Drucksache 18 / 20 264 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) zum Thema: „Asylzugänge und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019“ und Antwort vom 25. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20264 vom 16. Juli 2019 über „Asylzugänge und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele abgelehnte Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländer sind seitens des Landes Berlin im 1. Halbjahr 2019 abgeschoben worden? Wie viele abgelehnte Asylbewerber und sonstige Ausländer sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten ausgereist? Welches sind jeweils die häufigsten zehn Herkunftsländer der abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Ausländer? Zu 1.: Abschiebungen: Im 1. Halbjahr 2019 sind durch das Land Berlin 564 abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben worden. TOP 10 Herkunftsländer abgeschobener Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.06.2019) Herkunftsland Zahl der abgeschobenen Personen Moldau 202 Russische Föderation 42 Serbien 37 Pakistan 22 Bosnien und Herzegowina 22 Irak 20 Afghanistan 18 Albanien 16 Seite 2 von 9 Türkei 16 Polen 14 Freiwillige Ausreisen: Bis zum 30.06.2019 reisten 2.748 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und sonstige Ausländerinnen und Ausländer freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten aus. Der betrachtete Personenkreis umfasst seit dem 01.01.2019 aufgrund einer neuen Erhebungsmethode nach Vorgaben des Bundes neben Geduldeten, Gestatteten und Inhabern einer Grenzübertrittsbescheinigung nunmehr auch Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln. Es besteht daher keine Vergleichbarkeit mit den bis zum 31.12.2018 gemeldeten Daten zu freiwilligen Ausreisen. Die zehn häufigsten Herkunftsländer der freiwilligen Ausreisen im ersten Quartal 2019 können der folgenden Übersicht entnommen werden: TOP 10 Herkunftsländer freiwillig ausgereister Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.06.2019) Herkunftsland Zahl der freiwillig Ausgereisten Syrien 418 Moldau 270 Ungeklärt 247 Serbien 209 Afghanistan 192 Irak 164 Bosnien und Herzegowina 109 Pakistan 99 Russische Föderation 93 Türkei 87 2) Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-VO in andere EU-Staaten überführt worden? Zu 2.: Von den insgesamt 564 Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019 sind in 445 Fällen Ausländerinnen und Ausländer in ihre Herkunftsländer abgeschoben und in 113 Fällen Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Dublin-VO in andere EU-Staaten überstellt worden. 6 Personen wurden außerhalb der Dublin-Verordnung in Staaten abgeschoben, in denen diese sich aufhalten dürfen, ohne deren Staatsangehörigkeit zu besitzen. 3.) Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind per Charterflug abgeschoben worden? Seite 3 von 9 Zu 3.: 355 Ausländerinnen und Ausländer sind im ersten Halbjahr 2019 per Charterflug abgeschoben worden. 4.) Wie viele als Gefährder eingestufte Drittstaatenangehörige sind im 1. Halbjahr 2019 abgeschoben worden? Zu 4.: Im 1. Halbjahr 2019 wurden 3 als Gefährder eingestufte Personen abgeschoben. 5.) Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind speziell in den Monaten April, Mai und Juni seitens des Landes Berlin abgeschoben worden (bitte monatsweise auflisten)? Zu 5.: Seitens des Landes Berlin wurden im April 2019 118 Mai 2019 91 Juni 2019 62 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben. 6.) Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind seit der Anweisung des Innensenators an die Polizei, Asylunterkünfte und Wohnungen zwecks Abschiebung nicht mehr gegen den Willen der Betroffenen zu betreten, noch abgeschoben worden? Welchen Effekt hatte die Anweisung des Innensenators für die Abschiebepraxis? Gab es Fälle, in denen die Betroffenen sich mit dem Betreten einverstanden erklärt haben oder wurden nach der Anweisung des Innensenators Abschiebungen aus Wohnungen und Asylunterkünften gar nicht mehr erst versucht? Zu 6.: Hinsichtlich der Teilfrage 1 wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Es wurden weiterhin Abschiebungen aus Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt und es gab Fälle, in denen die Betroffenen sich freiwillig mit dem Betreten einverstanden erklärt haben. 7. Hat die Polizei Maßnahmen ergriffen, um vollziehbar Ausreisepflichtige an anderer Stelle als in ihrer Unterkunft aufzugreifen, damit kraft Bundesrecht zwingend vorgeschriebene Abschiebungen weiter vollzogen werden können? Falls ja, welche Maßnahmen waren dies und wie erfolgreich waren sie? Falls nein, warum nicht? Zu 7.: Bei Abzuschiebenden, die an anderen Orten ergriffen werden konnten, wurde die Abschiebung vollzogen. 8. Welche Maßnahmen hat die Polizei insbesondere ergriffen, um nach der in Rede stehenden Anweisung des Innensenators sich in Wohnungen oder Asylunterkünften aufhaltende vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter weiterhin abschieben zu können? Zu 8.: Die Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte der Abzuschiebenden wurden weiterhin aufgesucht und bei Vorliegen der Voraussetzungen betreten. Sofern die Abzuschiebenden anwesend waren, erfolgte in der Regel die Abschiebung. Seite 4 von 9 9. Ist die in Frage Nr. 6 erwähnte Anweisung des Innensenators noch in Kraft und falls ja, wie lange soll sie noch gelten? Zu 9.: Ja, siehe hierzu auch letzter Satz in Frage 10. 10. Wie wird der Senat nach dem Inkrafttreten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes verfahren? Wird die Polizei sofort mit Inkrafttreten auf Basis von § 58 Abs. 4 ff AufenthG n.F. Asylunterkünfte und Wohnungen dann wieder unabhängig von dem Willen der Betroffenen zwecks Abschiebung betreten? Gibt es fortbestehenden Widerstand der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gegen dieses Vorgehen auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage? Zu 10.: Seitens des Senats wird zunächst klargestellt, dass die Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales den in der Fragestellung unterstellten „fortbestehenden Widerstand “ gegen rechtmäßig durchgeführte Abschiebungen weder in der Vergangenheit geleistet hat, noch beabsichtigt, dies in der Zukunft unter Berücksichtigung künftiger Rechtsänderungen zu tun. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht werden die Berliner Behörden in Einklang mit dem Bundesrecht diese Vorschriften umsetzen. Die in Frage 6 erwähnte Weisung wird mit Inkrafttreten des Gesetzes aufgehoben . 11. Wie vielen geduldeten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern wurde im ersten Halbjahr 2019 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und welches sind die drei Rechtsgrundlagen, auf deren Basis dies am häufigsten geschah? Zu 11.: Die Daten werden statistisch nicht erfasst. 12. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30.06.2019 in Berlin aufgehalten und wie viele darunter sind zwischen dem 31.12.2018 und dem 30.06.2019 neu zu dieser Gruppe hinzugekommen? Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lebten zum 30.06.2019 in Berlin? Zu 12.: Mit Stand 30.06.2019 gab es in Berlin 12.477 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer. Am 31.12.2018 waren dies 12.605. Eine Aussage darüber, wie viele Personen neu hinzugekommen sind, kann nicht getroffen werden. Zum 30.06.2019 lebten 45.571 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Berlin. Diese Angabe hat eine nur sehr eingeschränkte Aussagekraft , da die zugrunde liegenden Asylablehnungen bis ins Jahr 1971 zurückgehen können und nur ein Teil der betreffenden Personen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig ist. 13. Welches sind die zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer , die sich zum 30.06.2019 in Berlin aufgehalten haben? (Bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf das jeweilige Land entfällt.) Zu 13.: Seite 5 von 9 TOP 10 ausreisepflichtiger Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.06.2019) Herkunftsland Anzahl Anteil an Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen in % Ungeklärt 1.906 15,28 Libanon 1.176 9,43 Afghanistan 947 7,59 Russland 869 6,96 Irak 839 6,72 Vietnam 597 4,78 Serbien 588 4,71 Türkei 497 3,98 Iran 418 3,35 Bosnien und Herzegowina 384 3,08 14. Wie viele Asylbewerber sind nach der Statistik des BAMF vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 neu nach Berlin verteilt worden? Welches sind die zehn häufigsten Herkunftsländer dieser Asylbewerber ? Zu 14.: Die Zuzugsstatistik nach der bundesweiten EASY-Statistik liegt gegenwärtig nur für die Monate Januar bis Mai 2019 vor: Danach wurden insgesamt 2.709 Asylbegehrende in Berlin aufgenommen. Die zehn zuzugsstärksten einzeln erfassten Herkunftsländer waren in absteigender Folge: TOP 10 Herkunftsländer Asylanträge im Land Berlin (Quelle : Auswertung EASY-Verfahren, SenIAS, Zeitraum 01.01.2019 bis 31.05.2019) Herkunftsland Asylanträge Moldau 331 Syrien 297 Vietnam 245 Afghanistan 236 Türkei 206 Iran 162 Irak 145 Russische Föderation 101 Seite 6 von 9 Guinea 90 Aserbaidschan 87 Die Differenz beruht auf dem Zuzug aus sonstigen, nicht einzeln ausgewiesenen, Herkunftsländern und Asylbegehrenden mit unbekanntem Herkunftsland. 15. Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der vom 01.01.2015 bis 30.06.2019 nach Berlin gelangten Asylbewerber prozentual auf nach: Antrag beim BAMF noch nicht gestellt Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art. 16a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) Asylantrag abgelehnt? Zu 15.: Die gewünschte prozentuale Darstellung ist so nicht möglich, da die Erhebungen ausweislich der Statistik des BAMF für den jeweiligen Zeitraum nur bearbeitete Vorgänge in diesem Zeitraum zählen. Diese sind jedoch nicht unbedingt demselben Zeitraum zuzuordnen. Deshalb werden nachfolgend die absoluten Zahlen aus der BAMF-Statistik für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019 dargestellt: BAMF Statistik – Land Berlin (Quelle : BAMF, Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Berlin, 01.01.2019 - 30.06.2019) Art Anzahl Asylanträge 4.953 Entscheidungen 6.152 davon schutzberechtigt – Art. 16a GG 44 davon schutzberechtigt – § 3 I AsylG 1.153 davon schutzberechtigt – subsidiärer S. 660 Asylanträge abgelehnt 2.212 Die Zahl „Antrag beim BAMF noch nicht gestellt“ wird nicht erhoben bzw. ausgewiesen . 16. Am Flughafen Schönefeld hat das Land Brandenburg jüngst eine Sammelstelle für abgelehnte Asylbewerber eröffnet. Besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit und die Absicht, diese Stelle ebenfalls zu nutzen? Falls nein, warum nicht? Zu 16.: Grundsätzlich setzt das Land Berlin die zwangsweise Ausreiseverpflichtung im Wege der Freiheitsbeschränkung durch, so dass es einer Freiheitsentziehung nicht bedarf. Die Notwendigkeit einer Nutzung des Gewahrsams wird daher regelmäßig nicht gesehen . 17. Das Land Brandenburg hat weiterhin mit dem Bund die Einrichtung eines Landeskompetenzzentrums Asyl verabredet. Ziel dieser Abrede ist, mittels einer engeren Zusammenarbeit der Zentra- Seite 7 von 9 len Ausländerbehörde mit dem BAMF eine zügigere Bearbeitung von Asylverfahren zu erreichen. U.a. ist vorgesehen, dass der Bund das Land bei der Beschaffung von Passersatzpapieren, bei Dublin-Verfahren und bei Rückführungen entlastet. Besteht eine solche formalisierte Kooperation auch zwischen dem Land Berlin und dem Bund, und falls nein, wird eine solche angestrebt ? Zu 17.: Zu den Inhalten des Landeskompetenzzentrums Asyl in Brandenburg kann der Senat keine Aussagen treffen, da diese nicht bekannt und überdies allein Angelegenheit der Vertragspartner (hier: Bund und Land Brandenburg) sind. In Berlin existiert ein Asyl-Ankunftszentrum, in dem alle am Asylverfahren Beteiligten gut zusammenarbeiten . 18. Das im Jahr 2017 eingerichtete Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) vermittelt bundesweit Abschiebehaftplätze. Wie oft hat das Land Berlin seit 2017 die Vermittlung von Haftplätzen beantragt (bitte jahrweise auflisten) und in wie vielen Fällen wurden ihm daraufhin Plätze tatsächlich zur Verfügung gestellt? Zu 18.: Die Daten werden statistisch im Land Berlin nicht erfasst. 19) Können über das ZUR auch die weitgehend leerstehenden (vgl. die Anfragen Nr. 18/18204 und 18/18493) Haftplätze in Lichtenrade an andere Bundesländer vermittelt werden? Hat das Land Berlin dem ZUR diese Haftplätze zur Vermittlung an andere Bundesländer angeboten? Falls ja, in welchem Umfang wurden daraufhin Plätze an andere Bundesländer vermittelt? Falls nein: Weshalb bietet der Senat diese Plätze nicht zur Vermittlung an, wenn er sie schon nicht selber nutzt, obwohl bundesweit, wie erst wieder in der Gesetzesbegründung des Geordnete-Rückkehr- Gesetzes deutlich hervorgehoben wurde, bis zu 500 Abschiebehaftplätze fehlen? Zu 19.: Es liegen keine Informationen vor, ob die ausschließlich für gefährliche Abzuschiebende vorgesehenen Haftplätze der Abschiebungshafteinrichtung für Gefährder Berlin (AHEG BE) über das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) an andere Bundesländer vermittelt werden oder ob diese Haftplätze zur Vermittlung an andere Bundesländer angeboten wurden. Im Rahmen der Amtshilfe erfolgt beim Vorliegen der Voraussetzungen eine Aufnahme in der AHEG BE. 20) Ausweislich der Antworten auf die Anfrage Nr. 18/ 17494 bildeten Moldawier die zweitgrößte Gruppe der dem Land Berlin im Jahr 2018 zugewiesenen Asylbewerber. Dies dürfte darin begründet liegen, dass im Rahmen der bundesweiten Verteilung der Asylbewerber Moldawier schwerpunktmäßig (wenn nicht ausschließlich) in Berlin unterkommen. Weiterhin stehen Moldawier sowohl bei den abgeschobenen wie auch bei den freiwillig aus Berlin ausgereisten Asylbewerbern an der Spitze der Jahresstatistik 2018. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote für sich in Berlin aufhaltende moldawische Asylbewerber in den Jahren von 2015 – 2019 (bitte jahrweise auflisten)? b) Wie viele Asylbewerber aus der Republik Moldau sind in den Jahren von 2015 – 2019 jeweils neu nach Berlin gekommen (bitte jahrweise auflisten)? c) Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass Moldawier sich in das Asylverfahren begeben, um in Deutschland angesichts der schwierigen Lebensbedingungen in ihrer Heimat zu überwintern? Was ist sonst über die Motivlage der Moldawier, in Deutschland Asyl zu beantragen, bekannt? d) Befindet sich der Senat in Kontakt mit dem Bund und den Behörden der Republik Moldau , um die Zahl der Asylbegehren von moldawischen Staatsbürgern, die in erheblichem Maße offensichtlich unbegründet sind, zu reduzieren? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Ergebnisse haben diese Bemühungen bislang gezeitigt? Seite 8 von 9 Zu 20: a) und b) Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. In der Tabelle steht die Abkürzung „GSQ“ für „Gesamtschutzquote“. Dieser Wert wird im Fragekontext definiert als das prozentuale Verhältnis zwischen den vom BAMF getroffenen Entscheidungen über die Feststellung eines Schutztatbestands zur Gesamtzahl der im gleichen Zeitraum getroffenen Entscheidungen (jeweils Asylerstund –folgeanträge). Die diesbezüglichen (gerundeten) Daten entstammen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Bundesländern übermittelten Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für den Bereich Berlin. Nicht berücksichtigt sind vom BAMF abgelehnte Asylanträge, die im Ergebnis einer erfolgreichen Anfechtung im Rechtsmittel- oder –streitverfahren zur Feststellung eines Schutztatbestands geführt haben, da hierüber keine Daten vorliegen. Die Abkürzung „EASY“ bezeichnet das bundesweite IT-System zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 AsylG. Die Angaben zum Jahr 2019 beziehen sich auf die Monate Januar bis Mai, für Juni und Juli liegen noch keine bzw. keine vollständigen Daten vor. Jahr GSQ in v. H. Zugang nach EASY 2015 8,1 k. A.* 2016 0,3 3.133 2017 0,7 622 2018 0,5 718 2019 1,0 331 *) Die Republik Moldau gehörte im Jahr 2015 nicht zu den 16 zuzugsstärksten Herkunftsländern . Auf Platz 16 lag Mazedonien mit 148 Zugängen. zu c) Dem Senat liegen weder gesicherte Erkenntnisse zu einer „Überwinterung“ von Asylbegehrenden aus der Republik Moldau in der Bundesrepublik Deutschland vor noch stellt er Spekulationen über die Gründe über die individuelle Entscheidung an, das Heimatland zu verlassen und in Deutschland um Schutz nachzusuchen. Es obliegt ausschließlich dem zuständigen BAMF, diesen Sachverhalt im Rahmen der Prüfung eines Asylantrags aufzuklären und entsprechende Ermittlungen durchzuführen. zu d) Der Senat ist der Auffassung, dass es vorrangig Aufgabe der Europäischen Union und der Bundesregierung ist, durch Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Drittstaaten beizutragen. Der Senat setzt sich darüber hinaus für die Schaffung legaler Zuwanderungswege als Alternative zum Asylrecht für Menschen ein. 21) Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung hat das Land Berlin im 2. Quartal 2019 selbst bzw. hauptverantwortlich organisiert? Welches waren die Zielländer dieser Flüge? Zu 21.: Das Land Berlin hat im 2. Quartal 2019 insgesamt 8 Charterflüge zwecks Abschie- Seite 9 von 9 bung in folgende Länder organisiert: Finnland, Norwegen, Polen, Moldau, Albanien, Bosnien, Serbien, Türkei, Ägypten, Pakistan. Daneben hat es auch einen Bus-Charter (Polen) gegeben, der durch das Land Berlin organisiert wurde. 22) Wie viele öffentliche Bedienstete des Landes Berlin sind derzeit auch mit Abschiebungen befasst und auf welche Behörden/Organisationseinheiten verteilen sie sich? Ist eine Veränderung dieses Personalbestandes im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/21 vorgesehen und falls ja, in welcher Hinsicht und Größenordnung? Zu 22.: Eine abschließende Zahl kann nicht genannt werden. In der Ausländerbehörde Berlin (ABH) sind derzeit 41 öffentlich Bedienstete mit Abschiebungen befasst. Zum Doppelhaushalt 2020/21 sind keine Personalaufwüchse für Rückführungsaufgaben in der ABH vorgesehen. Wie viele Mitarbeitende der Polizei Berlin mit Abschiebungen befasst sind, wird statistisch nicht erfasst. Abschiebungen werden neben weiteren Aufgaben in erster Linie durch das Referat Gefangenenwesen, die örtlichen Arbeitsgebiete Interkulturelle Aufgaben und den Polizeiärztlichen Dienst gewährleistet. Der Personalbestand wird unter Berücksichtigung aller Aufgabengebiete anlassbezogen angepasst. Im Rahmen ihrer Stellenanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/ 21 hat die Polizei Berlin die Thematik Rückführung und Gefährderabschiebung berücksichtigt. Eine qualifizierte Aussage hinsichtlich der Zu- und Größenordnung kann erst mit Vorliegen des Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2020/ 21 getroffen werden. Daneben sind in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Fachaufsicht über die Ausländerbehörde 2 Personen sowie teilweise Führungskräfte, im Einzelfall, aber nicht in Vollzeit, damit beschäftigt. In Einzelfällen sind auch andere Landes- und Bundesbehörden, wie Polizei, Justiz, zeitweise mit der Umsetzung der Abschiebungen beschäftigt. Eine Erhebung kann daher wegen der Einzelfallbetrachtung insgesamt nicht vorgenommen werden. Berlin, den 25. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport