Drucksache 18 / 20 247 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Datensparsamkeit und Datenschutz bei der BSR und Antwort vom 23. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20247 vom 15. Juli 2019 über Datensparsamkeit und Datenschutz bei der BSR ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Trifft es zu, dass die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR Daten von (potentiellen) Kunden dahingehend erheben, wer Eigentümer eines bestimmten Objektes ist und ob und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage – e.g. Miet- oder Pachtverhältnis, unentgeltliche Zuwendung etc. – ein Dritter das Objekt nutzt? Zu 1.: Ja, dies ist zutreffend. Eigentümerinnen- und Eigentümerdaten werden erhoben , da die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Zahlungspflicht für die Entgelte zur Abfallentsorgung (Hausmüll und Biomüll) und zur Straßenreinigung sind. Daten von Nutzerinnen und Nutzern, wie z. B. Mieterinnen und Mietern oder Pächterinnen und Pächtern, werden grundsätzlich nicht erhoben. Ausgenommen davon sind solche Fälle, in denen ein Dritter mit der Verwaltung betraut wurde, z. B. bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Einzelfall kann eine Mieterin oder ein Mieter oder eine Pächterin oder ein Pächter auch in direkte Geschäftsbeziehung zur BSR treten. Das ist in Fällen möglich, in denen die Mieterin oder der Mieter oder die Pächterin oder der Pächter dies wünscht und von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer hierzu ermächtigt wird oder auch, wenn sie bzw. er als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender direkt einen Entsorgungsvertrag mit der BSR abgeschlossen hat. 2. Falls ja, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage geschieht dies? Wie ist dieses Vorgehen mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit zu vereinbaren? Zu 2.: Die Aufgaben der BSR sind in § 3 Abs. 3 Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) geregelt. Danach gehören zu den Aufgaben die Abfallentsorgung für Berlin gemäß - 2 - § 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) und die Straßenreinigung für Berlin. Die Kosten der Abfallentsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 KrW-/AbfG Bln durch privatrechtliche Entgelte zu decken. Schuldner der Abfallentsorgungskosten sind in der Regel die benutzungspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die ordnungsgemäße Reinigung der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen obliegt gemäß § 4 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (Str- ReinG) dem Land Berlin als öffentliche Aufgabe für die Anlieger und Hinterlieger. Die Aufgaben des Landes Berlin werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben hoheitlich durchgeführt. Auf Basis von § 7 Abs. 2 StrReinG sind die Entgelte von den Anliegern und Hinterliegern der Straßen, die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführt sind, zu entrichten. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von § 2 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und den Berliner Wasserbetrieben (BWB). Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird eingehalten, indem die Daten der Eigentümerinnen und der Eigentümer ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gemäß § 3 Abs. 3 Berliner Betriebe-Gesetz sowie zur Tarifkalkulation und Leistungsabrechnung verarbeitet werden. 3. Erfolgt eine entsprechende Belehrung der Kunden über Zweck und Grundlage der Datenerhebung? Wenn ja, auf welchem Wege? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 3.: Die Kundinnen/Kunden werden mittels einer Datenschutzerklärung „BSR Kundengeschäft “ informiert. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Internetseite der BSR abrufbar. Insbesondere unter Ziffer 5.1. wird der Kundin oder dem Kunden ausführlich erläutert, welche Daten erhoben werden und auf welcher Grundlage. Alle Neukundinnen und Neukunden erhalten mit einem Kundenbegrüßungsschreiben die Datenschutzerklärung. Bestandskundinnen und Bestandskunden werden mit der Jahresrechnung ebenfalls über den Datenschutz informiert. Die Jahresrechnungen für 2019 wurden im Januar 2019 versandt. Ferner enthält die E-Mail-Kommunikation, sowohl bei der automatischen Eingangsbestätigung als auch mit jeder anderen E-Mail, in der Fußzeile einen Hinweis auf den Datenschutz, der mit einem Link direkt zur Datenschutzerklärung führt. Ein Hinweis auf den Datenschutz wird ebenfalls als Erstes bei einem Anruf auf der zentralen Rufnummer der BSR gegeben. 4. Wie konkret – in welchem IT-System, welcher Software und welcher Version – werden diese Daten bei der BSR AöR gespeichert? Wie lange werden diese Daten gespeichert? Wie viele dieser Datensätze liegen der BSR vor? - 3 - Zu 4.: Die Daten werden in den folgenden Systemen verarbeitet: ERP-System: EHP8 FOR SAP ERP 6.0, Support-Level: 11 (10/2018), Hersteller: sap.com CRM-System: EHP4 FOR SAP CRM 7.0, Support-Level: 11 (10/2018), Hersteller: sap.com BI-System: SAP_BW 740, Support-Level: 19 (02/2018), Hersteller: sap.com BI-System: QlikViewServer 64-bit, Version 11.20, Hersteller: QlikTech GmbH Die Löschung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO), grundsätzlich spätestens jedoch 10 Jahre nach Abwicklung des Rechtsverhältnisses. Bei den BSR werden mit Stand 14. Juli 2019 Daten von 631.579 Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern verarbeitet. Berlin, den 23. Juli 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe