Drucksache 18 / 20 272 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) zum Thema: Halbtags-Elektrobusse und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20272 vom 16.07.2019 über Halbtags-Elektrobusse Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Was ist die genaue Ursache dafür, dass die Batterien dieser Busse offenbar bereits nach etwa einem halben Tag im Einsatz leer sind und die Fahrzeuge zur Wiederaufladung ins Depot müssen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Testbetrieb und in den ersten Betriebswochen konnte die BVG dank der entsprechenden Einsatzplanung bereits bis zu 16 Betriebsstunden pro Fahrzeug bzw. bis zu 240 km Laufleistung am Tag, zum Teil mit Zwischenladung, nachweisen. Dies wird sukzessive ausgebaut.“ Frage 2: War dieser Umstand dem Senat bereits im Vorfeld, bei Unterzeichnung des Kaufverträge, bekannt? Antwort zu 2: Dem Senat ist bekannt, dass unter den gegenwärtigen technischen Rahmenbedingungen mit Depotladern eine begrenzte Fahrleistung von ca. 150 km zwischen zwei jeweils mehrstündigen Ladevorgängen zuverlässig möglich ist. Um in die Elektromobilität 2 einzusteigen und Erfahrungen mit dem Betrieb von Elektrobussen im Kontext der Anforderungen des Berliner Busverkehrs zu sammeln, führt die BVG eine „Hochlaufphase Elektromobilität“ durch. In diesem Rahmen werden verschiedene Ladekonzepte für den Betrieb von Elektrobussen erprobt. Neben Depotladern sollen hierbei auch Endtstellenlader und Streckenlader erprobt werden, die bei entsprechend verfügbarer Ladeinfrastruktur prinzipiell keine Reichweitenbeschränkung aufweisen. Auf Basis einer Evaluation dieser Testeinsätze soll dann eine Entscheidung über den passenden Mix an Ladetechnologien für den Berliner Busverkehr getroffen werden. Detailliertere Ausführungen zu den verschiedenen Ladekonzepten und der Erprobung sind dem Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 zu entnehmen. Frage 3: Welche tatsächlichen Reichweiten der Busse wurden durch die zwei Lieferanten Daimler und Solaris jeweils für ihre Busse zugesichert? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Beide Lieferanten haben eine Reichweite von mindestens 150 km unter allen Witterungs- /Verkehrsbedingungen zugesichert.“ Frage 4: Wie viele Km Reichweite haben die angeschafften Elektrobusse mit einer Akkuladung tatsächlich im Berliner Stadtbetrieb und inwiefern weicht dies von den zugesicherten Reichweiten ab? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die zugesicherte Reichweite wird innerhalb eines 14-tägigen Testbetriebes erprobt. Innerhalb dieses Testbetriebes werden die Fahrzeuge auf zwei Linien eingesetzt. Erst wenn diese Testphase positiv abgeschlossen wurde, werden die Busse von der BVG abgenommen. Im Testbetrieb und in den ersten Betriebswochen wiesen die Fahrzeuge eine zufriedenstellende Reichweite auf, wobei die geforderte Mindestreichweite stets eingehalten wurde.“ Frage 5: Wie viele Km Reichweite haben die Busse wenn sie ohne Fahrgäste fahren? Frage 6: Wie viele Km Reichweite haben die Busse wenn sie mit der höchstzulässigen Anzahl von Fahrgästen fahren? Antwort zu 5 und zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Auslegung der Reichweite wurde unter voller Belastung der Fahrzeuge vorausgesetzt.“ 3 Frage 7: Wie wirken sich Witterungseinflüsse auf die Reichweite und die Einsatzdauer aus? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Auslegung der Reichweite wurde unter allen Witterungsbedingungen vorausgesetzt. Detailliertere Aussagen können derzeit wegen der Einführungsphase noch nicht genannt werden.“ Frage 8: Welche Differenzen zwischen den von den Herstellern gemachten Angaben und den im Betrieb tatsächlich festgestellten Reichweiten konnten bisher festgestellt werden? (Bitte Soll- und Ist-Angaben auflisten für beide Fabrikate unter unterschiedlichen Einsatzbedingungen) Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Die zugesicherten Reichweiten wurden bisher eingehalten.“ Frage 9: Wie lang ist die von den Herstellern gewährte Garantiedauer auf die verbauten Antriebsbatterien? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Gewährleistung für die Antriebsbatterie beträgt 6 Jahre.“ Frage 10: An welche Voraussetzungen sind diese Garantien gebunden und gibt es spezielle Herstellervorgaben, z.B. zur Ent- und Beladung der Akkus oder auch zum Vorwärmen von Akkus im Winter? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Lade- und Entladezyklen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Diese wurde auf 6 Jahre bzw. 360.000 km festgesetzt.“ Frage 11: Welche zusätzlichen Wartungs- und/oder Serviceverträge durch die Hersteller der Busse wurden vereinbart? Frage 12: Welche Kosten entstehen dadurch insgesamt über die Laufzeit dieser Verträge? 4 Antwort zu 11 und zu 12: Die BVG teilt hierzu mit: „Es wurden keine zusätzlichen Wartungs- oder Serviceverträge mit den Herstellern vereinbart.“ Frage 13: Sollen weitere Busse dieser Hersteller angeschafft werden? a. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 13: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ausschreibung für weitere 90 Elektro-Eindecker (12 m-E- Busse) wurde abgeschlossen. Der Zuschlag wurde an Solaris erteilt.“ Berlin, den 29.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz