Drucksache 18 / 20 254 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) zum Thema: 1 Jahr Mobilitätsgesetz - Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (6) – Fahrradabstellanlagen: „Jeht wat mit dem Radverkehr in Berlin“? und Antwort vom 31. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20254 vom 15. Juli 2019 über 1 Jahr Mobilitätsgesetz - Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (6) – Fahrradabstellanlagen: „Jeht wat mit dem Radverkehr in Berlin“? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt und in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben werden. Frage 1: Wie viele Fahrradabstellanlagen gibt es derzeit in Berlin (Aufschlüsselung nach Bezirk)? Antwort zu 1: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „Nach einem Zwischenbericht der vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebenen Fortschreibung des Fahrradabstellanlagenkonzepts, existieren im Bezirk 12.900 öffentliche und 5.000 private, aber öffentlich zugängliche, Stellplätze.“ 2 Mitte von Berlin: „Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt keine gesonderte Statistik über die Aufstellung von Fahrradbügeln, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Alle sich im öffentlichen Straßenland befindlichen Radabstellanlagen sollen im Rhythmus von zwei Jahren erfasst werden. So sind im Bezirk Mitte von Berlin (Stand Februar 2019) 6.784 Bügel auf öffentlichem Straßenland vorzufinden, davon 6.045 Bügel im Gehweg. Zusätzlich sind weitere Fahrradabstellanlagen in öffentlichen Grünanlagen vorhanden.“ Neukölln von Berlin: „Bis zum 31.12.2017 wurden rund 2.500 Anlehnbügel überwiegend im Gehwegbereich errichtet. Im Jahr 2018 wurden insgesamt (Finanzierung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz + diverse Baumaßnahmen Bezirk) circa 1.050 Anlehnbügel aufgestellt, davon befinden sich 265 Bügel auf der Fahrbahn (entspricht circa 85 Pkw- Stellplätzen). Demnach existieren derzeit 3.550 Anlehnbügel im Bezirk Neukölln.“ Pankow von Berlin: „Im Bezirk Pankow existiert eine hohe Anzahl an Fahrradabstellanlagen. Eine Statistik wurde nicht geführt.“ Reinickendorf von Berlin: „Der Bezirk führt hierzu keine Statistik.“ Spandau von Berlin: „In Spandau sind 850 Fahrradständer bis zum 18.07.2019 aufgestellt worden. Von diesen befinden sich 619 Fahrradabstellanlangen an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs und 50 Fahrradständer an Schulen beziehungsweise in Grünanlagen.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es diesen Überblick nicht, da solche Anlagen über Jahrzehnte hinweg und von unterschiedlichsten Organisationen (Tiefbauamt, BVG, S- Bahn, DB, Private etc.) aufgestellt und nie gezählt wurden.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Über die Anzahl vorhandener Fahrradbügel im Bezirk wird im Bezirksamt aus personellen Gründen keine Statistik geführt.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Der Bezirk hat sich darauf konzentriert, insbesondere an den S-Bahnhöfen und anderen Standorten des öffentlichen Verkehrs, wie Umsteigepunkte von Bus und Bahn, zusätzliche Fahrradabstellanlagen einzurichten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt der Bezirk nur über den Datenbestand aus der Datenerfassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (VMS = Verkehrsmanagementsystem / VISS = Verkehrs-Informations-System Straße). Dort sind standortkonkret rund 160 Einzelstandorte mit einer unterschiedlichen Anzahl an Fahrradbügeln ausgewiesen. Die genaue Anzahl kann derzeitig aufgrund der unzureichenden Personalkapazität des Bezirksamtes, insbesondere im planenden und bauenden Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes, nicht benannt werden.“ 3 Frage 2: Was ist der im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 MobG BE ermittelte Bedarf an Fahrradabstellanlagen? Antwort zu 2: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „Das Bezirksamt geht aufgrund der Fortschreibung von einem zusätzlichen Stellplatzbedarf von circa 15.000 Plätzen, das hieße 7.500 Fahrradbügel, aus.“ Mitte von Berlin: „Die Bedarfe an Fahrradabstellanlagen steigen analog zur Anzahl der Radfahrenden. Im Straßen- und Grünflächenamt wurden bis Anfang 2019 erstmalig die Bestände der Fahrradabstellanlagen in Mitte dokumentiert. Auf Grundlage der Bestandszahlen sollte ursprünglich ein Konzept zur Neuverortung von Abstellanlagen entwickelt werden, dies konnte jedoch aus personaltechnischen Gründen nicht umgesetzt werden. Mit der Neubesetzung der hierfür zuständigen Stelle im SGA ab August 2019, wird dieses Konzept neu in Angriff genommen und sukzessive im Sinne einer integrierten Planung entwickelt. Die Faktoren, die eine bezirkseigene Bedarfsanalyse anleiten, sind bezirkseigene Verkehrskonzepte, Konzepte anderer Fachämter und Träger öffentlicher Belange, unter anderem: - Bestandserfassung, - bezirkseigene Verkehrskonzepte, - Machbarkeitsstudien zur Verortung von Fahrradparkhäusern der GB InfraVelo GmbH, - private Bauvorhaben und die Verortung von bauordnungsrechtlich geforderten Bügeln im öffentlichen Straßenland und öffentlich zugänglichen privaten Flächen, - Konzepte zur Verortung von Fahrradabstellanlagen der BVG auf öffentlichem Straßenland, - stationäre Bike-Sharing-Angebote und derer Verortung, - Bedarfsanzeigen durch Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinitiativen. Perspektivisch wird ein bezirkliches Bedarfskonzept erst im Laufe von 2020 aussagekräftig zur Verortung neuer Bügel sein. Bis dahin ist der Bezirk in erster Linie darum bemüht, die Bedarfsanfragen der Bürgerinnen und Bürger, die in großer Anzahl beim SGA eintreffen, zu befriedigen. Auch wirkt das SGA darauf hin, private Investoren im Rahmen von Hochbaumaßnahmen dazu zu motivieren, Radbügel für die Öffentlichkeit zugänglich, nach Möglichkeit auch auf privatem Grund und Boden, zu verorten.“ Spandau von Berlin: „Das Bezirksamt Spandau erhält regelmäßig Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern und anderen zu neuen Standorten von Abstellanlagen. Weiterhin werden durch die Kolleginnen und Kollegen des Straßen- und Grünflächenamtes Vorschläge gemacht, die überprüft und abgestimmt werden.“ 4 Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, wie es möglich sein soll, einen Bedarf an Abstellanlagen für Fahrräder zu ermitteln.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Das Bezirksamt hat ein Planungsbüro beauftragt, Aufkommensschwerpunkte zu ermitteln und eine Konzeption sowie Ingenieurplanungen zur Aufstellung von Fahrradbügeln zu erstellen. Dazu gehört auch eine Bewertung des zahlenmäßigen Bedarfs. Die Arbeitsergebnisse liegen noch nicht vor. Die Bedarfsermittlung von Fahrradstellplätzen an U- und S-Bahnhöfen, auch in unserem Bezirk, erfolgt zentral durch die GB InfraVelo GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Dazu liegen dem Bezirksamt keine Unterlagen vor. Durch das Bezirksamt Fachbereich Grünflächen wurden in 2018 circa 1.634 Fahrradstellplätze (circa 817 Bügel) an Standorten von Schulen, Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen errichtet. Für 2019 sind an solchen Standorten weitere circa 60-80 Fahrradstellplätze (circa 30-40 Bügel) geplant. Darüber hinaus liegen beim Bezirksamt Fachbereich Straßen mehr als 400 Standortwünsche aus Anträgen natürlicher bzw. juristischer Personen zur Aufstellung von Fahrradbügeln vor, die das Bezirksamt nach und nach abarbeitet, das heißt auf Eignung prüft und gegebenenfalls umsetzt. Leider stellen sich die Standortvorschläge im öffentlichen Straßenland nach Prüfung oft als ungeeignet für die Aufstellung von Fahrradbügeln heraus, zum Bespiel aufgrund notwendiger Fahrkurvenbreiten von Busverkehr, Müllabfuhr etc., oder aufgrund von Aspekten der Verkehrssicherheit (Sichtbeziehungen, Gehwegbreiten) bzw. Barrierefreiheit, teilweise sind sie erst nach Umbauten möglich. In 2018 wurden an den beantragten Standorten im öffentlichen Straßenland circa 144 Fahrradstellplätze (circa 72 Bügel) neu errichtet. Aktuell befinden sich circa 170 Standorte zur Aufstellung von Fahrradbügeln in der Planung zur Umsetzung. Eine Statistik über die Gesamt-Anzahl geprüfter, geplanter bzw. umgesetzter Fahrradbügel führt das Bezirksamt aus personellen Gründen nicht.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Durch die GB infraVelo GmbH werden derzeit Standort- und Potentialuntersuchungen für Fahrradabstellanlagen an den S-Bahnhöfen in Berlin durchgeführt. In diesen Analysen wird der Bestand aufgenommen und der Bedarf ermittelt. Die Untersuchungen werden schrittweise durchgeführt. Für den Bezirk Treptow-Köpenick werden an folgenden S-Bahnhöfen die Standort- und Potentialanalysen durchgeführt: Grünau, Treptower Park, Friedrichshagen, Baumschulenweg, Adlershof, Schöneweide und Köpenick. Untersuchungen an den weiteren Bahnhöfen folgen.“ Frage 3: Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen sind bereits in Planung? Wo befinden sich diese (Aufschlüsselung nach Bezirk)? 5 Antwort zu 3: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „Das in Auftrag gegebene Konzept ermittelt den Bestand und den zusätzlichen Bedarf standortscharf.“ Mitte von Berlin: „Das SGA Mitte von Berlin untersucht sukzessive den Bezirk, um weitere Flächen für Fahrradabstellanlagen zu finden. So kann eine bedarfsgerechte Versorgung mit Fahrradabstellanlagen gewährleistet werden. Aus diesem Grund kann im Voraus jedoch keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Fahrradabstellanlagen an welchen Örtlichkeiten für das kommende Jahr geplant sind. Hinzu kommen Bauvorhaben, die ebenfalls die Errichtung von Fahrradabstellanlagen bedingen, sowie die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen, bei denen ebenso Fahrradabstellanlagen errichtet werden.“ Neukölln von Berlin: „Bestand bis 2018: rund 3.550 Anlehnbügel, in Planung / Bau 2019 rund 900 Anlehnbügel.“ Pankow von Berlin: „Das Straßen- und Grünflächenamt Pankow beabsichtigt, im Jahr 2019 rund 400 Fahrradbügel aufzustellen. Für das Jahr 2020 sind weitere rund 400 Fahrradbügel vorgesehen. Des Weiteren werden durch die GB infraVelo GmbH an diversen Standorten des öffentlichen Verkehrs in Berlin-Pankow Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Eine genaue Anzahl kann derzeitig nicht beziffert werden.“ Reinickendorf von Berlin: „In den Jahren 2017/2018 wurden folgende Fahrradabstellanlagen im Bezirk Reinickendorf mit Mitteln der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz errichtet: - Franz-Marc-Grundschule und Julius-Leber-Sekundarschule (Treskowstraße) - 16 Stellplätze, - Till-Eulenspiegel-Grundschule (Humboldtstraße) - 32 Stellplätze, - Peter-Witte-Grundschule (Rathauspromenade) - 106 Stellplätze, - Alfred-Brehm-Grundschule (Ascheberger Weg) - 30 Stellplätze, - Grundschule in den Rollbergen (Waldshuter Zeile) - 52 Stellplätze, - U-Bahnhof Borsigwerke - 30 Stellplätze, - Falkentaler Steig - Bushaltestelle - 8 Stellplätze. Im Jahr 2019 sind folgende Fahrradabstellanlagen geplant und teilweise schon im Bau: - Bettina von Arnim Schule (Senftenberger Ring) - 200 Stellplätze, - Albrecht-Haushofer-Schule (Kurzebracker Weg 40) - 46 Stellplätze, - Stolpmünder Weg 45 - 38 Stellplätze, - Diakoniezentrum Heiligensee (Ruppiner Chaussee 181) - 16 Stellplätze, - Ruppiner Chaussee 177 - 24 Stellplätze, - Rathaus Reinickendorf (Eichborndamm 215) - 28 Stellplätze, - U-Bahnhof Rathaus Reinickendorf (Eichborndamm/Taldorfer Weg) - 70 Stellplätze, 6 - S-Bahnhof Hermsdorf (Südeingang Fellbacher Platz) - 50 Stellplätze, - S-Bahnhof Hermsdorf (Nordeingang Max-Beckmann-Platz) - 32 Stellplätze.“ Spandau von Berlin: „Für die Altstadt Spandau und den Brauereihof sind knapp 100 Fahrradständer in Planung.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Neben vielen kleineren Projekten zum Aufstellen zusätzlicher Fahrradabstellanlagen sind in Steglitz-Zehlendorf folgende Anlagen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) "Fahrradabstellanlagen" in Planung: - am U-Bahnhof Krumme Lanke: 16 Stellplätze in Boxen und circa 40 Bügel, - am S-Bahnhof Zehlendorf: circa 120 Stellplätze in einem Fahrradparkhaus, 140 Stellplätze in Doppelstockparkern und circa 45 Bügel, - am S-Bahnhof Mexikoplatz: 24 Stellplätze in Boxen, circa 64 Stellplätze in Doppelstockparkern und circa 20 Bügel, - am S-Bahnhof Wannsee: circa 36 Stellplätze in doppelstöckigen Boxen und circa 80 Stellplätze in Doppelstockparkern.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Siehe Antwort zu Frage Nr. 2.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden 2018 die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, mögliche bzw. notwendige Fahrradabstellmöglichkeiten zu benennen. Diese Meldungen wurden dann von der Senatsverwaltung an die Straßenbaulastträger übermittelt. Grundsätzlich werden durch den Bezirk alle vorgeschlagenen Standorte geprüft. Für den Bezirk Treptow-Köpenick sind derzeit für 2019/20 an verschiedenen Standorten rund 100 neue Fahrradbügel geplant. Die GB infraVelo GmbH plant ebenfalls Fahrradabstellanlagen.“ Frage 4: Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten Fahrradabstellanlagen sind bereits im Bau? Wo befinden sich diese (Aufschlüsselung nach Bezirk)? Antwort zu 4: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „In diesem Jahr sollen die ersten 500 zusätzlichen Fahrradbügel realisiert werden.“ 7 Mitte von Berlin: „Derzeit sind an 30 Standorten im Bezirk Mitte 328 Fahrradbügel (entspricht 656 Fahrradabstellanlagen) in Ausführung, das heißt angeordnet, aber noch nicht fertiggestellt. 1. Wikingerufer 9 A, 2. Agricolastraße / Wikingerufer, 3. Solinger Straße 9 A, 4. Jagowstraße 5 + gegenüber, 5. Genthiner Straße 40, 6. Flottwellstraße, 7. Dennewitzstraße, 8. Krefelder Straße 12, 9. Huttenstraße 21, 10. Michaelkirchplatz / Legiendamm, 11. Schillingstraße, 12. Alte Schönhauser Straße gegenüber 3, 13. Luisenstraße 52, 14. Zinnowitzer Straße 1, 15. Zehdenicker Straße 17, 16. Gartenstraße 25, 17. Lütticher Straße 47, 18. Grüntaler Straße 4, 19. Amsterdamer Straße 11, 20. Utrechter Straße 27, 21. Waldenserstraße 21, 22. Koppenplatz 12, 23. Gipsstraße 23 A, 24. Auguststraße 21, 25. Singerstraße 8-8A, 26. Wilhelmstraße 52, 27. Schwartzkopffstraße 16, 28. Bremer Straße gegenüber 58, 29. Bochumer Straße 24, 30. Bethaniendamm 63-65.“ Neukölln von Berlin: „In Planung / Bau 2019 sind rund 900 Anlehnbügel.“ Pankow von Berlin: „Die Bauleistungen für die in Frage Nr. 3 genannten rund 400 Fahrradbügel wurden vergeben, sodass die Ausführung zeitnah erfolgt.“ Reinickendorf von Berlin: Vergleiche Antwort zu Frage 4. Spandau von Berlin: „In 2019 wurden 16 Fahrradständer durch das Bezirksamt Spandau im öffentlichen Straßenland neu platziert. In 2018 sind am Freddy-Stach-Stadion 9 Fahrradabstellanlagen entstanden und durch den Senat finanziert. Wie viele außerhalb des öffentlichen Straßenlandes errichtet worden, ist nicht bekannt.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Zurzeit sind in Steglitz-Zehlendorf noch keine Abstellanlagen in Bau.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Siehe Antwort zu Frage Nr. 2.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden in 2019 an drei verschiedenen Standorten rund 130 neue Fahrradbügel gebaut.“ Frage 5: Wie viel wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen kosten (Aufschlüsselung nach Bezirk)? 8 Antwort zu 5: Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Mitte von Berlin: „Der Bezirk Mitte von Berlin greift nicht auf die von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Gelder zurück. Im Bezirk Mitte existiert ein „Fahrradkonto“, in das Bauherrn bei Um- und Bauvorhaben Ablösebeträge für jeden Fahrradstellplatz einzahlen müssen, den sie im Zuge ihres Bauvorhabens nicht errichten können. Aufgrund der hohen Bautätigkeiten im Bezirk Mitte und den gleichzeitig beschränkten Platzverhältnissen, ist das Konto mit hohen Rücklagen ausgestattet. Da diese Gelder wiederum nur für den Bau von Fahrradabstellanlagen genutzt werden dürfen, ist Mitte in diesem Bereich finanziell gut aufgestellt.“ Neukölln von Berlin: „2018 rund 250.000 € (Bezirksgelder und Gelder vom Senat), 2019 rund 390.000 € (teurere Angebotspreise der Baufirmen).“ Reinickendorf von Berlin: „Da diese Maßnahmen ausgeschrieben werden müssen, kann erst nach Abrechnung eine Summe benannt werden.“ Spandau von Berlin: „Der Bau ist vor allem von den steigenden Baupreisen, der Art der Abstellanlage und den örtlichen Randbedingungen abhängig. Eine Kostenauflistung ist daher nicht möglich.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Für die unter 3. genannten Anlagen wurden die Kosten mit allen Nebenkosten derzeit mit circa 2,4 Mio. € errechnet.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Diese Frage kann das Bezirksamt aktuell noch nicht beantworten. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 2. Die Kosten für die Errichtung von Fahrradbügeln variieren stark nach Art und Umfang der Abstellanlagen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass durch das sogenannte 100.000- Fahrradstellplätze-Ziel des Mobilitätsgesetzes die Nachfrage nach Fahrradbügeln sprunghaft angestiegen ist, so dass es bei Herstellern, Lieferanten und Einbaufirmen zu Kapazitätsengpässen und zu Preiserhöhungen kommt. Kostenschätzungen von vor 1-2 Jahren sind daher bereits heute als überholt zu bewerten. Gleiches gilt für Ingenieurleistungen, die bei externen freiberuflichen Büros eingekauft werden müssen.“ 9 Treptow-Köpenick von Berlin: „Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten und Örtlichkeiten können die Kosten nicht beziffert werden.“ Frage 6: Wie lange wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen jeweils dauern (Aufschlüsselung nach Bezirk)? Antwort zu 6: Laut Mobilitätsgesetz sollen bis 2025 100.000 Fahrradstellplätze errichtet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Anlagen (Fahrradbügel, Boxen, Fahrradparkhäuser) kann eine pauschale Bauzeit nicht genannt werden. Frage 7: Gibt es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins? Frage 8: Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies? Frage 9: Wie wird gewährleistet, dass es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins gibt? Antwort zu 7 bis zu 9: Die Zielstellung im Sinne von § 41 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Mobilitätsgesetzes bezieht sich auf das noch zu entwickelnde Berliner Radverkehrsnetz. Das Netz besteht aus linearen Verkehrsinfrastruktur-Elementen (Radschnellverbindungen, Fahrradstraßen etc.), Maßnahmen des Fahrradparkens gehören hier nicht dazu. Die Vorgaben für die gleichwertige Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins werden in § 47 Absatz 1 und 4 des Berliner Mobilitätsgesetzes geregelt. Diese Vorgaben werden bereits in den zahlreichen Standort- und Potenzialanalysen an Zugangsstellen des öffentlichen Verkehrs sowie im öffentlichen Raum berücksichtigt. Darüber hinaus sind aber auch die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie auch Verbänden sehr wichtige Indikatoren, um dem Bedarf an Abstellanlagen in der Stadt adäquat aufzudecken. Frage 10: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? 10 Antwort zu 10: Nein. Berlin, den 31.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz