Drucksache 18 / 20 249 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: Gebührenkalkulationen des Polizeipräsidenten in Berlin und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20249 vom 15. Juli 2019 über Gebührenkalkulationen des Polizeipräsidenten in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gebühr erhebt der Polizeipräsident in Berlin für die polizeilich veranlasste Umsetzung eines Pkw aus dem Halteverbot durch einen privaten Abschleppdienst gegenwärtig? Zu 1.: Die Umsetzungen werden sowohl von der Polizei Berlin als auch von der BVG und den Ordnungsämtern veranlasst. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich im Sinne der Fragestellung ausschließlich auf von der Polizei Berlin veranlasste und tatsächlich durchgeführte Umsetzungen (keine begonnenen bzw. vermiedenen Umsetzungen und ohne Leerfahrten). Die Polizei Berlin erhebt bei einem Pkw bis 3,5 t für eine durchgeführte Umsetzung je Einsatzfall 136,00 €. 2. Wie hat sich diese Gebühr seit dem Jahr 2000 entwickelt? Zu 2.: Bei der Erhebung von Gebühren für das Umsetzen von Kraftfahrzeugen wurde von 2000 bis 2012 noch dahingehend differenziert, ob die Umsetzung am Tag (Montag - Freitag) oder in der Nacht bzw. am Wochenende durchgeführt wurde. Seit der 25. Verordnung (VO) zur Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBen- GebO) wird diese Unterscheidung nicht mehr getroffen. Die Gebühren haben sich im angefragten Zeitraum wie folgt geändert: Seite 2 von 3 Änderungsverordnung zur PolBenGebO erhobene Gebühren wochentags 7-18 Uhr 18-7 Uhr und an Wochenenden 20. VO vom 22.12.1998 255,- DM (entspricht 130,38 €) 298,- DM (entspricht 152,36 €) 21. VO vom 07.02.2002 137,- € 158,- € 22. VO vom 29.01.2004 160,- € 181,- € 23. VO vom 15.10.2005 149,- € 188,- € 24. VO vom 13.08.2009 129,- € 125,- € ab 25. VO einheitliche Gebühren ohne zeitliche Differenzierung 25. VO vom 03.12.2012 122,- € 26. VO vom 13.10.2016 136,- € 3. Welche Gebührenkalkulation liegt bzw. lag der jeweiligen Gebühr konkret zugrunde? Aus wie vielen Einzelpositionen in welcher Höhe setzt(e) sich diese zusammen? (bitte detaillierte Darstellung analog zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 27.02.2014 - OVG 1 B 24.13) Zu 3.: Die Gebührenkalkulationen für Umsetzungen, die durch die Polizei Berlin veranlasst werden, enthalten die Vergütung der Abschleppunternehmen, Personalkosten für Vollzugskräfte, Kostenanteile für die Einsatzleitzentrale (ELZ), Verwaltungskosten der Bußgeldstelle (BGSt) sowie die Kosten der Postzustellung (PZA). Die detaillierte Darstellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Durchgeführte Umsetzung bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Betrag gemäß 25. VO vom 03.10.2012 bis 12.10.2016 Betrag gemäß 26. VO ab dem 13.10.2016 Veränderung zur vorigen PolBenGebO - Vergütung der Abschleppunternehmer - Mittelwert - 43,05 € 50,69 € +17,75 % - Personalkosten für zwei Polizeibeamte ½ Arbeitsstunde (Mittelwert aus Durchschnittssätzen gehobener und mittlerer Dienst) 32,97 € 39,30 € +19,20 % - Kostenanteil ELZ (Personal- und Sachkosten) 21,96 € 22,80 € +3,83 % - Kostenanteil BGSt (Personal- und Sachkosten) 21,89 € 21,32 € -2,60 % - Kosten PZA 2,07 € 2,15 € +3,86 % Summe (gerundet): 122 € 136 € +11,74 % Die Kalkulationsgrundlagen für die 20. bis 24. Verordnung liegen der Polizei Berlin nicht mehr vor. Seite 3 von 3 4. Wie viele polizeilich veranlasste Umsetzungen von PKW hat es in Berlin in den Jahren 2009 bis heute jeweils jährlich gegeben? Zu 4.: Jahr Anzahl der Umsetzungen bei der Polizei Berlin 2009 28.821 2010 28.570 2011 27.487 2012 28.920 2013 28.141 2014 25.706 2015 24.779 2016 28.432 2017 32.821 2018 33.464 2019* 17.536 *(bis einschließlich 30.06.2019) Berlin, den 29. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport