Drucksache 18 / 20 207 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2019) zum Thema: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VI - Geschäftsbereich der für Naturschutz und Stadtgrün zuständigen Senatsverwaltung und Antwort vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20207 vom 09.07.2019 über Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VI - Geschäftsbereich der für Naturschutz und Stadtgrün zuständigen Senatsverwaltung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin (Bezirksamt (BA)) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Die gleichartigen Fragen 3, 6, 9, 12, 15 und 18 werden zum Abschluss im Verbund beantwortet. Frage 1: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen das Grünanlagengesetz festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 2: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Antwort zu 1 und 2: Das BA Mitte teilt mit: „In 2017 erfolgten 857 Anzeigen zu Verstößen gegen das Grünanlagengesetz (GrünanlG). Hieraus resultierten Bußgelder in Höhe von insgesamt 74.731,00 €. In 2018 erfolgten 876 Anzeigen zu Verstößen gegen das Grünanlagengesetz. Hieraus resultierten Bußgelder in Höhe von insgesamt 33.044,00 €. Eine Auflistung nach Tatbeständen ist nicht möglich.“ 2 Das BA Friedrichshain-Kreuzberg teilt mit: „Exakte Zahlen können in diesem Fall nicht angegeben werden, da das Grünanlagengesetz nicht separat in der für Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeführten elektronischen Datenbank aufgelistet ist. Die Anzahl der Anzeigen kann daher nicht angegeben werden. Die Zahl der Bußgelder wurde aus der Gesamtzahl herausgefiltert: 2017 gab es 21 Bußgelder wegen Befahrens einer Grünanlage in Höhe von insgesamt 2.400,00 € 13 Bußgelder wegen Beschädigung einer Grünanlage in Höhe von insgesamt 1.825,00 € 17 Bußgelder wegen Hundeverbot in Grünanlagen in Höhe von insgesamt 1.350,00 € 7 Bußgelder wegen Tätigkeiten/Grillen außerhalb ausgewiesener Flächen in Höhe von insgesamt 690,00 €. 2018 gab es 25 Bußgelder wegen Befahrens einer Grünanlage in Höhe von insgesamt 2.860,00 € 10 Bußgelder wegen Beschädigung einer Grünanlage in Höhe von insgesamt 2.000,00 € 30 Bußgelder wegen Hundeverbot in Grünanlagen in Höhe von 4.425,00 € 9 Bußgelder wegen Tätigkeiten/Grillen außerhalb ausgewiesener Flächen in Höhe von insgesamt 985,00 €.“ Das BA Pankow teilt mit: „Die Antwort zu den Fragen 1 und 2 - Verstöße gegen das Grünanlagengesetz ist der beigefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen, wobei hier auf die Anzahl der eingegangenen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen abgestellt wird (Anlage 1).“ Das BA Charlottenburg-Wilmersdorf teilt mit: „2017 wurden insgesamt 163 Verstöße festgestellt: 77 Hund ohne Leine, 19 Bußgeldbescheide, insgesamt 805,00 €, 53 Verwarnungsgelder insgesamt 1855,00 €, Gesamtsumme: 2.660,00 €. 55 Parken /Befahren, 10 Bußgeldbescheide, insgesamt 400,00 €, 26 Verwarnungsgelder insgesamt 780,00 €, Gesamtsumme: 1.180,00 €. 28 Radfahren, 1 Bußgeldbescheid, insgesamt 60,00 €, 25 Verwarnungsgelder insgesamt 500,00 €, Gesamtsumme : 560,00 €. 3 Grillen, 3 Bußgeldbescheide, insgesamt 60,00 €, Gesamtsumme: 60,00 €. 2018 wurden insgesamt 315 Verstöße festgestellt: 105 Hund ohne Leine,17 Bußgeldbescheide, insgesamt 680,00 €, 79 Verwarnungsgelder insgesamt 2.785,00 €, Gesamtsumme: 3.465,00 €. 3 110 Parken /Befahren, 21 Bußgeldbescheide, insgesamt 660,00 €, 67 Verwarnungsgelder insgesamt 2.010,00 €, Gesamtsumme : 2.670,00 €. 87 Radfahren, 16 Bußgeldbescheide, insgesamt 255,00 €, 68 Verwarnungsgelder insgesamt 1.365,00 €, Gesamtsumme : 1.620,00 €. 13 Grillen, 2 Bußgeldbescheide, insgesamt 80,00 €, 9 Verwarnungsgelder insgesamt 180,00 €, Gesamtsumme: 260,00 €.“ Das BA Spandau teilt mit: „2017 wurden insgesamt 374 Verfahren geführt. Es wurden 104 Bußgelder festgesetzt mit einer Gesamtsumme von 6.740,00 €. 2018 wurden insgesamt 379 Verfahren geführt. Es wurden 80 Bußgelder festgesetzt mit einer Gesamtsumme von 4.975,00 €. Angaben zu den einzelnen Tatbeständen können leider nicht gemacht werden.“ Das BA Steglitz-Zehlendorf teilt mit: „Für 2017: 98 Anzeigen wegen Nichtanleinens von Hunden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GrünanlG), 198 Anzeigen wegen unzulässigen Abstellens von Kraftfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GrünanlG), 5 Anzeigen wegen unerlaubten Radfahrens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 1 Anzeige wegen unerlaubten Ballspielens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 1 Anzeige wegen unerlaubten Grillens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 1 Anzeige wegen unerlaubter Müllablagerung, 61 Verwarnungsgelder i. H. v. insgesamt. 2.135,00 € und 39 Bußgeldfestsetzungen i. H. v. insgesamt. 3.625,00 € wegen Nichtanleinens von Hunden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GrünanlG), 158 Verwarnungsgelder i. H. v. insgesamt 4.740,00 € und 8 Bußgeldfestsetzungen i. H. v. insgesamt 800,00 € wegen unzulässigen Abstellens von Kraftfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GrünanlG), 1 Bußgeldfestsetzung i. H. v. 100,00 € wegen unerlaubten Radfahrens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 1 Verwarnungsgeld i. H. v. 20,00 € wegen unerlaubten Ballspielens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 1 Verwarnungsgeld i. H. v. 20,00 € und 1 Bußgeldfestsetzung i. H. v. 50,00 € wegen unerlaubten Grillens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG). Dazu kommen weitere Verwarnungsgelder in Höhe von insgesamt € 475,00 bzw. Bußgelder in Höhe von € 350,00. Für 2018: 49 Anzeigen wegen Nichtanleinens von Hunden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GrünanlG), 1 Anzeige wegen Anzündens von Feuer (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 GrünanlG), 66 Anzeigen wegen unzulässigen Abstellens von Kraftfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GrünanlG), 1 Anzeige wegen unerlaubten Radfahrens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 9 Anzeigen wegen unerlaubten Grillens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 4 1 Verwarnungsgeld i. H. v. 35,00 € und 28 Bußgeldfestsetzungen i. H. v. insgesamt 2.200,00 € wegen Nichtanleinens von Hunden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GrünanlG), 1 Bußgeldfestsetzung i. H. v. 100,00 € wegen Anzündens von Feuer (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 GrünanlG), 45 Verwarnungsgelder i. H. v. insgesamt 1.350,00 € und 4 Bußgeldfestsetzungen i. H. v. insgesamt 400,00 € wegen unzulässigen Abstellens von Kraftfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GrünanlG), 1 Bußgeldfestsetzung i. H. v. 50,00 € wegen unerlaubten Radfahrens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG), 1 Verwarnungsgeld i. H. v. 20,00 € und 2 Bußgeldfestsetzungen i. H. v. insgesamt 200,00 € wegen unerlaubten Grillens (§ 6 Abs. 2 GrünanlG). Dazu kommen weitere Verwarnungsgelder in Höhe von insgesamt € 570,00 bzw. Bußgelder in Höhe von € 250,00.“ Das BA Tempelhof-Schöneberg teilt mit: Verstöße gegen das GrünanlG 2018 Zahl der Verstöße Zahl der Bußgelder Bußgeldhöhe insgesamt Container 2 2 1.897,00 € Feuer 1 Hund 10 10 315,00 € Müll 1 1 178,50 € Parken 10 5 550,00 € Verstöße gegen das GrünanlG 2017 Zahl der Verstöße Zahl der Bußgelder Bußgeldhöhe insgesamt Benutzen ohne Ausnahmegenehmigung 1 Beschädigung von Pflanzen 1 Beschädigung in Grünanlagen 1 Hund 6 6 280,00 € Müll 1 1 58,50 € Parken 38 18 1.585,00 € Feuer anzünden 1 1 58,50 € Sondernutzung 1 1 108,50 € Das BA Neukölln teilt mit: „Siehe Tabelle im Anhang (Anlage 2).“ Das BA Treptow-Köpenick teilt mit: Grünanlagengesetz 2017 2017 2018 2018 Anzahl Bußgelder in € Anzahl Bußgelder in € § 6 Abs. 1 S.2, Beschädigung 8 135,00 10 75,00 § 6 Abs. 1 S.3 Nr.1, Lärm 1 60,00 2 0,00 § 6 Abs. 1 S.3 Nr.3, Hunde 118 4755,00 193 7450,00 5 § 6 Abs. 1 S.3 Nr.4, Feuer 4 110,00 6 320,00 § 6 Abs. 1 S.3 Nr.5, Fahrzeuge 149 3490,00 279 10190,00 § 6 Abs. 2, Ausgewiesene Flächen 8 160,00 36 1595,00 § 6 Abs. 3, Hundekot 1 0,00 Das BA Marzahn-Hellersdorf teilt mit: „2017: 114 Anzeigen 2018: 95 Anzeigen Eine Differenzierung nach Tatbeständen ist nicht möglich, da keine digitale Erfassung erfolgt und die Recherche nicht vorhandene personelle Ressourcen erfordert. 2017: 26 Bußgeldbescheide 2018: 23 Bußgeldbescheide Eine Auflistung der insgesamt verhängten Bußgelder und Differenzierung nach Tatbeständen ist nicht möglich, da keine maschinelle statistische Erfassung erfolgt und die Recherche nicht vorhandene personelle Ressourcen erfordert.“ Das BA Lichtenberg teilt mit: Jahr Anzahl der Verstöße Tatbestand Bußgelder (insgesamt in €) 2017 30 nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 i.V. mit § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (GrünanlG) § 6 Abs. 1 Nr. 5 – öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, zu befahren oder Anhänger dort abzustellen 345,00 € 2018 40 nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 i.V. mit § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (GrünanlG) § 6 Abs. 1 Nr. 5 – öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, zu befahren oder Anhänger dort abzustellen 760,00 € Das BA Reinickendorf teilt mit: „Festgestellte Verstöße Grünanlagengesetz (GrünanlG) 2017: § 6 Abs. 1 Nr. 4 (Offenes Feuer) 4 § 6 Abs. 1 Nr. 3 (Hunde) 16 § 6 Abs. 1 Nr. 5 (PKW u.ä.) 101 2018: § 6 Abs. 1 Nr. 4 (Offenes Feuer) 7 § 6 Abs. 2 (Grillen) 8 § 6 Abs. 1 Nr. 3 (Hunde) 30 § 6 Abs. 1 Nr. 5 (PKW u.ä.) 157 § 6 Abs. 3 Ausnahmegenehmigung 4 6 Bußgeldbescheide und Gesamtbußgeldhöhen GrünanlG 2017: § 6 Abs. 1 Nr. 4 (Offenes Feuer) 4 (145,00 €) § 6 Abs. 1 Nr. 3 (Hunde) 13 (575,00 €) § 6 Abs. 1 Nr. 5 (PKW u.ä.) 83 (2.720,00 €) 2018: § 6 Abs. 1 Nr. 4 (Offenes Feuer) 7 (280,00 €) § 6 Abs. 2 (Grillen) 8 (360,00 €) § 6 Abs. 1 Nr. 3 (Hunde) 30 (1.085,00 €) § 6 Abs. 1 Nr. 5 (PKW u.ä.) 157 (4.170,00 €) § 6 Abs. 3 Ausnahmegenehmigung 2 (560,00 €)“ Frage 4: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen das Landeswaldgesetz festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 4: 2017 wurden folgende Verstöße gegen das Landeswaldgesetz Berlin festgestellt (gegliedert nach Forstämtern - FoA und Revierförstereien): Örtlichkeit u. Anzahl der Anzeigen Aufgliederung der Anzeigen nach Tatbeständen FoA Tegel Anzeigen Berliner Forsten (BF) Anzeigen Ordnungs amt (AOD) Anzeigen Polizei (Pol) Fahren/ Parken unbefugtes Feuer Hund ohne Leine Ablagern von Abfällen Illeg. Veranstal tungen Ausüben von Gewerbe FoA Tegel Hermsdorf 22 2 21 1 2 Tegelsee 31 2 31 2 Spandau 54 1 54 1 Stolpe Gatow 6 1 4 9 2 Wansdorf Gesamt Tegel 113 1 9 115 1 7 FoA Grunewald Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei FoA Grunewald 10 10 Dachsberg 19 1 11 19 10 2 Eichkamp 76 1 20 93 2 2 Saubucht 1 1 Nikolassee Dreilinden 1 2 2 1 Wannsee 3 157 156 1 2 1 Gesamt Grunewald 110 2 190 281 12 6 3 FoA Köpenick Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei Landesforstamt 9 9 FoA Köpenick Fahlenberg 17 17 Teufelssee 10 30 23 44 16 3 Rahnsdorf Müggelsee 1 2 1 1 1 Friedrichshagen 5 1 6 10 1 1 Wuhlheide 5 7 2 2 3 3 2 Müggelheim 25 2 27 Grünau 24 1 24 1 Schmöckwitz 2 2 7 Gesamt Köpenick 91 38 41 135 17 3 8 5 2 FoA Pankow Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei FoA Pankow 1 1 Lanke Buch 1 1 1 1 Blankenfelde 1 1 Ützdorf Arendsee Gorin Albertshof Prenden Gesamt Pankow 3 1 0 3 1 Gesamt 317 42 240 534 29 4 22 8 2 Anzeigen BF/AOD/Pol insgesamt 599 599 2018 wurden folgende Verstöße gegen das Landeswaldgesetz Berlin festgestellt (gegliedert nach Forstämtern und Revierförstereien): Örtlichkeit u. Anzahl der Anzeigen Aufgliederung der Anzeigen nach Tatbeständen FoA Tegel Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei Fahren/ Parken unbefugtes Feuer Hund ohne Leine Ablagern von Abfällen Illeg. Veranstal tungen Ausüben von Gewerbe FoA Tegel 8 2 10 Hermsdorf 25 1 8 9 21 3 1 Tegelsee 31 1 22 2 1 7 Spandau 56 1 56 1 Stolpe Gatow 2 5 1 5 1 Wansdorf Gesamt Tegel 122 3 15 98 7 22 12 1 FoA Grunewald Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei FoA Grunewald 14 14 Dachsberg 9 1 29 25 11 1 2 Eichkamp 38 2 35 4 1 Saubucht 6 3 9 Nikolassee Dreilinden 8 8 Wannsee 1 52 51 2 Gesamt Grunewald 75 2 86 134 13 9 6 1 FoA Köpenick Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei Landesforstamt 15 15 FoA Köpenick Fahlenberg 25 1 25 1 Teufelssee 6 1 5 Rahnsdorf Müggelsee 3 3 4 1 1 Friedrichshagen 12 1 12 1 Wuhlheide 7 1 6 7 4 3 Müggelheim 32 18 14 51 12 1 Grünau 4 5 1 3 5 Schmöckwitz 3 1 2 Gesamt Köpenick 94 23 39 115 14 4 19 4 FoA Pankow Anzeigen BF Anzeigen AOD Anzeigen Polizei FoA Pankow Lanke 8 Buch 1 1 2 Blankenfelde 2 2 Ützdorf Arendsee Gorin Albertshof Prenden Gesamt Pankow 3 0 1 4 Gesamt 294 28 141 347 34 35 41 4 2 Anzeigen BF/AOD/Pol insgesamt 463 463 Frage 5: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Antwort zu 5: Gegliedert nach Tatbeständen wurden 2017 und 2018 Bußgelder in folgender Höhe verhängt (Häufigkeit und bezirkliche Zuordnung siehe Antwort zu Frage 4): Tatbestände 2017 2018 Fahren/Parken 15.000,00 € 11.000,00 € Feuer 3.900,00 € 4170,00 € Hunde ohne Leine 140,00 € 1225,00 € Ablagern von Abfällen 400,00 € 750,00 € Illegale Veranstaltungen 1615,00 € 835,00 € Ausübung von Gewerbe 300,00 € 150,00 € Gesamtsumme 21.355,00 € 18.130,00 € Frage 7: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gemäß des Landesjagdgesetzes festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 8: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Antwort zu 7 und 8: Für die Ahndung von Verstößen gegen das Landesjagdgesetz (LJagdG Bln) ist allein die Jagdbehörde des Landes Berlin zuständig, so dass die Gliederung nach Bezirken entfällt. Jahr Tatbestand / Art des Verstoßes Anzahl Verfahren (eingeleitet) Bußgeld / Verwarnungsgeld 2017 Verstöße gegen das Fütterungsverbot § 34 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 1 Nr. 9 LJagdG Bln 4 Fehlanzeige Verstöße gegen das Fallenfangverbot § 22 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 LJagdG Bln 2 1 x 35,00 € Verwarnung Erlegen von Schalenwild außerhalb eines 1 1 x 98,50 € 9 festgesetzten Abschussplans § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 Abs 2 Nr. 3 Bundesjagdgesetz (BJG) Bußgeld 2018 Erlegen von Schalenwild außerhalb eines festgesetzten Abschussplans § 21 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 3 a Bundesjagdgesetz (BJG) 2 2 x 35,00 € Verwarnung Frage 10: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen Regelungen des Naturschutzgesetzes bzw. die jeweils geltenden Durchführungsverordnungen festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 11: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zeitraum Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Antwort zu 10 und 11: Das BA Mitte teilt mit: „Es wurden in dem angefragten Zeitraum die folgenden Verstöße festgestellt: Handelsartenschutz Freilandartenschutz Baumfällungen Parken auf Baumscheibe Andere 2017 10 25 35 70 3 2018 8 37 9 40 4 Im Bezirksamt Mitte werden [in Bezug auf Bußgelder und Bußgeldhöhen] keine entsprechenden Statistiken geführt. Solange noch keine elektronische Aktenführung etabliert ist, können entsprechende Angaben nur durch entsprechende zeitaufwendige Recherchen in den einzelnen Akten und einen entsprechenden manuellen Abgleich mit Profiskal beantwortet werden.“ Das BA Friedrichshain-Kreuzberg teilt mit: „Es gab 63 Verstöße gegen die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und die Baumschutzverordnung (BaumSchVO). 8 Bußgelder wegen Verstoß gegen die Baumschutzverordnung, 7 Bußgelder wegen Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung, Bußgeldhöhe gesamt 17.900,00 €.“ Das BA Pankow teilt mit: „Die Antwort zu den Fragen 10 und 11 - Verstöße gegen Regelungen des Naturschutzgesetzes ist der beigefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen, wobei hier auf die Anzahl der eingegangenen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen abgestellt wird (Anlage 3).“ Das BA Charlottenburg-Wilmersdorf teilt mit: „Es können auf Grund der Vielzahl der Vorgänge in den Bereichen Natur-, Baum, Artenschutz nicht die einzelnen Tatbestände aufgeführt werden. 10 2017 54 Verstöße 2018 62 Verstöße 2017 23 Bußgelder, Gesamtsumme: 16.345,00 € 2018 26 Bußgelder, Gesamtsumme: 26.125,00 €“ Das BA Spandau (Umwelt- und Naturschutzamt - UmNat) teilt mit: „Im Jahr 2017 wurden 56 Bußgelder und im Jahr 2018 34 Bußgelder festgesetzt. Die Zahlen stammen aus ProFiskal. Eine Statistik wird nicht geführt. Daher können auch keine Angaben zu den Tatbeständen gemacht werden.“ Das BA Steglitz-Zehlendorf teilt mit: „Im Jahr 2017 wurden in Steglitz-Zehlendorf 19 Verstöße gegen das Naturschutzgesetz festgestellt im Jahr 2018 waren es 21. Im Jahr 2017 wurden 12 Bußgeldbescheide verhängt, die Bußgelder summierten sich auf Euro 18.050,00 €; im Jahr 2018 waren es 9 Bußgeldbescheide mit einer Gesamtsumme von Euro 7.230,00 €.“ Das BA Tempelhof-Schöneberg teilt mit: Zahl der Verstöße Zahl der Bußgelder Bußgeldhöhe insgesamt Verstöße gegen die BaumSchVO 2017 111 95 4.299,00 € Zahl der Verstöße Zahl der Bußgelder Bußgeldhöhe insgesamt Verstöße gegen die BaumSchVO 2018 115 112 4.595,00 € UmNat: Verstöße gegen die BaumSchVO: 9 Verstöße gegen das Tausalzverbot § 39 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln): 2 Verstöße gegen Sommerrodungsverbot § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): 13 Im Berichtszeitraum wurde ein Bußgeld in Höhe von 350,00 € wegen eines Verstoßes gegen die BaumSchVO festgesetzt.“ Das BA Neukölln teilt mit: „2017: 20 Verstöße gegen das BNatSchG und die BaumSchVO wurden festgestellt 2018: 35 Verstöße gegen das BNatSchG und die BaumSchVO wurden festgestellt 2017: Verstoß gegen das BNatSchG: 6 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 505,00 € Verstoß gegen die BaumSchVO: 9 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 2.310,00 € 11 2018: Verstoß gegen das BNatSchG: 12 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 38.270,00 € Verstoß gegen die BaumSchVO: 10 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 15.135,00 €“ Das BA Treptow-Köpenick (Umwelt- und Naturschutzamt) teilt mit: „2017 Verstöße: 82 Verstöße gegen BaumSchVO (Fällungen, Astschnitt, Wurzelschäden, Unterlassen von Ersatzpflanzungen), 10 Verstöße gegen BNatSchG (Missachtung von Rodungsverbotszeit, Beseitigung von Niststätten), 19 Verstöße gegen NatSchG Bln (Parken / Hund ohne Leine im Schutzgebiet, Ausbringen von Streusalz, Entfernen von Röhricht). Bußgelder: Insgesamt ca. 45.000,00 €. Davon ca. 35.500,00 € Verstöße gegen BaumSchVO, 3.000,00 € Verstöße gegen BNatSchG, 6.500,00 € Verstöße gegen NatSchG Bln. 2018 (einige Verfahren noch nicht abgeschlossen) Verstöße: 174 Verstöße gegen BaumSchVO (Fällungen, Astschnitt, Wurzelschäden, Unterlassen von Ersatzpflanzungen), 3 Verstöße gegen BNatSchG (Missachtung von Rodungsverbotszeit, Beseitigung von Niststätten), 19 Verstöße gegen NatSchG Bln (Parken / Hund ohne Leine im Schutzgebiet, Ausbringen von Streusalz, Entfernen von Röhricht). Bußgelder: Insgesamt ca. 54.000,00 €. Davon ca. 51.900,00 € Verstöße gegen BaumSchVO, 300,00 € Verstöße gegen BNatSchG, 1.800,00 € Verstöße gegen NatSchG Bln.“ Das BA Marzahn-Hellersdorf teilt mit: „2017: 18 Anzeigen 2018: 23 Anzeigen Eine Differenzierung nach Tatbeständen ist nicht möglich, da keine digitale Erfassung erfolgt und die Recherche nicht vorhandene personelle Ressourcen erfordert. 2017: 1 Bußgeldbescheid 2018: 7 Bußgeldbescheide Eine Auflistung der insgesamt verhängten Bußgelder und Differenzierung nach Tatbeständen ist nicht möglich, da keine maschinelle statistische Erfassung erfolgt und die Recherche nicht vorhandene personelle Ressourcen erfordert.“ Das BA Lichtenberg teilt mit: Jahr Anzahl der Verstöße Tatbestand Bußgelder (insg. in €) 2017 21 nach § 4 Abs. 1 u. 2. Nr. 5 i.V. mit § 9 Nr. 1 der Verordnung zum 510,00 € 12 Schutz des Baumbestandes (BaumSchVO) und i.V mit dem Gesetz über Natur und Landschaftspflege (NatSchG) § 4 Abs. 2 Nr. 5 – Verdichten der Bodenfläche, z.B. durch das Befahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen oder anderen Maschinen, Baustelleneinrichtungen oder Lagerung von Bauschutt 2018 42 nach § 4 Abs. 1 u. 2. Nr. 5 i.V. mit § 9 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes (BaumSchVO) und i.V mit dem Gesetz über Natur und Landschaftspflege (NatSchG) § 4 Abs. 2 Nr. 5 – Verdichten der Bodenfläche durch das Befahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen oder anderen Maschinen, Baustelleneinrichtungen oder Lagerung von Bauschutt 1.350,00 € 2 nach § 4 Abs. 1 u. 2. Nr. 1 i.V. mit § 9 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes (BaumSchVO) und i.V mit dem Gesetz über Natur und Landschaftspflege (NatSchG) § 4 Abs. 2 Nr. 1 – Befestigen oder Versiegeln der Bodenoberfläche mit einer wasserundurchlässigen Decke (z.B. Asphalt, Beton) 300,00 € Das BA Reinickendorf teilt mit: „Naturschutzgesetz 2017: § 39 BNatSchG 4 § 44 BNatSchG 1 § 4 BaumSchVO 4 Verstoß gegen Landschaftsschutzgebietsverordnung [LSG-VO] 4 2018: § 39 BNatSchG 11 § 44 BNatSchG 1 § 31 NatSchG Bln 2 § 4 BaumSchVO 12 Verstoß gegen Landschaftsschutzgebietsverordnung 12 Das Ordnungsamt ahndet nur Verstöße auf Grundlage des Naturschutzgesetzes Berlin und den nachgeordneten Verordnungen (Baumschutzverordnung und 9 LSG- Verordnungen). Festgestellte Verstöße (hier nach Tatbeständen ohne Paragraph, da unterschiedlich in den verschiedenen LSG-VOs): 2017: Abfall 1 Feuer, Grillen, Shisha 18 Hund 8 PKW, Moped, etc. 4 Zelten 8 § 6 Abs. 1 Baumschutzverordnung (BaumSchVO, Parken auf Baumscheibe u.ä.) 166 2018: Feuer, Grillen, Shisha 47 Hund 25 PKW, Moped, etc. 43 13 Zelten 15 § 6 Abs. 1 BaumSchVO (Parken auf Baumscheibe u.ä.) 224 Bußgeldbescheide und Gesamtbußgeldhöhen 2017: 6 (1.775,00 €) davon 1 (75,00 €) § 39 BNatSchG 1 (300,00 €) § 44 BNatSchG 1 (1.250,00 €) § 4 BaumSchVO 3 (150,00 €) Verstoß gegen Landschaftsschutzgebietsverordnung 2018: 18 (9.630,00 €) davon 3 (755,00 €) § 39 BNatSchG 2 (100,00 €) § 31 NatSchG Bln 7 (8.450,00 €) § 4 BaumSchVO 6 (325,00 €) Verstoß gegen Landschaftsschutzgebietsverordnung 2017: Abfall 0 Feuer, Grillen, Shisha 16 (935,00 €) Hund 8 (370,00 €) PKW, Moped, etc. 3 (115,00 €) Zelten 7 (400,00 €) § 6 Abs. 1 BaumSchVO (Parken auf Baumscheibe u.ä.) 86 (1.815,00 €) 2018: Feuer, Grillen, Shisha 40 (2.035,00 €) Hund 16 (775,00 €) PKW, Moped, etc. 35 (1.145,00 €) Zelten 12 (600,00 €) § 6 Abs. 1 BaumSchVO (Parken auf Baumscheibe u.ä.) 201 (7.335,00 €)“ Frage 13: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gemäß des Friedhofsgesetzes festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 14: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Frage 16: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen Regelungen der Friedhofsverordnung bzw. die jeweils geltenden Durchführungsverordnungen festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 17: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zeitraum Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? 14 Antwort zu 13, 14, 16 und 17: Das BA Mitte teilt mit: „In den Jahren 2017 und 2018 hat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) keine Verstöße gegen das Friedhofsgesetz festgestellt. In den Jahren 2017-2018 wurden 11 Verstöße gegen die Friedhofsverordnung festgestellt und dem Ordnungsamt bzw. der Polizei gemeldet. Alle Verstöße bestanden darin, dass sich Obdachlose oder Drogenabhängige unerlaubt auf Friedhöfen aufhielten. Da darüber jedoch keine genaue Statistik geführt wird, kann die genaue Aufschlüsselung nach Tatbeständen nicht angegeben werden. Genaue Informationen [über die Verhängung von Bußgeldern] liegen dem Bezirksamt nicht vor. Es steht jedoch zu vermuten, dass keine Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, da nach Eintreffen der Polizei Platzverweise erteilt wurden, welche von den Betroffenen befolgt wurden.“ Das BA Friedrichshain-Kreuzberg teilt mit: „Es gibt keine landeseigenen Friedhöfe im Bezirk.“ Das BA Pankow teilt mit: „Für die Fragen 13 und 14 - Verstöße gegen das Friedhofsgesetz sowie 16 und 17 - Verstöße gegen die Regelungen der Friedhofsverordnung liegen keine Daten vor.“ Das BA Charlottenburg-Wilmersdorf teilt mit: „Zu Frage 13: 170 Verstöße wurden von der Friedhofsverwaltung festgestellt. Es handelt sich um diverse Tatbestände wie unerlaubtes Befahren mit dem Fahrrad, Beschädigungen der Friedhofsanlagen. Zu Frage 16: 395 Verstöße, wie unzulässige Grabbepflanzungen oder Grabgestaltung, nicht genehmigtes Aufstellen von Parkbänken, ungenehmigtes Aufstellen von Grabmalen. Zu Fragen 14 und 17: Keine.“ Das BA Steglitz-Zehlendorf teilt mit: „Zu den Fragen 13 und 16: Mehrere Verstöße gegen die Grabgestaltungsvorschriften (§ 15 Friedhofsgesetz i. V. m. § 16, 17 Friedhofsordnung) konnten im Jahr 2018 festgestellt werden. Zu den Fragen 14 und 17: Die Nutzungsberechtigten wurden für die Verstöße gegen die Grabgestaltungsvorschriften nicht mit Bußgeldern belegt. Auf die versandten Hinweisschreiben wurde jeweils umgehend reagiert.“ Das BA Tempelhof-Schöneberg teilt mit: „Keine.“ 15 Das BA Neukölln teilt mit: „Zu den Fragen 13, 14, 16 und 17: In Neukölln gab es bei den Städtischen Friedhöfen in den Jahren 2017 und 2018 keine Ordnungswidrigkeiten, die festgestellt und/oder geahndet worden sind. Die Vorkommnisse, die es auf den Friedhöfen gab, waren alle Straftatbestände, wie z.B. Buntmetalldiebstahl (hauptsächlich Kupfer und Bronze), Drogenhandel und Gräberschändung.“ Das BA Treptow-Köpenick teilt mit: „Keine.“ Das BA Marzahn-Hellersdorf teilt mit: „In den angefragten Jahren wurden keine relevanten Verstöße festgestellt und geahndet.“ Das BA Lichtenberg teilt mit: „Zu Frage 13, 14, 16, 17: In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine Verstöße gemäß Friedhofsgesetz gemeldet bzw. angezeigt.“ Das BA Reinickendorf teilt mit: „Zu Fragen 13 und 14: Fehlanzeige. Zu Fragen 16 und 17: § 30 Nr. 7 Friedhofsverordnung (Verunreinigung oder Beschädigung von Einrichtungen oder Anlagen): - 4 Verstöße - Beschädigungen durch Graffiti - 6 Verstöße - Beschädigung durch Brandstiftung - 4 Verstöße - Sachbeschädigung bei Einbruch Die Verfahren zu den gemeldeten Tatbeständen wurden vom Polizeipräsidenten von Berlin bzw. vom bezirklichen Ordnungsamt eingestellt, da die Täter nicht ermittelt werden konnten.“ Frage 3: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 1. und 2. die Wirksamkeit der Regelungen des Grünanlagengesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Frage 6: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 4. und 5. die Wirksamkeit des Landeswaldgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Frage 9: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 7. und 8. die Wirksamkeit der Regelungen des Landesjagdgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? 16 Frage 12: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 10. und 11. die Wirksamkeit der Regelungen des Naturschutzgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Frage 15: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 13. und 14. die Wirksamkeit der Regelungen des Friedhofsgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Frage 18: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 16. und 17. die Wirksamkeit der Regelungen der Friedhofsverordnung und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Antwort zu 3, 6, 9, 12, 15 und 18: Die Wirksamkeit der geltenden Regelungen ist gegeben, siehe die Beantwortung zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 13, 14, 16 und 17. Jedoch muss ebenso festgestellt werden, dass die Wirksamkeit des Vollzuges davon abhängig ist, ob der Verursacher ermittelt werden kann, genügend Beweise vorliegen und damit ein Bußgeld verhängt werden kann. Der Vollzug ist in Anbetracht der Notwendigkeit einer eindeutigen Nachweisbarkeit und Beweisführung oftmals rechtlich schwierig. Zudem werden die meisten Verstöße anonym begangen, so dass eine Feststellung auf „frischer Tat“ eher selten gelingt. Leider ist vermehrt ein rücksichts- und verantwortungsloses Verhalten im Stadtgrün zu beobachten. Das BA Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass das Friedhofsgesetz und die Friedhofsordnung von den Besucherinnen und Besuchern der öffentlichen Friedhöfe anerkannt werden. Das BA Mitte hat mitgeteilt, dass sich aus Sicht des Bezirksamts die Regelungen der Friedhofsverordnung bewährt haben. Berlin, den 25.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ordnungsamt Pankow von Berlin 17.07.2019 Statistik zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/20207 - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VI Fragen Nr. 1. und 2. Grünanlagengesetz 2017 Tatvorwurf Anzahl VerwarnungenBescheide Einstellungen Einsprüche Geldbußen € Sonstiges Verbot 2 0 1 1 0 0,00 Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) 9 7 0 1 0 215,00 Ausgewiesene Flächen (§ 6 Abs. 2) 2 1 0 1 0 20,00 Hunde u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3) 3 1 2 1 0 70,00 Hundekot (§ 6 Abs. 3 Satz 2) 1 0 1 0 0 35,00 Beschädigung u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 2) 1 0 1 1 0 0,00 18 9 5 5 0 340,00 2018 Tatvorwurf Anzahl VerwarnungenBescheide Einstellungen Einsprüche Geldbußen € Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) 136 124 1 10 0 3.720,00 Sonstiges Verbot 20 1 18 2 2 1.000,00 Hunde u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3) 36 35 1 0 0 1.275,00 Ausgewiesene Flächen (§ 6 Abs. 2) 2 2 0 0 0 40,00 Lärm (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1) 2 1 1 0 0 130,00 Beschädigung u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 2) 1 0 1 0 0 150,00 197 163 22 12 2 6.315,00 tilgner Schreibmaschinentext tilgner Schreibmaschinentext Anlage 1 tilgner Schreibmaschinentext Schriftliche Anfrage Nr. 18/20207 - Antwort BA Neukölln Frage 1 und 2 Grünanlagengesetz 2017 Tatvorwurf Anzahl Verwarnungen Bescheide Einstellungen Einsprüche Geldbußen € Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) 123 47 16 16 1 2.625,00 Hunde u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3) 99 67 26 8 4 3.420,00 Hundekot (§ 6 Abs. 3 Satz 2) 1 0 0 1 0 0,00 Beschädigung u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 2) 1 0 0 1 0 0,00 Summe 224 114 42 26 5 6.045,00 Grünanlagengesetz 2018 Tatvorwurf Anzahl Verwarnungen Bescheide Einstellungen Einsprüche Geldbußen € Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) 586 220 36 77 2 9.255,00 Beschädigung u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 2) 2 0 1 1 1 75,00 Hunde u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3) 92 63 19 9 1 3.085,00 Sonstiges Verbot (§ 6 Abs. 1) 139 0 0 138 0 0,00 Lärm (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1) 2 0 2 0 0 150,00 Ausgewiesene Flächen (§ 6 Abs. 2) 25 18 4 4 0 475,00 Feuer (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4) 1 0 1 0 0 100,00 Summe 847 301 63 229 4 13.140,00 tilgner Schreibmaschinentext Anlage 2 Ordnungsamt Pankow von Berlin 17.07.2019 Statistik zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/20207 - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VI Fragen Nr. 10. und 11. Naturschutzgesetze (Bund und Länder) Tatvorwurf Anzahl VerwarnungenBescheide Einstellungen Einsprüche Geldbußen € Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) 23 20 0 3 0 600,00 Sonstiges Verbot 1 0 1 0 0 0,00 Beeinträchtigung (§ 4 Abs. 1 BaumSchVO) 8 1 2 1 0 135,00 Abschneiden, Stocksetzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1) 11 3 2 7 2 150,00 Zugriffsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) 1 0 0 0 0 0,00 Ausgewiesene Flächen (§ 6 Abs. 2) 3 2 1 0 0 90,00 Hunde u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3) 2 1 1 0 0 70,00 49 27 7 11 2 1.045,00 2018 Tatvorwurf Anzahl VerwarnungenBescheide Einstellungen Einsprüche Geldbußen € Sonstiges Verbot 8 0 6 1 0 300,18 Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5) 8 8 0 0 0 235,00 Abschneiden, Stocksetzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1) 9 0 5 2 3 2.500,00 Beeinträchtigung (§ 4 Abs. 1, 2 BaumSchVO) 6 3 1 1 1 105,00 Genehmigung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) 4 0 0 0 0 0,00 Zerstörung, Beeinträchtigung (§ 30 Abs. 2 Satz 1) 4 0 0 0 0 0,00 Beeinträchtigung (§ 4 Abs. 1 BaumSchVO) 3 1 0 1 0 35,00 Hunde u.a. (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3) 2 0 0 1 0 0,00 Verstoß gegen das BArtSchG 1 0 0 0 0 0,00 Gestattung (§ 14 Abs. 1 NatSchGBln) 1 0 1 0 0 200,00 46 12 13 6 4 3.375,18 tilgner Schreibmaschinentext Anlage 3 Tabelle1