Drucksache 18 / 20 269 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Domer (SPD) vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) zum Thema: Umbau der evangelischen Zufluchts- und Jeremia-Kirchengemeinde im Falkenhagener Feld und Antwort vom 30. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Bettina Domer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 269 vom 17. Juli 2019 über Umbau der evangelischen Zufluchts- und Jeremia-Kirchengemeinde im Falkenhagener Feld Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird die oben beschriebene Maßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms Stadtumbau durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gefördert? Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der Förderung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Gesamtprojekt? Frage 5: Wann erfolgte die Förderzusage bzw. wann ist mit einer Förderzusage zu rechnen? Antwort zu 1, 2 und 5: Es ist bisher eine Finanzierung aus drei Finanzierungsquellen vorgesehen. Diese sind das Kitaausbauprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, das Städtebauförderprogramm Stadtumbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie ein Eigenanteil der Kirchengemeinde bzw. der evangelischen Landeskirche. Für das Vorhaben wurde am 14.08.2018 ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Stadtumbau gestellt. Wie hoch der Anteil der Förderung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Gesamtprojekt sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Derzeitig ist geplant, den Umbau des Stadtteilzentrums aus dem Programm zu fördern. 2 Für das Kitaausbauprogramm ist am 30.01.2019 ein Förderantrag eingereicht worden. Ein Bewilligungsbescheid steht noch aus. Auch hier ist der genaue Zeitpunkt einer Förderzusage noch offen. Frage 3: Welcher Anteil der Förderung soll nach dem derzeitigen Stand der Planungen jeweils auf die Sanierung des Gebäudes und der Haustechnik, der baulichen Gestaltung der bestehenden Räume, der energetischen Modernisierung und der Umgestaltung der Außenanlagen zur Gewinnung von Spiel- und Sportflächen entfallen? Antwort zu 3: Der Anteil der Förderung durch das Kitaausbauprogramm und das Programm Stadtumbau soll nach einem Verteilerschlüssel anteilig auf die Nutzungen Kita und Stadtteilzentrum verteilt werden. Frage 4: Ist die Förderung der 65 neuen Kitaplatze vollumfänglich mit den Fördermaßnahmen aus dem Programm Stadtumbau und dem Landesprogramm für den Ausbau der Kitaplatzkapazitäten möglich und ausfinanziert? Frage 6: In welcher Höhe wird die bauliche Realisierung von 130 neuen Kitaplätzen im ehemaligen Kirchgebäude durch das Kitaausbauprogramm des Landes gefördert? Antwort zu 4 und 6: Über eine Förderung von 65 neuen Kitaplätzen ist nichts bekannt. Die bestehende Kita soll durch die Nutzung von Flächen im ehemaligen Kirchenraum von 33 auf 130 Plätze erweitert werden. Nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand können 97 Plätze durch das Kitaausbauprogramm des Landes Berlin (Förderung im Rahmen einer Umbaumaßnahme 15.000 €/Platz) bis zu einer Höhe von max. rd. 1,455 Mio. € gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Punkt 7 der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum bedarfsgerechtem Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin. Ein Bewilligungsbescheid steht noch aus. Frage 7: Bis wann soll der Umbau des ehemaligen Gemeindezentrums zu einem Stadtteilzentrum abgeschlossen werden? Antwort zu 7: Der zusammen mit dem Förderantrag am 14.08.2019 eingereichte Bauablaufplan sah die Umsetzung der Baumaßnahme in einem Durchführungszeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022 vor. 3 Dieser wurde bereits durch die Kirche verworfen, da Räumlichkeiten der Kita Zuflucht derzeit zur Schaffung der Baufreiheit für das Projekt „Erweiterung der Kita“ am Standort Burbacher Weg 2 im Falkenhagener Feld genutzt werden. Ein neuer Bauablaufplan liegt seitens der Kirche noch nicht vor. Berlin, den 30. Juli 2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen