlin strebt in seinem Zielsystem für das Kalenderjahr 2018 und 2019 folgende Ziele an: „Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Grün- und Erholungsanlagen (inklusive Spielplätze) wird quantitativ und qualitativ (mindestens) auf unverändertem Niveau (Vorjahr) gesichert. Als Indikator für das Ziel der Spielplatzversorgung gilt auf Grundlage der Bestimmungen und Vorgaben des Kinderspielplatzgesetzes, das Verhältnis der nutzbaren Spielfläche in m² Fläche je Einwohner, hier auf der Betrachtungsebene der Versorgungseinheiten des aktuellen Jahres zu bezirklicher Spielplatzentwicklungsplanung des Vorjahres.“ Frage 3: Bezugnehmend auf die Antwort zur Frage 2. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13798: In welchen Bezirken wird in welchem Umfang, aus welchen Gründen und mit welchen Plänen zur Abhilfe, von der anvisierten und der tatsächlichen öffentlichen Spielplatzfläche im Verhältnis zur Einwohnerzahl abgewichen? 4 Antwort zu 3: Aus der folgenden Tabelle ist die anrechenbare bezirkliche Spielplatzfläche im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner zu entnehmen (Stand: 31.12.2018): Bezirk öffentliche Spielplatzfläche pro Einwohner in m² Mitte 0,59 Friedrichshain-Kreuzberg 0,63 Pankow 0,68 Charlottenburg-Wilmersdorf 0,47 Spandau 0,59 Steglitz-Zehlendorf 0,59 Tempelhof-Schöneberg 0,57 Neukölln 0,64 Treptow-Köpenick 0,58 Marzahn-Hellersdorf 0,45 Lichtenberg 0,71 Reinickendorf 0,67 Berlin gesamt 0,60 Auf die Frage nach dem Umfang und den Gründen der Abweichung von der anvisierten öffentlichen Spielplatzfläche sowie nach den Plänen zur Abhilfe geben die Bezirksämter folgende Antworten: Bezirksamt Mitte / Umwelt- und Naturschutzamt „Der Bezirk Mitte strebt die Erfüllung des Ziels, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Spielplätzen qualitativ und quantitativ auf unverändertem Niveau zu sichern, durch verschiedene konkrete Maßnahmen an. Dazu gehören beispielsweise die Bestrebungen, Flächen anzukaufen, im Bestand zu erweitern sowie Flächen zu qualifizieren. Ein wichtiger Eckpfeiler ist dabei die Spielplatzentwicklungsplanung im Umwelt- und Naturschutzamt, welche die Belange der bezirklichen Spielplatzversorgung fachgerecht voran- und einbringt. Es wird auch auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.“ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „Versorgungsgrade mit Spielflächen können im FIS-Broker (Geoportal Berlin) sozialraumscharf abgerufen werden. Es besteht fast überall in Berlin, insbesondere im Innenstadtbereich, eine Unterversorgung, gemessen an den anvisierten Werten. Die Sicherung und Qualifizierung der vorhandenen Spielflächen hat daher eine sehr hohe Priorität, da zusätzliche freie Flächen in verdichteten Bereichen praktisch nicht zur Verfügung stehen.“ Bezirksamt Spandau „Auch in Berlin-Spandau besteht eine erhebliche Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen (z. B. Wohnungsbau).“ 5 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Der reale Wert beträgt rd. 0,6. Somit beläuft sich das Defizit über den Bezirk gemittelt auf rd. 0,4. Praktisch stehen weder personelle noch finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung, ebenso wenig wie freie Grundstücke, um diese Vorgabe zu erreichen. Ganz im Gegenteil besteht die Hauptaufgabe in den nächsten Jahren darin, den aktuellen Stand der Spielplätze überhaupt aufrechterhalten zu können. Jahre- und jahrzehntelange Reparatur- und Investitionsstaus stellen bei der laufenden Instandhaltung der Geräte sowie der Infrastruktur der Spielplätze die größte Herausforderung dar.“ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ergibt sich bezogen auf den Richtwert 2018 ein Defizit für 28 von 24 Versorgungsbereichen. Insgesamt fehlen 141.175 m² Nettospielfläche . Der Bezirk strebt an, im Rahmen der Bauleitplanung und im Zuge Neubauvorhaben die resultierenden Bedarfe an Spielflächen nachzuweisen bzw. von Investoren die Herstellung entsprechender Angebote einzufordern.“ Bezirksamt Neukölln „Das Verhältnis der Anzahl der Einwohner zur Anzahl der öffentlichen Spielplätze hat sich seit der oben genannten Schriftlichen Anfrage in Neukölln nicht entscheidend verändert.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „Die aktuelle Ausstattung mit öffentlichen Spielplätzen resultiert aus den zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen und den finanziellen Mitteln für den Neubau. Beides fehlt, um eine höhere Anzahl von Spielplätzen zu erreichen. Der Bezirk Treptow-Köpenick liegt hinsichtlich der Ausstattung mit öffentlichen Spielplätzen im Durchschnitt Berlins - mit 60 % an genannter Zielstellung. Bei Neubau von Wohnungen im Rahmen von Bebauungsplänen wird der zeitgleiche Bau von öffentlichen Spielplätzen festgesetzt. Schwieriger ist es bei Wohnungsbau nach § 34 BauGB. Der Bezirk versucht, geeignete Flächen für Spielplätze zu gewinnen. Allerdings fehlt derzeit jegliche finanzielle Grundlage für den Neubau von Spielplätzen.“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist die Zahl aus der Vorlage 18/13798 mit 0,47 (0,45, Stand: 31.12.2018) immer noch aktuell. Im Wesentlichen ist die Abweichung in anhaltend fehlenden Haushaltsmitteln und in drastisch reduzierten personellen Kapazitäten für Planung, Vergabe und Ausführung begründet.“ Bezirksamt Lichtenberg „Eine 100ige Versorgung mit öffentlichen Spielflächen (1 m² Nettospielfläche / Einwohner) kann nicht erreicht werden. Dazu stehen dem Bezirk Lichtenberg nicht genug Flächen zur Verfügung. Hier ist eine unbedingte Kompensation von notwendigen Spielflächen im Zusammenhang mit Wohnungsbaumaßnahmen anzustreben. Weiterhin werden Modelle zur Doppelnutzung von Schul- und Kitafreiflächen in Erwägung gezogen.“ 6 Bezirksamt Reinickendorf „Reinickendorf hat bezogen auf die Anzahl der Einwohner einen Versorgungsgrad an öffentlichen Spielplätzen von insgesamt rd. 70 %. Aufgrund einer anvisierten öffentlichen Spielplatzfläche in dem jeweiligen Versorgungsbereich von 100 % ist die Situation im Bezirk Reinickendorf wie folgt: 27 Versorgungsbereiche, davon haben 11 ≥ 100 %, sehr gute Versorgung 5 ≥ 50 %, gute Versorgung 11 ≤ 50 %, unterversorgt Bestehende Spielplätze werden nach Möglichkeit erweitert und neue Flächen für Spielplätze ausgewiesen. Hierbei haben die defizitären Versorgungsbereiche Priorität. Nachdem die Instandhaltung der vorhandenen Spielplätze im Vordergrund stand, werden seit 2016 Spielplatzerweiterungen und zusätzliche Spielplätze errichtet. Diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass in Reinickendorf kein Spielplatz aus Verkehrssicherungsgründen geschlossen ist.“ Frage 4: Welche Spielplätze sind aus welchen Gründen komplett oder teilweise seit wann gesperrt, welche wurden bzw. werden voraussichtlich wann wieder frei gegeben? Antwort zu 4: Auf die Frage nach den Sperrungen und Öffnungen von öffentlichen Spielplätzen teilen die Bezirke Folgendes mit: Bezirksamt Mitte / Straßen- und Grünflächenamt „Ein Platz wurde im Juni wieder geöffnet (Max-Josef-Metzger-Platz). Drei Plätze sind dauerhaft gesperrt wegen Umbaumaßnahmen, voraussichtliche Öffnung: Ende 2019.“ Bezirksamt Pankow „Siehe Anlage 1: Gesperrte Spielplätze Stand Juni 2019“ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sind bis auf den Bolzplatz im Ruhwaldpark keine weiteren Spielplätze ganz oder teilweise gesperrt.“ Bezirksamt Spandau „Im Bezirk Spandau sind nur die Plätze gesperrt, die in dem entsprechenden Jahr saniert werden. Die Plätze werden unmittelbar nach Fertigstellung der Maßnahme wieder eröffnet. Im Durchschnitt sind die Plätze für 3 Monate gesperrt.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Kein Spielplatz ist aktuell komplett gesperrt. Auf fünf Spielplätzen sind einzelne Geräte gesperrt: - Spielkombi im Heinrich-Laehr-Park seit 06/2019, Freigabe voraussichtlich 08/2019 - Spielkombi Schilfluch seit 05/2019, Erneuerung voraussichtlich in 2020 (Mittel vorausgesetzt) - Trampolin Am Bäkequell seit 10/2017, Erneuerung 08/2019 - Wackelplatte Platz der US-Brigade, seit 06/2019, Neubaumaßnahme in 2020 - Spielkombi Paul-Ernst-Park seit 06/2019, Erneuerung 10/2019“ 7 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „- Spielplatz Alarichplatz; Teilbereich; Sanierung 05/19 Herbst 2019 - Spielplatz Franziusweg Komplett Sanierung 02/19 Sommer 2020 - Spielplatz Apostel-Paulus-Str.(Kirche) Teilbereich Sanierung 09/18 Sommer 2019 - Spielplatz Neue Steinmetzstraße Teilbereich Sanierung 10/18 Herbst 2019 - Spielplatz Else-Lasker-Schüler-Straße Komplett Sanierung 03/19 Herbst 2019 - Spielplatz Ekensunder Platz Teilbereich Sanierung 07/19 Herbst 2019 - Spielplatz Crellestraße18 Teilbereich Sanierung 07/19 Herbst 2019 - Spielplatz VP Mariendorf (Nessi) Teilbereich Sanierung 05/19 Herbst 2019 - Spielplatz Bosepark Lok Verschleiß 05/18 - Spielplatz Maienstraße Teilbereich Sanierung 07/19 Sommer 2019 - Spielplatz Hohenfriedbergstraße Karussell Vandalismus 07/19 - Spielplatz Handjerystr. 61 TT-Platte Vandalismus 07/19 Sommer 2019“ Bezirksamt Neukölln „In Neukölln sind keine Spielplätze gesperrt. Lediglich der Spielplatz in der Mahlower Straße wird derzeit aus investiven Mitteln komplett saniert und ist aus diesem Grund bis zur Fertigstellung natürlich nicht bespielbar.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „Gesperrt sind ausschließlich Spielplätze, die aktuell saniert oder umgebaut werden - Wassermannstr. 114 Büchnerweg 22 - Kottmeierstr. 65 - Kirchstr. 3 - Kochelseestr. Ammerseestr. - Deulstr. 19-20 - Voraussichtlich frei wieder 02/2020“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „In Marzahn-Hellersdorf gibt es keinen gesperrten Spielplatz.“ Bezirksamt Lichtenberg „Keine Spielplätze gesperrt, außer temporär für Umbau oder Neuausstattung.“ Bezirksamt Reinickendorf „Aktuell ist keiner der öffentlichen Spielplätze in Reinickendorf gesperrt.“ Frage 5: Welche Vorgaben gibt es bei Neubaugebieten bezüglich der Einrichtung von Spielplätzen? Antwort zu 5: Erfolgt die Entwicklung von Neubaugebieten unter Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, sind öffentliche Spielplätze abhängig von der Anzahl der Einwohner des geplanten Wohnbauvorhabens zu errichten. Der Flächenbedarf für öffentliche Spielplätze (1 m²/Einwohner) orientiert sich dabei an § 4 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze vom 15.01.1979 (GVBl. S. 90). Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens werden Vereinbarungen über die Errichtung erforderlicher Spielplätze getroffen. Für die Durchführung entsprechender Maßnahmen werden zudem in ergänzenden Erschließungsverträgen konkrete Fristen vorgegeben und Sicherungsleistungen vereinbart. 8 Darüber hinaus geben die Bezirke hinsichtlich der Vorgaben zur Einrichtung von Spielplätzen in Neubaugebieten folgende Antworten: Bezirksamt Mitte / Umwelt- und Naturschutzamt „Die Vorgaben zur Einrichtung von Kinderspielplätzen sind durch das Kinderspielplatzgesetz und die Bauordnung Berlin geregelt. Die Versorgung mit Spielplätzen setzt sich zusammen aus der Versorgung mit öffentlichen Spielplatzflächen und den notwendigen (privaten) Kinderspielflächen entsprechend der Vorgaben der BauOBln (Bauordnung für Berlin). Seit 2014 regelt das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ einheitlich und transparent den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin für Bebauungsplanverfahren ab 5.000 m2 Geschossfläche Wohnen. Unterhalb dieser Schwelle liegt die Entscheidung, ob in Anlehnung an das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Kostenbeteiligungen, unter anderem bezüglich der Frage nach Einrichtung von Spielplätzen, vertraglich vereinbart werden sollen im Ermessen des Planaufstellers. Die regelmäßig fortgeschriebene Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin regelt unter anderem die Kostenübernahme der grünen Folge- bzw. Bedarfsinfrastruktur geplanter Wohnungsbauvorhaben, hierunter fallen auch Vereinbarungen bezüglich der Bedarfe an öffentlicher Spielplatzversorgung, die Vorgabe von Kennwerten und Kosten für die Herstellung öffentlicher Spielplätze. Der kooperative Modellansatz definiert Leistungen, die für einen abwägungsfehlerfreien Bebauungsplan erforderlich sind. Der Fachausschuss Spielplätze, das Gremium der Fachstellen Spielplätze und Spielplatzentwicklungsplanung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima und aller Berliner Bezirksverwaltungen, beteiligt sich an der fachlichen Diskussion zu den Kennwerten und Kosten der Spielplatzversorgung des Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, gibt Stellungnahmen und Empfehlungen. Zusätzlich wurde im Frühjahr 2019 eine entsprechende Unterarbeitsgruppe des Fachausschuss Spielplätze gegründet, mit dem Ziel das Thema Infrastrukturelle Folgebedarfe - Spielplatzversorgung - Wohnungsbau fachlich vertiefen zu können.“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Die Rechtsgrundlage für die Ausstattung mit öffentlichen Spielplätzen ist das Spielplatzgesetz. Richtwert ist 1 m² nutzbare Spielfläche (also netto) pro Einwohnerin bzw. Einwohner. Auf dieser Grundlage wurde im Spielplatzplan des Bezirkes und dem SIKo der grundsätzliche Bedarf unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und der möglichen Wohnungsbaupotentiale ermittelt. Der Bezirk kann über den Bestand hinaus ausreichend Vorhalteflächen für Spielplätze nachweisen. Gleichzeitig können Spielplatzflächen in öffentlichen Grünflächen entstehen. In Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnungsbau werden Spielplatzflächen unter Berücksichtigung der vorgenannten Planungen planungsrechtlich gesichert. Daneben fordert der § 8 BauOBln private Spielplätze. Pro Wohneinheit sind 4 m² Spielplatzfläche vorzuhalten, mindestens jedoch 50 m².“ Frage 6: Welche Regelungen gibt es und sind geplant, um zu verhindern, dass Investoren vorgegebene Spielplätze erst nach vielen Jahren in einem Neubaugebiet errichten, mit der Begründung, die Gesamtbaumaßnahme sei nicht abgeschlossen? 9 Antwort zu 6: Siehe Antwort auf Frage 5. Hinsichtlich entsprechender Regelungen für Investoren machen die Bezirke darüber hinausgehende Anmerkungen: Bezirksamt Mitte / Umwelt- und Naturschutzamt „In städtebaulichen Durchführungsverträgen des Bezirks Mitte nach „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ ist für Wohnungsbauvorhaben die Fertigstellung und der Betrieb von Kinderspielplätzen in den Vorgaben des Mustervertragstextes vertraglich geregelt, bei Bezug der Einwohner ist eine Jahresfrist nach Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnitts vorgesehen. Darüber hinaus sind Konkretisierungen und Anpassungen des Durchführungsvertrags über die Vorgaben des Berliner Modells für kooperative Baulandentwicklung hinaus möglich, im Bezirk Mitte beispielsweise im Durchführungsvertrag Bebauungsplan 1-64a VE, Am Mauerpark. Hier ist der öffentliche Spielplatz spätestens bei Bezugsfertigkeit des 1. Bauabschnittes und der Kita fertig zu stellen. Ebenso im Städtebaulichen Vertrag Bebauungsplan I-14a „Stallschreiberblock“: der öffentliche Kinderspielplatz muss bereits zu Bezug bzw. Nutzungsbeginn verfügbar sein. Aus Sicht der Spielplatzentwicklungsplanung des Bezirk Mitte ist die Methode der Fortschreibung der Leitlinie der Kooperativen Baulandentwicklung und der vertraglichen Regelungen grundsätzlich geeignet, mögliche in der Praxis auftretende defizitäre oder unerwünschte Entwicklungen zu berücksichtigen und zukünftig zu verhindern, da die Leitlinie fortlaufend justiert wird bzw. entsprechende Anpassungen an den Vertragsbestimmungen vorgenommen werden. Bei der Fortschreibung des Berliner Modells für kooperative Baulandentwicklung ist sicherzustellen, dass die entsprechenden fachlichen Stellungnahmen zu den Belangen der Spielplatzversorgung bei den dafür zuständigen Fachämtern im Bezirk Mitte eingeholt wird. Im Bezirk Mitte wird die Erfüllung der Vertragsbestimmungen städtebaulicher Durchführungsverträge auf Grundlage der Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin federführend vom Stadtentwicklungsamt Mitte gesteuert. Hinsichtlich der öffentlichen Spielplätze erfolgt die fachliche Begleitung durch das Straßenund Grünflächenamt, unterstützt durch die fachliche Beratung und Begleitung bezüglich relevanter Aspekte der Spielplatzentwicklungsplanung des dafür zuständigen Umwelt- und Naturschutzamtes. Der Vorhabenträger von Wohnungsbau Bauvorhaben erfährt im erforderlichen Maß kontinuierliche Begleitung während der Planung und Durchführung von Kinderspielplätzen im Zusammenhang von Wohnungsbauvorhaben zur entsprechenden Erfüllung der Vertragsbestimmungen.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Spielplätze gehören in Neubaugebieten zu den Durchführungspflichten eines Investors, die typischerweise in einem städtebaulichen Vertrag verankert, mit Zeitfenstern belegt und mit Bürgschaften abgesichert werden können.“ 10 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „Diesbezügliche rechtliche Spezialregelungen sind nicht bekannt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass notwendige Spielplatzflächen bei Aufnahme der Nutzung zur Verfügung stehen müssen. In der Praxis ist möglich, dass sich eine geringfügige Verzögerung aus Bauabläufen – insbesondere unter Berücksichtigung von Vegetationsperioden – ergeben kann. Bezirksamt Neukölln „Hierzu sind dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Neukölln keine gesonderten Regelungen bekannt.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „Im Rahmen städtebaulicher Verträge werden die Bedingungen für den Neubau von Spielplätzen vereinbart. Zur Sicherheit, dass der Investor die Vereinbarungen auch umsetzt, ist eine Bankbürgschaft zu hinterlegen.“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Grundsätzlich werden öffentliche Spielplätze durch das Land Berlin errichtet und sind in der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Regelungen zur Errichtung von Spielplätzen als Folgeeinrichtung des Wohnungsbaus im Rahmen der Angemessenheit in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Investorin bzw. dem Investor zu treffen. Davon wird bei der Errichtung von Neubauvorhaben im Rahmen von Bebauungsplänen, die ein Baurecht über das ortsübliche Maß der baulichen Nutzung ermöglichen, durch den Bezirk Gebrauch gemacht. Neben der Errichtung wird auch der Zeitpunkt der Realisierung vereinbart. Dieser muss nicht zwangsläufig nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme liegen, sondern kann entweder mit einem konkreten Zeitpunkt bzw. nach der Errichtung einer Teilmenge der Wohnungen liegen.“ Bezirksamt Lichtenberg „Sowohl die Fälligkeit der Errichtung als auch die Finanzierung von öffentlichen Spielplätzen nach dem „Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung“ der der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch entsprechende städtebauliche Verträge und den damit verbundenen Erfüllungsbürgschaften abgesichert. Ein Auslösen dieser Bürgschaften ist erst nach Herstellung und Abnahme sowie der Übertragung der Flächen in das zuständige Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts möglich und die Herstellung der Maßnahme ist damit abgesichert.“ Bezirksamt Reinickendorf „Derzeit stehen der Bau- und Wohnungsaufsicht keine gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung, den Bauherrn vor Abschluss der gesamten Baumaßnahmen zur Errichtung der geforderten Kinderspielplätze zu verpflichten. Im Einzelfall wird jedoch in Gesprächen mit dem Bauherrn versucht, diese zu überzeugen, die Spielplatzflächen herzustellen.“ Frage 7: Durch wen erfolgen in welchen Abständen Kontrollen zur Umsetzung der Vorgaben in Neubaugebieten und in welchen Zeiträumen werden aus Baugenehmigungen resultierende Spielplatzbau-Verpflichtungen ggf. sichergestellt? 11 Antwort zu 7: Das jeweilige Vertragscontrolling obliegt der zuständigen (vertragsschließenden) Stelle und wird entsprechend im Einzelfall vollzogen. Darüber hinaus sind alle Bauherrinnen und Bauherrn gemäß § 8 Abs. 2 BauO Bln bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als 6 Wohnungen verpflichtet, einen der Anzahl der Wohnungen entsprechend großen und ausgestatteten Spielplatz für Kinder anzulegen. Wohngebäude (außer Wohnhochhäuser) werden i.d.R. im Genehmigungsfreistellungsverfahren (nach § 62 BauO Bln) und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (nach § 63 BauO Bln) realisiert. In diesen bauaufsichtlichen Verfahren wird von den Bauaufsichtsbehörden infolge der Stärkung der Selbstverantwortung der Bauherrinnen bzw. des Bauherrn seit der parlamentarisch vorgegebenen Entbürokratisierung des Baurechts (insbesondere seit der BauO Bln 2005) vor Ort nicht mehr geprüft, inwieweit diese Verpflichtung nach § 8 Abs. 2 BauO Bln umgesetzt wird. Darüber hinaus haben die Bauaufsichtsbehörden (nach § 58 BauO Bln) darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Letzteres erfolgt i.d.R. eher auf Grund von Beschwerden oder Anzeigen. In Wahrnehmung dieser Aufgabe können die Bauaufsichtsbehörden die erforderlichen (ordnungsbehördlichen) Maßnahmen treffen. Hinsichtlich der Kontrollen bezüglich der Umsetzung der Vorgaben in Neubaugebieten und der Sicherstellung der Umsetzung der Baugenehmigungen geben die Bezirke folgende Antworten: Bezirksamt Mitte / Umwelt- und Naturschutzamt „Antwort zu 1.: Teil der Frage 7: siehe Antwort zu Frage 6. Antwort zu 2.: Teil der Frage 7: Spielplatzbauverpflichtungen gemäß § 8 Absatz 3 BauOBln werden gemäß der Ausführungsvorschrift AV Notwendige Kinderspielplätze sichergestellt, nach Nummer 6 - Ablösung Absatz (1) wird der Ablösevertrag mindestens 4 Wochen vor Baubeginn geschlossen, nach Absatz (4) ist die Zahlung des Ablösebetrags vor Baubeginn fällig. Aus Sicht der Spielplatzentwicklungsplanung des Umwelt- und Naturschutzamtes des Bezirks Mitte, soll zur Sicherung der Spielplatzversorgung die Versorgung mit privaten Kinderspielplätzen nach BauOBln stärker in den Fokus rücken. Vorrangig sind die Ziele die Vermeidung der Anwendung von § 8 Absatz (3) Ablöse und die vermehrte Anwendung von § 8 Absatz (2) ‚Nachträgliche Anlage bei bestehenden Gebäuden‘, um bereits vorhandene noch ungenutzte Flächenpotentiale für Spielplätze zu aktivieren. Im Ergebnis soll sich die gesamte Versorgungssituation mit Kinderspielplätzen spürbar verbessern.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „In den letzten Jahren wurden sämtliche Kontrollen zurückgefahren und aus den Bauordnungen entfernt, da davon ausgegangen wird, dass in Berlin pflichtbewusste und eigenverantwortlich handelnde Bürgerinnen und Bürger und Investoren tätig sind.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „Das Straßen- und Grünflächenamt kontrolliert in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt die Umsetzung der städtebaulichen Verträge.“ 12 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Wenn eine Investorin bzw. ein Investor entsprechend städtebaulichem Vertrag zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet ist, obliegt die Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen dem Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung. Die Kontrolle erfolgt entsprechend den im Vertrag geregelten Terminketten. Da die Anzahl der städtebaulichen Verträge und deren Komplexität in den vergangenen Jahren insbesondere durch den Wohnungsneubau wesentlich gestiegen sind, wird es Aufgabe des Bezirkes sein, das Vertragsmanagement zukünftig noch effektiver und effizienter zu gestalten. Das betrifft die Festlegung von Strukturen, Verfahren und Methoden zur Vorbereitung, Überwachung und Steuerung der städtebaulichen Verträge von der Planung über den Abschluss bis zur Abwicklung und Archivierung.“ Bezirksamt Lichtenberg „Die öffentlichen Spielplätze werden vom Straßen- und Grünflächenamt abgenommen. Für die privaten Spielflächen erfolgt die Kontrolle durch den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht im Stadtentwicklungsamt nach Anzeige der Baufertigstellung.“ Bezirksamt Reinickendorf „Zwischen- und Endabnahmen für Bauvorhaben sind im Zuge der Novellierung der BauO Bln entfallen. Die Bauaufsicht kann gemäß § 82 Absatz 1 BauO Bln die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen überprüfen. Bei größeren Baumaßnahmen wird regelmäßig der Baufortschritt durch Baukontrolleure überwacht und eine Endabnahme vor Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage durch den Sachbearbeiter durchgeführt. In diesem Rahmen wird auch die Herstellung der geforderten Kinderspielplätze geprüft. Die Ausführung kleinerer Bauvorhaben (beispielsweise Dachgeschossausbauten) wird vor Ort je nach vorhandener Kapazität des Personals stichprobenartig überprüft. Wird ein Verstoß festgestellt, wird die Bauaufsichtsbehörde ordnungsrechtlich tätig.“ Frage 8: Welche Förderprogramme bzw. Sondermittel neben dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) stehen den Bezirken zur Errichtung, Erhaltung und Instandsetzung in welcher Höhe zur Verfügung? Antwort zu 8: In Bezug auf die Förderprogramme bzw. Sondermittel, die den Bezirken zur Verfügung stehen, wird Folgendes mitgeteilt: Bezirksamt Mitte / Straßen- und Grünflächenamt „In Mitte sind keine bekannt.“ Bezirksamt Pankow „Wohnraumbegleitendes Infrastruktur-Programm: 345 T Euro PMO-Mittel Stadtumbau-Ost (ISEK-Gebiete) Städtebaulicher Denkmalschutz“ 13 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „Es stehen dem Bezirk bis auf das ISEK-Programm keine weiteren Förderprogramme, Sondermittel oder bezirkliche Investitionsmaßnahmen für Erneuerungsmaßnahmen auf Spielplätzen zur Verfügung.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf stehen projektbezogen aus SIWANA (Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds) ab dem Jahr 2019 Mittel in Höhe von 880.000 Euro für 2 Spielplätze zur Verfügung.“ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „ - Soziale Stadt 246 T Euro - SIWANA 478 T Euro - Soziale Integration 598 T Euro - Stadtumbau West 270 T Euro“ Bezirksamt Neukölln „Die Mittel aus dem KSSP-Programm werden in Neukölln ausgeschöpft. Zusätzlich werden projektbezogen in den Quartiersmanagement-Gebieten weitere Mittel beantragt. Darüber hinaus gibt es die allgemeine Zumessung von Unterhaltungsmitteln im Titel 52110. Dieser Haushaltsansatz ist - unter anderem - für die Erhaltung und Instandsetzung von Spielplätzen vorgesehen. Die Verausgabung dieser Mittel ist leider nicht planbar, da sie für eine sach- und fachgerechte Pflege und Unterhaltung der Spielplätze, aber auch für alle anderen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, nicht ausreichend bemessen sind. Aus diesem Grund können die Mittel hier „nur“ in der Priorität zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verwendet werden und deshalb kann hier keine hinreichend belastbare Summe benannt werden.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „ - Haushaltsmittel: 80.000 Euro /Jahr für Schulen und öffentliche Spielplätze - keine weiteren Sondermittel“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden zur Errichtung eines Spielplatzes Fördermittel aus dem Investitionspakt ‚Soziale Integration im Quartier‘ von der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwendet.“ Bezirksamt Lichtenberg StadtUmBauOst 300.000 Euro (2018-2019) 468.000 Euro (2017-2019) Bezirksamt Reinickendorf „Dem Bezirk Reinickendorf stehen in diesem Jahr 40.000 Euro durch das Förderprogramm Stadtumbau West und 167.000 Euro durch das Förderprogramm Quartiersmanagement zur Verfügung.“ Frage 9: In welcher Höhe wurden die zur Verfügung stehenden Summen jeweils in den Bezirken ausgeschöpft? 14 Antwort zu 9: In Bezug auf die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel geben die Bezirke folgende Antworten: Bezirksamt Mitte / Straßen- und Grünflächenamt „In den letzten Jahren wurden die Mittel aus KSSP und anderen Programmen zu 100 % ausgeschöpft.“ Bezirksamt Pankow „KSSP-2018: 670.482,05 Euro. Restmittel konnten wegen fehlender personeller Ressourcen nicht fristgerecht umgesetzt werden.“ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „Im Rahmen des KSSP-Programms wurden bzw. werden sämtliche zur Verfügung gestellten Finanzmittel bis zum Jahresende ausgegeben. - KSSP 2018: 931.874,02 Euro - KSSP 2019: 1.275.029,00 Euro Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Die Summen werden in voller Höhe ausgeschöpft werden. Im Jahr 2019 werden voraussichtlich 25.000 Euro abgerechnet.“ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „Das KSSP wurde 2018 zu 96,6 % (802.503,40 Euro) ausgeschöpft.“ Bezirksamt Neukölln „Die KSSP- Mittel wurden in 2018 in voller Höhe ausgeschöpft.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „KSSP: 100 % ausgeschöpft“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Alle jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden zu 100 % ausgeschöpft.“ Bezirksamt Lichtenberg „Beide Maßnahmen noch in Erledigung, aber 100 %ige Ausschöpfung absehbar.“ Bezirksamt Reinickendorf „In den letzten Jahren wurden die Summen jeweils ausgeschöpft.“ Frage 10: Welche der in der Antwort zur Frage 8. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13798 aufgelisteten geplanten neuen Spielplätze sind inzwischen fertiggestellt worden und wann sollen die anderen fertiggestellt sein? Antwort zu 10: Auf die Frage nach der Fertigstellung der 2018 geplanten Spielplätze geben die Bezirke folgende Antworten: 15 Bezirksamt Mitte / Straßen- und Grünflächenamt „Im Bezirk Mitte sind die beiden Plätze fertig gestellt worden und der Öffentlichkeit zur Nutzung übergeben.“ Bezirksamt Pankow „Für die Schriftliche Anfrage 18/13798 konnte 2018 zu diesem Punkt keine Zuarbeit geleistet werden. 2018 wurden 2 neue Spielplätze fertiggestellt.“ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „Die Erneuerungsmaßnahmen des Spielplatzes im Grünzug Halemweg konnten bisher baulich nicht umgesetzt werden, da die Planung des Areals noch nicht abgeschlossen ist. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich in 2020.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf „Alle dort aufgelisteten Spielplätze werden im Sommer 2020 fertiggestellt sein.“ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg „ - Spielplatz Else-Lasker-Schüler-Str. Fertigstellung Herbst 2019 - Spielplatz Rehagener Platz Fertigstellung Herbst 2019 - Spielplatz Alarichplatz Fertigstellung Herbst 2019 - Für die anderen genannten Plätze liegt bisher keine Finanzierungszusage vor.“ Bezirksamt Neukölln „Der aufgelistete Spielplatz am Lindholzweg ist zwar noch nicht ganz fertig, da er im Rahmen der Garten- und Landschaftsbau-Ausbildung der Gärtnerinnen und Gärtner hergestellt wird, aber mit seiner Eröffnung kann im Oktober des Jahres gerechnet werden.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick „ - Grünau 1 von 3 umgesetzt - Köpenick Süd 0 von 2 umgesetzt - Alt-Treptow 0 von 1 umgesetzt - Altglienicke 0 von 2 umgesetzt“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf „Zwei Spielplätze wurden in der Zwischenzeit fertig gestellt: Spielplatz am Lehnitzplatz und Spielplatz am Ulrichplatz.“ Bezirksamt Reinickendorf „Fertiggestellt: Klinner Weg (Tietzia) Geplant: Alt-Wittenau 8-12 (2021)“ Berlin, den 24.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz