Drucksache 18 / 20 286 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Rückfragen zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Lärmminderung Straßenbahn - Berlins Tram soll künftig leiser quietschen“ (Drucksache 18 / 14 819) und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20286 vom 1. Juli 2019 über Rückfragen zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Lärmminderung Straßenbahn - Berlins Tram soll künftig leiser quietschen“ (Drucksache 18/14819) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat zum Teil nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sind aktuell mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung ausgestattet? Frage 2: Bei wie vielen Straßenbahnfahrzeugen welcher Bauart sind diese Anlagen aktuell in Betrieb? Antwort zu 1 und 2: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass aktuell 86 Flexity-Fahrzeuge mit einer Laufflächenkonditionierung ausgerüstet sind und bei diesen sind die Anlagen auch in Betrieb. Frage 3: Wie viele Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sind aktuell nicht mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung ausgestattet? 2 Antwort zu 3: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass alle 150 GT6-Fahrzeuge und weitere 99 Flexity nicht mit einer Laufflächenkonditionierung ausgerüstet sind. Frage 4: Wie viele vorhandene Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sollen konkret bis wann mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung nachgerüstet werden? Antwort zu 4: Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass alle neu ausgelieferten Flexity Fahrzeuge mit einer Laufflächenkonditionierung ausgerüstet sein werden. Mit Abschluss der Serienlieferung 2021 haben 132 Straßenbahnen vom Typ Flexity eine Laufflächenkonditionierung. Eine Nachrüstung der 99 vor 2015 gelieferten Fahrzeuge wird innerhalb der nächsten 3 – 4 Jahre angestrebt. Für die rund 30 GT6 Fahrzeuge mit einer Nutzungsdauer über 10 Jahren wird eine technische Lösung zur Nachrüstung mit der Laufflächenkonditionierung entwickelt. Die Umrüstung ist auch hier innerhalb der nächsten 3 – 4 Jahre angestrebt. Frage 5: Welche Ergebnisse hat die in Drucksache 18 / 14 819 im Mai 2018 genannte Erprobung von Schienenschmieranlagen mit neuartiger Technologie (Schienenkopfbenetzung) in Bezug auf den Lärm erbracht? Frage 6: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen und welche Konsequenzen haben diese? Antwort zu 5 und 6: Laut BVG AöR werden die Untersuchungen aktuell fortgesetzt, belastbare und abschließende Ergebnisse bzw. Erkenntnisse gibt es derzeit noch nicht. Aus diesem Grund kann der Senat hier auch noch keine Schlussfolgerungen und Konsequenzen ableiten. Frage 7: Welche Summen an Finanzmittel zur Lärmminderung im Straßenbahnverkehr sind für welche Zeiträume genehmigt und wofür werden diese konkret verwendet? Antwort zu 7: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass im Zeitraum 2015 – 2018 rund 234.000,00 € für die Errichtung von sogenannten Gleismessstellen gefördert worden sind, um die „Rundheit“ der Straßenbahnräder im Netz der Berliner Straßenbahn zu überwachen. Ziel ist eine Lärmvermeidung aufgrund von Auffälligkeiten (sogenannte Polygone und Flachstellen) ausgehend von den Rädern der Straßenbahnen. Hierbei handelt es sich um einen anderen Aspekt der Lärmvermeidung. Die Ausrüstung der Straßenbahnen Flexity mit Laufflächenkonditionierung ist im Rahmen der Beschaffung von 2016 – 2020 in Höhe von rund 670.000,00 € mitgefördert. 3 Frage 8: Welche Förderprogramme - z. B. des Bundes - gibt es, mit denen Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenbahnverkehr gefördert werden können, ggf. im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen? Frage 9: Wie hoch sind die jeweils verbleibenden Eigenanteile dabei? Antwort zu 8 und 9: Es bestehen derzeit folgende Fördermöglichkeiten: Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) stellt im Zeitraum von 2015 bis 2020 Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Es enthält im Förderschwerpunkt 7 die Möglichkeit, Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms zu fördern, sofern es sich um Vorhaben handelt, die mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) bzw. den Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepten (IHEK), die für alle ZIS II - Fördergebiete vorliegen und bei Bedarf fortgeschrieben werden, im Einklang stehen. Die Fördersätze betragen zwischen 45 bis max. 100 Prozent. Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015 stellt der Bund Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen bereit . Ein Förderbereich ist die Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen. Der Eigenanteil der Länder einschließlich der Gemeinden beträgt mindestens 10 Prozent des Gesamtvolumens des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten. Frage 10: Wofür genau und mit welchen Finanzsummen wurden welche Förderprogramme bislang zur Lärmminderung im Straßenbahnverkehr in Anspruch genommen? Antwort zu 10: Bisher sind keine Fördermittel beantragt worden (siehe hierzu Angaben zur Frage 4 und 7). Frage 11: Falls bislang keine Förderungen beantragt wurden, warum nicht? Frage 12: Wann können von wem Förderanträge für welche Maßnahmen und in welcher Höhe gestellt werden? 4 Antwort zu 11 und 12: Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass die technische Klärung zur Nachrüstung von GT6 Fahrzeugen einschließlich Angebotserstellung aktuell noch läuft, erst nach Ermittlung des Förderbetrages kann ein Förderantrag gestellt werden. Frage 13: Falls die Nutzung von Förderprogrammen zur Lärmminderung im Straßenbahnverkehr nicht geplant ist, warum nicht? Antwort zu 13: Die Nutzung von Förderprogrammen ist laut BVG AöR geplant. Berlin, den 29.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz