Drucksache 18 / 20 246 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Brand im Grunewald II und Antwort vom 26. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20246 vom 15. Juli 2019 über Brand im Grunewald II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was war nach aktuellem Kenntnisstand die Ursache des Brands am 25.06.2019 im Grunewald? Frage 2: Kann eine Brandstiftung ausgeschlossen werden? Antwort zu 1 und zu 2: Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin noch nicht anhängig. Die polizeilichen Ermittlungen des LKA 121 zur Brandursache sind noch nicht abgeschlossen. Eine Brandstiftung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Frage 3: Wieviel Waldfläche in welchem genauen Bereich ist vom Brand betroffen worden? Steht diese Fläche vollständig im Eigentum des Landes Berlin bzw. nachgelagerter Behörden? Falls nicht, wer ist Eigentümer? Antwort zu 3: Im Jagen 117 der Revierförsterei Saubucht brannten insgesamt rund 4,00 ha Wald ab. Die betroffene Fläche befindet sich als Eigentum des Landes Berlin vollständig im Fachvermögen der Berliner Forsten. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel mit welchem aktuellen Ansatz wird grundsätzlich eine Wiederaufforstung bezahlt ? Welche Mittel sind in den Jahren 2016 bis 2018 tatsächlich aus diesem verwendet worden? 2 Antwort zu 4: Eine Aufforstung wird in Abhängigkeit der notwendigen Arbeiten und Materialien aus Titeln im Kapitel 0751 – Berliner Forsten – finanziert: - Titel 51423 Saat- und Pflanzgut, Düngemittel; Ansatz 2019: 50.000 € - Titel 52124 Unterhaltung der Forsten; Ansatz 2019: 1.861.000 € Der Kostenaufwand einer Aufforstung beträgt ca.10.000 - 14.000 € / ha. Wiederaufforstungen gab es im Zeitraum 2016 - 2018 bei den Berliner Forsten nur in geringem Umfang in der Folge der Schadensbehebung von Sturm Xavier (Herbst 2017). Im darauf folgenden Jahr 2018 erfolgten Neubepflanzungen von Sturmflächen (zum Beispiel im Revier Spandau des Forstamtes Tegel auf einer Größe von rund 0,70 ha und in 2019 weitere 2 Flächen von jeweils 0,60 ha). Im Zusammenhang mit Waldbränden sind planmäßige Wiederaufforstungen in Berlin bisher selten. Voraussetzung dafür wäre die weitgehende Zerstörung des Baumbestandes auf einer erheblichen Flächengröße. Dies war im Zeitraum der Jahre 2016 - 2018 und auch 2019 nicht flächig der Fall. Die Anzahl der Waldbrände in Berlin ist zwar in trockenheißen Sommern hoch, jedoch als Bodenfeuer im Schadensausmaß gegenüber dem vorhandenen höheren, älteren Baumbestand nach bisherigen Erfahrungen für die einzelnen Waldbestände nicht bedrohlich. Frage 5: Welche finanziellen Mittel sind aus Sicht der Forstverwaltung erforderlich, um eine unverzügliche Wiederaufforstung zu gewährleisten? In welchem Zeitraum könnte diese abgeschlossen werden? Antwort zu 5: Eine Wiederaufforstung der Waldbrandfläche im Grunewald ist vorerst nicht vorgesehen, da das Feuer als Bodenfeuer vor allem die Kraut- und Strauchschicht geschädigt hat. Der ältere Baumbestand war nur in geringem Maß betroffen. Sofern die Vegetation auf der Fläche sich in den kommenden Jahren nicht ausreichend regeneriert, werden ggf. Sträucher und Laubbäume nachgepflanzt. Da der notwendige Umfang der Maßnahmen noch nicht feststeht, ist eine Kostenschätzung derzeit nicht möglich. Berlin, den 26.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz