Drucksache 18 / 20 208 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2019) zum Thema: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VII - Geschäftsbereich der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung und Antwort vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20208 vom 9. Juli 2019 über Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VII – Geschäftsbereich der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Das LABO verfolgt Ordnungswidrigkeiten für die genannten Rechtsbereiche zentral für ganz Berlin. Eine Aufgliederung nach Bezirken erfolgt nicht. Frage 1: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 1: Im Jahr 2017 wurden im Land Berlin insgesamt 3.732.428 Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt; im Jahr 2018 waren es 3.895.141. Nachträgliche Auswertungen in dem bei der Bußgeldstelle zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verwendeten Fachverfahren sind nur 14 Monate rückwirkend möglich. Innerhalb des statistisch auswertbaren Zeitraums (19.05.2018 – 19.07.2019) ergibt sich folgende Verteilung der Verstöße: 2 Verstoßarten Anzahl Registrierte Verstöße des ruhenden Verkehrs 3.544.899 Geschwindigkeitsüberschreitung 1.097.032 Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung 96.480 Verkehrsunfälle 86.198 Rotlichtverstöße 67.106 Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung 30.476 Mobiltelefonbenutzung 24.557 Sicherheitsgurt 9.254 Halterverstoß 6.986 Verkehrszeichen ignoriert 5.919 Überholverbot 2.421 Unvorsichtiges Fahren 2.327 Einnahme berauschender Mittel 2.250 Alkohol im Straßenverkehr 1.057 Polizeianweisung ignoriert 907 Unbefugte Fahrstreifenbenutzung 682 Schutzhelm 456 Überladung 371 Abstandsverstoß 132 Terminüberschreitung Abgasuntersuchung 3 Gesamt 4.979.513 Hinsichtlich der Unterteilung nach Bezirken ist eine statistische Auswertung nur für Anzeigen der Ordnungsämter möglich, nicht für polizeiliche Anzeigen. Daher ist das Gesamtergebnis hinsichtlich der Verstoßarten höher als das der bezirklichen Auswertung. Die gewünschten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Berliner Bezirke Anzahl Charlottenburg-Wilmersdorf 472.477 Friedrichshain-Kreuzberg 351.112 Lichtenberg 90.880 Marzahn-Hellersdorf 29.765 Mitte 874.319 Neukölln 117.804 Pankow 393.230 Reinickendorf 70.857 Spandau 58.256 Steglitz-Zehlendorf 139.720 Tempelhof-Schöneberg 212.895 Treptow-Köpenick 70.554 Gesamt 2.881.869 Frage 2: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? 3 Antwort zu 2: Die nachstehenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die erlassenen Bußgeldbescheide . Verfahrenserledigungen durch Zahlung von Verwarnungsgeldangeboten, Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz sowie Verfahrenseinstellungen sind in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die erbetenen Daten für den Auswertungszeitraum 19.05.2018 – 19.07.2019 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Verstoßarten Anzahl Bußgeldbescheide Abstandsverstoß 87 Alkohol im Straßenverkehr 934 Terminüberschreitung Abgasuntersuchung 2 Einnahme berauschender Mittel 1.411 Verkehrszeichen ignoriert 929 Geschwindigkeitsüberschreitung 117.889 Halterverstoß 4.543 Mobiltelefonbenutzung 18.172 Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung 25.316 Polizeianweisung ignoriert 471 Rotlichtverstöße 48.666 Registrierte Verstöße des ruhenden Verkehrs 82.585 Schutzhelm 130 Sicherheitsgurt 3.298 Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung 8.785 Überholverbot 753 Überladung 292 Unbefugte Fahrstreifenbenutzung 218 Verkehrsunfälle 24.132 Unvorsichtiges Fahren 998 Gesamtergebnis 339.611 Die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder beträgt 34.219.298,50 €. Nachstehend die Anzahl der Bußgeldbescheide, aufgeteilt auf die Berliner Bezirke: Bezirk Anzahl Bußgeldbescheide Charlottenburg-Wilmersdorf 8.532 Friedrichshain-Kreuzberg 7.267 Lichtenberg 2.424 Marzahn-Hellersdorf 536 Mitte 16.197 Neukölln 3.412 Pankow 7.821 Reinickendorf 1.670 Spandau 1.222 Steglitz-Zehlendorf 1.982 4 Tempelhof-Schöneberg 3.536 Treptow-Köpenick 1.961 Gesamt 56.560 Frage 3: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 1. und 2. die Wirksamkeit der Regelungen der Straßenverkehrsordnung durch die zuständigen Behörden? Antwort zu 3: Für die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassene Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Die Wirksamkeit der erlassenen Bestimmungen bemisst sich nicht allein nach den geahndeten Verstößen. Frage 4: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 4: Vom LABO wird dazu mitgeteilt: Art des Verstoßes 2017 2018 Verpackungsvorschriften 34 24 Schulungsauflagen 10 9 fehlende schriftliche Weisungen 32 43 Kennzeichnungsverpflichtungen 17 27 fehlende Ausrüstungsgegenstände 38 64 Ladungssicherungsvorschriften 167 157 sonstige 19 9 insgesamt 317 333 Frage 5: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Antwort zu 5: Vom LABO wurden 2017 insgesamt 130 Bußgelder in Höhe von 25.315,50 € verhängt, sowie insgesamt 148 Bußgelder in Höhe von 29.518,00 € im Jahr 2018. Eine Gliederung nach Tatbeständen ist nicht möglich. 5 Frage 6: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 4. und 5. die Wirksamkeit der Regelungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Antwort zu 6: Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet. Frage 7: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 7: Die Technische Aufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (TAB) verfolgt Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn -Bau- und Betriebsordnung - BOStrab) zentral für ganz Berlin. Eine Aufgliederung nach Bezirken erfolgt nicht. Im Jahr 2017 wurden 77 Ordnungswidrigkeitsverfahren und im Jahr 2018 80 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig. Folgende Verstöße wurden vom LABO mitgeteilt: Art des Verstoßes 2017 2018 Verhalten des Fahrers (§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä. 232 124 Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec-Kartenlesegerät 536 192 ungenehmigte Personenbeförderung, Fahren ohne FzF 52 48 Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahrpreis, Fahren ohne eingeschaltetes Taxameter 76 104 Parken am Halteplatz, Bereithalten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO) 240 214 fehlende Vorschriften u. Unterlagen (§ 6 TaxO) 116 188 Auszug aus der Genehmigungsurkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG) 24 18 Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft) 56 24 falsche Kenntlichmachung (Farbe) 232 68 sonstige 44 76 insgesamt 1608 1056 Frage 8: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? 6 Antwort zu 8: Von der TAB wurden 2017 insgesamt rd. 625,- € und 2018 rd. 1000,- € an Verwarn- und Bußgeldern verhängt. Das LABO teilt dazu mit: Art des Verstoßes Anzahl Bußgelder 2017 Höhe insgesamt 2017 Anzahl Bußgelder 2018 Höhe insgesamt 2018 Verhalten des Fahrers (§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä. 12 4.216,00 € 2 152,00 € Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec- Kartenlesegerät 43 9.464,50 € 6 761,00 € ungenehmigte Personenbeförderung , Fahren ohne FzF 12 8.350,50 € 12 15.059,75 € Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahrpreis , Fahren ohne eingeschaltetes Taxameter 8 2.077,00 € 2 257,00 € Parken am Halteplatz, Bereithalten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO) 27 28.188,50 € 7 1.846,00 € fehlende Vorschriften u. Unterlagen (§ 6 TaxO) 10 1.736,50 € 4 1.528,50 € Auszug aus der Genehmigungsurkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG) 0 0,00 € 0 0,00 € Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft) 0 0,00 € 0 0,00 € falsche Farbe von Ersatzteilen 0 0,00 € 0 0,00 € sonstige 15 11.516,50 € 17 13.798,15 € insgesamt 127 65.549,50 € 50 33.402,40 € Frage 9: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 7. und 8. die Wirksamkeit des Personenbeförderungsgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Antwort zu 9: Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet. Frage 10: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gemäß des Fahrlehrergesetzes festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 11: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? 7 Antwort zu 10 und zu 11: Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das LABO teilt Folgendes mit: Art des Verstoßes Verstöße 2017 Bußgelder 2017 Verstöße 2018 Bußgelder 2018 Fortbildungspflicht 23 3.405,50€ 2 407,00€ Fahrlehrerschein nicht abgegeben 1 103,50€ Beschäftigungsverhältnis nicht im Fahrlehrerschein ausgetragen 6 389,11€ 2 185,95€ insgesamt 30 3898,11€ 4 592,95€ 2018 wurden aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2018 weniger Verstöße geahndet . Frage 12: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 10. und 11. die Wirksamkeit der Regelungen des Fahrlehrergesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Antwort zu 12: Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet. Frage 13: Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz bzw. die jeweils geltenden Durchführungsverordnungen festgestellt (gegliedert nach Bezirken)? Frage 14: Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zeitraum Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)? Antwort zu 13 und 14: Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vom LABO wurden keine Verstöße festgestellt. 8 Frage 15: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 13. und 14. die Wirksamkeit der Regelungen der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden? Antwort zu 15: Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet. Berlin, den 25.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz