Drucksache 18 / 20 218 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2019) zum Thema: Sind alle Berliner Grundschulen für das kostenlose Mittagessen ab dem 5. August 2019 gut gerüstet? und Antwort vom 24. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20218 vom 11. Juli 2019 über Sind alle Berliner Grundschulen für das kostenlose Mittagessen ab dem 5. August 2019 gut gerüstet? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Zuge der Vorbereitungen zur Umsetzung des kostenlosen Mittagessens an den Berliner Grundschulen haben Elternvertreter, Schulträger, Bezirke und Gewerkschaft ein Umsetzungskonzept vom Senat eingefordert. Dieses sei in Vorbereitung, ließ eine Senatsvertreterin in der Morgenpost vom 4. März 2019 wissen. Gibt es dieses Senatskonzept? Wenn ja, welche Eckpunkte sind darin enthalten und wie wurden diese bis jetzt umgesetzt? Wenn nein, warum hat der Senat das angekündigte Konzept nicht vorgelegt? Zu 1.: Seit Dezember 2018 werden die Vorbereitungen für die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens getroffen. Das angekündigte Konzept ist ein Fachkonzept , welches die erforderlichen Teilaufgaben benennt. Folgende Eckpunkte wurden auf der Grundlage des Fachkonzepts bearbeitet: 1. Erstellung eines Werkstattkonzepts, dessen Zielstellung die Feststellung von Handlungsbedarf sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen unter Beteiligung der bezirklichen Schulämter und der regionalen Schulaufsicht war. 2. Klärung rechtlicher Fragen der Verträge für das Mittagessen, insbesondere für die Jahrgangsstufen 5 und 6 an Gymnasien und zur Vertragsgestaltung hinsichtlich des veränderten Leistungsumfanges. 3. Erstellung und Umsetzung eines Informationskonzepts für Eltern, Schulen, Beschäftigtenvertretungen sowie Gremien. 4. Prozessbegleitende Abstimmung mit den Caterern, der regionalen Schulaufsicht und den bezirklichen Schulämtern. 5. Erarbeitung eines pädagogischen Beratungskonzepts durch die „Serviceagentur ganztägig lernen“. 2 2. Trifft es zu, dass wie in der Senatsantwort 18/19829 ausgeführt, die Doppelnutzung von Räumen zur Bewältigung der wachsenden Teilnehmerzahl am kostenlosen Mittagessen nur vereinzelt erforderlich sind? Wenn ja, wie erklärt sich der Senat, dass in der öffentlichen Berichterstattung dieses Problem als das dringlichste angesehen wird? Wenn nein, wie viele Schulen sind tatsächlich auf Doppelnutzung der Räume angewiesen und wie viele Schulen verfügen über keine Mensa? (Bitte Gesamtzahlen entsprechend der Anzahl der Schulen zugeordnet nach Bezirken ausführen.) Zu 2.: Das pädagogische Raumkonzept der Ganztagsschule wird durch die Schule erarbeitet . Unabhängig von der Einführung des elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens wurden und werden Räume im Sinne von Lernräumen während des Ganztags sowohl für den Unterricht als auch während der außerunterrichtlichen Zeiten genutzt. In Abhängigkeit davon, wie viele Kinder künftig mehr am Mittagessen teilnehmen und ob die Mensaplätze dann ausreichend sind, werden einige Schulen weitere Räume auch zum Mittagessen nutzen. Welche Schulen wie viele Räume doppelt nutzen, wird nicht erhoben. Da in der Primarstufe der Berliner Schulen auch in der Vergangenheit schon durchschnittlich 70 Prozent aller Kinder am Mittagessen teilgenommen haben, haben Schulen keine Mensa, wenn sie mit einem Träger der freien Jugendhilfe kooperieren und die außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung in Räumen des Trägers stattfindet. Es wurde nicht erhoben, an wie vielen Schulen das der Fall ist, sondern lösungsorientiert mit den Bezirken erörtert, ob in den Räumen der Träger der freien Jugendhilfe das Mittagessen für alle Kinder angeboten werden kann. 3. In wie vielen Schulen muss aus prekären Raumgründen das Pausenregime und der Unterricht verändert werden, damit alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss des kostenlosen Mittagessens kommen? (Bitte Anzahl der Schulen pro Bezirk benennen.) Gibt es hier nach den Erfahrungen der beauftragten „Serviceagentur ganztägig lernen“ Unterschiede zwischen den Schulen im gebundenen und im offenen Ganztagsbetrieb? Wenn ja, welche sind das? Zu 3.: Der mit dem Anstieg der Teilnehmenden am Mittagessen verbundene Impuls zur Anpassung der Raum- und Zeitkonzepte der Schulen ist Teil eines Schulentwicklungsprozesses . Die „Serviceagentur ganztägig lernen“ hatte den Auftrag, Schulen bei diesem Prozess zu beraten und ihnen geeignete Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Rhythmisierung anzubieten. Offene und gebundene Ganztagsschulen unterscheiden sich allein schon dadurch voneinander, dass an gebundenen Ganztagsschulen schon immer alle Kinder am Mittagessen teilgenommen haben. Die Einführung der Kostenbeteiligungsfreiheit ist demnach hier nicht mit einem Anstieg der am Mittagessen teilnehmenden Kinder verbunden. 4. Haben die notwendig gewordenen Rhythmisierungen bereits ein Ausmaß erreicht, dass die zuständige Senatsverwaltung dazu Vorschriften bzw. Empfehlungen erlassen müsste (AW des Senats 18/19046 „…Organisatorische Änderungen im Ablauf des Schulalltags gehören jedoch nicht zu den Aufgaben des Schulträgers…“.)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann erfolgen die Vorschriften des Senats? 3 Zu 4.: Den Umgang mit der Zeit zu gestalten und Schule und Unterricht zu rhythmisieren, gehört nicht erst mit der Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens zu den Aufgaben der Schulen. Den Schultag zu rhythmisieren ist ein Grundprinzip der Ganztagsschule. Es besteht kein Handlungsbedarf für das Erlassen von Vorschriften, da der Auftrag zur Rhythmisierung bereits in der Grundschulverordnung und im Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule festgeschrieben ist. 5. Welche Auswirkungen haben die erforderlichen Umorganisationen des Schulbetriebs auf das dafür notwendige Personal? Wie viele Neueinstellungen müssen dadurch vorgenommen werden und sind diese Einstellungen finanziell abgedeckt? (Bitte Personalbedarf und Höhe des Finanz-bedarfs pro Bezirk auflisten.) Zu 5.: Die Zeiten der verlässlichen Halbtagsgrundschule sind regelhaft umfänglich mit Lehrkräften und sozialpädagogischem Personal ausgestattet. Für besonders herausfordernde Situationen, in denen Kinder beispielsweise nicht vor Ort in der Schule essen können. Zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler hat der Senat 30 zusätzliche Vollzeitstellen für Erzieherinnen und Erzieher bereitgestellt und bedarfsgerecht verteilt . 6. Inwieweit müssen die Schulen hinsichtlich ihrer Ausstattung in Bezug auf die Umsetzung des kostenlosen Mittagessens in welcher finanziellen Höhe nachrüsten? (Bitte Gesamt-Finanzbedarf pro Bezirk angeben.) Werden dafür die bewilligten 5 Millionen Euro ausreichen? Auf welche Details hat sich der Senat mit den Bezirken geeinigt, falls eine Basiskorrektur notwendig wird (Zusage des Finanzsenators im Plenum am 23. Mai 2019)? Zu 6.: Die zugesagten 5 Millionen Euro sind auf der Grundlage des zu erwartenden Anstiegs der Teilnehmenden am Mittagessen durch die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken zugewiesen worden. Die Verrechnung erfolgt mit der Basiskorrektur. Die Bezirke können erforderliche Anschaffungen wie z.B. Möbel, Geschirr und Besteck einkaufen, aber auch kleinere Sanierungsarbeiten, wie Einbau einer weiteren Ausgabeküche oder Mauerdurchbrüche, bedarfsgerecht vornehmen. Dem Senat liegen keine gesamtstädtischen Daten darüber vor, welche Ausgaben die einzelnen Bezirke getätigt haben. In seiner Sitzung am 18. Juni 2019 hat der Senat in seinem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 beschlossen, im Jahr 2020 10 Mio. Euro und im Jahr 2021 14 Mio. Euro für das „Mensa-Programm“ zur Verfügung zu stellen. 7. Was haben in diesem Zusammenhang die Regionalen Werkstattgespräche II zwischen Senat und den Bezirken hinsichtlich der Handlungserfordernisse zu Räumlichkeiten, Schulorganisation, Personalbedarf und Ausstattung konkret erbracht? Welche Probleme konnten noch nicht einvernehmlich geklärt werden? 4 Zu 7.: In den „Regionalwerkstätten Mittagessen II“ wurde erneut der Sachstand der Vorbereitung der Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens erörtert und, wenn erforderlich, weiterer Handlungsbedarf für einzelne Schulen abgestimmt. Darüber hinaus wurde darüber beraten, an welchen Schulen eine zusätzliche pädagogische Ressource erforderlich ist. 8. Welche Fragen und Probleme werden in den Regionalen Werkstätten III mit den Bezirken besprochen werden? Welche mittelfristigen bzw. langfristigen baulichen Handlungserfordernisse in welcher Größenordnung sieht der Senat bereits heute und wird er bei dem Vorschlag eines Mensabauprogramms bleiben? (Bitte konkret auf alle drei Fragestellungen eingehen.) Zu 8.: In den Regionalwerkstätten Mittagessen III werden insbesondere bauliche Handlungserfordernisse besprochen. Über den ermittelten baulichen Bedarf kann erst nach den Regionalwerkstätten Mittagessen III berichtet werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen setzt sich für eine Senats- und Hauptausschussentscheidung dahingehend ein, durch eine Umschichtung von nicht verausgabten Mitteln innerhalb des SIWANA zusätzliche Ausgaben für das „Mensa-Programm“ zur Verfügung zu stellen. 9. Wie schätzt der Senat die Verhandlungen der Bezirke mit den Caterern ein? Werden die Caterer die mit der Umstellung verbundenen Quantitäts- und Qualitätssteigerungen ohne zusätzliche Finanzmittel erfüllen können? Ist der Senat bereit, auch hier eine Basiskorrektur vorzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kooperiert eng mit den Berliner Schulcaterern und lädt regelmäßig zu Fachgesprächen ein. Für den zu erwartenden Anstieg der Teilnehmenden und damit des Auftragsvolumens hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Bezirken rechtssichere Ergänzungen zu den bestehenden Verträgen zur Verfügung gestellt. Seit 2014 ist die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Vertragsgegenstand und Caterer erhalten für ein Tellergericht, welches den Qualitätsstandards der DGE entsprechen muss, 3,25 Euro. Die Einführung der Kostenbeteiligungsfreiheit steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Qualität und zum Festpreis. 5 10. Wie weit ist der Senat mit der Erhebung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich am kostenlosen Mittagessen beteiligen werden? Wird er den selbstgestellten Termin Anfang August einhalten (SA 18/19829)? Wenn nein, warum nicht Zu 10.: Die für die Verträge zuständigen Schulcaterer haben der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie mitgeteilt, dass sie im August noch Verträge schließen und eine verlässliche Anzahl der Essenden erst Ende August mit der ersten Abrechnung der gelieferten Portionen mitteilen können. Die Anzahl der Verträge über das Mittagessen soll spätestens am 30. August zur Verfügung stehen. Berlin, den 24. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie