Drucksache 18 / 20 266 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) zum Thema: Einbahnstraße WfbM und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20266 vom 17. Juli 2019 über Einbahnstraße WfbM ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage werden die jährlichen Daten der Qualitätsberichterstattung herangezogen. Diese liegen bisher lediglich bis zum Stichtag 31.12.2017 vor, so dass für das Berichtsjahr 2018 keine Aussagen getroffen werden können. Auch liegen dem Senat keine bezirks- oder trägerbezogenen Einzelauswertungen aus der Qualitätsberichterstattung vor. 1. Wie viele Berlinerinnen und Berliner waren 2016, 2017 und 2018 jeweils in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt? Differenziert nach Bezirken und nach Betreibern. Zu 1.: Im Rahmen des für die gesamtstädtische Angebotsplanung verantwortlichen Bereiches bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales werden hier lediglich Daten aus der Qualitätsberichterstattung der Leistungsanbieter von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM´s) vorgehalten, deren Wohnsitz im Land Berlin liegt. Also auch von Menschen mit Behinderung, die Werkstattangebote im Land Berlin in Anspruch nehmen, aber von anderen Rehabilitationsträgern finanziert werden. 2 Eine Gesamtauswertung der Daten mit Differenzierung nach einzelnen Bezirken und nach Betreibern ist nicht gegeben. Entsprechend nachfolgender Tabelle kann die Gesamtbelegung der 17 WfbM-Träger im Land Berlin wie folgt mitgeteilt werden: Belegung 2016 2017 Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich - Belegung (31.12.) 1.105 1.074 Arbeitsbereich - Belegung (31.12.) 7.551 7.654 Belegung Gesamt (31.12.) 8.647 8.720 2. Wie viele waren dabei auf Außenarbeitsplätzen eingesetzt? Wie viele Außenarbeitsplätze konnten pro Jahr jeweils neu eingerichtet werde? Differenziert jeweils nach Trägern. Zu 2.: Von den Berliner Werkstattträgern wurden für 2016 insgesamt 382 und für 2017 insgesamt 396 von Menschen mit Behinderung belegte ausgelagerte Einzelarbeitsplätze mitgeteilt. Demnach konnten von 2016 zu 2017 insgesamt 14 Menschen mit Behinderung mehr als im Vorjahr auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen eingesetzt werden. Nach Trägern differenzierte Daten liegen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vor. 3. Wer ergriff dabei überwiegend die Initiative zum Wechsel auf einen Außenarbeitsplatz; die Betroffenen, die Werkstätten oder die Betriebe? 7. Wer ergriff dabei überwiegend die Initiative zum Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt; die Betroffenen, die Werkstätten oder die Betriebe? Zu 3. und 7.: Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 7 zusammenhängend beantwortet. Gründe für die Initiative zur Inanspruchnahme eines Außenarbeitsplatzes oder eines Wechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind vielfältig und abhängig vom Zusammenspiel der am Prozess Beteiligten. Grundsätzlich sollte unter Berücksichtigung des Wahl- und Wunschrechtes der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung jeglichem Wunsch auf Inanspruchnahme von Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt durch die WfbM nachgegangen werden. Zumal es nach § 219 Abs. 1 Satz 5 und 6 SGB IX gesetzlicher Auftrag der WfbM ist, entsprechende Angebote vorzuhalten. Ebenso ist hierfür die Bereitschaft von Betrieben und Firmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten auch tatsächlich anbieten zu wollen und zu können. Um hier in der Öffentlichkeit eine größere Bereitschaft zur Beschäftigung von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, wurde u. a. der Aktionstag 3 „Schichtwechsel“ der LAG WfbM Berlin e. V. erstmalig in 2017 und auch in 2018 mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt. Seitens des Veranstalters des Aktionstages wurde mitgeteilt, dass sich hierdurch neue Kooperationsmöglichkeiten insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit der Schaffung von ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen bis hin zu vereinzelt regulären Arbeitsverhältnissen von Menschen mit Behinderung ergeben haben. Eine Fortführung des Aktionstages „Schichtwechsel“ in 2019 ist in Vorbereitung, ebenso ist eine jährliche Verstetigung des Aktionstages angedacht. 4. Wie viele Außenarbeitsplätze fielen pro Jahr (2016, 2017, 2018) jeweils weg? Differenziert nach Trägern. Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor. 5. Was waren die hauptsächlichen Gründe für den Wegfall? 11. Was waren dabei die häufigsten Gründe? Zu 5. und 11.: Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 5 und 11 zusammenhängend beantwortet. Mögliche Gründe für den Wegfall von Außenarbeitsplätzen können in der Person des jeweiligen Menschen mit Behinderung liegen, z. B. Überlastung oder Verhaltensauffälligkeiten. Aber auch Umstrukturierungen oder Schließungen von Betrieben oder Firmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können Gründe für den Wegfall von Außenarbeitsplätzen sein. 6. Wie viele Berlinerinnen und Berliner verlassen pro Jahr die WfbM, da sie auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln? Bitte nach Trägern differenzieren. Zu 6.: Entsprechend der nachstehenden Tabelle ergeben sich folgende Abgangszahlen: Abgänge (Anzahl der Personen) 2016 2017 Abgänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 26 21 Abgänge in Integrationsprojekte 10 13 Abgänge zur Ausbildung 8 9 Summe Abgänge "1.AM": 44 43 8. Hält der Senat diese Wechselquote auf den regulären Arbeitsmarkt, angesichts des Ziels der WfbM, ihre Beschäftigten für genau diesen Wechsel „fit“ zu machen, für befriedigend? 9. Wenn nein, welche Wege sieht der Senat, um diese Separation zugunsten von Inklusion zu verringern und was hat er diesbezüglich bereits unternommen? Zu 8. und 9.: Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 zusammenhängend beantwortet. 4 Der Senat hält diese Wechselquote für nicht hinreichend. Neben der Einführung der neuen Leistungsformen „andere Leistungsanbieter“ nach § 60 SGB IX sowie des „Budget für Arbeit“ gem. § 61 SGB IX wurden und werden von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Projekte mit der Zielstellung der Verbesserung des Übergangs von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt u. a. durch Mittel des europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Da nach Einführung des „Budgets für Arbeit“ zum 01.01.2018 keine wesentliche Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung festgestellt werden konnte (zum 31.12.2018 gab es im Land Berlin lediglich 4 „Budgets für Arbeit“ in 2018), wurde weiterhin ein Ideenwettbewerb ins Leben gerufen, um etwaige Gründe hierfür ermitteln zu können. 10. In wie vielen Fällen scheiterte 2016, 2017 und 2018 ein Wechsel in den regulären Arbeitsmarkt, so dass der Mensch mit Behinderung letztlich in eine Werkstatt zurückkehren musste? Differenziert nach Trägern. Zu 10.: Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor. Berlin, den 22. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales