Drucksache 18 / 20 263 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) zum Thema: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes – Leihfahrräder (7): „Leihst du schon oder wohnst du im Außenbezirk“? und Antwort vom 05. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20263 vom 16. Juli 2019 über 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes - Leihfahrräder (7): „Leihst du schon oder wohnst du im Außenbezirk“? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist insoweit gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin zu den Fragen 16 und 17 um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Leihfahrräder gibt es in Berlin (Aufschlüsselung nach Anbieter und Bezirk)? Frage 2: Wie viele feste Sammelstellen und Rückgabestationen für Leihfahrräder gibt es in Berlin (Aufschlüsselung nach Anbieter und Bezirk)? Frage 3: Wie viele Leihfahrräder, Sammelstellen und Rückgabestationen für Leihfahrräder sollen zukünftig noch hinzukommen (Aufschlüsselung nach Anbieter und Bezirk)? Frage 4: Wie hoch ist der Bedarf an Leihfahrrädern (Aufschlüsselung nach Bezirk)? Frage 5: Welche straßenverkehrlichen Sondernutzungserlaubnisse wurden erteilt (Aufschlüsselung nach Anbieter und Bezirk)? 2 Antwort zu 1 bis zu 5: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Aktuell bestehen keine Genehmigungs- und Berichtspflichten hinsichtlich stationsunabhängiger Miet-Fahrrad-Angebote (umgangssprachlich auch Leih-Fahrrad). Nach aktueller Rechtsauffassung ist das Anbieten von stationsunabhängigen Fahrzeugflotten ein Vorgang des Straßenverkehrs, den der Bund aufgrund seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend geregelt hat, wodurch landesrechtliche Regelungen gesperrt sind. Genehmigungspflichtig sind lediglich Miet- Fahrrad-Angebote, die Stationen im öffentlichen Straßenraum nutzen oder ein Konzept betreiben, das mit Stationen vergleichbar ist. Hierfür sind Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenland zu beantragen. Aktuell wurde insoweit (nur) mit dem Anbieter Nextbike ein stationsbasierter Aufbau vereinbart. In Hinblick auf den Anbieter Nextbike wird im Übrigen auf die Antworten der Schriftlichen Anfragen vom 3. April 2019 (Nr. 18/18637) und vom 16. Oktober 2018 (Nr. 18/16741) verwiesen. Von den anderen Anbietern, zu denen keine vertraglichen Beziehungen bestehen, wird die Anzahl der Miet-Fahrräder nicht kommuniziert und kann daher nur (unverbindlich) geschätzt werden. Hiernach geht der Senat davon aus, dass in Berlin ungefähr 15.000 Miet-Fahrräder zur Verfügung stehen, wobei die Zahl jahreszeitlich schwanken dürfte. Die meisten Miet-Fahrräder bietet "Mobike" an (ca. 7.300), gefolgt von "LIDL-Bike" (ca. 3.000) und "Nextbike" (ca. 2.500). Weitere Miet-Fahrräder stellen die Anbieter „Donkey Republic“ (ca. 1.000), „Lime Bike“ (etwa 700) und „Byke“ (ca. 50) bereit. „Lime Bike“ vermietet auch eine unbekannte Anzahl an E-Bikes, „Jump“ bietet ausschließlich E-Bikes (etwa 1.000) an. Die Anzahl der Mietfahrräder des neuen Anbieters „Sacoora“, der erst vor kurzer Zeit in Berlin gestartet ist, wurde noch nicht berücksichtigt. Frage 6: Gem. § 36 Abs. 6 Satz 2 MobG BE sind straßenverkehrliche Sondernutzungserlaubnisse für Leihfahrradanbieter nur zu erteilen, wenn diesbezügliche Angebote in allen Teilen Berlins gleichwertig bei Bedarf bereitgestellt sind. Ist der Senat der Überzeugung, dass die ausgegebenen Sondernutzungserlaubnisse durch ein gleichwertiges Angebot an Leihfahrrädern in ganz Berlin gerechtfertigt sind? Frage 7: Wenn ja: wie begründet der Senat dies? Frage 8: Wenn nein: warum nicht? Antwort zu 6 bis 8: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 bis 8 gemeinsam beantwortet. Sondernutzungserlaubnisse für Miet-Fahrradstationen wurden bisher nur dem vertraglich an das Land Berlin gebundenen Anbieter Nextbike erteilt, da nur dieses Angebot stationsbasiert erfolgt. Der Stationsaufbau erfolgt bedarfsorientiert. Insoweit ist der Senat der Überzeugung, dass hiermit ein Beitrag zu einem gleichwertigen Angebot an Miet- 3 Fahrrädern in ganz Berlin geleistet wird. Der räumliche Fokus entspricht den Vorgaben der Ausschreibung, welche dem Abgeordnetenhaus vorlag. Die Vorgabe zielte insbesondere darauf ab, die notwendige Dichte an Stationen zu erreichen, die eine sinnvolle Nutzung für Kundinnen und Kunden ermöglicht. Eine Ausdehnung über diesen Bereich hinaus ist möglich und erwünscht, und wird beispielsweise auch heute schon im Bezirk Lichtenberg realisiert. Frage 9: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um ein am Nachfragepotenzial orientiertes Angebot an Leihfahrrädern gleichwertig in allen Teilen Berlins im Sinne des MobG BE zu gestalten? Frage 10: Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um die Anbieter zu einem in allen Teilen Berlins gleichwertigen Angebot an Leihfahrrädern zu verpflichten (City – und Außenbezirke)? Antwort zu 9 und zu 10: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet. Aktuell wurde bislang mit dem Anbieter Nextbike ein Aufbau von Mietfahrradstationen vereinbart, der sich auch an dem Nachfragepotenzial orientiert. Insoweit wird auf die Beantwortung der Fragen 6 bis 8 verwiesen. Hinsichtlich stationsunabhängiger Mietfahrradangebote bestehen aktuell hingegen keine Genehmigungspflichten. Entsprechend hat der Senat derzeit keine Handhabe, um auf die örtliche Ausgestaltung dieser Angebote Einfluss zu nehmen. Im Rahmen des laufenden Prozesses zur Erweiterung des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) prüft die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung aktuell mögliche Steuerungsinstrumente. Frage 11: Zieht der Senat ein Konzessionierungsverfahren in Betracht, um die Anbieter von Leihfahrrädern zu verpflichten, eine bestimmte Anzahl an Leihfahrrädern in den Außenbezirken zu platzieren? Frage 12: Wenn ja: was sind die Eckpfeiler der Planung? Frage 13: Wenn nein: Warum nicht? Antwort zu 11 bis zu 13: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 bis 13 gemeinsam beantwortet. Die Regulierung von Miet-Fahrradangeboten über ein Konzessions- oder sonstiges Vergabeverfahren kommt nur hinsichtlich stationsgebundener Systeme in Betracht. Mit dem Anbieter Nextbike gibt es eine entsprechende Vereinbarung über einen stationsbasierten Aufbau. In Hinblick auf stationsunabhängige Mietfahrradangebote fehlt 4 es mangels Genehmigungspflicht hingegen an einer entsprechenden Regulierungsmöglichkeit, zum Beispiel mittels eines Konzessionsverfahrens. Frage 14: Welche Genehmigungslaufzeiten gibt es gegenüber den Anbietern von Leihfahrrädern (Aufschlüsselung nach Anbieter)? Frage 15: Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es gegenüber den Anbietern von Leihfahrrädern (Aufschlüsselung nach Anbieter)? Antwort zu 14 und zu 15: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam beantwortet. Genehmigungslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten gibt es lediglich in Hinblick auf den vertraglich an das Land Berlin gebundenen Anbieter Nextbike. Hierfür wird auf die Antworten der Schriftlichen Anfragen vom 3. April 2019 (Nr. 18/18637) und vom 16. Oktober 2018 (Nr. 18/16741) verwiesen. Mangels Genehmigungspflicht für stationsunabhängige Mietfahrradangebote bestehen insoweit keine Genehmigungslaufzeiten oder Kündigungsmöglichkeiten. Frage 16: Was unternehmen die Ordnungsämter, damit Leihfahrräder nicht gehäuft an Straßenecken stehen und Gehwege blockieren? Frage 17: Wie viele Angestellte gibt es, die das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern kontrollieren (Aufschlüsselung nach Bezirk)? Antwort zu 16 und zu 17: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 16 und 17 gemeinsam beantwortet. Hierzu wurden die Bezirksämter von Berlin angefragt. Die Rückmeldungen (Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg von Berlin) haben ergeben, dass die Überwachung und Kontrolle des ordnungsgemäßen Abstellens von Fahrrädern durch die Ordnungsämter in den jeweiligen Bezirksämtern erfolgen. Eine explizite Aufgabenzuweisung auf bestimmte Dienstkräfte erfolgt nicht. Die Kontrollmöglichkeiten gestalten sich vielfältig. Grundsätzlich wird geprüft, ob die Miet- Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt sind. Bei Verstößen wird der Betreiber aufgefordert, für ein sachgemäßes Abstellen zu sorgen. Von den abgestellten Miet-Fahrrädern ausgehende Gefahren, zum Beispiel durch eine gehäufte Aufstellung werden unverzüglich beseitigt, auch durch ein Umstellen der Miet-Fahrräder. Stellen die Mitarbeitenden des Außendienstes der Ordnungsämter entsprechend dem Kriterienkatalog (Hinweise und 5 Anforderungen für das Abstellen stationsloser Fahrradverleihsysteme im Land Berlin) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mehr als vier Fahrräder gebündelt fest, wird geprüft, ob eine unerlaubte Sondernutzung nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vorliegt. Zusätzlich werden die Betreiber in diesen Fällen aufgefordert, die geschaffene Verkehrsbeeinträchtigung, zu beseitigen. Gegebenenfalls werden auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt, dass dort bislang keine Probleme bekannt sind. Frage 18: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 18: Nein. Berlin, den 05.08.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz