Drucksache 18 / 20 241 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 12. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Kita-Plätze in den Berliner Bezirken II und Antwort vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20241 vom 12. Juli 2019 über Kita-Plätze in den Berliner Bezirken II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage 18/10774 vom 16.03.2017 führte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus, dass „davon ausgegangen wird, dass es auch in 2017 gelingt, die Rechtsansprüche von Familien und ihren Kindern zu erfüllen“ – in welchem Umfang ist das Land Berlin dem für die Jahre 2017 und 2018 gerecht geworden und wie stellt sich die Situation 2019 dar? 2. Welche Bedarfe an Kita-Plätzen standen bzw. stehen den tatsächlich angebotenen Kita-Plätzen für die Jahre 2017, 2018 und bisher in 2019 zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken und differenziert nach Trägertypen. 3. Nach eigenen Angaben wollte der Senat „den Kita-Ausbau intensiv fortführen und bedarfsgerecht 30.000 neue Kita-Plätze bis Ende 2020 schaffen“ – wieweit ist die Umsetzung vorangeschritten und mit welchen konkreten Maßnahmen kann das selbstgesteckte Ziel erreicht werden? 8. Wie hoch ist die aktuelle Auslastung der Berliner Kita-Einrichtungen in Bezug auf die eigentlichen Kapazitäten und die tatsächliche Belegung? Bitte um Auflistung aller Einrichtungen nach Bezirken und jeweiliger Begründung, weshalb Kapazitäten ggf. nicht ausgeschöpft werden. 9. Wie viele Kita-Gutscheine wurden seit Einführung des Rechtsanspruchs in den jeweiligen Bezirken insgesamt ausgestellt und aus wie vielen resultierten aus der tatsächlichen Einlösung vertragliche Verpflichtungen ? Bitte hierbei um Trennung zwischen Kindertagesstätten und Tagesmüttern. Zu 1., 2., 3., 8. und 9.: Die im Jahr 2016 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJug- Fam) vorgelegte Kindertagesstättenentwicklungsplanung (KEP) (siehe Rote Nummer 2317 G) bildet die aktuell gültige berlinweite Platzbedarfsprognose. Demnach wird bis zum Ende des Kitajahres 2020/2021 ein Bedarf in Höhe von rund 193.000 Plätzen (inkl. Vakanz und einem Aufschlag zur Betreuung geflüchteter Kinder, die zum damaligen Zeitpunkt noch 2 nicht in der Bevölkerungsprognose enthalten waren) erwartet. In der Folge wurde von Seiten der SenBildJugFam ein Mehrbedarf im Umfang von 30.000 Plätzen ermittelt (Ausgangsbasis : rund 163.000 angebotene Betreuungsangebote). Die stetig wachsende Zahl von Kindern im Alter von 0 bis unter 7 Jahren im Land Berlin sowie die daraus resultierende steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten bestätigt die im Rahmen der o. g. Planung getroffenen Annahmen zum Bedarf und zum erforderlichen Angebot in hohem Maße. So liegt die Zahl der vertraglich gebundenen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ende des Kitajahres 2018/2019 nach Angaben der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) bei rund 173.000 (Stand 06/2019), darunter 166.900 Verträge in Kindertageseinrichtungen und ca. 6.000 Verträge in Kindertagespflege (zum Betrachtungszeitraum 2016 bis 2018 siehe Anlage 1). Dieser Nachfrage steht aktuell ein Angebot im Umfang von ca. 178.000 Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gegenüber. Damit sind 50 Prozent des gemäß KEP ermittelten Platzmehrbedarfs bereits realisiert. Darüber hinaus wird der Kitaausbau im Rahmen von Landes- und Bundesprogramm unvermindert mit hoher Intensität fortgeführt. So rechnet die SenBildJugFam nach derzeitigem Stand mit mehr als 5.000 Betreuungsplätzen, die im Verlauf des Jahre 2019 durch laufenden Ausbaumaßnahmen hinzukommen (siehe ausführlich: Schriftliche Anfrage 18/18998). Entsprechend hält die SenBildJugFam an der Zielsetzung des KEP 2016-2021 von bis zu 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen fest. Gleichwohl führt der gleichzeitige Anstieg von Angebot und Nachfrage dazu, dass die Auslastung der Angebote, d. h. das Verhältnis von belegten zu tatsächlichen Angeboten, sehr hoch ist (zur aktuellen Platzsituation siehe Anlage 21). Diese lag zum Ende des Kitajahres 2018/2019 berlinweit bei 97 Prozent und damit auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Vorjahren. Zu Beginn des neuen Kitajahres (08/2019) wird die Auslastungsquote zunächst wieder unter 90 Prozent sinken, so dass neue Kinder mit einem Betreuungsbedarf (Betreuungsgutschein ) ins System aufgenommen werden können. Berlinweit wurden für das Kita-Jahr 2018/2019 insgesamt rund 45.000 Anträge zur Erteilung eines Kitagutscheins gestellt, hierzu wurden rund 44.400 Bedarfsbescheide erteilt (Stichtag 30.06.2019, ISBJ-KiTA-Fachverfahren). Der Kitagutschein (Bedarfsbescheid) kann in jeder Berliner Kindertageseinrichtung eingelöst werden. In der Gesamtschau kann der Rechtsanspruch nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII somit auf Grund des stetigen Platzausbaus erfüllt werden. Allerdings kann es im jeweiligen Einzelfall regional und zeitlich zu Engpässen kommen, die zu Verzögerungen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs führen können. 1 Eine Abbildung der (aktuellen) Platzkapazitäten für die über 2.600 Berliner Kindertageseinrichtungen ist im Rahmen der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage nicht möglich. Eine Differenz zwischen den erlaubten und angebotenen Plätzen muss seitens der Träger nicht begründet werden. 3 4. Wie viele Neugeborene hat das Land Berlin in den Jahren 2015 bis heute (jährlich und insgesamt) zu verzeichnen? Welche zusätzlichen Bedarfe leiten sich hieraus ggf. über die bisherige Planung hinaus ab? Zu 4.: In Tabelle 1 sind die Geburten in Berlin von 2015 bis 2018 sowie die jeweiligen Veränderungen zum Vorjahr ausgewiesen. Seit 2015 hat sich Anzahl der Geburten im Land Berlin deutlich erhöht, insbesondere zwischen den Jahren 2015 und 2016. Anschließend stabilisieren sich die Zahlen auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 40.000 Geburten pro Jahr. Tabelle 1: Anzahl Geburten und Veränderungen 2015-2018 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg Jahr Anzahl der Geburten Veränderung zum Vorjahr absolut relativ 2015 38.030 662 1,8% 2016 41.087 3.057 8,0% 2017 40.163 -924 -2,2% 2018 40.203 40 0,1% Gesamt 159.483 Die Geburtenzahlen lagen in den Jahren 2016 bis 2018 über den Annahmen der aktuell gültigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2030 für Berlin, so dass mit einer höheren Zahl von Kindern auszugehen ist, die einen Betreuungsplatz suchen. Allerdings liegt dem KEP 2016-2021 wie dargestellt auch eine Annahme über den Zugang von Kindern mit Flüchtlingshintergrund . Da dieser leicht überschätzt wurde, geht die SenBildJugFam in der Gesamtschau davon aus, dass die Einschätzung des Bedarfs weiterhin valide ist. Eine Fortschreibung und Evaluierung der im KEP getroffenen Planungsannahmen erfolgt umgehend mit der Vorlage der neuen Bevölkerungsprognose für Berlin von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Ankündigung für das 2. Halbjahr 2019). Dies ist gerade vor dem Hintergrund erforderlich, weil das Bevölkerungswachstum der wesentliche Bedarfstreiber bleibt. 5. Wie vielen Kita-Einrichtungen wurde seit 2011 gemäß § 45 SGB VIII von der Kita-Aufsicht Jahr für Jahr eine Betriebserlaubnis neu erteilt und wie vielen aus welchen Gründen entzogen? Bitte jeweils um Angabe der Bezirke und die dazugehörige Anzahl an Kita-Plätzen. Zu 5.: Berlinweit ist innerhalb des letzten Jahrzehnts die Zahl der Kindertageseinrichtungen um über 740 von 1.896 Kitas zum 31.12.2009 auf 2.642 Kitas zum 30.06.2019 (in der Netto- Betrachtung) gestiegen. Die angefragten Daten - neue Betriebserlaubnisse und Entzug bzw. Widerruf - werden nicht erhoben. 4 Der Entzug einer Betriebserlaubnis setzt immer voraus, dass das Wohl der Kinder in den Einrichtungen gefährdet ist und der Träger nicht bereit und in der Lage ist, die Mängel zu beseitigen. Der Entzug einer Betriebserlaubnis ist nicht gleichzusetzen mit der Aufgabe des Kita-Standortes. Im Regelfall übernehmen andere Träger die Einrichtungen. 6. Wann und wie viele Informationsveranstaltungen führte die Kita-Aufsicht Berlins seit 2016 für alle an Kita- Neugründungen Interessierte durch? Wie werden diese Veranstaltungen beworben und wie groß ist die Resonanz ? Zu 6.: Die Informationsveranstaltungen für interessierte Kita-Träger werden seit April 2017 durch die Kita-Aufsicht angeboten. Insgesamt haben sich bisher 1.066 Interessierte angemeldet, von denen 687 (64 Prozent) zu den Veranstaltungen erschienen sind. In die weiteren Beratungsprozesse sind bisher 57 potentiell zukünftige Träger eingestiegen. Termine und Informationen für Neugründer werden auf der Internetseite veröffentlicht https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/kitaaufsicht/neugruendungeiner -kita/ 7. In welchem Umfang erwartet der Senat erfolgreiche Schadenersatzklagen wegen der Nichterfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz, wie viele Klagen sind derzeit anhängig und inwieweit wird hierfür Vorsorge getroffen? Zu 7.: Bei der Senatsverwaltung für Finanzen sind derzeit 10 Schadenersatzklagen anhängig. Inwieweit diese erfolgreich sein werden, kann im Vorfeld nicht eingeschätzt werden. Die Entscheidungen in der Sache sind in jedem Einzelfall abzuwarten. Prozesskosten sind im Kapitel 1500/52601 veranschlagt und werden hieraus getragen. Im Falle der Übernahmeverpflichtung gegnerischer Kosten werden auch diese hieraus bedient. Berlin, den 26. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1: Angebotene Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2017 - 2018 nach Bezirk & Trägertyp Quelle: ISBJ-Kita-Fachverfahren, Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres (Festschreibungen), Stichtag: 30.06.2019, Stand: 02.07.2019 Bezirk 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 30.06.2019 freie Träger Eigenbetriebe Tages pflege Gesamt freie Träger Eigenbetriebe Tages pflege Gesamt freie Träger Eigenbetriebe Tages pflege Gesamt freie Träger Eigenbetriebe Tages pflege Gesamt Mitte 13.472 4.428 550 18.450 13.964 4.336 574 18.874 14.129 4.369 607 19.105 14.503 4.404 696 19.603 Friedrichshain- Kreuzberg 11.517 2.913 454 14.884 11.645 2.931 495 15.071 11.989 2.919 487 15.395 12.287 2.917 449 15.653 Pankow 17.722 4.479 416 22.617 17.885 4.503 410 22.798 18.145 4.583 399 23.127 18.446 4.659 399 23.504 Charlottenburg- Wilmersdorf 8.628 2.468 637 11.733 8.927 2.535 626 12.088 9.308 2.546 639 12.493 9.477 2.678 712 12.867 Spandau 6.846 2.544 549 9.939 6.988 2.637 551 10.176 7.261 2.628 588 10.477 7.537 2.741 626 10.904 Steglitz-Zehlendorf 9.093 2.344 585 12.022 9.403 2.344 618 12.365 9.819 2.428 578 12.825 9.914 2.482 566 12.962 Tempelhof- Schöneberg 11.574 2.333 836 14.743 12.242 2.340 817 15.399 12.321 2.352 856 15.529 12.820 2.358 1.019 16.197 Neukölln 10.179 2.440 420 13.039 10.432 2.440 434 13.306 11.026 2.359 429 13.814 11.218 2.478 388 14.084 Treptow-Köpenick 9.130 2.303 221 11.654 9.602 2.335 236 12.173 9.885 2.315 270 12.470 10.270 2.328 216 12.814 Marzahn- Hellersdorf 9.091 2.709 250 12.050 9.345 2.692 235 12.272 9.801 2.759 244 12.804 10.077 2.772 290 13.139 Lichtenberg 11.273 2.556 207 14.036 11.521 2.580 219 14.320 11.953 2.713 222 14.888 12.358 2.747 228 15.333 Reinickendorf 7.514 2.282 362 10.158 7.689 2.282 376 10.347 7.823 2.282 384 10.489 8.043 2.452 361 10.856 Gesamt Berlin 126.039 33.799 5.487 165.325 129.643 33.955 5.591 169.189 133.460 34.253 5.703 173.416 136.950 35.016 5.950 177.916 Anlage 2: Anzahl der Kindertageseinrichtungen (Kita) sowie erlaubte, angebotene und vertraglich gebundene Plätze nach Bezirk zum 30.06.2019 Quelle: ISBJ-Kita-Fachverfahren Stichtag 30.06.2019 Stand 02.07.2019 Bezirk Anzahl Kitas Plätze lt. BE AngebotenenPlätze vertraglich gebundene Plätze Ausschöpfungsquote Auslastungsquote Mitte 316 19.985 18.907 18.534 94,6% 98,0% Friedrichshain-Kreuzberg 287 15.818 15.204 14.927 96,1% 98,2% Pankow 363 23.978 23.105 22.610 96,4% 97,9% Charlottenburg-Wilmersdorf 258 12.637 12.155 11.689 96,2% 96,2% Spandau 133 10.809 10.278 9.906 95,1% 96,4% Steglitz-Zehlendorf 196 12.898 12.396 12.087 96,1% 97,5% Tempelhof-Schöneberg 256 15.886 15.178 14.844 95,5% 97,8% Neukölln 224 14.716 13.696 13.177 93,1% 96,2% Treptow-Köpenick 182 13.096 12.598 12.263 96,2% 97,3% Marzahn-Hellersdorf 124 13.198 12.849 12.332 97,4% 96,0% Lichtenberg 148 15.513 15.105 14.432 97,4% 95,5% Reinickendorf 155 11.136 10.495 10.057 94,2% 95,8% Gesamt Berlin 2.642 179.670 171.966 166.858 95,7% 97,0%