Drucksache 18 / 20 287 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) zum Thema: Berliner Allee und Antwort vom 29. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20287 vom 2. Juli 2019 über Berliner Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat zum Teil nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann müssen die Straßenbahngleise in der Berliner Allee von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße in welchen Teilabschnitten und Fahrtrichtungen spätestens erneuert werden? Frage 2: Welche Änderungen der Gleislage und/oder der Bauform sind vorgesehen? Frage 3: Für welche Zeiträume sind die Gleiserneuerungsmaßnahmen geplant? Antwort zu 1 bis 3: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass nach jetzigem Stand ab dem Jahr 2021 die Straßenbahngleise in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße grundhaft instandgesetzt werden sollen. Dies betrifft folgende Abschnitte: • Indira-Gandhi-Straße bis Buschallee (beide Fahrtrichtungen) • Buschallee bis Rennbahnstraße (stadteinwärtiges Gleis) • Lindenallee bis Pistoriusstraße (stadtauswärtiges Gleis) 2 Frage 4: Wie stellt der Senat sicher, dass sich die Gleiserneuerungen und das Vorhaben „Grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße“ weder gegenseitig behindern noch u.U. zu verlorenen Investitionen führen? Frage 5: Wie stellt der Senat sicher, dass die Gleiserneuerungen die Veränderung der Querschnittsgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums bei der „Neugestaltung des gesamten Straßenraumes“ im Rahmen des Vorhabens „Grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße“ nicht verhindern? Antwort zu 4 und zu 5: Die Straßenbahnanlagen in der Berliner Allee wurden Anfang der 2000’er Jahre, den damaligen Anforderungen entsprechend, grundhaft instandgesetzt. Von der BVG ist die Sanierung von Gleisanlagen in den vorgenannten Abschnitten angedacht. Konkretere Angaben zum Planungs- und Ausführungszeitraum liegen der Senatsverwaltung hierzu gegenwärtig nicht vor. Die Maßnahmen der BVG werden bei der Aufstellung der konkreten Zeitschiene für die Gesamtplanung zur Erneuerung der Berliner Allee entsprechend mitberücksichtigt. Unabhängig davon beziehen sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die BVG, die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und der Bezirk gegenseitig in die Planungs- bzw. Abstimmungsprozesse beider Vorhaben ein. Im Rahmen der vorgesehenen Verkehrs-/ Machbarkeitsuntersuchung zur Erneuerung der Berliner Allee fließen auch Erkenntnisse vorlaufender, paralleler oder auch geplanter weiterer Maßnahmen im besagten Umfeld mit ein. Dies ermöglicht das Ausloten des größtmöglichen Gestaltungsspielraumes für die Aufteilung der Querschnitte. Frage 6: Inwieweit entsprechen die in dem Vorhaben „Grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße“ auslösenden Beschluss der BVV Pankow (Drucksache VII-0241) genannten Ziele „1. In der nördlichen Berliner Allee von der Albertinenstraße bis zum Knotenpunkt Rennbahnstraße durchgehende, sichere Radverkehrsanlagen herzustellen. 2. Barrierefreie Gehwege und sichere Querungsmöglichkeiten für die Fußgängerinnen und Fußgänger über die Fahrbahn zu schaffen. 3. Eine gemeinsame ÖPNV-Spur (Bus und Straßenbahn) in den Straßenquerschnitt einzuordnen. 4. Die Fahrbahn grundhaft zu erneuern und damit die Lärmemissionen zu verringern.“ dem Vorhaben des Senats? Frage 7: Inwieweit sieht es der Senat vor, gemäß Drucksache 18 / 17 963 bei der grundhaften Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße, die im o. g. Beschluss der BVV Pankow (Drucksache VII-0241) genannten Ziele - siehe vorherige Frage - ggf. in aktualisierter Form - zum Bestandteil der Aufgabenstellung für die Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung zu machen? 3 Antwort zu 6 und zu 7: Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im benannten Abschnitt. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen. Da die Aufgabenstellung bzw. Leistungsbeschreibung zur geplanten Untersuchung noch nicht vorliegt, können gegenwärtig noch keine Aussagen zu konkreten Planungszielen bzw. deren Begründung getätigt werden. Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen. Die zukünftige Querschnittsaufteilung, mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehrsarten, wird unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen. Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze der bereits geltenden Abschnitte des Berliner Mobilitätsgesetzes kommen zur Anwendung. Im Rahmen der grundlegenden Zielstellung für die Machbarkeitsuntersuchung werden die aufgeführten Ziele der DS VII-0241 in die Aufgabenstellung der Untersuchung mit einfließen. Berlin, den 29.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz