Drucksache 18 / 20 215 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) zum Thema: „Die Berliner Ausländerbehörde – ein Selbstbedinungsladen für Dokumentendiebe“ und Antwort vom 19. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 215 vom 11. Juli 2019 über „Die Berliner Ausländerbehörde – ein Selbstbedienungsladen für Dokumentendiebe “ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Dokumente welcher Art und welche sonstigen Materialien wurden im Jahr 2017 (und dabei insbesondere bei dem Einbruch im Oktober 2017) aus der Berliner Ausländerbehörde entwendet ? Zu 1.: Aus ermittlungstaktischen Gründen der Polizei und im Hinblick auf laufende Ermittlungsverfahren können hierzu keine Auskünfte gegeben werden. 2. Wie viele dieser Dokumente und Materialien wurden bei welcher Gelegenheit inzwischen wiederaufgefunden ? Was ist über Verbleib und Nutzung des Diebesgutes inzwischen bekannt? Zu 2.: Insgesamt wurden 1.830 Blankodokumente aus dem Einbruch in die Ausländerbehörde im Jahr 2017 wieder aufgefunden. Davon wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens 1.500 Dokumente sichergestellt. Weitere 330 Dokumente wurden bislang bei (versuchten) illegalen Einreisen und bei sonstigen missbräuchlichen Nutzungen im Bundesgebiet festgestellt. Es handelt sich dabei nur um die an die ermittlungsführende Dienststelle übermittelten Fälle. Die Anzahl ist nicht abschließend. Eine statistische Erfassung von Dokumenten, die sich nach einem Diebstahl wieder anfinden, erfolgt in der Ausländerbehörde nicht. Inzwischen ist allerdings bekannt geworden, dass gestohlene Aufenthaltstitel (bisher nur Niederlassungserlaubnisetiketten) in echten Nationalpässen angebracht werden, die dann im Rahmen eines Übertrages bei verschiedenen Bürgerämtern in einen neuen Nationalpass übertragen wurden. Bisher konnten 75 Fälle durch die Ausländerbehörde aufgedeckt werden. Betroffen sind Dokumente sowohl aus dem Diebstahl im Oktober 2017 als auch im April 2019. 3. Waren die gestohlenen Dokumente mit Registrier-Nr. versehen, die ihre Identifikation als Diebesgut ermöglichen, oder ist eine solche Identifikation auf andere Weise möglich? Seite 2 von 6 Zu 3.: Sensible Dokumente und elektronische Aufenthaltstitel sind mit von der Bundesdruckerei festgelegten Seriennummern bzw. Dokumentennummern ausgestattet. Die Seriennummern der gestohlenen sensiblen Dokumente und die Dokumentennummern der elektronischen Aufenthaltstitel wurden durch die Polizei zur Sachfahndung im nationalen System und im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 4. Welche Maßnahmen wurden seit 2017 ergriffen, um eine Wiederholung des Diebstahls zu vermeiden ? 5. Gab es nach dem Einbruch in 2017 Gespräche über die Installation einer Alarmanlage, und falls ja, mit welchem Ergebnis? Zu 4. und 5.: Nach dem Einbruch fand ein Austausch mit der Präventionsstelle des Landeskriminalamtes (LKA) statt. Die empfohlenen Maßnahmen zur elektronischen Sicherung der Dienstgebäude konnten mangels vorhandener Investitionsmittel nicht umgesetzt werden. Stattdessen wurden die Dienstgebäude nunmehr rund um die Uhr bestreift. 6. Wurden im Doppelhaushalt 2018/19 zusätzliche Mittel für die Sicherung der Ausländerbehörde (u.a. gegen Einbruchsdiebstähle) bereitgestellt, und falls ja, in welcher Höhe unter welchem Titel? Wie wurden diese Mittel genutzt? Gibt es für die Gebäudesicherung vorgesehene Mittel, die vor dem zweiten Einbruch im April 2019 noch nicht freigegeben waren? Falls ja, aus welchem Grund wurde von einer Freigabe abgesehen? Zu 6.: Im Doppelhaushalt 2018/19 wurden keine zusätzlichen Mittel für die Sicherung der Ausländerbehörde bereitgestellt. 7. Wie viele Dokumente welcher Art und welche sonstigen Materialien wurden bislang im Jahr 2019 (und dabei insbesondere bei dem Einbruch im April 2019) aus der Berliner Ausländerbehörde entwendet ? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Wie viele dieser Dokumente und Materialien wurden bei welcher Gelegenheit inzwischen wiederaufgefunden ? Was ist über Verbleib und Nutzung des Diebesgutes inzwischen bekannt? Zu 8.: Insgesamt wurden 16 Blankodokumente aus dem Einbruch in die Ausländerbehörde im Jahr 2019 wieder aufgefunden. 15 Dokumente wurden für (versuchte) illegale Einreisen in den Schengen-Raum genutzt. Ein Dokument wurde für eine (versuchte) illegale Einreise nach Deutschland genutzt. 9. Waren die im Jahr 2019 gestohlenen Dokumente mit Registrier-Nr. versehen, die ihre Identifikation als Diebesgut ermöglichen, oder ist eine solche Identifikation auf andere Weise möglich? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 3. 10. Wie ist es erklärbar, dass die Täter mindestens zweimal (2017 und 2019) mit einem identischen bzw. zumindest sehr ähnlichen modus operandi in der Berliner Ausländerbehörde erfolgreich an Dokumente gelangen konnten? Seite 3 von 6 Zu 10.: Die Täter aus dem Einbruch im Oktober 2017 wurden ermittelt und sind in Haft. Der Umstand, dass 2019 u.a. dieselben Räumlichkeiten betroffen waren, lassen vermuten , dass hier Täterwissen weitergegeben wurde. 11. Wer trägt innerhalb der Ausländerbehörde bzw. der Innenverwaltung die Verantwortung für die Sicherung des Gebäudes und speziell der Dokumente? Zu 11.: Alle Führungskräfte und Dienstkräfte, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ausstellung von sensiblen Dokumenten steht. Zur Sicherung des Dienstgebäudes ist ein Wachschutzunternehmen beauftragt. 12. Wurde angesichts des erneuten Diebstahls ein Disziplinarverfahren wegen grober Fahrlässigkeit eingeleitet oder wird die Einleitung eines solchen Verfahrens geprüft? Zu 12.: Nein. Für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bestand keine Veranlassung. Anhaltspunkte für grob fahrlässiges Verhalten bestehen nicht. 13. Weshalb wurden in der Ausländerbehörde Blankodokumente gleich in einer Größenordnung von zehntausenden Dokumenten gelagert mit dem offensichtlichen Risiko, dass bei einem Diebstahl eine extrem hohe Anzahl solcher Dokumente in die falschen Hände gerät? Wie viele Blankodokumente werden von der Ausländerbehörde in einem Monat durchschnittlich für ihren Geschäftsbetrieb benötigt? Wie viele Dokumente sind es bezogen auf ein Kalenderjahr? In welchen Zeitabständen bestellt die Ausländerbehörde neue Blankodokumente und wie lange dauert durchschnittlich die Herstellung solcher Dokumente? 14. Wurde nach dem ersten Diebstahl im Jahr 2017 über eine Reduzierung der eingelagerten Zahl nachgedacht, und falls ja, mit welchem Ergebnis? Zu 13. und 14.: Die Lagerung von sensiblen Dokumenten ist für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unabdingbar. Eine genau zu beziffernde Aussage, wie viele sensible Dokumente monatlich/jährlich benötigt werden, kann nicht getroffen werden. Eine solche statistische Auswertung würde die Durchsicht einer Vielzahl von einzelnen Ausländerakten nötig machen. Es kann lediglich festgestellt werden, dass im Jahr 2018 durch die Ausländerbehörde Berlin 134.184 Aufenthaltstitel, 17.726 Fiktionsbescheinigungen, 27.103 Aufenthaltsgestattungen und 20.292 Duldungen ausgestellt wurden, dies überwiegend auf sensiblen Dokumenten. Die Gesamtzahl der erteilten Aufenthaltstitel bzw. –bescheinigungen steigt kontinuierlich seit Jahren, so dass eine Reduzierung des Vorrats nicht in Betracht kam. Da ab 01.11.2019 die Erteilung von Aufenthaltstiteln (d.h. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis , Blaue Karte-EU und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) nur noch in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels möglich sein wird, wird sich der Vorrat an sensiblen Dokumenten entsprechend verringern. Die Bestellung neuer sensibler Dokumente bei der Bundesdruckerei erfolgt anlassbezogen in unregelmäßigen Abständen. Die Dauer der Herstellung sensibler Dokumente kann von hier nicht getroffen werden. Seite 4 von 6 15. Welche Möglichkeiten bestehen und welche Vorkehrungen sind getroffen, damit die Behörden - und dabei insbesondere Ausländerbehörden, Bürgerämter, Jobcenter und Landes-/Bundespolizei - die gestohlenen Dokumente bei deren Verwendung erkennen können? Zu 15.: Alle Behörden, die mit den gestohlenen Dokumenten zu tun haben könnten, sind informiert worden. Weiterhin erfolgte unmittelbar nach Bekanntwerden des Diebstahls eine Fahndungsausschreibung zu allen entwendeten Dokumenten und den amtlichen Siegeln. Eine Sensibilisierung der im Ausland eingesetzten Dienstkräfte erfolgte über die Bundespolizei. 16. Sind die für die Bürgerämter vorgesehenen Dokumentenprüfgeräte in der Lage, die gestohlenen Dokumente zu erkennen? Falls ja, wie viele solcher Prüfgeräte sind inzwischen in den Bürgerämtern im Einsatz? Zu 16.: Die aktuellen Dokumentenprüfgeräte prüfen die eingelegten Dokumente auf Auffälligkeiten . Das Gerät kann nicht anzeigen, dass ein Dokument gefälscht ist. Wenn eine Auffälligkeit angezeigt wird, muss durch geschultes Personal der Verdacht auf Fälschung erhärtet werden. Den gerichtsfesten Beweis, dass ein Dokument gefälscht ist, kann nur durch die Kriminaltechnik der Berliner oder Bundespolizei durch ein Gutachten erbracht werden. Derzeit sind in den Bürgerämtern des Bezirks Neukölln sechs Dokumentenprüfgeräte im Einsatz. Die Planung für das Jahr 2019 sieht vor, jeden der rd. 50 Standorte der Ämter für Bürgerdienste mit mindesten zwei Dokumentenprüfgeräten auszustatten. Insgesamt werden dies rd. 300 Dokumentenprüfgeräte sein. 17. Trifft es zu, dass die Registriernummern der gestohlenen Dokumente den Bürgerämtern nicht vorliegen und ihre Verwendung gegenüber den Bürgerämtern daher erst dann auffallen kann, wenn diese die Ausländerbehörde über den jeweiligen Vorgang informieren? Zu 17.: Die Seriennummern der gestohlenen sensiblen Dokumente und die Dokumentennummern der elektronischen Aufenthaltstitel wurden durch die Polizei zur Sachfahndung im nationalen System und im SIS ausgeschrieben. Des Weiteren wurden die Bezirke unter Benennung der entwendeten sensiblen Dokumente und Dienstsiegel unterrichtet. Dem Vorgang war je eine Liste mit den Seriennummern der entwendeten sensiblen Dokumente und der Dienstsiegel beigefügt. 18. Wie oft sind nach Kenntnis des Senats Dokumente, welche 2017 und 2019 aus der Berliner Ausländerbehörde gestohlen wurden, in Berlin und im Bundesgebiet Behörden vorgelegt und dabei als manipuliert bzw. gestohlen erkannt worden? Lassen sich hierbei bestimmte Nutzungsmuster erkennen ? Gibt es insbesondere bestimmte Migrantengruppen, welche die Dokumente typischerweise vorlegen? Zu 18.: Die Vorlage entwendeter Dokumente bei Behörden außerhalb von Einreisezwecken ist Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin. Zahlen daraus können zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden. Im Zusammenhang mit den Dokumenten aus dem Einbruch im April 2019 ist eine überwiegende Nutzung durch afrikanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und solchen aus dem Nahen Osten zu verzeichnen. Die entwendeten Dokumente aus Seite 5 von 6 dem Oktober 2017 wurden hauptsächlich durch Staatsbürgerinnen und Staatsbürger arabischer Staaten und des Nahen Ostens sowie aus afrikanischen Staaten genutzt. Als Nutzungsmuster lassen sich hierbei unterscheiden: – Versuchte Einreisen in den Schengen-Raum mit dem Zweck der Stellung eines Asylantrages entweder durch Schleusergruppen oder selbst organisiert. – Unerkannte Einreisen in den Schengen-Raum und der dauerhafte unerkannte bzw. unerlaubte Aufenthalt mit Hilfe eines gefälschten Dokumentes und dessen Nutzung für Nachfolgedelikte. – Sogenanntes „Waschen“ eines Aufenthaltstitels durch dessen Umtragung in einen neuen Pass bei einer anderweitigen Behörde, um in den Besitz eines nicht zur Fahndung ausgeschriebenen Aufenthaltstitels zu kommen. 19. Lässt die zielgerichtete Begehensweise der Täter bei den Diebstählen den Schluss zu, dass sie über Insiderwissen verfügt haben? 20. Gibt es Hinweise, dass die Täter Helfer in der Behörde hatten und wird solchen Hinweisen nachgegangen ? Welche Ergebnisse haben diese Nachforschungen bislang erbracht? 21. Welche Täterkreise verfügen über ausreichend „Vertriebsstrukturen“ und Organisationskraft, um eine solche Vielzahl an gestohlenen Dokumenten für sich nutzbar zu machen und ggf. an Abnehmer weiterzuverkaufen? Gibt es Hinweise auf Täter aus dem Bereich der OK, und falls ja, auf welche Gruppierungen? Zu 19., 20. und 21.: Auskünfte zu den Fragen 19, 20 und 21 beziehen sich auf ein laufendes Ermittlungsverfahren und können deshalb nicht erteilt werden. 22. Wurde seitens der Berliner Polizei angesichts der Dimension und der mit der missbräuchlichen Nutzung des Diebstahls verbundenen Risiken eine gesonderte Ermittlungseinheit gegründet, um die Täter und die gestohlenen Dokumente aufzuspüren? Zu 22.: Die Dimension und die Tragweite der Delikte wurden erkannt. Die betroffenen Bereiche der Polizei Berlin und der Bundespolizei stehen im Erkenntnisaustausch. Die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe wird derzeit geprüft. 23. Wie viele von der Bundespolizei veröffentlichte Warnhinweise aufgrund gestohlener und im Umlauf befindlicher Dokumente und Materialien aus dem Bereich der Ausländerbehörden liegen dem Land Berlin derzeit vor? Gibt es solche Warnhinweise auch mit Blick auf Vorfälle in anderen Bundesländern , und wenn ja, in welchen? Zu 23.: Bislang liegen drei durch die Polizei Berlin initiierte und durch die Bundespolizei gesteuerte Warnhinweise vor. Warnhinweise aus anderen Bundesländern sind nicht bekannt. 24. Sind Strukturen für einen zeitnahen und effektiven Informationsaustausch über das Auftauchen und die Verwendung der gestohlenen Dokumente zwischen dem Bund und den Bundesländern etabliert worden und wie ist das Land Berlin in diese Strukturen eingebunden? Zu 24.: Die Serien- bzw. Dokumentennummern der gestohlenen Dokumente sind im nationalen Fahndungsbestand sowie im SIS ausgeschrieben, wobei auch ersichtlich ist, von welcher Behörde die Ausschreibung erfolgt ist. Wird ein solches Dokument verwen- Seite 6 von 6 det und dies durch eine Behörde im Bundesgebiet oder auch im Schengenraum festgestellt , so wird eine entsprechende Information in der Regel zeitnah an die ausschreibende Behörde weitergegeben. Da die Ausschreibungen im Land Berlin über die Polizei erfolgen, geht die Information dort ein und wird dann u.a. an die Ausländerbehörde Berlin weitergeleitet. Fallbezogene Strukturen zwischen der Polizei Berlin und der Bundespolizei sind gegeben , insbesondere hinsichtlich der Auswertung und der Aufarbeitung der Schleusungskriminalität . 25. Ist es vorstellbar, dass sich Ausländer mittels Nutzung der gestohlenen Dokumente einen vermeintlich legalen (Dauer-Aufenthalt in Deutschland erschleichen und dabei auch Zugang zu Sozialleistungen erlangen? Wie ausgeprägt ist dieses Risiko und wie viele Illegale könnten so potentiell ihren Aufenthalt scheinlegalisieren? Zu 25.: Hinsichtlich der ersten Teilfrage siehe Antwort zu Frage 2. Aussagen dazu, wie ausgeprägt das Risiko ist, sich mittels eines gestohlenen Dokumentes einen vermeintlich legalen Aufenthalt in Deutschland zu erschleichen, können nicht getroffen werden. Die Auswertung der bisher bekannt gewordenen Fälle zeigt jedoch, dass es sich hier nur vereinzelt um Ausreisepflichtige oder Asylbewerber handelt, die sich einen legalen Aufenthalt erschleichen wollen. In den meisten Fällen ziehen die Ausländer mithilfe des entwendeten sensiblen Dokumentes aus dem Ausland zu. 26. Besteht das Risiko, dass islamistische Terroristen / Gefährder an die Dokumente gelangen und für ihre Zwecke nutzen? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu vor? Zu 26.: Die Entwendung von Blankodokumenten bzw. Aufenthaltstiteln und entsprechenden amtlichen Nachweisen erfolgt grundsätzlich mit der Zielrichtung einer späteren betrügerischen und widerrechtlichen Nutzung oder Veräußerung. Demzufolge ist davon auszugehen, dass diese entwendeten Blankoaufenthaltsnachweise und Blankodokumente von Personen genutzt werden, die auf legalem Wege nicht oder nur schwer an ein solches Dokument als Berechtigter gelangen können. Es besteht daher für Personen aus den unterschiedlichsten Kriminalitätsfeldern und Herkunftsländern ein entsprechendes potentielles Nutzungsinteresse. Es bedeutet das Risiko, dass auch Personen des islamistischen Spektrums an derartige Dokumente oder Aufenthaltstitel gelangen und für ihre Zwecke nutzen. Berlin, den 19. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport