Drucksache 18 / 20 248 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Feuerkrebs II und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20248 vom 15. Juli 2019 über Feuerkrebs II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entsprechen gegenwärtig alle Standorte der Berliner Feuerwehr den Unfallverhütungsvorschriften ? Wenn nein, welche nicht, inwiefern und aus welchen Gründen ist dieser Zustand bisher nicht abgestellt worden? (Exemplarisch sei darauf verwiesen, dass gegenwärtig nicht alle Fahrzeughallen der Berliner Feuerwehr mit Abgasabsauganlagen ausgestattet sind, so dass Emissionen nicht nur eingeatmet werden, sondern sich auch in der dort hängenden Schutzkleidung ablagern. Bitte gesondert ausweisen, welche der Fahrzeughallen der Berliner Feuerwehr aktuell nicht über eine voll funktionsfähige Abgasabsauganlage verfügen.) Zu 1.: Nach derzeitigem Sachstand entsprechen alle Standorte der Berliner Feuerwehr den Unfallverhütungsvorschriften. Alle verantwortlichen Führungskräfte handeln nach dem Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Einhaltung und Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erfolgt dann, wie bereits in der Antwort zur Drucksache 18/19963 beschrieben, durch die regelmäßig durchgeführten Sicherheitsbegehungen auf allen Standorten durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI). Die Gefahren aus den erwähnten fehlenden Abgasabsauganlagen, wie auch alle anderen evtl. auftretenden Gefährdungen für die Beschäftigten, werden gemäß einer standardisierten Maßnahmen- Hierachie (TOP – Hierarchie) weiter minimiert. Auf den Standorten ohne Abgasabsauganlage (T – technische Maßnahme) werden Organisatorische Maßnahme, wie Beschaffung von Fahrzeugen mit neuester Abgastechnik oder Querbelüften von Fahrzeughallen bis hin zu Persönlichen Maßnahmen, wie Aufenthaltsverbot und Unterweisung der Mitarbeiter durchgeführt. Diese Herangehensweise entspricht den UVVs. Bei der Berliner Feuerwehr verfügen folgende acht Berufsfeuerwachen und drei Freiwillige Feuerwehren über eine Abgasabsauganlage in den Fahrzeughallen: (FW) Charlottenburg-Nord (FW) Schillerpark Seite 2 von 2 (FW) Tiergarten (FW) Hellersdorf (FW) Tegel (FW) Lichterfelde (FW) Schöneberg (FW) Prenzlauer Berg (FF) Haselhorst (FF) Lübars (FF) Karow. Weder die Berufsfeuerwehren noch die Freiwilligen Feuerwehren verfügen in den Feuerwehr-Häusern über eine Abgasabsauganlage. Die Möglichkeit der Kontamination der Schutzbekleidung ist bei den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr (BF) eher als gering einzustufen, da zum einen nur die diensthabenden Einsatzkräfte ihre Schutzkleidung in Fahrzeughallen vorhalten dürfen und zum anderen ein dichter Reinigungszyklus der Schutzkleidung besteht. Die Schutzkleidung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren soll ebenso wie die der Berufsfeuerwehr – Kollegen vierteljährlich gemäß der Herstellervorgaben, der Reinigung durch Fachbetriebe zugeführt werden, um neben der Reinigung auch die Imprägnierung aufrechtzuerhalten. Berlin, den 29. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport