Drucksache 18 / 20 268 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) zum Thema: Behinderte Behindertenparkplätze und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20268 vom 17. Juli 2019 über Behinderte Behindertenparkplätze ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nachträgliche Auswertungen in dem bei der Bußgeldstelle zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verwendeten Fachverfahren sind grundsätzlich nur 14 Monate rückwirkend möglich. Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 kann somit keine valide nachträgliche Auswertung vorgenommen werden. Verfahren, die durch Zahlung von Verwarnungsgeldern erledigt oder eingestellt wurden oder in Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) mündeten, sind nicht enthalten. 1. Wie viele Bußgeldbescheide wurden 2016, 2017 und 2018 jeweils wegen des unberechtigten Parkens auf Behindertenparkplätzen eingeleitet? Differenziert nach Bezirken. Zu 1.: In den letzten 14 Monaten (Auswertezeitraum 19.05.2018 – 19.07.2019) wurden insgesamt 1.493 Bußgeldbescheide aufgrund des unberechtigten Parkens auf Behindertenparkplätzen erlassen. Für polizeiliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen ist eine statistische Zuordnung des Tatortes nach Bezirken nicht möglich. Die gewünschten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Berliner Bezirk Anzahl erlassener Bußgeldbescheide Charlottenburg-Wilmersdorf 63 Friedrichshain-Kreuzberg 82 Lichtenberg 55 Marzahn-Hellersdorf 10 2 von 4 Mitte 265 Neukölln 46 Pankow 83 Reinickendorf 29 Spandau 16 Steglitz-Zehlendorf 49 Tempelhof-Schöneberg 84 Treptow-Köpenick 71 Gesamt 853 2. Wie viele betrafen dabei jeweils personengebundene Parkplätze und wie viele allgemeine Behindertenparkplätze? Zu 2.: Eine entsprechende Statistik wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. 3. Wie viele dieser Verfahren wurden jeweils eingestellt, differenziert nach Bezirken? Was waren die hauptsächlichen Gründe für die Verfahrenseinstellungen? Zu 3.: Von den insgesamt 1.493 Bußgeldverfahren wurden 139 Verfahren eingestellt. Einstellungen erfolgen nach Ermessen, aus Sach- und Rechtsgründen oder wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung. Ein hauptsächlicher Grund für Verfahrenseinstellungen lässt sich statistisch nicht definieren. Für eingestellte Verfahren aus polizeilichen Ordnungswidrigkeitenanzeigen ist eine statistische Zuordnung nach Bezirken nicht möglich. Für die in der Gesamtanzahl enthaltenen 87 eingestellten bezirklichen Verfahren ergibt sich folgende Auswertung der Verfahrenseinstellungsgründe: Anzeigender Berliner Bezirk Anzahl Charlottenburg-Wilmersdorf 9 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) 4 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde wegen Doppelahndung 1 sonstiger Verfahrensabschluss mit Auswirkung auf Kasse 1 Friedrichshain-Kreuzberg 4 Akzeptieren der Verwarnung 1 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 1 Lichtenberg 7 Akzeptieren der Verwarnung 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 46 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 4 3 von 4 Marzahn-Hellersdorf 2 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 1 Mitte 33 Abschluss ruhendes Verfahren 1 Akzeptieren der Verwarnung 1 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 11 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 5 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 46 OWiG 6 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 7 Einstellung durch Bußgeldbehörde wegen Doppelahndung 1 sonstiger Verfahrensabschluss mit Auswirkung auf Kasse 1 Neukölln 2 sonstiger Verfahrensabschluss mit Auswirkung auf Kasse 1 Verfahrenseinstellung mit Kostenbescheid 1 Pankow 6 Abschluss ruhendes Verfahren 1 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 1 Reinickendorf 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 1 Spandau 7 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 46 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 1 sonstiger Verfahrensabschluss mit Auswirkung auf Kasse 3 Steglitz-Zehlendorf 5 Akzeptieren der Verwarnung 1 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 46 OWiG 1 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 47 OWiG 1 Tempelhof-Schöneberg 6 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 31 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 46 OWiG 1 sonstiger Verfahrensabschluss mit Auswirkung auf Kasse 1 Treptow-Köpenick 5 Einstellung durch Amtsgericht nach § 47 OWiG 2 Einstellung durch Bußgeldbehörde nach § 46 OWiG 2 Verfahrenseinstellung mit Kostenbescheid 1 Gesamt 87 4. Wie viele Verfahrenseinstellungen betrafen dabei personengebundene Parkplätze und wie viele allgemeine Behindertenparkplätze? Gibt es auffällige Unterschiede bei den Einstellungsgründen und wie erklären sich diese gegebenenfalls? 4 von 4 Zu 4.: Eine entsprechende Statistik wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. 5. Wie viele Fahrzeuge wurden 2016, 2017 und 2018 jeweils wegen der unberechtigten Nutzung von Behindertenparkplätzen umgesetzt? Bitte nach Bezirken differenzieren. Zu 5.: Innerhalb des statistisch auswertbaren Zeitraums (19.05.2018 – 19.07.2019) wurden 3.511 Fahrzeugumsetzungen wegen unberechtigter Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen durchgeführt. Für polizeilich veranlasste Umsetzungen ist eine statistische Zuordnung nach Bezirken nicht möglich. Für bezirklich veranlasste Fahrzeugumsetzungen ergibt sich folgende Verteilung auf die Bezirke: Berliner Bezirk Anzahl Charlottenburg-Wilmersdorf 130 Friedrichshain-Kreuzberg 138 Lichtenberg 218 Marzahn-Hellersdorf 32 Mitte 66 Neukölln 120 Pankow 46 Reinickendorf 62 Spandau 40 Steglitz-Zehlendorf 93 Tempelhof-Schöneberg 83 Treptow-Köpenick 233 Gesamt 1.261 6. Wie viele Umsetzungen erfolgten jeweils bei personengebundenen und wie viele bei allgemeinen Behindertenparkplätzen? Differenziert nach Bezirken Zu 6.: Eine entsprechende Statistik wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. Berlin, den 29. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport