Drucksache 18 / 20 245 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Wer heilt die Heiler? Der ärztliche Dienst der Polizei Berlin und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20245 vom 15. Juli 2019 über Wer heilt die Heiler? Der ärztliche Dienst der Polizei Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppen für ärztliches Personal gibt es beim ärztlichen Dienst der Polizei Berlin (bitte gegliedert nach den jeweiligen SE)? Wie hat sich diese Zahl seit 2011 jährlich entwickelt? Zu 1.: Hierzu wird auf die nachfolgende Stellenübersicht der Ärzte im Bereich der Serviceeinheit Personal verwiesen: *Besoldungs-bzw. Entgeltgruppe Die Auswertungen für die Jahre 2011 bis 2018 erfolgten auf der Basis der im System Integrierte Personalverwaltung (IPV) zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. Die Daten für das laufende Jahr beziehen sich auf den Stand am 30. Juni 2019. 2. Wie viele dieser Stellen (Vollzeit) sind aktuell besetzt? (bitte gegliedert nach den jeweiligen SE) Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen seit dem 01.01.2016 jeweils monatlich entwickelt? Jahr Leitende(r) Medizinaldirektor /in Medizinaldirektor /in Obermedizinalrätin /-rat Fachärztin/ Facharzt Gesamt A16* A15* A14* E 15* 2019 - 15,0 12,0 2,5 29,5 2018 - 15,0 12,0 2,5 29,5 2017 1,0 15,0 12,0 2,5 30,5 2016 1,0 15,0 12,0 2,5 30,5 2015 1,0 3,0 10,0 2,5 16,5 2014 1,0 3,0 10,0 2,5 16,5 2013 1,0 3,0 10,0 2,5 16,5 2012 1,0 3,0 10,0 2,5 16,5 2011 1,0 3,0 10,0 2,5 16,5 Seite 2 von 3 Zu 2.: Zum Stand 30. Juni 2019 waren im Bereich des ärztlichen Dienstes 16 Arztstellen wie folgt besetzt: - Medizinaldirektor/in (Bes.Gr. A 15) = 2 Dienstkräfte - Obermedizinalrätin/-rat (Bes.Gr. A14) = 8 Dienstkräfte - Fachärztin/ Facharzt (E 14) = 6 Dienstkräfte Die Zahl der besetzten Stellen seit dem 01.01.2016 hat sich monatlich wie folgt entwickelt : Monat / Jahr 2016 2017 2018 2019 Januar 14 12 17 19 Februar 13 12 17 17 März 12 13 17 17 April 12 15 16 17 Mai 11 15 16 17 Juni 10 15 15 16 Juli 9 16 15 --- August 9 16 16 --- September 9 16 18 --- Oktober 10 16 18 --- November 10 17 19 --- Dezember 10 17 19 --- Die Auswertungen erfolgten auf der Basis der im System Integrierte Personalverwaltung (IPV) zum letzten Tag des Monats hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. 3. Wie hoch ist der Krankenstand beim ärztlichen Personal des ärztlichen Diensts der Polizei Berlin gegenwärtig? (bitte gegliedert nach den jeweiligen SE) Wie hat sich der Krankenstand seit dem 01.01.2016 jeweils monatlich entwickelt? Zu 3.: Angaben über krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten werden über das Landesverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) erfasst. Die statistische Auswertung erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der derzeit aktuellsten Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Behörden für das Berichtsjahr 2017 zu entnehmen. Die Bereitstellung der ermittelten Datensätze durch die Finanzverwaltung erfolgt mit zeitlicher Verzögerung, da jeweils erst im Laufe des Folgejahres ein relativ stabiler Datenbestand für das vorangegangene Jahr vorliegt und erst dann eine Auswertung erfolgen kann. Aus diesem Grunde liegen Jahresauswertungen für das Kalenderjahr 2018 noch nicht vor. Darüber hinausgehende behördeninterne Auswertungen von IPV zur Gesundheitsquote oder Erkrankungsdauer der Beschäftigten sind nicht zulässig und werden auch nicht vorgenommen. Zusätzlich zu diesem Jahresbericht veröffentlicht die Senatsverwaltung für Finanzen seit Beginn dieses Jahres monatlich und vierteljährlich ein Monitoring der aktuellen Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Zu diesem Zweck werden die dezentralen Beschäftigtendaten in pseudonymisierter Form über eine Schnittstelle aus dem Verfahren IPV monatlich an die zentrale Personalstrukturdatenbank der Statistikstelle Personal bei der Finanzverwaltung übermittelt. Bislang Seite 3 von 3 wurden im Rahmen des monatlichen Monitorings für das laufende Kalenderjahr die Gesundheitsquoten für die Monate Januar bis April mit einer Differenzierung der Gesundheitsquoten nach Einzelplan (also z.B. für den Einzelplan 05 Inneres einschließlich der nachgeordneten Behörden) und Geschlecht der Beschäftigten veröffentlicht. Das vierteljährliche Monitoring der Gesundheitsquoten für das 1. Quartal lässt Rückschlüsse auf die Gesundheitsquote einzelner Behörden oder derer Organisationseinheiten (im Fall der Polizeibehörde für das Polizeipräsidium, die Direktionen 1 bis 6, die Direktion Einsatz, das Landeskriminalamt, die Polizeiakademie und den Zentralen Service) zu. 4. Sofern der Senat erneut behaupten will, der Krankenstand werde nicht tagesaktuell und detailliert erfasst, wie erklärt der Senat die gegenteilige Aussage aus der Polizei Berlin, etwa durch den Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei in der Berliner Morgenpost vom 31.05.2019 unter Bezugnahme auf „Auswertungen einer polizei-internen Software“? Zu 4.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. S 18/19084 – hier Antwort auf die Frage 6 – verwiesen. 5. Wird der Krankenstand personenbezogen erfasst oder wird er es nicht? Werden diese personenbezogenen Daten dann teilanonymisiert ausgewertet oder nicht? 6. Wenn dieser nicht erfasst wird, wie berechnet die Polizei Berlin dann Gesundheitsquoten? Zu 5. und 6.: Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Berlin, den 23. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport