Drucksache 18 / 20 230 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 12. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Zur Abschaffung der saisonalen Biotonne in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20230 vom 12. Juli 2019 über Zur Abschaffung der saisonalen Biotonne in Marzahn-Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum kann die saisonale Biotonne letztmalig 2019 bestellt werden? Antwort zu 1: Für saisonal genutzte Grundstücke ist, wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/19971 ausgeführt, weiterhin die Bestellung einer saisonalen Biotonne möglich. Für ganzjährig genutzte Grundstücke gelten die §§ 17 und 11 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), wonach Bioabfälle einer Überlassungspflicht an den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (in Berlin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe - BSR) unterliegen und getrennt zu sammeln sind. Diese Getrenntsammlungspflicht besteht nach dem Gesetz nicht nur saisonal, sondern ganzjährig. Eine Ausnahme ist nur für den Fall möglich, dass die entsprechenden Haushalte eine Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle vornehmen und den Kompost auf ihrem eigenen Grundstück vollständig verwerten. Die Nutzung der Biotonne, die für eine Übergangzeit noch auf freiwilliger Basis möglich war, ist seit April 2019 verbindlich für alle Berlinerinnen und Berliner vorgegeben. Frage 2: Welche Alternativen zu welchen Kosten stehen künftig für Haushalte zur Verfügung, die selbst kompostieren und bisher die Biotonne saisonal bestellt hatten? Antwort zu 2: Haushalte, die alle organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück ganzjährig kompostieren und dort verwerten und deshalb vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreit sind, können in den Monaten März bis Mai und/oder September bis 2 November die 660 l - Laub- und Gartentonne im 14-täglichen Rhythmus nutzen. Der Preis pro Entleerung beträgt 16 €. Alternativ bieten die BSR die Nutzung der 90 l fassenden Laubsäcke für 4 € pro Stück an. Frage 3: Wie bewertet der Senat die aus dem Wegfall der saisonalen Biotonne resultierenden Mehrbelastungen für Haushalte? Antwort zu 3: Die Tarife für die Nutzung der Biotonne wurden im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes so gestaltet, dass ein finanzieller Anreiz zur Separierung besteht, d. h. die von den Berlinerinnen und Berlinern zu entrichtenden Entgelte decken nicht die Kosten (Beispiel: Tarif 120 l Tonne Biotonne = 12 € pro Quartal versus 34,76 € für die 120 l Restmülltonne pro Quartal). Zusätzlich wurden die Entgelte für die Biotonne noch einmal um 13 % gegenüber der Tarifperiode 2017/2018 gesenkt. Ausdifferenzierungen für Einzelfälle wären aus Sicht des Senats nicht angemessen, denn sie würden die Effektivität des Sammelsystems reduzieren und damit zu einer höheren Gebührenbelastung für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger führen. Darüber hinaus besteht seit dieser Tarifperiode die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Nutzung eines Abfall- und Wertstoffbehälters für Biogut nach Antragstellung in Textform eine 4- wöchentliche Entleerung des 60 l Abfall- und Wertstoffbehälters für Hausmüll zu beauftragen, so dass sich die Restmüllgebühren bei konsequenter Abfallvermeidung und - trennung halbieren (Ersparnis 56,48 € pro Jahr). Durch entsprechendes Verhalten können Berlinerinnen und Berliner demnach ihre Kosten reduzieren. Berlin, den 22.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz