Drucksache 18 / 20 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) zum Thema: Warum führt der Senat in der Gesundheitsabteilung der SenGPG nicht zusammen, was zusammengehört? und Antwort vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20260 vom 15. Juli 2019 über Warum führt der Senat in der Gesundheitsabteilung der SenGPG nicht zusammen, was zusammengehört? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Bereits 2016 wurde in der Gesundheitsabteilung der SenGPG ein Grundsatzreferat geschaffen, das eher einem „Gemischtwarenladen“ entsprach. Nach nur zwei Jahren wurde diese Organisationseinheit wieder aufgelöst, um ein neues Referat I F zu schaffen. Auch bei dieser Neukonzeption wurden offensichtlich nicht fachliche Belange in den Vordergrund gestellt. Das Ergebnis: Es ist ein Referat entstanden , das man mit Fug und Recht als Referat „zuständig für Alles und Nichts“ bezeichnen kann. 1. Welche Gründe gibt es für die Einrichtung eines derartigen Referats? Zu 1.: Das in der Abteilung Gesundheit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung neu eingerichtete Referat I F ist zuständig für Prävention, Gesundheitsförderung , Landesgesundheitskonferenz, Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes, Bedarfsplanung, Versorgungssteuerung, sektorenübergreifende Versorgung, Versorgung von besonderen Zielgruppen (z.B. Obdachlose , Geflüchtete etc.), Gesundheitswirtschaft und Digitalisierung des Gesundheitswesens . Durch die organisatorische Bündelung dieser miteinander fachlichinhaltlich verknüpften Themen in einem Fachreferat werden diese unter Verringerung von Schnittstellen im Sinne einer effizienten und ressourcensparsamen Aufgabenwahrnehmung bearbeitet. Soweit es sich bei den genannten Aufgaben um solche mit Querschnittscharakter handelt, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Fachreferaten und Fachabteilungen der Senatsverwaltung sowie den übrigen Ressorts . 2. Welcher Besoldungsgruppe entspricht die Leitung des Referats? Zu 2.: Der Senat äußert sich nicht zu Personaleinzelangelegenheiten. 3. Welche Gründe sprechen dafür, das gesamte Thema Gesundheitsförderung/LGK aus dem Referat ÖGD herauszulösen? Zu 3.: Ein „Referat ÖGD“ existiert innerhalb der Abteilung Gesundheit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht. Das Referat I E ist zuständig für die Grundsatzfragen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Referate I A, I B und I E sind innerhalb ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig für die Zusammenarbeit des Senats mit den Gesundheitsämtern der Bezirke. Die Themengebiete Gesundheitsförderung und LGK erfordern demgegenüber eine Zusammenarbeit mit den für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination zuständigen Organisationseinheiten der Bezirke, die nicht Teile der Gesundheitsämter sind. 4. Warum wurden die so wichtigen Bereiche wie die Planung und Monitoring der Gesundheitszielprozesse der LGK des Referats I A nicht diesem Referat zugeordnet? Zu 4.: Das Referat I A ist nicht für die Planung des Gesundheitszieleprozesses der LGK zuständig. Diese Aufgabe obliegt dem neuen Referat I F. Im Referat I A ist die wissenschaftlich -methodische Begleitung von Gesundheitszieleprozessen der LGK angesiedelt , die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Monitoringkonzepten sowie in Teilen auch die Durchführung des Monitorings umfasst, da nur dort die hierfür notwendigen Daten aus der Gesundheitsberichterstattung fachlich kompetent und auf Basis der geltenden datenschutzrechtlichen Grundlagen verarbeitet werden können. 5. Warum wird die kleine Arbeitsgruppe I A1 durch eine Doppelspitze geleitet, obwohl die Kernaufgaben der Leitungspersonen inhaltlich dem neuen Referat zuzuordnen sind? Zu 5.: Die Bildung einer Doppelspitze einer Arbeitsgruppe innerhalb des Referats I A erfolgte im Rahmen haushalts- und dienstrechtlicher Bestimmungen und entspricht dem Prinzip einer effektiven Aufgabenerledigung. Im Übrigen wird auf die Antwort des Senats zu Frage 4. verwiesen. 6. Warum wurden die konzeptionellen Arbeiten zur sektorenübergreifenden Versorgung nicht dem neuen Referat zugeordnet, obwohl dort die Zuständigkeit liegt? Zu 6.: Die konzeptionellen Arbeiten zur sektorenübergreifenden Versorgung sind dem dafür zuständigen Referat I F zugeordnet. 7. Wie gewährleistet der Senat, dass das Referat Gesundheitsberichterstattung nicht zu einem millionenschweren „Datengrab“ degeneriert? Zu 7.: Das Referat Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gesundheitsinformationssysteme , Statistikstelle nimmt u. a. die Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung des Landes Berlin wahr. Diese bestehen in der Information der (Fach-)Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft über Gesundheit, Krankheit, Gesundheitsrisiken und Sterbegeschehen der Bevölkerung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens, der Bereitstellung von Datengrundlagen für eine effektive Gesundheits- und Sozialplanung sowie partizipative Prozesse, der Identifikation gesundheitspolitischer Handlungsbedarfe für Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie der methodischen Planungsunterstützung. Ein Bestandteil der Berliner Gesundheitsberichterstattung ist die jährlich aktualisierte Bereitstellung von gesundheitsbezogenen Informationen gemäß dem Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder. Mit thematischen Kurzberichten (Reihe „Kurz informiert“), Grundauswertungen der Einschulungsdaten, weiteren Auswertungen von Daten der Dienste des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem einmal pro Legislaturperiode publizierten Sozialstrukturatlas, Spezialberichten, Diskussionspapieren , Beiträgen zu Workshops und Kongressen sowie zahlreichen Sonderauswertungen im Rahmen von Parlaments-, Presse- und Bürger/innen-Anfragen leistet sie einen Informationsbeitrag weit darüber hinaus. Alle Publikationen der Gesundheitsberichterstattung Berlin können im Internet abgerufen werden: (https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/, http://www.gsi-berlin.info). Berlin, den 25. Juli 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung