Drucksache 18 / 20 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) zum Thema: Baustellen, die zu Straßensperrungen führen – 4/12 Steglitz-Zehlendorf und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20276 vom 17. Juli 2019 über Baustellen, die zu Straßensperrungen führen – 4/12 Steglitz-Zehlendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt (BA) Steglitz-Zehlendorf von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche Straßen und Straßenabschnitte, unabhängig in wessen Auftragsverwaltung sie liegen, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind derzeit (Stichtag 17.07.2019) aufgrund von Baustellen für den Auto- und LKW- Verkehr gesperrt? (Bitte die Ergebnisse mit den Angaben aus 2. und 3. tabellarisch darstellen) Frage 2: Was sind die Ursachen für die jeweiligen Baustellen und wer ist der Betreiber der Baustellen? Frage 3: Für welchen Zeitraum bleiben diese Straßen noch gesperrt? Antwort zu 1, 2 und 3: Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Anordnung von temporären Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können diese sowohl durch die jeweils örtlich und sachlich zuständigen Bezirksämter von Berlin, durch die Verkehrslen- 2 kung Berlin (VLB) als auch durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ergehen. Gleichwohl sämtliche temporären Maßnahmen erfasst werden, sind die technischen Voraussetzungen zur Ermittlung der Antworten nur eingeschränkt vorhanden, so dass keine Gewähr für eine Vollständigkeit übernommen werden kann. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt, dass aktuell keine straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustellen nach § 45 (2) StVO erteilt worden sind, die zu Sperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr geführt haben. Tabelle: Information der VLB Straße Vollsperrung/ Sperrung einer Fahrtrichtung Ursache Betreiber Voraussichtlicher Zeitraum (Stichtag 17.07.2019) Willdenowstraße/ Malvenstraße und Altensteinstraße/ Gustav-Meyer-Straße Intervallsperrung Kabelbrücke, Botanische Nacht 2019 Rainer Wohlthat Entertainment GmbH 09.-23.07.2019 Lepsiusstraße 62 Vollsperrung Bau eines Mehrfamilienhauses Grundstücksgesellschaft Lepsiusstraße 62 GmbH & Co. Verwaltung KG 26.06.2018- 30.09.2019 Kaiser-Wilhelm- Straße von Bruchwitzstraße bis Alt- Lankwitz Sperrung einer Fahrtrichtung Straßenbau Straßen- und Grünflächenamt Steglitz- Zehlendorf 18.03.-02.08.2019 Berlin, den 29.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz